Protocol of the Session on May 14, 2009

fest, einerseits, meine Damen und Herren, um in Richtung Bundesregierung und Bundestag die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer solchen Regelung im Interesse der hiesigen Unternehmen auch durch diesen Landtag zu unterstreichen, andererseits aber auch, um gleichzeitig zu verdeutlichen, dass die Koalitionsfraktionen im Gegensatz zu den im Bundesrat zur Befassung vorliegenden Entwurf eine unbefristete Regelung und nicht nur eine diesmal bis 2013 befristete Regelung für angebracht halten.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund bitte ich Sie im Interesse der einheimischen Wirtschaft um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Schulte.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat ums Wort gebeten die Finanzministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Polzin. Bitte schön, Frau Finanzministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung ist sehr gerne bereit, dem Anliegen der Antragsteller zu folgen, und wie man gehört hat, haben wir auch schon mal eben ein bisschen angefangen. Das war jetzt ironisch gemeint. Wir haben uns in der Tat in den Ausschüssen schon sehr engagiert mit der Tendenz dieses Antrages auseinandergesetzt und empfinden es deshalb auch als sinnhafte Unterstützung aus dem Parlament heraus, unsere Bemühungen dort zu unterstützen.

Die Entscheidung, die sich im Moment dort anbahnt, ist zwar in der Tendenz auf alle Fälle eine Verbesserung des jetzigen Auslaufens, aber es gibt noch recht unterschiedliche Entwicklungen, auf die ich kurz eingehen möchte.

In Ostdeutschland hat zwar seit der deutschen Wiedervereinigung ein umfassender Modernisierungsprozess stattgefunden, aber trotz aller Anstrengungen reicht diese Basis für eine selbsttragende wirtschaftliche Entwicklung noch immer nicht aus. Unsere Wirtschaft ist vor allem durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt. Aber gerade diese Unternehmen sind es, die unter verzögerten Kundenzahlungen besonders stark zu leiden haben. Dies gilt umso mehr in der jetzigen Finanz- und Wirtschaftskrise. Für die Unternehmen ist es eine spürbare Hilfe, wenn sie ihre Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn der Kunde die Rechnung tatsächlich bezahlt hat. Mit einer Verlängerung der Regelung würde unserem Mittelstand auch weiterhin die Liquidität verschafft, auf die er dringend angewiesen ist.

(Udo Pastörs, NPD: Einem Teil vielleicht.)

Hierdurch ergeben sich keine Einnahmeausfälle, sondern lediglich zeitliche Verschiebungen im Umsatzsteueraufkommen. Deshalb teilen auch Finanzminister diese Auffassung.

(Udo Pastörs, NPD: Zinsausfälle.)

Meine Damen und Herren Abgeordnete, derzeit berät der Bundesrat verschiedene Varianten einer Verlän

gerung dieser Ausnahmeregelung im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Signale aus der Bundesregierung stimmen mich optimistisch, dass zumindest eine Verlängerung bis Ende 2011 erfolgen wird. Das war die Beschlusslage des Finanzausschusses, schon ein Kompromiss. Möglich erscheint aber auch – und ich meine, auch erstrebenswert – mindestens die Zielmarke 2013. Insbesondere die Laufzeit des Investitionszulagengesetzes und die laufende EU-Strukturförderperiode sprechen für eine Fristverlängerung bis Ende 2013. Die Landesregierung wird sich im Sinne der Antragsteller hierfür einsetzen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Frau Ministerin.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Lück. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Die Ausnahmeregelung nach Paragraf 20 Umsatzsteuergesetz und welche Vorteile die Istversteuerung für Unternehmen hat, ist hier hinreichend begründet worden. Auch wir sind der Ansicht, dass es sich hier um eine sehr sinnvolle Regelung handelt. Das haben wir auch in der Vergangenheit immer zum Ausdruck gebracht.

In Mecklenburg-Vorpommern sind es etwa 90 Prozent aller Betriebe, die der Umsatzsteuergröße von bis zu 500.000 Euro zugeordnet werden können. Dass die Ausnahmeregelung für ostdeutsche Unternehmen bereits mehrfach verlängert wurde, wäre es wert, darüber nachzudenken, diesen Ausnahmetatbestand zum Regelfall im gesamten Bundesgebiet zu machen.

