Norbert Baunach
Appearances
Last Statements
Herr Vizepräsident Bluhm! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat uns, um es kurz zu sagen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes vorgelegt. Frau Borchardt hat in ihrer Grundaussage ja bestätigt, das bisherige Gesetz hat sich bewährt. Das sehen wir auch so.
Im Folgenden einige Bemerkungen dazu: Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es unter anderem, die öffentliche Petition einzuführen. Ich darf daran erinnern, gerade vor, glaube ich, circa einem Jahr haben wir mit der Änderung der Geschäftsordnung die Möglichkeit der Einreichung einer Onlinepetition eröffnet.
Meine Damen und Herren, auch wenn die Bremische Bürgerschaft ihr Petitionsgesetz gerade reformiert und die öffentliche Petition eingeführt hat und sich alle Parteien in der Bürgerschaft darüber einig waren, so hat doch der Diskussionsprozess fast genau zwei Jahre von der Einbringung bis zur Beschlussfassung gedauert. Leider haben wir hier in diesem Landtag, wenn denn öffentliche Petitionen kommen sollen, diese Zeit in dieser Wahlperiode, so glaube ich, nicht mehr, um ein ordentliches Verfahren durchzuführen. Ich darf an die freudvolle Diskussion gestern zum Thema Kultur und der Terminvorgabe 31.08. schmunzelnd erinnern.
Meine Damen und Herren von der LINKEN, Sie schreiben in dem Gesetzentwurf, Zitat: „Es ist damit zu rechnen, dass sich“ durch die öffentliche Petition „der Verwaltungsaufwand erhöhen wird.“ Zitatende. Schon jetzt zeigen die Erfahrungen, Eingaben und Beschwerden werden ohnehin vielfach an mehrere Ansprechpartner gesendet. Es stellt sich auch die Frage, was nun noch die öffentliche Petition ausrichten soll, wenn ohnehin schon zig Stellen mit den Problemen der Petenten beschäftigt sind.
Von Entbürokratisierung kann man da ja wohl nicht reden. Man kann nicht auf der einen Seite mehr Verwaltungsaufwand produzieren wollen, ohne dass klar ist, wer diesen bewältigen soll und was das kostet.
Und genau hier greift Ihr Gesetzentwurf unter anderem zu kurz. Nur das eine zu wollen, ohne sich über eine veränderte Aufgabenstellung zwischen Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragten oder gar die Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit eines Bürgerbeauftragten Gedanken zu machen, das ist nicht ausreichend. Nebenbei, soviel ich weiß, gibt es einen Bürgerbeauftragten nur noch in Rheinland-Pfalz und in Thüringen.
Des Weiteren kommen Sie mit einer Forderung in Ihrem Gesetzentwurf, ich zitiere: „Durch Stärkung der Minderheitenrechte im Umgang mit den Eingaben wird die Unabhängigkeit des Petitionswesens von bestehenden politischen Mehrheiten im Parlament garantiert.“ Zitatende. Sie tun ja gerade so, als ob die Opposition bisher keine Rechte hier im Landtag und in den Ausschüssen hätte.
Einige weitere kurze Beispiele aus dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.
In Paragraf 4 soll ein neuer Absatz 6 angefügt werden. Da soll es dann im zweiten Satz heißen, Zitat: „Vom
Recht, Petenten, soweit diese damit einverstanden sind, Sachverständige, Interessenvertreter und andere Auskunftspersonen anzuhören, hat der Petitionsausschuss Gebrauch zu machen, wenn dies von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder verlangt wird.“ Zitatende. In der Begründung wird dazu ausgeführt, Zitat, dass „die Festlegung des Quorums … eine Abweichung von der Geschäftsordnung“ darstelle. „Gerechtfertigt wird dies durch das besondere Interesse, die Minderheitenrechte zu stärken, da die Spitze der Verwaltung – deren Handeln oder Unterlassen überwiegend Gegenstand von Eingaben ist – regelmäßig durch die politische Mehrheit gestellt wird.“ Zitatende. Hier wird, so denke ich, der Verwaltung ein Misstrauen ausgesprochen, das diese wirklich in dieser Form nicht verdient hat.
Weiter. Im dritten Satz soll es dann heißen, Zitat: „Die Durchführung einer Ortsbesichtigung erfolgt immer, wenn dies von einem Mitglied des Petitionsausschusses beantragt wird.“ Zitatende. In der Begründung wird ausgeführt, dass eine solche Verfahrensweise in der Vergangenheit praktiziert wurde und dieses nun normiert wird. Richtig ist, dass es wohl mal irgendwann eine solche mündliche – Herr Vierkant nickt – Vereinbarung, abweichend von der Geschäftsordnung, gab. Also das war wohl so in der 3. oder 4. Wahlperiode, ich stehe da ja nicht so im Stoff, habe ich mir sagen lassen. In der Geschäftsordnung ist jedoch geregelt, dass der Ausschuss über einen Antrag auf Ortsbesichtigung entscheidet. Wir meinen, so sollte es auch bleiben.
In Paragraf 10 möchten Sie dann einen neuen Absatz 3 anfügen, Zitat: „Der Petitionsausschuss kann auch einzelne Eingaben, versehen mit einer Beschlussempfehlung, dem Landtag zur Entscheidung vorlegen. Er ist dazu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Viertel seiner Mitglieder verlangt.“ Zitatende. Dem Landtag wird ja nun schon regelmäßig entsprechend der Geschäftsordnung eine Sammelübersicht der Petitionen vorgelegt, über die dann hier in diesem Hohen Hause abgestimmt wird. Eine darüber hinausgehende Regelung sehen wir als nicht notwendig an. Auch muss man in diesem Zusammenhang immer die Fragen des Datenschutzes im Auge behalten.
Im neu einzufügenden Paragrafen 10a soll dann in Absatz 3 Folgendes möglich sein, Zitat: „Jedes Mitglied des Petitionsausschusses, das eine Sachentscheidung des Ausschusses nicht mitgetragen hat, kann dazu ein schriftliches Minderheitenvotum abgeben und dieses mit einer Begründung versehen.“ Zitatende.
Ich frage nun: Wem soll das dienen? Gerade vor diesem Hintergrund und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen würde ich davon abraten, Entscheidungen des Parlaments über einzelne Petitionen herbeiführen zu wollen. Und es mutet schon etwas merkwürdig an, wenn der Stärkung der Minderheitenrechte eine so hohe Bedeutung beigemessen werden soll, anstatt die Petitionen in der Sache inhaltlich zu betrachten, zu bearbeiten, zu bewerten.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestern Nacht habe ich bei einem – bei einem, Kollege Timm! – Absacker den Münchner Oberbürgermeister Christian Ude im Fernsehen gesehen als Vertreter des Städtetages. Er zeichnete ja ein gar grausiges Bild von der Lage der Städte,
der Stadtfinanzen. Er war sichtlich betroffen. Vor vier Wochen habe ich ihn, Christian Ude, erlebt bei einem Kongress, an dem ich regelmäßig teilnehme, über das Thema „Lebendige Stadt, pulsierende Stadt“ – übrigens, der Herr Mücke war auch dabei – und auch im Zusammenhang mit der Olympiabewerbung München 2018.
