Protocol of the Session on June 17, 2009

Schon in der vergangenen Legislaturperiode hat meine Fraktion aus diesem Grund mit Drucksache 4/1235 einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe Mecklenburg-Vorpommerns durch Verpachtung und Verwertung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sichern sollte. Dennoch wird heute nach wie vor insbesondere durch die BVVG an der Bodenpreisschraube gedreht. Preiszuschläge von 50 Prozent bei Verkehrswertverkäufen oder bei Neuverpachtungen machen die Dramatik deutlich.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen derzeit noch circa 161.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche zur Verwertung durch die BVVG zur Verfügung. Davon werden circa 12.000 Hektar für den EALG-Erwerb bis zum Jahr 2009 benötigt. Gleichzeitig ist im Bereich der Verkehrswertverkäufe eine sehr große Nachfrage zu

verzeichnen. Trotz dieser Nachfrage wird seitens der aktiven Landwirtschaftsunternehmen die derzeitige Verkaufspolitik der BVVG stark kritisiert. Insbesondere wird moniert, dass die in der Bund-Länder-Vereinbarung enthaltenen Regelungen seitens der BVVG nicht berücksichtigt werden. Vielmehr führt die BVVG derzeit eine modifizierte Kaufpreisermittlung durch, die regionale Wertansätze der gutachterlichen Wertermittlung nicht berücksichtigt. Die Flächenabgabe wird, ob Verpachtung oder Verkauf, über Ausschreibung zum Höchstgebot durchgeführt. Hierbei ist festzustellen, dass zunehmend Gebote den Zuschlag erhalten, die losgelöst von betriebswirtschaftlichen Kriterien durch Landwirtschaftsbetriebe abgegeben wurden.

Ich erspare mir an dieser Stelle eine Wiederholung der von mir bereits in der letzten Aussprache zitierten, vom Bundesfinanzministerium an die BVVG erteilten Weisung vom 10. Juli 2007, möchte an dieser Stelle aber nochmals darauf verweisen, dass wir bezweifeln, dass diese Weisung mit der Bund-Länder-Vereinbarung konform geht.

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem sich die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaftsunternehmen in den zurückliegenden Monaten drastisch verschlechtert hat, müssen wir alle Maßnahmen ergreifen, um den Unternehmen das wirtschaftliche Überleben zu sichern. Aufgrund der Preisstürze im Bereich von Milch- und Getreideprodukten haben zahlreiche Unternehmen mit erheblichen Liquiditätsproblemen zu kämpfen. Um die Liquidität der Unternehmen zu sichern, ist in erster Linie das eigenständige Handeln der Unternehmer gefragt. Meines Erachtens sind in der nunmehr schwierigen Situation Gespräche mit den Hausbanken über Liquiditätssicherung, Tilgungsaussetzung oder die Bereitstellung von Überbrückungskrediten zwingend notwendig. Inwieweit die Gewährung von Bürgschaften möglich ist, bleibt abzuwarten. Eines jedoch ist klar: In dieser schwierigen Situation steht der Erhalt der Liquidität im Vordergrund des wirtschaftlichen Handelns.

