Auf der Verbandstagung der Wasser- und Bodenverbände im letzten Jahr wurde großmundig durch das Ministerium eine Novellierung des Landeswassergesetzes für dieses Jahr angekündigt. Allein – bis jetzt fehlen die Ergebnisse. Wir sind mal gespannt, wann dann die großmundig angekündigte Novellierung des Landeswassergesetzes endlich kommen wird und wer diese dann einbringen darf.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will an dieser Stelle noch einmal klarmachen, dass meine Fraktion sich mit dieser Verfahrensweise, die hier heute gefunden wird, nur einverstanden erklärt, weil wir verhindern wollen, dass es mit dem 1. März 2010 zu großen Rechts- und Verfahrensunsicherheiten kommt. Gleichwohl ist der hier gesteckte Zeitrahmen ambitioniert und es muss alles klappen, damit der Termin 1. März 2010 gehalten werden kann.
Anfang November stellte ich eine Kleine Anfrage an die Landesregierung bezüglich der Neuordnung des Wasserrechts. Ich fragte die Landesregierung, ob und, wenn ja, in welchen Bereichen Änderungen am Wassergesetz vorgenommen werden sollen. Die Landesregierung antwortete mir mit dem Vortext des Gesetzentwurfes und mit der Aussage, dass die Landesregierung derzeit ein Rechtsbereinigungsgesetz erarbeite. Da können wir dann doch die SPD beglückwünschen, dass sie den Gesetzentwurf nicht allein erstellen musste.
Und wenn Sie, Herr Dr. Backhaus, aber auch Ihre Kollegen das in den jeweiligen Häusern anbringen könnten und sich auch danach gerichtet wird, wäre nicht nur meine Fraktion dafür dankbar.
Auf zwei für meine Fraktion wesentliche inhaltliche Schwerpunkte im Rahmen der kommenden Beratung möchte ich hier schon einmal eingehen. Zum einen ist es der Paragraf 52 – besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten – und auch der von Herrn Griese schon angedeutete Paragraf 81, wo wir allerdings sehr begrüßen, dass die derzeitige 1-Meter-Regelung fortgeführt werden soll. – Ich danke Ihnen.
Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen den zweiten Ordnungsruf und weise Sie darauf hin, dass bei einem dritten Ordnungsruf Ihnen das Wort entzogen wird.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Der ist einfach wirklich stur, der Borrmann. – Egbert Liskow, CDU: Jetzt muss er noch mal von vorne anfangen. – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!)
Wie beim Landesnaturschutzrecht ist auch das Landeswasserrecht Teil eines Verfahrens, in dem es durch die Föderalismusreform bedingt zu Kompetenzverschiebungen, zu Änderungen der Gesetzgeberadressen und der neu gefassten Gesetzesinhalte kommt.
Bildlich gesprochen hat in der Villa BRD mit angeschlossenem und in die Jahre gekommenem Beitrittstrakt „Neue Bundesländer“ ein Umbau stattgefunden. Jetzt wird der Bauschutt weggeräumt, damit die veränderten Räume neu gestaltet und bezogen werden können. Ob das Interieur jedermanns Geschmack sein wird oder nicht oder doch nur, um mit Kurt Hager zu sprechen, ein bloßer Tapetenwechsel stattgefunden hat, bei dem nur die Muster geändert und die Schilder mit der Aufschrift „Frisch gestrichen“ an die Türen gehängt werden, mag auch die öffentliche Anhörung klären.
Ins Auge sticht uns hier die Änderung des Paragrafen 16 – Entgelt für Wasserentnahme. Nach dem neu gefassten Paragrafen 16 wird ein Entgelt für erlaubnisfreie Benutzungen nun auch nicht mehr erhoben, wenn Paragraf 25 des Landeswassergesetzes angewendet wird. Dann schauen wir doch mal
Da heißt es im Text in Absatz 3: „Werden die physischen Eigenschaften von oberirdischen Gewässern oder der Grundwasserstand verändert“
„und ist deshalb der gute ökologische Zustand oder das gute ökologische Potential nicht zu erreichen oder eine Verschlechterung des Zustands eines oberirdischen Gewässers nicht zu vermeiden, ist dies zulässig, wenn
1. die Gründe für die Veränderungen von übergeordnetem öffentlichen Interesse sind oder der Nutzen, den die Verwirklichung der … Ziele für die Umwelt und die Allgemeinheit hat, durch den Nutzen der neuen Veränderungen für die Gesundheit oder Sicherheit des Menschen oder die nachhaltige Entwicklung übertroffen wird.“
Was heißt dies anschaulich? Wenn zum Beispiel ein Kraftwerksbetreiber oder ein Chemiekonzern am Greifswalder Bodden die Wassertemperatur auf den Siedepunkt treibt, dass die Fische kochend sterben, dann ist das nicht bloß erlaubt,
wenn das Fischekochen im übergeordneten öffentlichen Interesse liegt, das heißt, wenn der Industriebetrieb, das Wirtschaftswachstum, der Profit für die Regierung, die Ministerialbürokratie oder die Verwaltung
mehr zählen als das öffentliche Interesse an lebenden Fischen. Nein, das ist noch nicht alles. Fische kochen wird auch noch kostenlos gestattet.
Für den Schaden in der Natur durch die Wassertemperaturerhöhung wird ein Entgelt von Kraftwerksbetreibern oder Chemiegiganten nicht erhoben. Kein Entgelt für ein Bodden heizendes, Fische kochendes Ungetüm heißt dann aber:
a) Die Umweltschädigung mit doppelter staatlicher Privilegierung des Staates erfolgt ohne Ausgleichsforderung oder Ausgleichspflicht für den Verursacher.
b) Es werden damit keine finanziellen Anreize gesetzt, um eine Schädigung durch innovative Innovation, die ja auch Geld kostet, abzustellen.
Hier wird der Regierung und den Landesbehörden mit dem Passus „übergeordnetes öffentliches Interesse“ die
Dies sehen auch Bündnis 90/Die Grünen oder der BUND so. Für Letzteren äußerte Arndt Müller: „Wir befürchten, dass mit der geplanten Ausnahmeregelung Großverbrauchern wie dem geplanten Steinkohlekraftwerk Lubmin – ist schon ein paar Tage her – das Wassergeld zum Teil erlassen werden soll. Es kann doch nicht sein, dass das Land gerade bei Großverbrauchern auf Einnahmen aus dem Wasserentnahmegeld verzichtet.“ Doch, doch, offenbar ja. Ich setze weiter fort: „Wasserintensive Industrie, die mit enormem Wasserverbrauch unsere Grundwasserreserven und damit ein wichtiges räumliches Allgemeingut nutzt, darf nicht aus der Verantwortung entlassen werden“, fordert Arndt Müller. Und weiter: „Wir fordern von der Landesregierung, auf die geplante Ausnahmeregelung zu verzichten.“
Es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung so nicht erfolgt, auch wenn die Sonne schon untergegangen ist, Herr Präsident.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3027 an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU, der FDP, einer Stimme der NPD, ansonsten Enthaltung der NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 17. Dezember 2009, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist damit geschlossen.