(Michael Roolf, FDP: Ja.)

Das ist auch die Intention des FDP-Antrages.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat am 30.04.2009 einem gemeinsamen Antrag der neuen Länder zugestimmt, die Istversteuerung bei der Umsatzsteuer für die neuen Länder bis 2011 zu verlängern. Das ist nur zu begrüßen. Dieser Beschluss muss nun aber vom Gesetzgeber umgesetzt werden. Wir stimmen Ihrem Antrag zu und natürlich auch dem Änderungsantrag der FDP. – Danke.

Danke schön, Frau Abgeordnete Lück.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Löttge. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nachdem wir gestern in der Aktuellen Stunde gemeinschaftlich sehr viel darüber diskutiert haben, was wir für die kleinen und mittelständischen Unternehmen im Lande tun können, ist, glaube ich, dieser Antrag, den die Koalition gestellt hat, nur folgerichtig, denn hiermit können wir konkret – Frau Lück, Sie haben es gesagt – für 90 Prozent der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern etwas tun, indem wir dafür sorgen, das Prinzip der Sollbesteuerung in ein Prinzip der Istbesteuerung umzusetzen. Das führt ganz klar zu einer Verbesserung der Liquidität von kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Erfreulicherweise zeichnet sich auch der Trend in der Debatte ab, dass wir hier wahrscheinlich zu einer überzeugenden Zustimmung zu unserem Antrag kommen. Ich halte es auch für ganz wichtig, gerade in Anbetracht dessen, dass über diese Frage morgen im Bundesrat diskutiert werden soll. Ich denke, das ist noch mal Rückenwind aus dem Parlament.

Insofern bitte ich Sie also um Zustimmung zu unserem Antrag im Interesse der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Gleichzeitig – es wird Sie freuen – können auch wir uns vorstellen, Ihrem Änderungsantrag zuzustimmen. Ich denke, damit kommen wir hier zu einer gemeinsamen, klaren Position des Parlamentes im Sinne der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. – Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Löttge.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte gleich vorwegsagen, dass meine Fraktion das Grundansinnen des Antrages selbstverständlich befürwortet. Sie sehen aber an unserem Änderungsantrag, dass uns das nicht weit genug geht.

Erfreut bin ich allerdings, dass Sie mit dem Antrag dem Grunde nach ein weiteres FDP-Thema – wie auch schon bei der Agrardieselbesteuerung auf der letzten Landtagssitzung – aufgenommen haben. Der generelle Systemwechsel in der Umsatzsteuer von der Soll- zur Istbesteuerung wird seitens der FDP schon seit Längerem gefordert.

(Michael Roolf, FDP: Ja.)

Wie Sie in der Antragsbegründung richtig ausführen, ist derzeit die Sollbesteuerung nach Paragraf 16 Umsatzsteuergesetz mit all ihrer Ungerechtigkeit der Regelfall. Das heißt, dass Unternehmen die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, ohne dass sie das Geld vom Kunden bereits erhalten haben, also bis zum Eingang des Rechnungsbetrages die Steuer zu verauslagen haben. Durch den Zeitraum zwischen Leistung und Zahlungseingang können gerade kleinere Unternehmen aufgrund der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Erst bei einem Totalausfall der Forderung, der sehr viel später eintreten kann, kann der Unternehmer die verauslagte Umsatzsteuer vom Fiskus zurückholen. Die Vorsteuer kann hingegen schon beim Vorlegen der Rechnung abgezogen werden, ohne dass eine Zahlung erfolgt ist. Dies macht das Umsatzsteuersystem sehr betrugsanfällig, führt zu erheblichen Steuerausfällen und bei der Missbrauchsbekämpfung erliegt die Verwaltung in einem regelrechten Vollzugsdefizit.