Aus diesem Grunde fordern wir im vorliegenden Antrag, die derzeitige Privatisierungspraxis der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH nach dem Treuhandgesetz im Bereich der freien Verkäufe auszusetzen. Ziel unseres Antrages ist es also, die Liquidität der Unternehmen zu schonen und somit deren Existenz zu sichern. Gleichzeitig wollen wir einer Überhitzung des Bodenmarktes und der derzeitigen Monopolstellung der BVVG auf dem Bodenmarkt entgegenwirken. Bisher nutzt die BVVG ihre Position als Marktführer ohne Rücksicht auf landwirtschaftliche Belange entgegen Paragraf 1 Absatz 6 des Treuhandgesetzes aus. Danach soll bei der Privatisierung des volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens den ökonomischen, ökologischen, strukturellen und eigentumsrechtlichen Besonderheiten dieses Bereichs Rechnung getragen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, Ziel unseres Antrages ist letztendlich die Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort und die Gewährleistung einer gesunden strukturellen Entwicklung des ländlichen Raums. Hierzu müssen auf der Bundesebene entsprechende Schritte eingeleitet werden. Insbesondere beim Bundesfinanzminister muss darauf hingewirkt werden, dass die Bund-LänderVereinbarung umgesetzt wird und nicht nur die Gewinnmaximierung im Mittelpunkt der Privatisierung steht. Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Frau Abgeordnete Schlupp.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Borrmann. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Bürger des Landes! Das ist der Hintergrund der BVVGGeschäfte: SPD-Steinbrück treibt ein doppelt falsches Spiel. Einerseits stützt er die Banken mit Steuergeldern, erhöht die Staatsschulden perspektivisch zum Staatsbankrott und andererseits sucht er den Zeitpunkt des Staatsbankrotts dadurch zu verzögern, dass er das Tafelsilber so teuer wie möglich verkauft. Für die Spekulanten kein Problem, sie haben genug Geld gemacht, das sie jetzt konkurrenzlos auf den Markt für Böden werfen, bevor es den Duft des Spekulationsprofits wieder durch Inflation verloren hat.

In diesem Hase-und-Igel-Spiel der globalen Ökonomie haben die Landwirte zweifellos das Nachsehen. Sie sind die Osterlämmer, die man nach Golgatha führt, um sie zu schlachten.

In dieses Weltgetriebe der gesellschaftlichen Umverteilung versuchen nun Landes-SPD und Landes-CDU, mit ihren geradezu jämmerlich-weinerlichen Anträgen Sand zu streuen. Die Landesregierung soll sich in Abstimmung mit anderen sogenannten ostdeutschen Ländern gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, die Privatisierung auszusetzen, betteln sie kriecherisch. Das ist dann schon alles.

Wir Nationaldemokraten sehen die Systemkrise in einem radikalen Licht:

Erstens. Es darf kein Quadratmeter deutschen landwirtschaftlichen Bodens an Spekulanten verkauft werden.

Zweitens. Es muss eine Aufarbeitung der Bodenreform mit ihren widersprüchlichen Bekenntnissen der BRDPolitiker vor der Wende und ihrem Wortbruch nach der Wende geschehen, die Aufarbeitung des falschen Zeugnisses der Kohl-Regierung, Gorbatschow habe sich als äußere Macht in die innerdeutschen Angelegenheiten gemischt und eine Neubewertung der rechtswidrigen Reform untersagt.

Drittens. Vergabe kleinerer Loseinheiten an Landwirtschaftsbetriebe nach reproduktiv-betriebswirtschaftlichen Einheiten und nicht nach juristischen Personen, um die Bildung kleiner Scheingesellschaften, die in Wahrheit großagrarische Konglomerate sind, welche die Regelungswirkung kleinteiliger Vergabe umgehen wollen, zu unterbinden.

Viertens. Vergabe nach langjährigem Renditedurchschnitt auf den bewirtschafteten Böden mit Vorzugspreisen für den ökologischen Landbau als Gegenleistung landpflegerischen Wirkens.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bodenpolitik der BVVG direkt oder auch indirekt hat den Landtag in den vergangenen Sitzungen bereits mehrfach beschäftigt. Die Brisanz dieses Themas ist gerade vor dem Hintergrund

der derzeitigen Krisensituation in der Landwirtschaft nicht von der Hand zu weisen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die BVVG zulasten unserer Landwirte eine Erfolgsmeldung nach der anderen verbreitet. Preissteigerungsraten von 17 und zuletzt sogar 32 Prozent, überplanmäßige Einnahmen in Zig-Millionen-Höhe legen dar, welcher Mittelabfluss aus der Landwirtschaft allein zum Erwerb von Flächen stattfindet.

