Protocol of the Session on October 21, 2009

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Koalitionsverhand- lungen in Berlin, die machen mir Sorgen.)

denn das ist auch ein Punkt, wo wir über Mindestlohn reden, wenn dieses Sozialhilfefinanzierungsgesetz nicht ausreichend ausgestattet ist, da bin ich ganz ehrlich.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das wollen wir erst mal sehen.)

Und, Herr Nieszery, darüber haben wir häufigerweise gestritten: Seit mehreren Jahren sind im Behindertenbereich Nullnummern gefahren worden, weil das KSV so verhandelt hat. Klar, es war nicht mehr Geld im Topf. Und wenn wir auf der einen Seite über Mindestlohn reden, will ich gern auch da anpacken wollen, denn das können wir allein tun. Sicherlich gibt es schwarze Schafe, aber es gibt auch genug Vereine, Verbände, die Einrichtungen betreiben, die gern nach Tarif zahlen würden, aber die Verhandlungen in den Pflegekassen oder KSV sind ganz schön happig. Herr Nieszery, ich lade Sie gern ein, wir führen gerade wieder eine Verhandlung. Sie können gern da mitmachen, dann werden Sie sehen, wie haarig das ist.

Herr Koplin, an Sie eine Sache, da es bekannt ist, dass ich auf der anderen Seite auch Träger mit meinem Verein bin: Es ist schon gut, wenn wir nicht jeden Personalwechsel bei der Heimaufsicht anzeigen müssen. Das hat nämlich dazu geführt, dass wir immer nur noch bei der Heimaufsicht saßen, um neue Personalakten zu bringen. Und ein Tipp am Rande: Jeder Träger, der irgendwann seine Heimleitung ändert, wird vorher zur Heimaufsicht gehen und fragen: Kann ich die so einstellen?

Insofern freue ich mich auf die Diskussion. Wir als Liberale haben im letzten Jahr vier Regionalkonferenzen dazu gemacht, in den Städten und auch mit den Trägern. Ich freue mich jetzt schon auf die Diskussion in dem Ausschuss. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke, Herr Grabow.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Gute Noten für schlechte Pflege“ – „Zwei Drittel der Heime freuen sich über gute Bewertungen, doch nur die Hälfte arbeitet medizinisch korrekt“, so lautete die Überschrift eines Artikels in der „Frankfurter Rundschau“ am 9. Oktober 2009.

Bereits im Juni 2007 hat die NPD-Fraktion mit dem Antrag „Humane Pflegebedingungen in Alters- und Pflegeheimen durch Standards garantieren – Die Qualität von Heimen durch ausschließlich unangemeldete Kontrollen begutachten“ die Landesregierung aufgefordert, das Heimgesetz auf Landesebene zu verbessern. Insbesondere sollte eine Änderung dahin gehend erfolgen, dass zukünftig die Überwachung der Einrichtungen durch die zuständigen Behörden ausschließlich in unangemeldeten Kontrollen erfolgt.

Warum sahen und sehen wir dieses weiterhin als wichtig an? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es gegenwärtig 235 Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 17.859 Plätzen, Stand 31. Mai 2009. Im Dezember 2007 lebten nach der Pflegestatistik 2007 15.851 Bewohner unseres Bundeslandes in Pflegeheimen. Auf eine Kleine Anfrage meinerseits teilte die Landesregierung am 11. Mai 2009 zudem Folgendes mit, Zitat: „Ab dem Jahr 2011 ist jede Pflegeeinrichtung einmal jährlich und grundsätzlich unangemeldet durch den MDK zu prüfen. Schwerpunkt der Prüfungen ist die Ergebnisqualität, also das körperliche Befinden und die Zufriedenheit der Pflegebedürftigen sowie die Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen.“

Mehr als zwei Jahre hat es also gedauert, bis der Wille der NPD-Fraktion endlich in die Tat umgesetzt wurde, und dies, obwohl der SPD-Abgeordnete Heydorn dieses Vorhaben damals als hohle Blase bezeichnete. Einfach nur peinlich dieser Mann!

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Doch die Schwierigkeiten im Pflegebereich werden dadurch noch nicht sofort geringer. Im Jahr 2007 hatte ich in meinem Redebeitrag bereits hervorgehoben, dass sich die Situation in Alten- und Pflegeheimen folgendermaßen beschreiben lässt: zu wenig Personal, zu wenig Zeit, zu wenig Aufmerksamkeit. An dieser Situation hat sich weitestgehend nichts geändert. Nach Herrn Thomas Greiner, dem Vorsitzenden des neuen Arbeitgeberverbandes Pflege, sollen derzeit 15 Prozent aller stationären Einrichtungen insolvenzgefährdet sein. Vergessen Sie zudem nicht, dass die Anforderungen an die Pflegefachkräfte stetig steigen.