Olympiabewerbung München 2018. Da war er voller Freude, voller Zuversicht. Die Kürzungsvorschläge der Bundesregierung bei der Städtebauförderung und auch beim Programm „Soziale Stadt“
haben ihn sichtlich bewegt und getroffen als Vertreter des Städtetages.
Meine Damen und Herren, ich darf zunächst nochmals daran erinnern, dass das Programm, das Förderprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“
1999 von Bund und Land auf den Weg gebracht wurde. Ansatz war, die städtischen Zentren und die Stadtteile, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen, zu stärken.
Frau Lück hat ja da bei der Einbringung einiges Vertiefendes gesagt, das will ich nicht wiederholen.
Mit diesem Programm soll eine nachhaltige Entwicklung in Stadt- und Ortsteilen mit – ich sage es noch mal, das
ist ja das Entscheidende – besonderen sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen sichergestellt werden.
Die haben wir auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Programm „Soziale Stadt“ findet in unserem Bundesland insbesondere in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald und Wismar statt.
Ja, es geht auch bei uns um Integration, um Beschäftigung, um lokale Demokratie, um ein gesundes Lebensumfeld.
Auch das.
Im Juli 2009 haben wir uns ausführlich mit dem Themenkreis „Soziale Stadt“ hier im Landtag auf Antrag der SPD und CDU beschäftigt. Der Antrag, den ich damals einbringen konnte, lautete: „Soziale Stadt stärken“. Dazu stehen wir, ich, auch heute noch,
klar und deutlich. Das Programm „Soziale Stadt“ ist sowohl auf Bundesebene als auch in unserem Land eine Erfolgsstory.
Und die muss unbedingt auf höchstem Niveau weitergeführt werden.
Dies ist, glaube ich, im Prinzip bei den demokratischen Fraktionen des Hauses Konsens,
mehr oder weniger, aber die Grundaussage,
die Grundaussage war, wir stehen dazu.
Diese Erfolgsstory, ihre Weiterführung, sehe ich aber nunmehr durch die Vorstellungen der gegenwärtigen Bundesregierung beim momentanen Diskussionsstand gefährdet.
Auch glaube ich kaum, dass die Zweite, Dritte Lesung des Haushaltsgesetzes im Deutschen Bundestag in der Sitzungswoche vom 23. bis 26.11., also nächste Woche, ein für Städtebauförderung und „Soziale Stadt“ weiteren positiven Wandel zu den bisher zuletzt bekannten Kürzungen im Bereich Städtebauförderung/„Soziale Stadt“ ergeben wird.
Das ist die Sache mit dem Klammerbeutel.
Der Einzelplan 12 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
ist ja wohl Dienstag, 23.11.2010 dran.
Aufgrund des großen öffentlichen Drucks der Länder, unser Landtag hat sich ja da auch ganz klar positioniert, und vieler anderer Institutionen sollen die beabsichtigten Kürzungen der Städtebauförderung statt um 305 Millionen Euro um 155 Millionen Euro gekürzt werden. Ich meine, das als Erfolg zu verkaufen, Kollege Liskow, na ja.
Somit steht...
Das Wort sage ich jetzt, immerhin, das würde ich dann auch noch akzeptieren in der Not.
Somit stehen für 2011 nur noch 455 Millionen Euro zur Verfügung.
2010 waren es noch 610 Millionen Euro. Das wäre also ein Minus von 15 Prozent. Die Kürzung trifft massiv das Programm „Soziale Stadt“, es wird um 70 Prozent gekürzt. Das Förderprogramm 2011 umfasst nur noch – nur noch! – 28,5 Millionen Euro
gegenüber 95 Millionen Euro 2010. Das ist heftig, sehr heftig.
Zudem ist angedacht, das Programm weit überwiegend für investive Maßnahmen einzusetzen. „Soziale Stadt“ aber lebt vom Zusammenwirken baulich-investiver Maßnahmen in Wohnungen, Wohnumfeld und Infrastruktur und sozial-integrativen Maßnahmen. Für mich sieht es nach Tod auf Raten für das Programm „Soziale Stadt“ seitens der Bundesregierung aus, jedenfalls nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses.
Aber warten wir ab, wir müssen abwarten, was der Bundestag am 23.11. endgültig beschließt. Unsere Landesregierung, der Bauminister, der Landtag M-V haben sich klar und deutlich gegen Kürzungen im Bereich der Städtebauförderung positioniert, auch unsere Mitglieder des Bundestages sind noch einmal im konkreten Abstimmungsverhalten gefordert.
Der Minister wies ja auf seine Aktivitäten hin. Und das klang ja auch alles sehr verheißungsvoll. Aber wie gesagt,
man muss die Sachen so sehen, wie sie sind.
Mit den Inhalten des LINKE-Antrages könnte ich leben, auch mit dem ganzheitlichen Ansatz, das ist ja deutlich geworden.
Ich halte ihn aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider für nicht besonders hilfreich und zielführend. Der Minister hat ja einiges dazu gesagt, immer unter der Voraussetzung Bundestagsbeschlusslage.
Er hat einiges gesagt, also über die Verteilung der Gelder diskutieren, die wir noch gar nicht haben, nur noch 28,5 Millionen Euro für das Programm „Soziale Stadt“, wohin, für wen, ob überhaupt, werden Solidarpaktzusagen eingehalten.
Also erst einmal formal: Wir lehnen den vorliegenden Antrag ab.
Ich glaube aber, dass wir uns dem Themenkreis Städtebauförderung/„Soziale Stadt“ aus Landessicht, aus Landesmöglichkeiten auch als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen nach den Beschlüssen des Bundestages wieder zuwenden müssen,
aber erst, nachdem wir wissen, was nun endgültig Beschlusslage des Bundes ist und welche Mittel wir als Land überhaupt bekommen. Die Hoffnung stirbt zuletzt. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich klar: Wir wollen, dass die Städtebauförderung des Bundes in vollem Umfang erhalten bleibt.
Vorneweg: Ich hätte mir persönlich einen gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen zu diesem Zeitpunkt
zu dieser Thematik vorstellen können. Nun ja, es ist so, wie es ist.
Viele der von der Kollegin Lück gemachten Äußerungen will ich inhaltlich nicht wiederholen, weil ich es auch so sehe.
Beide vorliegenden Anträge haben die gleiche Kernaussage, die gleiche Zielstellung:
keine Kürzungen, keine Halbierungen der Städtebauförderung, wie von Bundesregierung geplant, von 610 Millionen Euro auf 305 Millionen Euro. Dies hätte in der Tat drastische Folgen für viele kleinere und größere Städte auch in unserem Land.