Bereits in der Märzsitzung wurde ein Antrag der Linksfraktion zur Sicherung des Bodenzugangs für einheimische Landwirtschaftsbetriebe in den Agrarausschuss überwiesen. Am 7. Mai fand, wie von meinen Vorrednern erwähnt, eine öffentliche Anhörung des Agrarausschusses statt. Eine Auswertung dieser Anhörung und eine Beschlussfassung zu dem überwiesenen Antrag erfolgten bisher nicht. Aus diesem Grund waren wir über den hier vorliegenden ranken und schlanken Antrag doch mehr als verwundert, aber ich möchte den Antrag nicht kleinreden.

Wir gehen davon aus, dass Sie sich die Äußerungen des Bauernverbandes zur Aussetzung der Flächenprivatisierung während der Anhörung schnell zu eigen gemacht haben. Mit Ihrem Antrag wollen Sie in Abstimmung mit den anderen ostdeutschen Bundesländern eine weitere Privatisierung der BVVG-Flächen bis auf den Bereich des EALG stoppen.

Sehr geehrte Kollegen von der SPD, Ihr Antrag ist aus unserer Sicht inkonsequent. Der begünstigte Flächenerwerb läuft nunmehr 20 Jahre nach der deutschen Einheit zum 31.12.2009 aus. Dies sehen wir mehr als gerechtfertigt an. Sie kritisieren die hohen Verkaufspreise der BVVG, wollen aber deren weitere Flächenprivatisierung lediglich bis nach 2012 verschieben, ohne die Praxis zu verändern, ohne die Frage zu stellen, was kommt danach.

Sehr geehrte Kollegen der SPD, weder aus dem Antrag noch aus der Begründung geht hervor, was Sie mit dem Antrag nachhaltig bewirken wollen. Wir als FDP wählen in dieser Frage einen anderen Ansatz. Nach unserer Auffassung ist das System der Preisfindung der BVVG zu prüfen und zu überarbeiten.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

So haben wir auch die Aussage des Bauernverbandes während der Anhörung im Agrarausschuss interpretiert.

Das von Ihnen vorgeschlagene bloße Verschieben der weiteren Flächenprivatisierung auf nach 2012 ist unserer Auffassung nach nicht der richtige Ansatz. Auch wir wollen, dass Landwirte unseres Landes ihre Erwerbsgrundlage, den Boden, zu bezahlbaren und wirtschaftlich vertretbaren Preisen erwerben können. Amortisationszeiten von mehr als 40 Jahren allein für den Flächenkauf lehnen auch wir als untragbar ab. Aber auch trotz Krise beabsichtigen Landwirte, weil es in ihr Betriebskonzept passt, Flächen zu kaufen. Bei der Umsetzung des vorliegenden Ursprungsantrages wäre dies dann nicht möglich. Mit Ihrem Änderungsantrag wollen Sie nunmehr heilen. Das eigentliche Problem, die Art der Preisfindung zu prüfen, das haben Sie weder im Änderungsantrag noch im Ursprungsantrag aufgenommen. Deshalb lehnt die FDP den Antrag und den Änderungsantrag ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Frau Reese.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf der Drucksache 5/2649. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2649 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der NPD sowie Gegenstimmen der Fraktion der FDP angenommen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2617 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? –

(Minister Dr. Till Backhaus: Das werden wir aber den Bauern sagen, was die Liberalen so machen. Auf der MeLa kriegt ihr das. – Helmut Holter, DIE LINKE: Genau. – Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2617 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD sowie Gegenstimmen der Fraktion der FDP angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 41: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Individuelle, wohnortnahe und unabhängige Pflegeberatung noch in diesem Jahr, auf der Drucksache 5/2632.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Individuelle, wohnortnahe und unabhängige Pflegeberatung noch in diesem Jahr – Drucksache 5/2632 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2648 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Müller. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Es gibt seit dem 23.05. des Jahres 2008 eine strukturelle Weiterentwicklung des Pflegeversicherungsgesetzes, in dem etliche Dinge verankert sind, die für die zu Pflegenden oder diejenigen, die noch Pflege beantragen wollen, sich sehr positiv auswirken, so zum Beispiel auch die Angelegenheit mit dem Anspruch auf eine Pflegeberatung.