Aber auch eine andere Zahl sollte uns aufhorchen lassen. Nach einer aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag eines privaten Krankenhausbetreibers fürchten fast zwei Drittel der Befragten über 60 Jahre, dass sie wegen gesundheitlicher Einschränkungen vielleicht ins Heim müssen. Bei Alleinstehenden liegt die Quote gar bei etwa drei Vierteln. Um die Qualität in den Heimen zu sichern, sind mehr als 60 Prozent der Befragten für verstärkte Kontrollen. Es gibt also noch sehr viele Probleme im Zusammenhang mit Alten- und Pflegeheimen.

Zu guter Letzt will ich noch auf einen Sachverhalt eingehen. Am 14. Juni 2007 hörten wir vom SPD-Abgeord

neten Heydorn unter anderem, dass die Qualität der Pflege überhaupt nicht Gegenstand des Heimgesetzes sei. In der Problem- und Zielbeschreibung des Gesetzentwurfes können wir jedoch Folgendes lesen, jetzt ist das im Grunde eine Erweiterung des Heimgesetzes: „Mit diesem Entwurf werden die Ziele des bisherigen Heimgesetzes und Ziffer 238 der Koalitionsvereinbarung, die Qualität der Betreuung und Pflege in den Einrichtungen … zu stärken …, weiterhin verfolgt.“ Herr Heydorn ist leider nicht da, aber ich kann ihm nur zurufen: Schlafen Sie bitte weiter auf Kosten der Steuerzahler!

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da ist aber einer mutig, was?! Ganz mutig, Herr Köster!)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Tegtmeier von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier wurden einige Dinge zitiert, auch gerade Pressemitteilungen. Es hat mich ein bisschen gewundert, dass eine Pressemitteilung, die wir gerade im gestrigen „Medienspiegel“ zur Kenntnis nehmen konnten, aber nicht zitiert wurde. In der OZ vom 20.10.2009 stand nämlich drin: „Gute Noten für neun von zehn Pflegeheimen“. Hier in MecklenburgVorpommern insgesamt also gute Noten für unsere Pflegeheime.

Sehr geehrte Damen und Herren, mich wundert das gar nicht so wie andere anscheinend, sondern Sie haben diese Pressemitteilung offensichtlich nicht einmal ernst genommen. Ich habe mir im letzten Jahr, gerade nachdem auch bei uns einige sehr kritikbeladene Artikel in Hinsicht auf unsere Pflegeheime durch die Presse veröffentlicht wurden, tatsächlich einmal die Mühe gemacht und habe Pflegeheime aufgesucht, habe mich mit Pflegepersonal unterhalten, habe mich mit Bewohnerinnen und Bewohnern unterhalten und habe mir das Ganze vor Ort angeschaut. Ich kann Ihnen sagen, ich war wirklich platt, aber voll positiver Überraschungen. Die Pflegeheime, die ich mir angeschaut habe, waren sehr gut ausgestattet. Die Menschen fühlten sich sehr gut aufgehoben. Ich denke, da kann man nur dem Personal einen großen Dank aussprechen, weil darin ein unglaubliches Engagement steckt und eine unglaubliche Menschenliebe, die diesen Menschen ein Aufgehobenseingefühl vermittelt.

Um noch einmal kurz zu dem, was Herr Köster eben gesagt hat, zu kommen: Das Bundesgesundheitsministerium hat am 30. Juni 2009 – es ist noch gar nicht lange her, unmittelbar vor der Sommerpause – die Qualitätsprüfungsrichtlinien des GKV Spitzenverbandes genehmigt. Danach finden Prüfungen grundsätzlich unangemeldet statt, ab dem Jahr 2011 jährlich, und bis dahin muss jedes einzelne Pflegeheim, also jede einzelne Einrichtung, einmal geprüft werden.

(Udo Pastörs, NPD: Das haben wir doch schon vor zwei Jahren gefordert, dass das gemacht wird.)

Trotzdem Sie das gefordert haben, ist das gemacht worden, würde ich sagen.