Das wollen wir nicht. Hier stehen wir in einer Reihe mit Beschlüssen der Bauministerkonferenz vom 03.09.2010, die, wie gesagt, die Städtebauförderung als eine Erfolgsgeschichte sieht. Alle sprechen sich gegen Kürzungen aus, selbst Ramsauer scheint zu wackeln. Ich denke und hoffe, dass die in der nächsten Woche stattfindende Bauministerkonferenz dies weiter deutlich machen wird. Wir stehen auch in einer Reihe mit der Positionierung des Städte- und Gemeindetages, des Bauverbandes, Architekten-, Ingenieurkammer und des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen in der Schweriner Erklärung.
Ich gehe davon aus, dass unsere Mitglieder des Bundestages bei den Haushaltsberatungen, die ja nun beginnen, sich gegen geplante Kürzungen und für die Beibehaltung der Förderung auf dem Niveau von 2010 einsetzen werden.
Meine Damen und Herren, Sie haben sicherlich auch genügend Briefe aus unseren kleinen, mittleren und großen Städten erhalten,
die auf die hohen Effekte der Städtebauförderung für ihre Kommunen hinweisen. Städtebauförderung umgesetzt, das ist für Bürger sichtbar, vor Ort erlebbar. Das ist zum Beispiel auch in meiner Heimatstadt Rostock für viele Einwohner ein Zeichen für Aufschwung und Entwicklung in der Stadt.
Meine Damen und Herren, bei diesem Thema, diesem Antrag von SPD und CDU ist es nun wirklich so, und ich meine in diesem Fall keine rhetorische Floskel, wenn ich feststelle: Die Landesregierung handelt bereits, insbesondere der Bauminister ist frühzeitig und umfassend aktiv geworden.
Dieses Handeln sollte unser Parlament durch den vorliegenden Beschluss des Antrages von SPD und CDU deutlich unterstützen. Mehr ist im Moment eigentlich nicht gefragt, deshalb: Bitte stimmen Sie dem Antrag zu und geben wir unserem Bauminister einen Beschluss unseres Parlaments mit zur bevorstehenden Bauministerkonferenz. Geben wir ihm Rückenwind! – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! So, jetzt habe ich meine Brille vergessen, aber ich werde mal sehen.
Danke, Herr Holter.
Nochmals nur kurz: Für mich und für die Bürger unserer Städte sind in Betrachtung ihrer Städte, im Stadtbild wichtig, dass kreativ eingebrachte Städtebaufördermittel für die Bürger vor Ort, das ist uns doch allen klar, sichtbare Entwicklung in ihrer Stadt ist. Da können wir über andere Dinge viel, viel diskutieren, aber wenn die Leute vor Ort sehen, dass da was passiert und sich entwickelt, ist das doch auch psychologisch betrachtet ein Schub für die Bürger in unserem Land, und nicht nur, dass Städtebaufördermittel weitere Investitionen im öffentlichen und privaten Sektor ermöglichen.
Ich will das jetzt nicht alles weiter ausführen, es ist schon gesagt worden, aber ich will die Zahlen noch einmal deutlich machen, die vorhin ein bisschen verwirrend waren. Ich habe mir das noch einmal schnell angeguckt, was das Deutsche Institut für Wirtschaftsförderung da gesagt hat. Laut diesem Institut stößt 1 Euro an Städtebaufördermitteln weitere bis zu 6,4 Euro bei privaten Investitionen und bis zu 8,5 Euro an Investitionen im öffentlichen und privaten Bauvolumen an. Das war die Aussage.
Meine Damen und Herren, eine geplante Halbierung der Städtebaufördermittel heißt, deutlichste Abstriche bei der Vitalisierung der Innenstädte und der wirtschaftlichen Entwicklung, heißt auch, Aufträge und Arbeitsplätze werden deutlich reduziert, heißt auch, weniger Denkmalschutz, und das Programm „Soziale Stadt“, auch in unserem Land ein Erfolgsprogramm, wird gefährdet. Ein Kahlschlag bei diesem Programm, das aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert wird, würde voll negativ auf die Aufwertung von Stadtteilen und Wohnbezirken wirken. Das alles wollen wir nicht.
Meine Damen und Herren, eine kurze Anmerkung zu den Hinweisen der Kollegen der LINKEN, in Ihrem Antrag kommt das vor, und auch der FDP, im Ausschuss auch diskutiert hinsichtlich eventuell frei werdender Landesmittel. Die SPD-Fraktion und mit uns viele aus parlamentarischen Räumen der Bundesrepublik Deutschland, aus Städten, Kammern und Verbänden fordern den Bundestag auf, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen. Mit der Zustimmung zum Antrag von SPD und CDU sollten wir die Landesregierung – ich sage es gerne noch mal –, den Bauminister in seinen Bemühungen in Richtung Bund unterstützen.
Klare Bekenntnisse in Richtung Bund sind jetzt im Moment von uns gefragt, meine Damen und Herren. Sollten alle Bemühungen praktisch nicht fruchten, dann müssen wir uns ohnehin noch damit beschäftigen. Aber, ich denke, erst dann. Hier sollten wir abwarten. Die Stichworte „Fell des Bären“ und so weiter, vorauseilender Gehorsam, das ist hier alles nicht erforderlich. Also Abwarten würde ich in diesem Falle mal empfehlen. Stimmen Sie dem Antrag von SPD und CDU zu!
Ich sage es noch einmal: Geben wir dem Bauminister aus dem Parlament heraus Rückenwind für seine weiteren Aktivitäten. Das ist im Moment gefragt, nicht mehr und nicht weniger.
PS: Herr Minister, wenn Sie dann in der Weinstraße sind und das klappt alles so gut, dann bringen Sie uns ein paar Weinflaschen mit.
In diesem Sinne: Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal scheint große Einigkeit zu herrschen, jedenfalls bei den Rednern von der LINKEN und CDU, was die Problematik Baukultur im Allgemeinen anbelangt. Ich will es besser formulieren: Wir scheinen alle gute Verbindungen zur Architektenkammer und zum Präsidenten der Architektenkammer zu haben.
Das ist wohl wichtig, das haben wir auch über Jahre gepflegt. Ich meine nur, wir könnten also in dem Falle auch mal so verfahren, dass einer nur die Rede hält zu dem Thema, weil sinngemäß sind wir ja …
Na, Sie sind ja ausgenommen, das wollen wir mal gleich festhalten.
Aber wir haben das ja auch über Jahre, wenn ich das so sagen darf, etwas gepflegt in diesem Bereich.
Die Unterrichtung der Landesregierung lag uns nunmehr schon im letzten Jahr vor, sozusagen unter dem Weihnachtsbaum am 23.12.2009. Nach leichten Verzögerungen liegt uns nun der Bericht auch im Landtag vor. Dazu ist schon etwas gesagt worden.
