Protocol of the Session on October 21, 2009

Der Verein Deutsche Ingenieure und die Hochschule Wismar haben erläutert, dass durch den Wegfall des

akademischen Grades „Diplom-Ingenieur“ auch die Berufsbezeichnung „Diplom-Ingenieur“ entfallen sei. Im Ingenieurgesetz müsse deshalb diese Berufsbezeichnung „Ingenieur“ in Paragraf 6 eindeutig geregelt werden.

Nach Auswertung der Ergebnisse der Anhörung haben die Fraktion der SPD, die Fraktion der CDU und die Fraktion DIE LINKE sechs Änderungsanträge vorgelegt, die die Vorschläge der Sachverständigen berücksichtigen. Diese Änderungsanträge sind zum Großteil einstimmig angenommen worden. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Herr Schlotmann. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben nun heute die Zweite Lesung und meine parlamentarische Erfahrung sagt mir, die Zweite Lesung ist eigentlich die Stunde des Parlaments. Deswegen will ich mich da doch etwas kürzer fassen, als das vielleicht erwartet worden ist.

Was ich gut finde und was mich freut, ist die Tatsache, dass der Entwurf, über den wir diskutiert haben, auf breite Zustimmung aller Beteiligten gestoßen ist und dass wir einvernehmlich dann letztendlich auch zu einem Ergebnis gekommen sind. Dafür möchte ich mich ganz besonders bedanken, für diese gute und auch konstruktive Zusammenarbeit bei den Abgeordneten der demokratischen Fraktionen in den Ausschussberatungen und den Verbänden, aber auch Vereinen, Kammern und Hochschulen.

Zum Gesetz selber ist aus meiner Sicht noch Folgendes zu sagen: Es fasst zwei Gesetze in einem zusammen und trägt damit, wenn es dann richtig umgesetzt wird – auch das muss man vielleicht so als Fußnote anfügen –, tatsächlich zum Bürokratieabbau bei. Aber hier gilt, kein Gesetz verlässt den Landtag so, wie es hineingekommen ist.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, na, na, na, na!)

Ich finde das auch gut so, Kollege Ritter.

In diesem Fall haben wir in den Ausschussberatungen noch verschiedene Interessen zur Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zusammengeführt und im Ergebnis eine praktikable Lösung vereinbart. Ob wir alle damit glücklich sind, steht auf einem anderen Blatt Papier, denn darüber kann man wirklich trefflich streiten. Die Bezeichnung des Diplom-Ingenieurs war immer ein Markenzeichen auch im Ausland für die deutschen Ingenieure.

(Ilka Lochner-Borst, CDU: Das kann auch ein Master sein. – Zuruf von Dr. Gerd Zielenkiewitz, SPD)

Das kann auch ein Master sein, aber dass das natürlich jetzt ein Gewöhnungsprozess ist und nicht ganz einfach war und ist, denke ich mir, sollte man an der Stelle auch nicht verschweigen in dem Zusammenhang.

Hierbei und bei anderen Neuregelungen ergeben sich ganz praktische Vereinfachungen letztendlich für die Architekten und Ingenieure im Land, die ich aber im Detail nicht aufzählen möchte. Das möchte ich den Parlamentariern überlassen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Lück. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Mit der Neufassung des Architekten- und Ingenieurrechts sollen die Interessen zweier Berufsstände in einem Gesetz zusammengefasst und angemessen gewahrt werden. Schnell zeigte sich, dass dieses Ansinnen bei den Architektinnen und Architekten auf Anhieb gelang, ohne Kritik und ohne Änderungsbedarfe von irgendeiner Seite.

Anders sah das bei den Ingenieurinnen und Ingenieuren aus. Nicht alle sahen sich ausreichend im Gesetzentwurf vertreten. Das liegt mit Sicherheit auch daran, dass es viele einzelne Ingenieurverbände und Ingenieurvereine gibt. Und längst nicht alle sind im Ingenieurrat organisiert, der sich als Vertreter der Ingenieurorganisation in Mecklenburg-Vorpommern sieht.

Der Ingenieurrat wurde vor zehn Jahren gegründet und ihm gehören bisher zehn Organisationen an. Dieses Gesetzgebungsverfahren sollte Anlass sein, um ein Signal an die einzelnen Verbände, Vereine, Bünde und auch an die Ingenieurkammer zu senden. Die Botschaft ist: Organisiert euch gemeinsam im Ingenieurrat und sprecht mit einer Stimme!

