dass die Bundesländer selbst darüber zu befinden haben, ob sie Pflegestützpunkte machen oder ob sie das nicht machen. Und da haben wir eine ganze Reihe von unterschiedlichen Ansätzen. Es gibt Bundesländer, die machen keine Pflegestützpunkte, weil sie sie für überflüssig halten. Es gibt Bundesländer, die überlassen es der regionalen Ebene, ob was passiert. Es gibt Bundesländer, die erlassen Allgemeinverfügungen und überlassen alles Weitere dann den anderen Akteuren, und es gibt Bundesländer,
(Irene Müller, DIE LINKE: Da haben wir uns aber schon entschieden, deswegen brauchen wir darüber auch nicht weiter zu philosophieren.)
und es gibt Bundesländer, die erlassen Allgemeinverfügungen und verhandeln Rahmenverträge, die so ausgestaltet sind, dass sich Länder bei diesem wesentlichen Strukturinstrument der Pflegestützpunkte auch beteiligen, weil die Argumentation dort ist, nur derjenige, der sich beteiligt, hat natürlich in Verhandlungen die Möglichkeit, Dinge inhaltlich mitzubestimmen. Das muss man alles abwägen.
Bei allem darf man nicht vergessen, die Finanzierung der Pflegestützpunkte erfolgt aus den Mitteln der Pflegekasse. Das heißt, das wird den Pflegebedürftigen weggenommen. Und wenn man so weit geht, dass man sagt, man entzieht den Pflegebedürftigen Leistungen, dann sollte man nur Dinge tun, die gut sind und die funktionieren. Und die Ministerin hat zu dem Thema vorgetragen, Pflegestützpunkte werden in Mecklenburg-Vorpommern kommen, darauf haben wir uns verständigt,
aber es ist natürlich sinnvoll und richtig, sich inhaltlich näher damit auseinanderzusetzen, in welcher Art und Weise man denn Pflegestützepunkte will. Will man nur eine Allgemeinverfügung? Will man eine Allgemeinverfügung plus Rahmenvertrag? Gibt es gegebenenfalls auch Möglichkeiten, sich finanziell an dieser Geschichte zu beteiligen? Das sind alles Sachen, die wohlüberlegt sein wollen. Die stehen bald vor dem Abschluss. Wir sind dabei, diese Dinge vorzubereiten und zum Ende zu führen,
und deswegen bedürfen wir Ihres Antrages nicht. Also wir müssen uns an der Stelle von Ihnen nicht schubsen lassen und die Kollegin von der CDU hat schon darauf aufmerksam gemacht, wir werden Ihren Antrag deswegen ablehnen. – Danke schön. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für alle Betroffenen und ihre Angehörigen ist die Pflegebedürftigkeit ein Thema, welches viele Fragen aufwirft: Auf welche Leistungen aus der Pflegeversicherung bestehen Ansprüche? In welcher Art und Weise bestehen sonstige sozialrechtliche Ansprüche? Welche finanziellen Regelungen gelten? Wie ist das Verfahren der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit geregelt? Und so weiter und so fort.
Privatversicherte erhalten unter anderem durch private Pflegeberatung Information, Beratung und Hilfestellung. Seit dem 1. Januar 2009 gehört die Pflegeberatung zur Pflichtleistung der Pflegekassen. Demnach haben Personen, die Pflegeleistungen erhalten, seit Jahresbeginn nach dem Paragraf 7a Sozialgesetzbuch XI Anspruch auf eine persönliche Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater/eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, welche auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Generell sind darunter zu verstehen zum einen die Hilfebedarfserfassung, die Erstellung eines persönlichen Versorgungsplanes sowie die Hilfe und Aufsicht bei der Durchführung des Versorgungsplanes.
Ferner ist zu beachten, dass dieser Beratungsanspruch bereits ab der Antragstellung besteht, wenn ein Hilfe- und Beratungsbedarf erkennbar ist. Die Pflege- und Krankenkassen wiederum sind nach Paragraf 92c Sozialgesetzbuch XI gefordert, entsprechende Pflegestützpunkte einzurichten, wenn die zuständige oberste Landesbehörde es so bestimmt.
Für Mecklenburg-Vorpommern ist in der Hansestadt Wismar im Rahmen der bundesweit 16 Pilotprojekte ein Pilotpflegestützpunkt eingerichtet. Hier sollen Erfahrungen im Aufbau und Betrieb von Pflegestützpunkten gesammelt, dokumentiert und in Form von Handlungsempfehlungen an interessierte Träger weitergegeben werden.
Die Fraktion DIE LINKE fordert nun also eine individuelle, wohnortnahe und unabhängige Pflegeberatung. Zuvor hatte Frau Müller im Rahmen einer Kleinen Anfrage zu den Pflegestützpunkten in Mecklenburg-Vorpommern Informationen von der Landesregierung eingeholt. Der Antwort konnten wir entnehmen, dass vom 1. Januar bis 30. Juni 2009 die Personalkosten für die in Wismar tätige Beratungskraft von der AOK Mecklenburg-Vorpommern getragen werden. Gleiches gilt auch für Sachkosten, die vom Vermieter in Rechnung gestellt werden. Mittels einer Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt nun die Landesregierung den Aufbau von mindestens einem Pflegestützpunkt je Landkreis beziehungsweise kreis
Die LINKEN wollen mit ihrem Antrag diesem Vorhaben den entsprechenden parlamentarischen Nachdruck verleihen. Wir stimmen dem Antrag zu.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Abgeordnete, nein, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich wollte es kürzer machen.