Die von mir seinerzeit bei der Einbringung des SPDCDU-Antrages aufgezeigte Erstellung einer niveauvollen Darstellung zum Thema „Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern“ in einer Broschüre sehe ich im Großen und Ganzen als gelungen an. Nun kann ich aber noch mal verweisen, für die Kollegen, die sich da nicht so sehr mit beschäftigen, das war diese herrliche Broschüre, die man auch unter die Leute bringen sollte.
Wie gesagt, im Großen und Ganzen ist sie gelungen. Hier wurde erstmals das Thema betreffende Aktivitäten der letzten Jahre in Mecklenburg-Vorpommern, wie ich meine, doch in einer ansprechender Form zusammengetragen.
Vielleicht hätte man auch eine Wertung der verschiedenen Maßnahmen einfließen lassen sollen, etwa: Welche Maßnahmen haben sich bewährt? Welche Maßnahmen haben keine Effekte gezeigt?
Meine Damen und Herren, und in diesem Zusammenhang darf ich auch noch einmal kurz auf die 21 Thesen in der Broschüre der Initiative „Baukultur Mecklenburg-Vorpommern“ aus dem Jahr 2004 verweisen. Die sah seinerzeit so aus.
Die dürfte auch jeder im Büro noch liegen haben. Wie gesagt, wenn Sie diese beiden Broschüren haben, kann man auch zu dem Thema in der Öffentlichkeitsarbeit einiges leisten.
Und hier sehe ich es genauso wie Kollege Timm und die Kollegin Lück, hier wäre es vielleicht an der Zeit, diese Thesen nach sieben Jahren einer Fortschreibung zu unterziehen,
darüber sollte man nachdenken. Der Minister hat ja gesagt,
er wird im Gespräch bleiben. Er sagte auch, was seine fünf Leitgedanken betrifft, das man diese Fortschreibung in Erwägung ziehen sollte.
Ich hoffe und wünsche nur, nachdem das Thema Baukultur wieder den Landtag von M-V erreicht hat, dass es somit vielleicht neues Interesse weckt, alte Ansätze überdenken lässt und das Thema einfach wieder in den Fokus vieler unterschiedlicher Betrachter kommt. Da spreche ich uns alle an, liebe Kolleginnen und Kollegen, die wir das Thema Baukultur auch in unseren Wahlkreisen entsprechende Beachtung finden lassen.
Jedenfalls gehe ich davon aus.
Der Landtag war es, der am 26. Juli 2003 einstimmig – 2003 hatten wir das schon einstimmig – den Beschluss zur Förderung der Baukultur gefasst hat. Damit setzte das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Bundesrepublik neue Maßstäbe. Unter anderem die Architektenkammer begrüßte nunmehr den vorliegenden Bericht und stellte fest, dass M-V das erste Bundesland ist,
dessen Landtag ein Baukulturbericht vorgelegt wurde.
Es ist auch klar: Ja, M-V verfügt über herausragende Zeugen der Baugeschichte – viele Highlights, einzigartige Backsteingebäude, klassizistische Bäderarchitektur, Dörfer mit weit blickenden Kirchen und typischen Bauernhäusern, Schlösser, Guts- und Herrenhäuser, Hanse- und Residenzstädte und zwei Hansestädte, die zum Weltkulturerbe gehören. Wie von meinen Kollegen der demokratischen Parteien schon kurz angerissen, findet Baukultur nicht nur in der Vergangenheit statt,
kann nur als Prozess betrachtet erfolgen. Ja, Baukultur ist sowohl Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. In die Zukunft blickend ist es wichtig, dass neue Bauvorhaben eine zeitgemäße Architektur und Formsprache als auch Energieeffizienz und Nachhaltigkeit aufweisen.
Umfangreich hat der Minister in seinen Leitgedanken, ich glaube, es waren fünf, zum Themenkreis Baukultur ausgeführt. Ich denke, ein Diskussionsangebot, ich kann mich noch entsinnen, in einer Ausschusssitzung war es, dass der Herr Minister ja einen neuen Drive in die Baukultur einbringen wollte.
Ich denke, wenn wir in die Zukunft blicken, sollten wir das,
was die Kollegen Timm und Lück gesagt haben, alles einfließen lassen und weiterhin gemeinsam an dem Thema arbeiten.
Auch möchte ich noch mal unterstreichen, uns – besonders allen, die an dem Thema dran sind – sollte es nunmehr um eine Verstetigung dieser Initiative Baukultur gehen. Eine Weiterführung der Initiative sollte auch über diese Legislaturperiode hinaus durch Landesregierung und Parlament realisiert werden. Um eine realistische Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu erhalten und mitzugestalten, wird eine Beschäftigung mit Baukultur, ich nenne nur Identitätsbildung, Wiedererkennbarkeit, Innovation et cetera, zwingend erforderlich sein,
überspitzt würde ich formulieren, wenn wir nicht in entleerte globalisierte Belanglosigkeit versinken wollen. Überspitzt! Ich würde es begrüßen, wenn der Landtag Mecklenburg-Vorpommern sich auf eine regelmäßige Befassung mit dem Thema Baukultur einlassen würde,
als einen Beitrag und als Voraussetzung für eine bessere Wirkung und öffentliche Wahrnehmung von Baukultur in der Gesellschaft.
Meine Damen und Herren, Fakt ist – und ich glaube, das ist auch unbestritten –, Baukultur ist ein Standortfaktor.
Hierbei geht es um Qualität und nicht um Quantität. Das Verhältnis, die Mischung aus Tradition und Moderne in der Baukultur muss stimmen, dann fühlen sich Einheimische wie auch Touristen wohl in unseren Städten und Dörfern. Bleiben wir gemeinsam mit allen an der Diskussion beteiligten Architekten, Ingenieuren, Parlament und anderen am Thema Baukultur dran und sorgen wir für eine kontinuierliche Begleitung der Baukulturentwicklung, unter anderem auch in politischen Gremien! – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal ganz deutlich: Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die demokratischen Landtagsfraktionen sind sich ihrer Aufgaben zum Erhalt und zum Schutz des baukulturellen Erbes sehr wohl bewusst, meine Herren.
Gleich deutlich: Der NPD-Antrag ist überflüssig, er ist unnütz.
Das belegt dieser Beitrag noch einmal besonders deutlich.
Ich maße mir an oder ich erlaube mir festzustellen, dass die Beiträge, die in der Geschichtsbewältigungsfrage auf Stadtteile von Schwerin bezogen sind, hier anscheinend aus einem Fernsehbeitrag herausgenommen worden sind, Stichwort Schelfstadt.
Daran hat der jetzige Präsident der Architektenkammer und mein persönlicher Freund Joachim Brennecke
erheblichen Anteil und der würde sich ganz stark dagegen verwahren,
dass Sie ihn aus der Vergangenheit zitieren und dass Sie ihn hier zu den heutigen Geschehnissen überhaupt inhaltlich bemühen.
Also noch mal: überflüssig, unnütz.
Es gibt im Land vielfältige Impulse. Sie setzen fachliche Rahmenbedingungen durch finanzielle Hilfen, durch vorbildliche Bauherrentätigkeit.
