Protocol of the Session on May 13, 2009

Wer in einer solchen Lebenssituation steckt, muss mehr Energie in den Kampf mit den Behörden investieren als in seine Ausbildung. Er lebt in ständiger Unsicherheit. An solche Folgen hat wohl keiner der Theoretiker gedacht, die damals Hartz IV ausgebrütet haben. In den vergangenen vier Jahren konnten mit Hartz IV schon viele traurige Erfahrungen gesammelt werden. Wenn dies alles berücksichtigt würde, dann wäre es auch möglich, eine vernünftige, lebensnahe und humane Nachfolgeregelung zu erstellen aufgrund dieser Erfahrung. Das ist mehr als dringend, dringender sogar als die Bankenrettungsprogramme, auch wenn sich das kein etablierter Politiker vorstellen kann, denn Banken, selbst wenn sie pleite gehen, kommen irgendwann wieder zu Kräften und man gründet neue. Aber wenn man sehr viele Jugendliche in ihrer Ausbildung alleine lässt oder sie haben keine aufgrund solcher Missstände, dann hat das viel schlimmere Auswirkungen.

Das ist die Darstellung dieses kleinen Unterproblems von Hartz IV. Es ist keins der ganz großen, reicht aber wahrscheinlich, um einige Hundert, wenn nicht einige Tausend Jugendliche in ganz Deutschland zu betreffen. Und wenn jemand sagen will, das Ganze wäre fachlich Blödsinn, was ich erzählt habe, es stammt wieder aus dem renommierten Kommentar Eicher/Spellbrink, dessen Anschaffung ich wirklich jedem, der sich auch Sozialpolitiker nennen will, dringend empfehlen möchte. Und die Auffassung, die ich hier vertrete, wird auch vertreten vom Sozialgericht Berlin. Auch das können Sie im Eicher/Spellbrink nachlesen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke schön, Herr Andrejewski.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Rühs von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der NPD stellt den Antrag auf Ergreifung einer Bundesrats initiative durch die Landesregierung mit dem Ziel, den Paragrafen 22 (7) SGB II so abzuändern, dass die den Anspruchsberechtigten zustehenden Zuschüsse zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung existenzsichernd sein müssen. Das ist Ihr Antrag.

Auszubildende, deren Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG beziehungsweise nach SGB III förderungsfähig ist, haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß Paragraf 22 Absatz 7 SGB II. Diese Regelung trat mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft. Hintergrund hierfür war, dass die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem BAföG beziehungsweise nach dem SGB III in pauschalierter Form gewährt werden und in der Vergangenheit nicht immer die anfallenden Kosten gedeckt haben.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Aber auch die Zuschüsse nach Paragraf 22 Absatz 7 SGB II führten nicht immer zu einer Bedarfsdeckung. Die Begründung eines Leistungsanspruchs für Studierende beziehungsweise Auszubildende im SGB II ist systemwidrig. Die Leistungen nach dem SGB II dienen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Lebensunterhalt und sind auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gerichtet. Studierende und Auszubildende stehen dem Arbeitsmarkt während des Studiums beziehungsweise der Ausbildung nicht zur Verfügung. Die Leistungen nach dem SGB II sind zudem nachrangig, das heißt, die Leistungen nach anderen Leistungsgesetzen gehen diesen Leistungen vor.

Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommerns zur 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Herbst 2008 den Antrag eingebracht, die Leistungen nach dem BAföG beziehungsweise dem SGB III bedarfsdeckend auszugestalten, sodass ergänzende Leistungen nach SGB II entbehrlich sind. Dieser Antrag wurde mit 16 Jastimmen einstimmig angenommen. Im Herbst 2008 sind die Bedingungen zur Finanzierung eines Studiums durch die Erhöhung der Bedarfssätze und der Freibeträge zudem zeitnah angepasst worden. Für eine Ausweitung der Leistungen nach Paragraf 22 Absatz 7 SGB II besteht somit kein Handlungsbedarf und wir lehnen diesbezüglich Ihren Antrag selbstverständlich ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat noch einmal das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Andrejewski. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So mag es in der schönen Theoriewelt aussehen. In der Praxis ist es leider anders. Da gibt es immer noch BAföG beziehende Auszubildende, denen der Satz vom BAföG eben nicht reicht, die einen Zuschuss bekommen immer noch nach 22 (7) und die immer noch nicht davon leben können. Und der Paragraf ist ja auch immer noch da. Wenn es so schön wäre, wie Sie sagen, dann könnte man den ja streichen – da

er ja systemwidrig ist – aus dem SGB II. Man tut es aber nicht, offensichtlich, weil das mit dem BAföG, wie Sie sagen, nicht funktioniert, sonst würde es im Alltag anders aussehen. Und dieser Paragraf ist also nicht nur noch notwendig, er ist in sich extrem unverständlich und ein schönes Beispiel dafür, wie lebensfremd die Sprache der Gesetze, des sogenannten Gesetzgebers ist.

