Protocol of the Session on December 16, 2009

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Kernpunkte des damaligen Gesetzentwurfes waren die Abschaffung der Grünordnungspläne, die Umset

zung und Handhabung des Ökokontos und ein unbürokratischer Umgang mit dem Natura-2000-Netzwerk. Am 29. Juli 2009 hat dann der Bundestag das neue Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet, welches zum 1. März 2010 in Kraft treten soll.

Sehr geehrter Herr Minister, ich hätte erwartet, dass Sie zum damaligen Bundesumweltminister einen so engen Draht hatten, dass Sie von diesem Bundesgesetz gewusst hätten.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Haben Sie nicht zugehört, wer das verhindert hat? Oh, diese FDP, wozu die hier sitzen! Dann müsst ihr hier irgendwann mal zuhören!)

Spätestens ab dem Zeitpunkt, also ab dem 29. Juli, wussten Sie, dass es zu Unsicherheiten bei der Anwendung der geplanten Änderungen des Landesnaturschutzgesetzes und dem neu gefassten Bundesnaturschutzgesetz kommen werde, und Sie hätten tätig werden müssen.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Was ist denn das hier für ein Gequatsche?! – Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Leider ließen Sie sich sowohl als Landesregierung als auch die Koalitionsfraktionen fast zu lange Zeit, um den eigenen Gesetzentwurf an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Wissen Sie, wie kompliziert das ist?)

Bereits in der damaligen Ersten Lesung Ihres Gesetzentwurfes hatte meine Fraktion die Umsetzung des Ökokontos begrüßt

(Dr. Till Backhaus, SPD: Warum haben Sie denn keinen eingebracht?)

und wir haben uns offen für die Beratungen im Ausschuss gezeigt. Unser Hauptaugenmerk lag dabei vordringlich in der Umsetzung des Ökokontos und dem Umgang mit den FFH- und EU-Vogelschutzgebieten.

Die am 8. Oktober im Agrarausschuss durchgeführte Anhörung brachte dann auch ein eindeutiges und für mich nicht besonders überraschendes Ergebnis. Die große Mehrzahl der Anzuhörenden hatte damals die Umsetzung des Gesetzentwurfes in der vorliegenden Form abgelehnt und Bezug auf das bereits vorliegende Bundesnaturschutzgesetz genommen.

Eine gesonderte Regelung zu den Landschaftsplänen der Ökokontierung und dem Natura-2000-Netzwerk mit den FFH- und Vogelschutzgebieten sollte vorgeschlagen werden, was auch in unserem Sinne war. Eine umfassende Novellierung sollte dann im Nachgang des Inkrafttretens des Bundesgesetzes erfolgen. Leider konnte sich die Koalition damals im Agrarausschuss zu einem solchen Schritt nicht durchringen und auch die Abstimmung eines Zeitplanes zur Umsetzung konnte leider nicht erfolgen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die FDP will selbstverständlich, dass das Land seine eigenen Regelungsmöglichkeiten nutzt und umfassend ausschöpft. Aus diesem Grund werden wir der Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zustimmen, um den Weg zur Rechtssicherheit in der Anwendung von Landes- und Bundesrecht ab dem 1. März 2010 zu gewährleisten. Kritisch anmerken möchte ich an dieser Stelle aber

auch noch, dass das sich nun mit der Überweisung in die Ausschüsse abzeichnende Prozedere mit Sondersitzungen in Ausschuss und Landtag bei einer früheren Einbringung des Gesetzentwurfes nicht notwendig gewesen wäre. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Gino Leonhard, FDP: Ganz genauso sieht das aus. – Dr. Till Backhaus, SPD: Sie haben es einfach nicht begriffen.)

Danke, Frau Reese.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Borrmann von der Fraktion der NPD.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Bürger des Landes!

Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, weil Sie sich wieder nicht an diese Vereinbarung hier gehalten haben.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist Teil eines Verfahrens, das den Bürgern des Landes als ein geflügelter Drache daherkommt mit der Aufschrift „bürokratisches Ungetüm“. Schon das erste Gebot der Israeliten – auch unseren Christen verbindlich – sagt, „Du sollst keine anderen Götter haben neben mir“, wobei unter „Gott“ nicht nur der Herrscher der Welt oder bestimmter Sphären zu verstehen ist, sondern vor allen Dingen der Gesetzgeber, der die Regeln der Menschen in dieser Welt bestimmt.

Im Gesetzentwurf suchen nun die Regierungsfraktionen gleich drei Herren zu dienen und drei Gesetzgeber zu vergöttlichen: das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Bundesrepublik Deutschland und nicht zu vergessen das alles beherrschende Gespenst aus Brüssel,

(Dr. Till Backhaus, SPD: Die UNO.)

die ohne Volksabstimmung zustande gekommene europäische Zwangsunion.

