Protocol of the Session on September 24, 2009

Hiergegen verstoße die auf dem Plakat zum Ausdruck kommende Meinungsäußerung, die offensichtlich aus ausländerfeindlichen und damit aus verwerflichen Motiven erfolge.

(Stefan Köster, NPD: Nein, wir sind inländerfreundlich.)

Ich bin natürlich froh, dass mir dieses Gerichtsurteil die Haltung der demokratischen Fraktionen im Land noch mal bestätigt hat. Es hat damit das Rechtsempfinden der weitaus überwiegenden Zahl der Bürger in unserem Land bestätigt, die sich zu Recht über diese in unerträglicher Weise menschenverachtenden und volksverhetzenden Plakate empört haben. Und insofern auf Ihre Frage noch mal klar: Wenn Gefahr im Verzug ist, gibt es dafür zuständige Institutionen beziehungsweise wird die Polizei hinzugezogen. Damit ist auch die Rechtssicherheit gewährleistet, auch die Rechtsstaatlichkeit.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Richtig.)

Erste Zusatzfrage: Welche Erkenntnisse haben Sie in diesem Zusammenhang über die Entgleisung des Löcknitzer Bürgermeisters auf der örtlichen Polizeiwache?

Herr Abgeordneter Müller, Ihnen ist bekannt, dass dazu laufende Ermittlungen stattfinden und sich insofern eine Einmischung auch eines Innenministers in laufende Verfahren verbietet,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

sondern dass das Sache der jeweiligen Staatsanwaltschaft ist. So viel vielleicht zu der Frage.

Wurde schon ein Disziplinarverfahren eingeleitet gegen den Bürgermeister?

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das stand schon in der Zeitung.)

Ich bin zwar als Kommunalminister nicht für die Gemeinden zuständig, sondern die Dienstaufsicht für die Landkreise, ich kann Ihnen aber sagen, dass mir bekannt ist, dass der Landkreis UeckerRandow ein Verfahren gegen den Bürgermeister eingeleitet hat.

Dann sind Sie doch zuständig, wenn Sie für die Landkreise zuständig sind.

Herr Abgeordneter Pastörs,...

Aber nicht für die Gemeinden. Sie kennen ja den Unterschied nicht.

... da wir in der Zeit so liegen und ich noch den Geschäftsbereich der Justizministerin aufrufen möchte, lasse ich jetzt keine Zusatzfrage mehr zu. Danke schön.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Justizministerin und hier bitte ich die Abgeordnete Frau Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 20 und 21 zu stellen.

Frau Ministerin!

20. Aus welchen Gründen hat die Justizministerin anlässlich ihrer Sommertour 2009 am 22. Juli 2009 in Greifswald zusammen mit Vertretern der Presse an einer Gerichtsverhandlung in Betreuungssachen teilgenommen?

Sehr geehrte Frau Borchardt, zunächst darf ich Sie einmal insoweit korrigieren, als dass es keine Gerichtsverhandlung war, sondern eine Anhörung in Betreuungssachen.

Die Bedeutung und vor allem die Notwendigkeit rechtlicher Betreuungen nimmt immer mehr zu, das wissen Sie, aber anders als es die Öffentlichkeit zumeist glaubt, trifft die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung nicht nur alte Menschen. Auch junge Menschen bedürfen mehr und mehr der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. Das in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu stellen, war und ist mir ebenso wichtig wie die Möglichkeit aufzuzeigen, dass der Betreuungsrichter das persönliche Wohlergehen des hilfebedürftigen Menschen in den Vordergrund stellt.

Genauso wichtig ist es, deutlich zu machen, dass das Betreuungsrecht einerseits den notwendigen Schutz und die erforderliche rechtliche Fürsorge gewährt und andererseits vor allem aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung erhält und mit einer Entmündigung dieses neue System der rechtlichen Betreuung so gut wie nichts mehr zu tun hat, wie es oft in der Öffentlichkeit angenommen wird.