Also zur Erinnerung noch mal: Es geht im Kern um den Paragrafen 7a des XI. Gesetzbuches. Und diese Norm sichert ja den Versicherten, die Leistungen nach dem SGB XI beziehen oder beantragt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Betreuungsanspruch besteht, ab dem 01.01.2009 einen umfassenden Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung im Sinne eines individuellen Fallmanagements zu. Dieser Anspruch beinhaltet sowohl die Feststellung des Hilfebedarfs als auch die Erarbeitung eines individuellen Versorgungsplanes mit allen erforderlichen Einzelmaßnahmen bis hin zur Überwachung derselben. Und mit einer so umfassenden Neuregelung soll die Lebenssituation der betroffenen Menschen ebenso wie die ihrer pflegenden Angehörigen deutlich verbessert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, Sie wissen, bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wurden in den vergangenen Jahren sehr umfangreiche und gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit von gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, kommunalen und freien Trägern des Gesundheits- und des Sozialwesens bei der Umsetzung der Paragrafen 3 fortfolgende des Landespflegegesetzes gesammelt. Erinnert sei an die engagierte Arbeit des Landespflegeausschusses oder an die Landespflegekonferenzen. Also, denkt man, müsste die Umsetzung des Paragrafen 7a des Sozialgesetzbuches XI eigentlich auch im Land MecklenburgVorpommern eine flink zu bewältigende Aufgabe sein.
Nun herrscht bei uns im Land noch viel Unwissenheit und es liegt noch nichts Greifbares vor. Das hat uns also bewogen, diesen Antrag zu stellen.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, anders als zum Beispiel im Land Berlin wurden bei uns noch keine Vorarbeiten vorgelegt. Frau Ministerin hat über einige Dinge gesprochen, aber Berlin hat zum Beispiel bereits zum 31.12.2008 die Allgemeinverfügung erlassen und bereits am 9. Mai 2009 den Landesrahmenvertrag gemäß Paragraf 92c zur Einrichtung der Pflegestützpunkte mit allen beteiligten Trägern der Pflegestützpunkte unterzeichnet.
Und wohl wissend, dass die Rechtslage im Stadtstaat Berlin, der Kommune und Land gleichzeitig ist, eine andere ist, könnten die Pflegestützpunktverträge als Muster eines Rahmenvertrages übernommen werden.
Diese regeln nämlich vor Ort im Einzelnen unter anderem Träger, Aufgaben, Öffnungszeiten, Finanzierung, Konzeption, Anzahl und Qualifizierung der Mitarbeiter/ -innen, Einbindung der Selbsthilfe, Einbindung ehrenamtlich Tätiger und Einbindung von Vereinen und Verbänden, also alles, was tatsächlich zur Betreuung der pflegebedürftigen Menschen dringend erforderlich ist.
Die Zeit drängt, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Aufgaben sind vielfältig. Trotz des Berichtes der Ministerin heute hier vor dem Plenum, bitten wir darum, dass zu der Frist, die Ihnen im Antrag vorliegt, ein Bericht vorgelegt wird. Es geht auch um die Umsetzung der Empfehlungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, und zwar konkret zur Anzahl und zur Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Es geht darum, wie hoch nach Auffassung des Landes der Anteil der Pflegeberater/ -innen sein soll. Soll es so sein, wie die Ministerin sagte, je 20.000 Einwohner einen Pflegeberater, oder wie die Empfehlung des Spitzenverbandes der GKV ist, 1:100 bezogen auf die pflegebedürftigen Menschen? Wie sichert das Land kurzfristig die Qualifikation, Qualifizierung der erforderlichen Pflegekräfte? Wie gestalten sich perspektivisch die Kooperationsbeziehungen zwischen den Trägern der Pflegeberatung, also den Pflegekassen gemäß SGB XI beziehungsweise den Sozialhilfeträgern gemäß SGB XII, und den freien Trägern auf der anderen Seite? Wie werden die bereits bestehenden Sozialberatungen, die im Land hervorragend funktionieren und von verschiedenen Trägern wahrgenommen werden, mit dem neuen System der Pflegestützpunkte verknüpft? Oder anders ausgedrückt: Wie werden wir im Land Bewährtes mit Neuem verbinden? Und wie gestaltet sich schließlich die Finanzierung des Gesamtsystems?
Wir wissen, bundesweit stehen für diese neue Aufgabe 60 Millionen Euro zur Verfügung. Das bedeutet für Mecklenburg-Vorpommern 1,28 Millionen Euro. Aber diese Summe, würde man 26 Pflegestützpunkte einrichten, bedeutet etwa 50.000 pro Stützpunkt. Wie ist die sonstige Finanzierung geregelt?
All das, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind Fragen, die wir uns als Abgeordnete stellen, die wir auch kompetent von der Landesregierung beantwortet wissen möchten. Ich bitte Sie um Zustimmung für unseren Antrag.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf der Drucksache 5/2648. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Nicht. Also, danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2648 bei Zustimmung durch die Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der NPD abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2632 in unveränderter Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2632 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Bahnkonversion, auf Drucksache 5/2612.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Schnur von der Fraktion der FDP. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben in unserem Land viele Städte, die betroffen sind von dem Thema Bahnkonversion.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden über den Umgang mit Bahnkonversion und die Ohnmacht, der die Kommunen in diesem Zusammenhang hier ausgesetzt sind. Mit dem Rückzug der Deutschen Bahn aus der Fläche sind zahlreiche Kommunen mit der Problematik der Bahnkonversion befasst, ja, einige geradezu allein gelassen worden.