Jehova sucht man da vergeblich. Dafür findet man jede Menge windiger Formulierungen, die an das Feilschen auf einem Basar erinnern. Als Folge der geänderten Gesetzgebungskompetenzen im Rahmen der Föderalismusreform hat der Bundesgesetzgeber nun die Regelungskompetenz, so weit, so gut, aber nicht die ausschließliche, sondern die konkurrierende ist jetzt angesagt. Alles, was der Bund nicht unmittelbar bestimmt, dürfen beziehungsweise müssen die Länder regeln. Also müssen a) die unmittelbar geltenden Regelungen im Landesgesetz verankert und die entsprechenden Landesgesetzregeln außer Kraft gesetzt und b) Bereiche, die der Bund nicht regelt, selbst vom Land ausgestaltet werden.

So wird ein zweistufiges Verfahren angestrebt: erster Schritt – Bundesgesetz in Geltung setzen, zweiter Schritt – Landeskompetenz ausgestalten.

Um den Wirrwarr komplett zu machen,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist doch sehr vernünftig im Unterschied zu Ihnen.)

soll der zweite Schritt teilweise im ersten umgesetzt werden. Wie hierbei für Bürger kleiner und mittelständischer Unternehmen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden soll, bleibt ein Rätsel. Aber das soll eine öffentliche Anhörung klären. Vielleicht schwingt sich die Eule der Minerva auf, um in der Abenddämmerung

die Erleuchtung zu bringen, denn, Herr Methling, scheint die Sonne noch so schön,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die Sonne scheint ins Kellerloch, lass sie doch! Ja, ja.)

einmal muss sie untergehn.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie sind doch reif für die Anstalt.)

Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Ich stelle fest, dass wenn man reif für die Anstalt ist, das nicht unparlamentarisch ist.)

Herr Professor Methling, Sie haben einen entsprechenden Zwischenruf hier getätigt. Ich erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf.

Es liegen also keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3026 an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU, der FDP, aber Enthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landeswasserrechts, Drucksache 5/3027.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landeswasserrechts (Erste Lesung) – Drucksache 5/3027 –

Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Frau Schildt von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich hätte man den Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesnaturschutzrechts und den Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landeswasserrechts in verbundener Aussprache behandeln können.

Wir haben über die Verfahrensweise gesprochen, die Ursache, warum wir beide Gesetze heute auf der Tagesordnung haben als Bereinigungsgesetze. Und ich bin schon ein bisschen verwundert über die Reden, die ich hier von der Opposition gehört habe über das Verfahren. Das Verfahren war sehr schwierig. Ich denke, inhaltlich haben wir uns mit dem Landesnaturschutzgesetz und dem Wasser schon befasst. Das werden wir auch fortsetzen. Wir haben unter den Obleuten sehr klar über die Verfahrensweise gesprochen. Und bei der Kritik, die hier am Verfahren geübt wurde von Ihnen, Frau Reese, aber auch von Ihnen, Herr Griese, muss ich sagen, Sie hätten als Opposition mal schneller sein können als wir,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Oh! – Zurufe von Peter Ritter, DIE LINKE, und Gino Leonhard, FDP)

wenn Sie meinen, die Fraktionen hätten es eher einbringen können, aber es ist eben ein schweres Stück Arbeit, etwas Brauchbares auf den Tisch zu legen. Das liegt nunmehr vor, meine Damen und Herren.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Auch für den vorliegenden Gesetzentwurf gilt, Abweichungen zum Bundesrecht erfolgen nur, soweit die Länder ausdrücklich im Bundesrecht hierzu ermächtigt werden. Von diesen Abweichungsmöglichkeiten wird nur dann Gebrauch gemacht, wenn es für die Fortgeltung der bisherigen Regelungen im Landeswassergesetz erforderlich ist.

Der Gesetzentwurf enthält deshalb die erforderlichen Änderungen im bisher bestehenden Landeswassergesetz. Dabei gibt es gegenüber dem Wasserhaushaltsgesetz sowohl verschärfende Regelungen als auch entlastende Regelungen. Verschärfend ist zum Beispiel der Gewässerabstand, der im Bundesrecht jetzt mit fünf Metern geregelt wird. Entlastend ist zum Beispiel die Regelung zum erlaubnisfreien schadlosen Einleiten von Niederschlagswasser. Entschärfende Regelungen dienen dabei vor allem der Entbürokratisierung und Deregulierung, aber auch gleichen Wettbewerbsbedingungen, zu einer Harmonisierung von Wettbewerbsbedingungen. Auch für diesen Gesetzentwurf wollen die Koalitionsfraktionen das Inkrafttreten am 1. März 2010 erreichen.

Meine Damen und Herren, die Obleute des Fachausschusses haben sich dazu einvernehmlich verständigt und eine ganz klare, sichere Zeitschiene festgelegt, die natürlich auch die Anhörung ordnungsgemäß beinhaltet. Wir wollen diese Zeitschiene umsetzen und ich beantrage deshalb heute die Überweisung in den Agrarausschuss. – Vielen Dank.