Für mich selbst war die ganztägige Begleitung der Betreuungsrichterin auch deshalb wichtig, weil ich mich zuallererst für die Arbeit der Mitarbeiter in der Justiz interessiere. Zudem halte ich es für wichtig, kennenzulernen und zu erfahren, wie die Umsetzung gesetzlicher Regelungen erfolgt, wo es Probleme gibt und wo vielleicht weiteren Regelungsbedarf. Deshalb bin ich froh und dankbar, dass mir die Betreuungsrichterin Gelegenheit geben hat, sie in die Häuslichkeit Betreuter oder bei der Entscheidung zur Einrichtung von Eilbetreuungen auf die Intensivstation begleiten zu können.

(Zuruf von Ralf Grabow, FDP)

21. Inwiefern lagen die rechtlichen Voraussetzungen für ein Abweichen des Grundsatzes der nicht öffentlichen Verhandlung beziehungsweise Anhörung vor?

Mit dem Einverständnis aller Beteiligten ist es möglich, Öffentlichkeit für eine Anhörung herzustellen. Die Einverständniserklärungen für die Anhörung vom 22. Juli 2009 lagen von allen Beteiligten vor.

Gestatten Sie mir zwei Zusatzfragen: Sind nach Ihrer Auffassung die Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht der Betreuungspersonen in einer nicht öffentlichen Verhandlung besser gewahrt?

Selbstverständlich ist die Nichtöffentlichkeit dann zu beachten, wenn derje

nige, der davon betroffen ist, dies auch wünscht. Soweit aber eine Genehmigung vorliegt, dass die Öffentlichkeit hergestellt werden kann, dürfte das kein Problem mehr sein.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Haben Sie durch Ihre Teilnahme und durch das Hinzuziehen der Presse dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprochen, wonach wegen der Vertraulichkeit des Verfahrens der Kreis der beteiligten weiteren Personen sehr klein gehalten werden sollte?

Also noch mal: Die Einverständniserklärungen lagen vor. Mehr können wir nicht tun, als vorher anzufragen. Das Einverständnis war von allen Beteiligten da. Insofern sehe ich da kein Problem.

Danke schön.

Ich rufe auf die Frage 22 des Abgeordneten Stefan Köster. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Ministerin!

22. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen in Bezug auf die mutmaßlichen Anschläge auf das Bürgerbüro eines SPD-Bundestagsabgeordneten in Rostock?

Seit der Kleinen Anfrage vom April dieses Jahres hat sich an den Ermittlungen nichts geändert. Der Sachstand ist derselbe wie bei der Antwort zu der Kleinen Anfrage im April dieses Jahres.

Danke schön.

Danke schön, Frau Ministerin.

Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Entschließung zum 70. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkrieges, auf der Drucksache 5/2793.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP: Entschließung zum 70. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkrieges – Drucksache 5/2793 –

Das Wort zur Begründung des Antrages hat der Fraktionsvorsitzende der SPD Herr Dr. Nieszery. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

(Udo Pastörs, NPD: Jetzt geht’s aber los! – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 31. August 1939 ist Warschau vollständig verdunkelt. Der Pianist Wladyslaw Szpilman schreibt in seinen Lebenserinnerungen, ich zitiere: „Nur noch unverbesserliche Optimisten gaben sich der Täuschung hin, Hitler würde sich von der Haltung Polens abschrecken lassen.“

(Michael Andrejewski, NPD: Und Stalin!)

In aller Frühe des 1. September erlebte er dann, was er seit Wochen befürchtet hatte: Die ersten deutschen Bomben fielen auf die polnische Hauptstadt. Der Zweite Weltkrieg hatte begonnen. Der grausamste und

blutigste Krieg Europas ging von Deutschland aus. Jeder von uns kennt den unheilvollen Satz: „Seit 5.45 Uhr wird zurückgeschossen.“ Eine doppelte Lüge.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Es war ein Angriff.