Die generelle Umstellung der Umsatzversteuerung setzt zwar eine Änderung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie voraus, aber aufgrund der Betroffenheit aller Mitgliedsstaaten durch Betrugsdelikte – in Deutschland allein in Höhe von circa 20 Milliarden Euro – gehen wir davon aus, dass sich das auf EU-Ebene durchaus umsetzen lässt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat zu dem in ihrem Antrag angesprochenen Punkt am 26. Juni 2008 bereits einen

Antrag in den Bundestag eingebracht, der die generelle Umstellung der Umsatzsteuer von der Soll- auf die Istbesteuerung fordert. Nachdem der Antrag dann zumindest in den Finanzausschuss überwiesen wurde und dort am 22. Januar 2009 beraten wurde, lehnte der Bundestag den Antrag mit den Stimmen der Koalition allerdings ab.

(Michael Roolf, FDP: Hört, hört!)

Eine Lösung im Sinne unserer Unternehmen wurde also durch die SPD und CDU verhindert.

Für meine Fraktion ist es darum umso erfreulicher, dass jetzt doch die Möglichkeit geschaffen werden soll, auch diesen generellen Wechsel vorzunehmen. Und die Signale, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen wollen, haben wir sehr froh entgegengenommen. Weitere Ausführungen zur Begründung kann ich mir dann, denke ich, jetzt sparen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Frau Abgeordnete Reese.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Fraktionsvorsitzende Herr Pastörs. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann bei Herrn Wirtschaftsminister Seidel, so hoffe ich, davon ausgehen, dass er sich nicht nur mit Großbetrieben im Lande beschäftigt, sondern auch mit den kleinen und mittleren Unternehmen. Dass das nicht so zu sein scheint, zeigt vielleicht auch dieser Antrag, Herr Minister Seidel.

Am 31.12.2009 läuft die Möglichkeit einer Begleichung der Umsatzsteuerschuld nach vereinnahmtem Entgelt aus. Wenn das so bleibt, ist das ein harter Schlag für Hunderte Unternehmen in unserem Bundesland, weil hiernach der Paragraf 16 des Umsatzsteuergesetzes zur Anwendung gelangen würde, der besagt, dass eine sogenannte Sollversteuerung Geltung hat. Dies bedeutet konkret, wir haben das gehört, dass dann – wie wir ja auch schon vorher hier näher beschrieben bekamen – der Betrieb umsatzsteuerpflichtig ist, obwohl ein Kunde seine Verbindlichkeiten noch nicht gezahlt hat.

Es ist schon verwunderlich, Herr Seidel, muss ich sagen, dass erst von Ihren eigenen Leuten hier so ein Antrag kommen muss, dass Sie oder Ihr Kabinett, die Regierung, hier tätig werden.

Die Notwendigkeit einer Verlängerung dieser Vorschrift ist hier ausreichend dargelegt. Meine Fraktion sieht die Problematik absolut genauso, wie das hier geschildert worden ist. Allerdings möchten wir zusätzlich zu dem, was hier gefordert ist, noch eine Änderung anmahnen. Und ich bitte das so zu verstehen, dass das ein Änderungsantrag meiner Fraktion ist. Bezüglich der Frist möchten wir die Verlängerung bis zum 31.12.2015 zunächst einmal festgeschrieben haben, und das in Anbetracht der Bewegung, die ja wohl auch dahin geht, dass ein genereller Verzicht auf die Sollbesteuerung im Raume steht.

Und zweitens. In Anbetracht der wirtschaftlich katastrophalen Verhältnisse auch bei Unternehmen, die im Umsatz zwischen 500.000 und 1 Million liegen, lautet unser Änderungsantrag dahin gehend, die Summe auf 1 Million festzuschreiben. Dies tun wir, weil gerade Betriebsstrukturen in dieser Größe in unserem Land händeringend nach Liquidität suchen.

Herr Minister Seidel, man darf gespannt sein, ob die Landesregierung in Berlin erfolgreich ihr Gewicht in die Waagschale legt und wir dann zu einer Lösung kommen, die dem entspricht, was dieses Hohe Haus hier wohl heute mit großer Mehrheit beschließen wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke.

Es hat jetzt das Wort noch einmal für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte. Bitte, Herr Abgeordneter.