Wie Sie in unserem Antrag in der Überschrift lesen können, geht es dabei um eine unabhängige, individuelle und wohnortnahe Pflegeberatung, also nicht nur um Beratung von der Kasse, bei der ich bin, sondern eine unabhängige Beratung erst einmal, welche Art und Weise von Pflege es überhaupt gibt, was für verschiedene Angebote, welche Alternativen, und in der nächsten Stelle erst, wo kann ich diese Pflege bekommen, also ganz im Interesse derer, die entweder schon gepflegt werden oder noch Pflege beantragen wollen, beziehungsweise ihrer Angehörigen, die diese Pflege beantragen.

Diese Koordinierung und Einrichtung der Pflegestützpunkte war ursprünglich geplant vom Bund in Zusam

menarbeit mit den Pflege- und Krankenkassen. Das wurde so nicht gebilligt. Der Bund hatte schon eine Zahl genannt, und zwar 20.000 Menschen, Einwohner für einen Pflegestützpunkt. Die Koalition hat sich dahin gehend geeinigt, dass die Einrichtung der Pflegestützpunkte in die Hoheit der Länder gegeben werden soll, dass die Länder sich darüber einigen sollen, wie sie das machen wollen und wie sie agieren wollen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich sehr, sehr schnell geeinigt darüber, dass eine flächen deckende Einrichtung von Stützpunkten sein soll, dass für 20.000 Einwohner ein Stützpunkt sein soll und dass dazu eine Allgemeinverfügung verabschiedet wird, um die Rahmenbedingung zu formulieren. Wir haben auch ein Pilotprojekt im Land Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet, und zwar in Wismar am 15.05. des vergangenen Jahres. Wie das Pilotprojekt sehr schnell gezeigt hat, wurde diese individuelle, vor allen Dingen unabhängige Beratung sehr schnell und sehr intensiv angenommen. Das machte sich bemerkbar in den Zahlen der zu Beratenden aus der Stadt Wismar und Umgebung, denn so ist der Pflegestützpunkt angelegt, für die Stadt Wismar und Umgebung.

Dass es einen weitaus größeren Bedarf an Beratung gibt, stellte sich dadurch heraus, dass es sich sehr schnell rumsprach, dass es eine solche unabhängige Beratung gibt, und sehr wohl auch Bürgerinnen und Bürger aus dem weiteren Umfeld von Wismar und Umgebung Rat und Hilfe suchten. Die Beratungsstelle, vertreten durch eine Beraterin, hat bis zum heutigen Tag unseres Wissens alles getan, um diese Anfragen, diese Bitten um Hilfestellungen auch dementsprechend zu beantworten.

Das ist aber nur ein kleiner Teil von dem, was wirklich an Rat gebraucht wird, und demzufolge unser Antrag für die schnelle Erarbeitung der Allgemeinverfügung, denn in anderen Teilen unseres Landes Mecklenburg-Vorpommern können die Bürgerinnen und Bürger eben noch nicht das ihnen zugestandene Recht einer unabhängigen und individuellen wohnortnahen Beratung in Anspruch nehmen.

Wie die Beratungsstelle in Wismar anerkannt wird, zeigte uns auch eine Veranstaltung gemeinsam mit dem Seniorenbeirat und dem Behindertenbeirat in Nordwestmecklenburg. Sehr viele lobende Worte waren zu hören über die Art und Weise der Arbeit der Beratungsstelle, auch über die Schnelligkeit, wie sie agiert, auch über die Fach- und Sachkunde. Nach Maßgabe des Bundesministeriums sollten in diesen Stützpunkten, die eingerichtet worden sind als Modell, Erfahrungen gesammelt werden, fachliche Dinge zusammengetragen werden, um daraus dann abzuleiten, wie im Land weiter vorangegangen wird.

Frau Müller, kommen Sie langsam zum Schluss.

Zehn Minuten?

Fünf Minuten.