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Ich halte dies auch angesichts der Debatte zur Zukunft des Ingenieurwesens im Bologna-Prozess für sehr wichtig.

Die auf Initiative meiner Fraktion gemachten Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf fanden weitestgehend Zustimmung bei den anderen Fraktionen. Das betrifft beispielsweise die Berufsaufgaben. Mit der nun vorgenommenen Formulierung, die sich am Musteringenieurgesetz orientiert, wird den weit gefächerten Tätigkeitsfeldern in den unterschiedlichsten Fachrichtungen von Ingenieurinnen und Ingenieuren besser entsprochen.

Auch die Klarstellungen zu den Voraussetzungen zur Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure untermauern die hohen Qualitätsansprüche, die an einen beratenden Ingenieur oder an eine beratende Ingenieurin zu stellen sind. Konsens besteht auch darin, dass die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Kammermitglieder gestärkt werden, indem beabsichtigte Kammerzusammenführungen eine Zweidrittelmehrheit erfordern. Der Minister hat schon darauf aufmerksam gemacht.

Ein gemeinsamer Änderungsbeschluss zum Gesetzentwurf scheiterte letztlich aber an der abweichenden Auffassung der FDP. Dabei ging es um die Forderungen,

die zu erfüllen sind, um die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ führen zu können. Aber trotz dieser Differenzen sind wir in der Sache einig: Nur durch hohe Ausbildungsstandards kann das weltweit geachtete hohe Qualitätsniveau von deutschen Ingenieurinnen und Ingenieuren gehalten werden.

Das Markenzeichen „Deutsche Ingenieurkunst“ muss – bei aller Notwendigkeit, unterschiedliche Bildungssysteme kompatibel zu gestalten, um die Beschäftigungsfähigkeit länderübergreifend zu erhöhen – erhalten bleiben. Deshalb tragen wir LINKEN den Vorschlag der Koalition mit, nicht eine bestimmte Semesteranzahl vorzuschreiben, sondern einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen zu müssen.

Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss wird mit dem Bachelor erreicht. Die gegenwärtige Kritik an dem Bachelor ist durchaus berechtigt und muss berücksichtigt werden. Das kann aber nicht das Ingenieurgesetz leisten. Hier sehe ich zuerst die Kultusminister in der Verantwortung. Uns geht es um Folgendes: erstens Studieninhalte, die eine ingenieurtechnische Ausbildung auf hohem Niveau sicherstellen, und zweitens eine Studiendauer, die für die Vermittlung dieser Inhalte notwendig ist.

Abschließend noch ein Wort zur Dienstleistungsrichtlinie. Die zu deren Umsetzung vorgesehenen Änderungen in der Landesbauordnung und im Ingenieurgesetz lassen völlig außer Acht, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Architekten- und Ingenieurgesetz kurz vor dem Abschluss steht. Es kann doch wohl unserer Meinung nach nur ein Schildbürgerstreich sein, nachdem zukünftig in der Landesbauordnung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ im Zusammenhang mit der Bauvorlageberechtigung entfallen soll.

Wir stimmen dem geänderten Gesetzentwurf zu. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete Lück.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete und Vizepräsident Herr Kreher. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anhörung zum Architekten- und Ingenieurgesetz hat ergeben, dass der Entwurf noch nachzubessern war. Im Kern waren dies die Fragestellung zur Berufsbezeichnung und die Einordnung der Tätigkeiten eines Ingenieurs. Insbesondere die Vertreter der Hochschulen und des Verbandes Deutscher Ingenieure haben hier auf Schwachpunkte im Entwurf hingewiesen. Im Großen und Ganzen wurde die Kritik der Experten angenommen und die Änderungsanträge der FDP wurden in den Gesetzentwurf eingearbeitet.

Leider fehlt uns noch die Streichung des Aspekts naturwissenschaftlicher Studiengänge zur Erlangung eines Ingenieurtitels. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum ein Chemiker auch ein Ingenieur sein soll. Das schafft eher Unklarheit und schwächt die Marke „Ingenieur“. Hier wäre eine Korrektur in Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer 1 notwendig. Auch unser Änderungsantrag in Paragraf 8 Absatz 1 würde dieses Anliegen nach mehr Klarheit unterstützen.