Ich darf in diesem Zusammenhang unter anderem auf unsere Befassung im Parlament und in seinen Ausschüssen zu den Themen „Baukultur“ und „Soziale Stadt“ verweisen. Gerade auch in diesem Jahr haben wir uns mit diesen Themen hier im Landtag beschäftigt und darauf möchte ich einfach noch mal hinweisen.
Das Land entfaltet zudem Initiativen zur Förderung der Baukultur, die vom Bauherrenpreis „Attraktive Innenstadt“ über Informationsportale, zum Beispiel Schlösser, Gärten, Herrenhäuser Mecklenburg-Vorpommerns, bis hin zu den Wegen der Backsteingotik reichen, womit auch der baukulturelle Austausch mit den benachbarten Ostseeanrainerstaaten gefördert wird.
Meine Damen und Herren, eine wie im Antrag geforderte gesonderte Regelung zur Erhaltung, wie sagte gestern Herr Bluhm – Tüttelchen –, „der heimatlichen Baukultur“ ist nicht erforderlich und auch nicht weiterführend.
Erhaltenswerte und bauhistorisch wertvolle Bauten sind ohnehin durch Aufnahme in die Denkmalliste dem Schutz des Denkmalsschutzgesetzes MecklenburgVorpommern unterworfen.
Im Gesetz sind auch entsprechende Zuwendungen geregelt,
Paragraf 24, Herr Sonnenschein, finanzielle Zuwendungen, und Paragraf 25, Bescheinigung für steuerliche Zwecke.
Ich will diesen Antrag nicht bedeutungsvoller machen, als er ohnehin nicht ist, ich will aber der Fachlichkeit halber, wie ich es immer mache, auch bei den Sportanträgen, die von da kommen, auf die einzelnen Punkte kurz eingehen.
Zu Punkt 1 des Antrages:
Die im Rahmen aller Städtebauförderungsprogramme, nicht nur Stadtumbau Ost, bereitgestellten Finanzhilfen können vor allem auch für die Modernisierung und Instandsetzung von Denkmalen sowie städtebaulich bedeutsamen und das Stadtbild prägenden Gebäuden eingesetzt werden, weil Sie das teilweise bezweifelten.
Der Erhalt städtebaulich wertvoller Bausubstanz und die Aufwertung der Innenstädte mit ihren historisch gewachsenen baulichen Strukturen ist originäre Aufgabe der Städtebauförderung. Es besteht schon seit Beginn der Städtebauförderung im Jahre 1991 die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Fördermittel zur Erhaltung landestypischer Bausubstanz einzusetzen.
Mit der Initiative Innenstadt, die das Bauministerium 2004 gestartet hat, wurden die Städtebauförderungsmittel verstärkt auf die historischen Innenstädte und die zukunftsfähigen erhaltenswerten Ortszentren konzentriert.
Zu Punkt 2 des Antrages.
Förderrichtlinien oder Erlasse des Landes erfassen primär die Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäudesubstanz.
Die Entscheidung darüber, welche Sanierungen in einer Gemeinde durchgeführt werden, trifft die Kommune im Rahmen ihrer Selbstverwaltungs- und Planungshoheit selbst.
Zu Punkt 3 des Antrages:
In den Stadtumbaustädten des Landes haben sich die integrierten Stadtentwicklungskonzepte, kurz ISEK, als Planungs- und Steuerungsinstrumente des Stadtumbaus etabliert
und sollen kontinuierlich fortgeschrieben werden. Bei der Abstimmung der Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen wird auch die Wohnungswirtschaft neben den anderen Stadtumbauakteuren intensiv einbezogen, denn gemeinschaftliches Handeln, und das ist der springende Punkt, ist hier erforderlich.
Ziel muss es sein, und das ist, glaube ich, unstrittig zwischen den demokratischen Parteien, die Innenstädte und erhaltenswerten Stadtteile zu stabilisieren, wiederzubeleben und für Familien mit Kindern und Senioren gleichermaßen als Wohn-, Arbeits- und Freizeitorte attraktiv zu machen.
Meine Damen und Herren, die Themenbereiche Baukultur, landestypische Bauten und Städtebau sind bei allen demokratischen Fraktionen dieses Hauses selbstverständlich bei inhaltlich leicht unterschiedlichen Nuancen sehr gut aufgehoben,
sind in guten Händen.
Meine Damen und Herren, nochmals klar und deutlich: Der Antrag der NPD ist unnütz. Wir lehnen ihn ab. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Richtig, Herr Baunach, sehr richtig.)
Herr Präsident Bluhm! Meine Damen und Herren! Wie es immer so ist bei solchen Gesetzesvorlagen, die eine Erste Lesung, Anhörungen und weitere Behandlungen im Ausschuss hinter sich gebracht haben, stimmen wir dann häufig in den meisten Punkten überein.
Insofern möchte ich auch nicht das wiederholen, was meine hoch geschätzte Kollegin Lück und der Ausschussvorsitzende in Form des Vortragens der Beschlussempfehlung schon an uns weitergegeben haben. Aber natürlich will ich auch im Namen der SPD-Fraktion stichpunktartig einige Dinge noch einmal benennen. Sie wissen, in der Ersten Lesung haben wir ausführlich über dieses Thema geredet, also in dem Sinne nur stichpunktartig und kurz:
Mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf in der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses können, so meine ich, die Architekten und Inge nieure in M-V gut leben. Es steht ihnen jetzt ein aktuelles, ein modernes Regelwerk zur Verfügung. Architektenkammer und Ingenieurkammer zeigten sich im Wesentlichen zufrieden mit der Zusammenarbeit mit dem Verkehrs- und Bauministerium und, wie ich weiß, auch mit den Parlamentariern. Das ist nicht immer so gewesen bei Themen mit Architekten und Ingenieuren in den zurückliegenden Zeiten. Das ging nicht immer so überwiegend reibungslos vonstatten. Wer sich an die vorangegangenen Episoden in den vorangegangenen Perioden erinnert, weiß, wie oft wir mit Architekten und Ingenieuren zusammensaßen, um dann auch zwischen diesen beiden, nicht nur den Kammern, einen gewissen Konsens hinzubekommen, der dann auch in vernünftige Beschlusslagen mündete.
Die Neufassung des Architekten- und Ingenieurgesetzes ist aus vielerlei Gründen notwendig geworden und ist auch von allen Beteiligten zügig realisiert worden. Die vielerlei Gründe sind hier aufgezählt, auch in Erster Lesung von mir persönlich benannt. Es galt in erster Linie, die Berufsqualifikationsrichtlinie der EG umzusetzen. Für mich ist wichtig in diesem Zusammenhang – und das ist auch schon in der Beschlussfassung gesagt worden, das will ich aber noch einmal unterstreichen –, nunmehr ist entsprechend der Richtlinie festgelegt, unter welchen Bedingungen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sowie Ingenieure ihren Beruf ausüben können und die jeweilige Berufsbezeichnung führen dürfen.