Damit soll die Pflegequalität bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen verglichen werden können.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Der Kriterienkatalog umfasst insgesamt 64 Fragen, Fragen an Heimbewohner, an Pflegepersonal, an Angehörige. Über 70 Prozent der Fragen beziehen sich auf die Pflege und die medizinische Versorgung, aber es gibt auch Fragen zur Bewertung des Umgangs mit den demenzkranken Bewohnern. Fragen zur sozialen Betreuung und Alltagsgestaltung finde ich auch sehr wichtig. Weitere Fragen betreffen natürlich auch die Bereiche Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, ist, finde ich, eine sehr gute Grundlage, ein guter Gesetzentwurf. Wenn Herr Koplin vorhin bemängelte, dass viel abgeschrieben ist von dem, was Bundesgesetzgebung war, kann ich nur aufgrund dessen, was ich eben berichtet habe über die gute Bewertung unserer Pflegeheime, sagen, wenn sich Gutes bewährt hat, kann das ruhig abgeschrieben werden und braucht nicht neu erfunden zu werden.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das gilt aber nicht für alles.)

Und der Entwurf eines Einrichtungenqualitätsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern hat, wie der Name schon sagt, das Ziel, die Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen zu fördern sowie die Selbstbestimmung und die Teilhabe der Betroffenen zu stärken.

Kernanliegen des EQG M-V, wie man es so schön abgekürzt sagen kann, muss also daher der Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in allen infrage kommenden Wohnformen sein. Daher sind für mich neben den Regelungen in Paragraf 2, das betrifft die unterschiedlichen Wohnformen, das wurde hier auch schon mit Koalitionsvertragsziffer benannt, ganz besonders die Regelungen in Paragraf 3 des Gesetzes, nämlich über die Qualitätsanforderungen, wichtig. Da kann man selbstverständlich vielleicht noch zu der einen oder anderen treffenderen Aussage kommen, obgleich aufgrund des Kriteriumskatalogs, den ich erwähnt habe, sicherlich so viel Spielraum mit den Aussagen, die sich darin befinden, möglich ist. Aber auf der anderen Seite gehören für mich ebenso zu den Kernstücken dieses Gesetzentwurfs die Paragrafen 7 und 8, also die Mitbestimmung und die Qualitätsüberprüfung.

Unser Ziel im Land kann also nur die Schlagzeile sein: „Gute Noten für zehn von zehn Pflegeheimen“. Ob der Gesetzentwurf seinem Anspruch gerecht wird, sollten wir ausführlich in den Gremien beraten. Daher werden natürlich auch wir für die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Sozialausschuss stimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Harry Glawe, CDU: Sehr gut.)

Danke, Frau Tegtmeier.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2843 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke.

(Harry Glawe, CDU: Wir sind für Arbeit.)

Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes über das Nachbarrecht MecklenburgVorpommern (Nachbarrechtsgesetz Mecklenburg-Vor- pommern – NRG M-V), Drucksache 5/2863.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Gesetzes über das Nachbarrecht MecklenburgVorpommern (Nachbarrechtsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – NRG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/2863 –

Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

(Michael Roolf, FDP: Lassen Sie sich nicht nervös machen!)

Ich doch nicht, das wissen Sie doch.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sicherlich gehen Sie gern in der Ostsee baden, sicherlich bauen Sie auch gern mit Ihren Kindern oder Enkelkindern an der Ostsee Sandburgen, und wenn Sie zu den Sandburgenbauern gehören, dann sollten Sie Folgendes beachten:

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

„Strandburgen oder -hütten aus Strandgut oder anderen Stoffen dürfen nicht errichtet werden (ausgenommen aus Sand und am Strand liegenden Steinen) … Sandburgen und/oder tiefe Löcher dürfen nur in einem Abstand von mindestens 2 m vom seeseitigen Dünenfuß gebaut bzw. gegraben werden.“ So steht es jedenfalls in der Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz über die Ordnung im Strandbereich, der sogenannten Strandsatzung.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Andere Ostseebäder legen noch einen drauf: Insbesondere sind gemäß Paragraf 5 Absatz 2 verboten „a) der Bau von Strandburgen mit mehr als 4 m Außendurchmesser oder 50 cm Tiefe in weniger als 3 m Entfernung von der Steilküste und den Dünenschutzanlagen oder so nahe an der Wasserlinie, dass das Wandern hier behindert wird. Der Abstand zwischen den Strandburgen ist so zu bemessen, dass diese von Fußgängern ohne Schwierigkeiten passiert werden können.“ Diese Regelung stammt aus der Verordnung eines anderen Ostseebades über den Bau – und das betone ich – und das Betreiben einer Sandburg am Strand.

Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob man für das Betreiben einer Sandburg auch noch einen Gewerbeschein benötigt. Warum, wieso und weshalb die oben genannten Satzungen entstanden sind, kann und will ich an dieser Stelle nicht begründen.

(Udo Pastörs, NPD: Eine politische Unbedenklichkeitsbescheinigung.)