Ich wiederhole gern, was Michael Roolf, unser Fraktionsvorsitzender, zur Ersten Lesung der Gesetzesnovelle gesagt hat, dass wir uns sicher einig sind, dass wir alle ein modernes, neues Architekten- und Ingenieurgesetz aus einem Guss und in einer Struktur haben wollen, welches auch lange Bestand hat. Ich denke aber, dass unser Änderungsantrag, um es wirklich abzurunden, wichtig ist. Der Zielstellung des gesamten Gesetzes können wir zustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Kreher.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Baunach. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident Bluhm! Meine Damen und Herren! Wie es immer so ist bei solchen Gesetzesvorlagen, die eine Erste Lesung, Anhörungen und weitere Behandlungen im Ausschuss hinter sich gebracht haben, stimmen wir dann häufig in den meisten Punkten überein.

Insofern möchte ich auch nicht das wiederholen, was meine hoch geschätzte Kollegin Lück und der Ausschussvorsitzende in Form des Vortragens der Beschlussempfehlung schon an uns weitergegeben haben. Aber natürlich will ich auch im Namen der SPD-Fraktion stichpunktartig einige Dinge noch einmal benennen. Sie wissen, in der Ersten Lesung haben wir ausführlich über dieses Thema geredet, also in dem Sinne nur stichpunktartig und kurz:

Mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf in der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses können, so meine ich, die Architekten und Inge nieure in M-V gut leben. Es steht ihnen jetzt ein aktuelles, ein modernes Regelwerk zur Verfügung. Architektenkammer und Ingenieurkammer zeigten sich im Wesentlichen zufrieden mit der Zusammenarbeit mit dem Verkehrs- und Bauministerium und, wie ich weiß, auch mit den Parlamentariern. Das ist nicht immer so gewesen bei Themen mit Architekten und Ingenieuren in den zurückliegenden Zeiten. Das ging nicht immer so überwiegend reibungslos vonstatten. Wer sich an die vorangegangenen Episoden in den vorangegangenen Perioden erinnert, weiß, wie oft wir mit Architekten und Ingenieuren zusammensaßen, um dann auch zwischen diesen beiden, nicht nur den Kammern, einen gewissen Konsens hinzubekommen, der dann auch in vernünftige Beschlusslagen mündete.

Die Neufassung des Architekten- und Ingenieurgesetzes ist aus vielerlei Gründen notwendig geworden und ist auch von allen Beteiligten zügig realisiert worden. Die vielerlei Gründe sind hier aufgezählt, auch in Erster Lesung von mir persönlich benannt. Es galt in erster Linie, die Berufsqualifikationsrichtlinie der EG umzusetzen. Für mich ist wichtig in diesem Zusammenhang – und das ist auch schon in der Beschlussfassung gesagt worden, das will ich aber noch einmal unterstreichen –, nunmehr ist entsprechend der Richtlinie festgelegt, unter welchen Bedingungen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sowie Ingenieure ihren Beruf ausüben können und die jeweilige Berufsbezeichnung führen dürfen.

Aus zwei Gesetzen mach eins, der Minister hat es gesagt, ist meistens, wie in diesem Fall, finde ich jedenfalls, nützlich und gut. Die Veränderungen, die sich aus den Anhö

rungen und dem Ausschuss heraus zum Paragrafen 5 „Berufsaufgaben“ und zum Paragrafen 6 „Berufsbezeichnungen“ ergeben haben, halte ich für sinnvoll und praxisnah.

Frau Lück hat das Thema des Diplom-Ingenieurs angesprochen. Wir waren uns nachher auch einig über die Tische hinweg. Im Zusammenhang sollte man noch mal über Änderungen bei den akademischen Graden im Hochschulgesetz in Bezug auf diese Gesetzeslage bei uns nachdenken. Da, wo „Architekt“ und „Ingenieur“ draufsteht – das sagte ich schon in der Ersten Lesung –, sollte auch „Architekt“ und „Ingenieur“ drinstehen. Das ist hier der Fall, meine ich. Mehr gibt es also aus meiner Sicht dazu nicht zu sagen. Die SPD-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf und der Beschlussvorlage zu. – Danke, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Baunach.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der NPD Herr Pastörs. Bitte, Herr Abgeordneter.