Aus zwei Gesetzen mach eins, der Minister hat es gesagt, ist meistens, wie in diesem Fall, finde ich jedenfalls, nützlich und gut. Die Veränderungen, die sich aus den Anhö
rungen und dem Ausschuss heraus zum Paragrafen 5 „Berufsaufgaben“ und zum Paragrafen 6 „Berufsbezeichnungen“ ergeben haben, halte ich für sinnvoll und praxisnah.
Frau Lück hat das Thema des Diplom-Ingenieurs angesprochen. Wir waren uns nachher auch einig über die Tische hinweg. Im Zusammenhang sollte man noch mal über Änderungen bei den akademischen Graden im Hochschulgesetz in Bezug auf diese Gesetzeslage bei uns nachdenken. Da, wo „Architekt“ und „Ingenieur“ draufsteht – das sagte ich schon in der Ersten Lesung –, sollte auch „Architekt“ und „Ingenieur“ drinstehen. Das ist hier der Fall, meine ich. Mehr gibt es also aus meiner Sicht dazu nicht zu sagen. Die SPD-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf und der Beschlussvorlage zu. – Danke, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich dachte nicht, dass die Organspenden so schnell vollzogen werden würden. Mein Kollege ist auch noch nicht da. Wir hatten oben eine Gesprächsrunde.
Insolvenz, richtig.
Ich freue mich, nach der Thematik Baukultur ein für mich und andere sehr wichtiges zweites Thema heute in den Landtag einbringen zu können, und zwar das Thema „Soziale Stadt stärken“. Ich denke, mit dieser Thematik können Sie alle etwas anfangen.
1999 wurde das Förderprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ von Bund und Land auf den Weg gebracht. Ansatz war und ist, die städtischen Zentren und die Stadtteile, die einer beson
deren Aufmerksamkeit bedürfen, zu stärken. Eine quartierorientierte soziale Stadtentwicklung ist das Leitziel dieses Programms. Mit neuen Lösungsansätzen soll einer Abwärtsentwicklung in schwierigen Stadtteilen entgegengesteuert, benachteiligte Stadtteile aufgewertet und stabilisiert werden. Jeder, der aus einer kreisfreien Stadt kommt, kann solche benachteiligten Stadtteile benennen.
Mit dem Programm soll eine nachhaltige Entwicklung in Stadt- und Ortsteilen mit besonderen sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen sichergestellt werden.
Dieses Programm hat einen integrativen und damit kooperativen Ansatz. Die Maßnahmen sind vielfältig. Um die Wirkung der Finanzhilfen zu verstärken, soll und muss die Städtebauförderung mit anderen Ressortprogrammen und Ressourcen gebündelt werden. „Bündelung und Vernetzung“ bringen Erfolg, Herr Liskow. Dieser Politikansatz ist mittlerweile durch das Bund-LänderProgramm, insbesondere durch die Gesetzesformulierung des Paragrafen 171e BauGB, die europäische Gemeinschaftsinitiative Urban II und die Regelungen in Artikel 8 der EFRE-Verordnung mit der Leipzig Charta, zu einem europäischen Standard geworden, und zwar, um Stadtteile aufzuwerten, in denen sich ökonomische, städtebauliche, gesellschaftliche und ökologische Probleme konzentrieren.
In unserem Land findet das Programm „Soziale Stadt“ insbesondere in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald und Wismar statt, natürlich auch noch in anderen, aber insbesondere da.
Gnoien ist auch dabei.
Es geht nicht nur um die Sanierung und Herrichtung von Gebäuden, sondern zum Beispiel auch um mehr Spielplätze, um mehr Grün im Wohnumfeld, es geht um eine bessere Infrastruktur, insbesondere für unsere Kinder und Jugendlichen, es geht aber neben baulichen Investitionen auch um zusätzliche sozialintegrative Maßnahmen, zum Beispiel Bildung, Integration und Beschäftigungsförderung. Es geht darum, die Wohn- und Lebensbedingungen der Menschen insgesamt zu verbessern. Natürlich ist es so, dass bauliche Veränderungen schneller für jedermann sichtbar sind als Effekte im sozialen Bereich. Eine Zwischenevaluierung hat gezeigt, dass die Orientierung richtig ist, und gleichzeitig die Empfehlung gegeben, durch Maßnahmenbündelung eine weitere Verbesserung zu erreichen.
Meine Damen und Herren, die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es richtig und wichtig ist, die Kräfte von Bund, Land, Kommunen, Bürgern, öffentlichen Trägern, Wohnungsunternehmen auf die Problemfelder zu konzentrieren und gemeinsam zu handeln. Besonders wichtig und richtig ist aber auch, die Menschen zu bewegen, sie in die Lage zu versetzen, ihr Wohnumfeld selbst zu gestalten und an Projekten mitzuwirken. Das macht die Städte dann auch konkret für die Menschen vor Ort noch liebenswerter und noch nachhaltiger, und zwar auch nach einem eventuellen Auslaufen der Förderung.
Meine Damen und Herren, neuen Akzenten in der Förderpolitik wird unter den Bedingungen des demografischen
wirtschaftsstrukturellen Wandels Rechnung zu tragen sein. Das heißt aber auch, sie noch gezielter mit anderen Programmen, insbesondere arbeitsmarkt-, gesundheits-, integrations- und bildungspolitischen Maßnahmen, zu vernetzen.
Das ist weiterhin dringend erforderlich, denn für jeden deutlich sichtbar haben sich die Städte in unserem Land verändert. Eine noch stärkere ressortübergreifende Vernetzung und Bündelung der Aktivitäten ist angezeigt.
Auch sollte geprüft werden, ob Förderrichtlinien weiterhin entsprechend angepasst werden können, und zwar alles unter der Zielstellung, Projekte in benachteiligten Stadtgebieten noch stärker zu unterstützen.
Klar und deutlich: Das Programm „Soziale Stadt“ ist sowohl auf Bundesebene als auch in unserem Land eine Erfolgsstory.
Diese gilt es weiterzuführen und den neuen Entwicklungen flexibel anzupassen. Lassen Sie uns diese Erfolgsstory des Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ entsprechend unseren Möglichkeiten auf Bundesebene und Landesebene fortsetzen und stärken. In der Aussprache werde ich das noch ergänzen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Müller, „Soziale Stadt“ funktioniert nur mit den Menschen vor Ort.
Und Elendsquartiere haben wir hier nicht.
Meine Damen und Herren, nochmals: Es gilt, wie auch der Minister schon ausführte, die Ziele des Förderprogramms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ weiter konsequent umzusetzen und qualitativ weiter zu verbessern. Oder, und das will ich auch noch mal deutlich machen, wie wir das schon im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU unter Ziffer 93 festgelegt haben: „Das Programm ,Soziale Stadt‘ wird unter Berücksichtigung bereits gemachter Erfahrungen weiterentwickelt“ – unter weiterentwickeln verstehe ich, ständig weiterentwickeln, dazu werde ich zum Schluss auch noch einiges sagen –, „um Stadtquartiere unter Einbeziehung der Eigeninitiative der dort lebenden Menschen bürgerfreundlicher zu gestalten. Ziel ist es, Tendenzen zur sozialen Entmischung in den Städten entgegenzuwirken“ – Zitatende –,
denn „Soziale Stadt“, das heißt Chancengleichheit. Ja, es geht um Integration, um Bildung, um Beschäftigung, es geht um lokale Demokratie und um ein gesundes Lebensumfeld für alle.
