Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 29 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 dem Paragrafen 29 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktion der
SPD und der Fraktion der CDU bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD zugestimmt worden.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 30 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2885 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2885 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 30 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist in Artikel 1 dem Paragrafen 30 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE zugestimmt worden.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 31 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 dem Paragrafen 31 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD zugestimmt worden.
Ich rufe auf die Artikel 2 bis 10 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist den Artikeln 2 bis 10 sowie der Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU, bei einer Enthaltung der Fraktion der CDU, und Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD zugestimmt worden.
Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zur Schlussabstimmung eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich korrigiere: Die Fraktion hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung für die Schlussabstimmung mit den so beschlossenen Änderungen eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.
Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche für zwei Minuten.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 64 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 37 Abgeordnete, mit Nein 26 Abgeordnete, es enthielt sich eine Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/2873 mit den soeben beschlossenen Änderungen angenommen.
Meine Damen und Herren, wir treten in eine Mittags- beziehungsweise Kaffeepause ein. Die Sitzung wird um 15.05 Uhr fortgesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltdienst und für die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung, Drucksache 5/2680, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf der Drucksache 5/2869.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltdienst und für die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2680 –
Im Ältestenrat ist verabredet worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen damit zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltdienst und für die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung auf Drucksache 5/2680. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2869 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/2680 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Auch das ist hier nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2680 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung der „Stiftung Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere“, Drucksache 5/2605, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Agrarausschusses auf Drucksache 5/2841.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung der „Stiftung Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere“ (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2605 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen damit zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung der „Stiftung Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere“ auf Drucksache 5/2605. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2841 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 5/2841 zuzustimmen wünscht, den bitte
ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Auch das ist hier nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 5/2841 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Architekten- und Ingenieurrechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf der Drucksache 5/2606, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Verkehrsausschusses auf der Drucksache 5/2870.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Architekten- und Ingenieurrechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Architekten- und Ingenieurgesetz – ArchIngG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2606 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Landesentwicklung – Drucksache 5/2870 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Verkehrsausschusses Herr Liskow. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Verkehrsausschusses auf Drucksache 5/2870 vor. Der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2606 ist vom Landtag in der 71. Sitzung am 16. Juni 2009 in Erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung überwiesen worden. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung hat eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf durchgeführt.
Mit dem Gesetzentwurf wird vorrangig die Berufsqualifikationsrichtlinie der EG umgesetzt. Unter anderem wird geregelt, unter welchen Bedingungen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sowie Ingenieure ihren Beruf ausüben können mit dem Recht auf Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung. Ebenso wird die Bachelorproblematik gelöst, indem man für die Führung der Berufsbezeichnung nicht mehr an den akademischen Grad, sondern an den Abschluss eines Studiums der technischen naturwissenschaftlichen Fachrichtung anknüpft.
In der Anhörung hat die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit eines Zusammenschlusses von Kammern an eine Stimmenmehrheit von zwei Dritteln gebunden werden sollte. Die Universität Rostock hat darauf hingewiesen, dass Ursache für die Probleme Berufsbezeichnung/akademischer Grad der Bologna-Prozess sei. Auf die Bezeichnung „Diplom-Ingenieur“ muss nun verzichtet werden.
Der Verein Deutsche Ingenieure und die Hochschule Wismar haben erläutert, dass durch den Wegfall des