Ja, eine soziale Stadtgesellschaft braucht den Einsatz vieler Beteiligter.
Meine Damen und Herren, im Land MecklenburgVorpommern gibt es mittlerweile viele gute Beispiele, wie in der Hansestadt Stralsund, Ortsteil Grünhufe, das Familien- und Hebammenprogramm in der Hansestadt Rostock, in Groß Klein, Dierkow, Schmarl und Toitenwinkel das Modellprojekt „Besser essen. Mehr bewegen.“ – besser essen tun wir wahrscheinlich alle, aber bewegen tun wir uns alle ein bisschen wenig –
oder in Neubrandenburg-Nordstadt das integrierte Gesamtkonzept zur baulichen Aufwertung und sozialen Stabilisierung der Ihlenfelder Vorstadt. Auch Herr Liskow hat ja noch ein Beispiel aus seiner Heimatstadt Greifswald gebracht. Dies, um nur einige Beispiele zu benennen.
Frau Lück, die Einbeziehung kleinerer Städte würde ich natürlich begrüßen,
aber wie das eben nun mal ist, die Mittel sind gering. Sie sagten ja auch, das Programm wird immer begehrter, aber trotzdem sage ich, wie Kollege Liskow es auch angemerkt hat, eine Konzentration der Mittel ist angesagt und das kann hier nur zum Erfolg führen.
Hier zeigt sich, dass die „Soziale Stadt“ in den unterschiedlichsten Politikfeldern integrative Lösungsansätze bietet. Im Besonderen berührt es die Handlungsfelder zur städtebaulichen Aufwertung der Quartiere, es geht um soziale Bildungs- und Gesundheitsinfrastrukturmaßnahmen, es geht um die Stabilisierung der lokalen Ökonomie, um Beschäftigungsförderung und um Bürgerbeteiligung. Sicherlich, auch da sind wir uns doch einig, kann das Programm nicht den Anspruch erheben, alle anfallenden Probleme vor Ort allein und sofort zu lösen, aber eine noch stärkere ressortübergreifende Stadtentwicklungspolitik und eine noch stärkere Bündelung aller Mittel und Kräfte sollte angestrebt werden. Alle Redner haben ja etwas zum Stichwort „Vernetzung und Bündelung“ gesagt und ich will mit meiner Formulierung nur darauf hinweisen, der Minister hat es ja auch schon angedeutet, dass wir da noch einen Qualitätsschub hinzugeben sollten.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die „Soziale Stadt“ ist ein erfolgreiches Programm. Dies gilt es auch in Zukunft fortzuführen und zu stärken,
um die Polarisationsprozesse in unseren Städten nicht weiter voranschreiten zu lassen. Neben der Tatsache, dass auch künftig das Land die für die Kofinanzierung notwendigen Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stellen sollte, ist in den einzelnen Ressortbereichen wie in den Politikfeldern Schule und Bildung, Integration, Gesundheitsförderung, Lokalökonomie und Beschäftigungsförderung weiterhin nach Möglichkeiten zu suchen, um die Akteure vor Ort gezielt durch Partnerprogramme zu unterstützen.
Gerade in den nichtinvestiven Bereichen zeigt es sich, meine ich, dass im bisherigen Programmansatz unter gegebenen Fördermöglichkeiten die notwendigen Handlungsmöglichkeiten teilweise weiter verbessert werden können.
Die Rostocker wissen ja, dass ich nicht nur eine berufliche Nähe, sondern auch eine persönliche Nähe zu den Rostocker Stadtentwicklern habe. Da bin ich natürlich ständig im Gespräch und höre somit natürlich auch die Probleme, die von diesen Damen und Herren immer wieder, auch hier in diesem Fall, an uns Rostocker Abgeordnete herangetragen werden, die verbessert werden könnten.
Meine Damen und Herren, auch wenn die Arbeitsgruppe „Soziale Stadt“ beim Verkehrsministerium einen Erfahrungsaustausch mit den Kommunenträgern und weiteren
Beteiligten durchführt, schlage ich vor, in den relevanten Fachbereichen zu prüfen, ob eine Förderpriorität für die Gebietskulisse die „Soziale Stadt“ durch die zuständigen Ressorts erreicht werden kann. Mit einem entsprechenden Erfahrungsaustausch und Werkstattveranstaltungen zwischen den Ressorts kann gezielt über Fördermöglichkeiten diskutiert werden, um Festlegungen in den Förderrichtlinien treffen zu können, also alles unter der Prämisse, es mit einem qualitativen Schub zu versehen.
Meine Damen und Herren, werten wir die Stadtteile – und das vergisst man ja immer, „Soziale Stadt“, da steht ja immer, „mit besonderem Entwicklungsbedarf“, um das mal deutlich zu sagen – weiter auf! Bitte stimmen Sie dem vorliegenden Antrag „Soziale Stadt stärken“ zu! Ich denke, das haben die meisten ja schon angedeutet.
Zum Antrag meiner Kollegen der LINKEN, ich nehme mal die letzten Worte auf: „zu berichten“. Ja, aber wir schlagen vor, dies zunächst im Verkehrs-, Bau- und Landesentwicklungsausschuss zu tun.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe eben extra darum gebeten, Kollege Methling, das nicht aufzuschreiben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegen der FDP-Fraktion legen uns einen Antrag vor, der auf einer Kleinen Anfrage des Kollegen Roolf zu „Brückenbauwerke in Mecklenburg-Vorpommern“ und den umfangreichen Antworten der Landesregierung auf Drucksache 5/2431 fußt. Das hätte es dann auch von der Thematik sein können, Kollege Roolf.
Wer diese interessante und detaillierte Antwort der Landesregierung gelesen hat, weiß nunmehr, dass wir 989 Brücken, aufgeteilt in 1.227 Teilbauwerke, im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung Meck
lenburg-Vorpommern haben, die untergliedert sind in Brücken im Bereich Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen. Brückenbauwerke in kommunaler Baulast sind in diesem Zuständigkeitsbereich der Landesbauverwaltung nicht gegeben. Ich gebe zu – und das wird dem einen oder anderen Kollegen ja auch so gegangen sein –, ich weiß jetzt mehr
zum Thema Brücken in Mecklenburg-Vorpommern.
Dank der Antwort der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, der Minister, teilweise auch Herr Roolf, hat ausführlich über Bauzustandsnoten von Brückenbauten und deren Bedeutung gesprochen. Also werde ich darauf im Einzelnen nicht mehr eingehen. Die Kollegen der FDP-Fraktion beklagen in einigen Fällen die Zustandsnoten von Brücken hinsichtlich Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Sie bemängeln die teilweise zu hohen Zustandswerte und Zustandsnoten einiger Bauwerke. Das ist in Einzelfällen wohl in der Tat auch so, aber, so die Auskunft von Fachleuten und das wurde ja hier auch schon mehrmals angedeutet, bedeuten hohe Zustandsnoten nicht zwangsläufig eine Nutzungseinschränkung der Brücke, lässt dies keinen unmittelbaren Schluss auf Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit, Verkehrssicherheit, Standsicherheit des Bauwerkes zu. Jedoch das Signal, dass in kurzer Zeit Maßnahmen zur völligen Instandsetzung notwendig sind, ist gegeben. Regelmäßige Brückenprüfungen, wie vom Minister im Konkreten ausgeführt, sollten sicherstellen, dass eventuelle Schäden an unseren Brücken rechtzeitig erkannt werden.
Nach Auskunft des Ministeriums sind alle Brücken weiterhin befahrbar und das, finde ich, ist eine Aussage, die man vielleicht morgen noch mal erwähnen sollte, nach den Verunsicherungen, die hier teilweise verstreut worden sind. Der Minister hat ja eben nochmals deutlich gemacht, dass Sicherheit an erster Stelle steht. Das ist, denke ich, eine klare Aussage und ich habe heute Morgen auch noch in der vorhin schon genannten Lektüre eine Info vom Verkehrsministerium gelesen: „Alle für den Verkehr freigegebenen Brücken sind verkehrssicher befahrbar, unabhängig von Zustandsnoten. Sollten irgendwelche Probleme am Bauwerk festgestellt werden, die die Sicherheit gefährden, dann gehe ich einfach davon aus, dass unverzüglich entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.“
Meine Damen und Herren, ich habe Bad Reichenhall nicht vergessen. Sie erinnern sich, die eingestürzte Sporthalle, die Schneemassen. Einige, die damals mit mir zusammen im Bauausschuss waren und an der Anhörung teilgenommen haben, können sich sicherlich auch noch erinnern. Wir hatten zur Unglückszeit eine umfangreiche Anhörung zur Landesbauordnung, Stichwort unter vielen anderen: „Statik von Hallen“. Ich konnte mich seinerzeit auf meiner Autoheimfahrt im Radio unter anderem mehrmals hören: ,,Ich gehe fest davon aus, dass die Sporthallen in Mecklenburg-Vorpommern sicher sind!“ Etwas seltsam zumute war mir zugegebenermaßen aber doch, Stichwort „Sicherheit“.
Also ich gehe davon aus, sollte auch nur die Spur eines Risikos bei einem Bauwerk bestehen, dass sofort durchgreifend gehandelt wird. Zum anderen ist gerade in Bezug auf Brückenbauten in letzter Zeit einiges zu registrieren gewesen. Der Verkehrsminister war ja in den letzten Wochen geradezu als Brückenminister unterwegs. Ende Mai/Anfang Juni war er – ich habe jetzt die Pressemeldung dazu vergessen – geradezu als Brückenminister unterwegs und hat sich dort der Problematik Brücken, Brückenbau intensiv gewidmet.
Meine Damen und Herren, der Verkehrsminister hat im Verkehrsausschuss unter anderem auch zum Thema Brücken berichtet und deutlich gemacht, dass er eng an diesem Thema dranbleiben wird und das Ministerium ständig an der Problematik arbeitet.
Wie auch aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, ergibt sich für die Erhaltung der Brücken ohne Neubau ein Gesamtbedarf vom Land mit 46,4 und vom Bund mit 41,6 Millionen Euro. Bisher wurden circa 25 Prozent der Erhaltungsmittel für die Erneuerung von Brücken ausgegeben.
Wie gesagt, Ihre Kleine Anfrage, Herr Roolf, ist in Ordnung, konkret und die Antworten der Landesregierung umfangreich und detailliert. Die Ausführungen des Ministers waren nochmals eine ergänzende Klarstellung, sodass es dieses Antrages nicht bedurft hätte.
Ich verweise dann noch mal, um das abzukürzen, auf den Koalitionsvertrag, wo wir auch die Brücken mit involviert haben.
Zum Haushalt – hier wurde ja noch einiges gesagt – will ich nur ausführen, die Beratungen zum Haushalt 2010/2011 bieten nochmals, Ratschlag mehrmals gekommen, ausreichend Gelegenheit zu Nachfragen über den Zustand der Brückenbauwerke und gegebenenfalls für Sie, liebe Kollegen der FDP, verehrter Kollege Roolf, auch die Möglichkeit zu entsprechenden Anträgen gerade im Einzelplan 15. Ja, Herr Roolf, Brückensanierung ist teuer. Dann sehen Sie mal zu – und das klang ja hier schon an –, wie Sie den Einzelplan 15 dann mit Ihren Anträgen beglücken können.
Die SPD-Fraktion sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, die Landesregierung zur Einstellung von Haushaltsmitteln zu beauftragen, denn sie tut es.
Herr Roolf, noch eine Bemerkung zu dem Artikel: Ist das denn wirklich so, dass da Gelder zurückgehalten werden für den Brückenbau? Der Verkehrsminister hat doch deutlich gesagt, keine Gelder für den Brückenbau werden zurückgehalten. Auch wenn Sie noch so schön reden, Kollege Roolf, wir lehnen den vorliegenden Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich versuche, das stichpunktartig abzuarbeiten. Aber einige Dinge müssen einfach noch gesagt werden, bevor wir uns im Ausschuss dann nachher vielleicht etwas intensiver damit beschäftigen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus vielerlei Gründen notwendig und sollte auch zügig realisiert werden. Es besteht Handlungsbedarf. Das bisherige Architektengesetz und das bisherige Ingenieurgesetz berücksichtigen die neuen Entwicklungen und die neuen Rahmenbedingungen für das Bauberufsrecht in vielen Bereichen nicht. Sie werden nunmehr zu einem Gesetz formuliert und somit wird auch der Deregulierung Rechnung getragen, obwohl es 85 Seiten sind. Wer das Ding in der Hand hatte, weiß das.
Es gilt, es entsprechend modern und zukunftsorientiert anzupassen. Ähnlich wie seinerzeit mit der Musterbauordnung begrüße ich die Anpassung an das geänderte Musterarchitekten- und Musteringenieurgesetz. Eine länderübergreifende Berufsausübung ist somit ermöglicht. Das Spezielle beider Berufsgruppen soll mit der Neufassung in einem Gesetz zusammengefasst werden. Es muss aber – und das meine ich – deutlich getreu dem Grundsatz gehandelt werden: Dort, wo Architekt draufsteht, muss auch Architekt drin sein,
und dort, wo Ingenieur draufsteht, muss auch Ingenieur drin sein. Deutlich formuliert muss dies gestaltet werden.