Denn stellen Sie sich mal vor, jemand sagt, ich möchte mal sehen, was für Ansprüche ich habe, BAföG reicht mir nicht trotz aller schönen Versprechungen. Ich brauche diesen Zuschuss. Kriege ich den überhaupt? Und er schaut im Gesetz nach. Da sollte er zumindest in die richtige Richtung gelenkt werden, wenn er es vielleicht schon nicht ganz versteht als Nichtjurist. Dort heißt es in seiner Gesamtheit: „Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3, § 105 Abs. 1 Nr. 1, 4 … Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1). Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist.“ Das könnte auch Chinesisch sein, das versteht keiner. Schon diese grauenhaften Gesetzestexte sind wirklich ein Verbrechen am Rechtssystem.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Udo Pastörs, NPD: Bravo!)

Solange es dabei bleibt, herrscht völlige Rechtsunsicherheit bei den Leuten. Und es bleibt dabei, die Sache ist immer noch strittig bei den Sozialgerichten. Das wird, da es immer noch konkrete Fälle im Alltag gibt, zu Landessozialgerichten gehen und zum Bundessozialgericht. Damit werden die Sozialgerichte sinnlos überlastet. Solange dieser Paragraf da drinsteht, sollte er auch eindeutig formuliert sein, verständlich und so, dass klar ist, dass die Leute zumindest den Regelsatz haben.

Und was Ihnen natürlich auch fehlt, das ist die Praxis. Sie würden so sicherlich nicht reden, wenn Sie schon mal mit Leuten gesprochen hätten, die entsprechende Probleme immer noch haben.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Aber bei einem Parteiensystem, das ernsthaft ins Auge fasst, eine Diätenerhöhung von 500 Euro vorzusehen – angesichts eines Regelsatzes für Kinder unter 14 Jahren von 211 Euro, wobei für Essen etwa 70 Euro vorgesehen sind, für Abendessen und Mittagessen 92 Cent, für das Frühstück 47 Cent, eine Diätenerhöhung von 500 Euro, mehr als das Doppelte für ein Kind von unter 14 Gesamtbedarf, nicht nur Essen –, brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn irgendwann die sozialen Unruhen eintreffen, von denen Frau Schwan gesprochen hat.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Davon hat sie nicht gesprochen. Lesen Sie Zeitung! Verbreiten Sie keine Lügen!)

Und die sollen sich dann mal bei Ihnen melden, die Leute, die die sozialen Unruhen veranstalten. Sie sind dafür die richtige Adresse. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2541. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD und Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, habe ich gemäß Paragraf 97 Absatz 2, weil mir eine Ordnungsverletzung des Hauses zu dem Zeitpunkt des Tagesordnungspunktes 8 entgangen ist, wegen einer persönlichen Beleidigung des Abgeordneten Andrejewski dem Abgeordneten Ritter einen Ordnungsruf zu erteilen, was ich hiermit getan habe.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Steuerliche Risikoausgleichsrücklage in der Land- und Forstwirtschaft, Drucksache 5/2553.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD: Steuerliche Risikoausgleichsrücklage in der Land- und Forstwirtschaft – Drucksache 5/2553 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Schlupp. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Risiken für landwirtschaftliche Betriebe nehmen durch dynamische, globale Märkte, den Rückzug der Agrarpolitik aus der Marktsteuerung, die veränderten Klimabedingungen, ein hohes Tierseuchenrisiko und die wachsende Spezialisierung zu. Aktuelle Beispiele wie die Situation des Milchmarktes, die Blauzungenkrankheit oder die kürzliche Trockenperiode verdeutlichen die Risiken landwirtschaftlicher Unternehmen auch in Mecklenburg-Vorpommern. Mit steigenden Risiken wachsen die Herausforderungen für Landwirte, das individuelle Risikomanagement zu gestalten. Hierzu zählen die Nutzung von vertraglichen Vereinbarungen, Versicherungen und die Absicherungsmöglichkeiten über die Warenterminbörse.

Mehr denn je sind Landwirte und auch Forstwirte als Unternehmer tätig. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir eine weitere Möglichkeit schaffen, diese zu stärken und zu befähigen, sich gegen diese Risiken abzusichern. Deshalb schlagen wir vor, das Steuerrecht so zu gestalten, dass für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe Anreize geschaffen werden, Rücklagen für Ertragsausfälle zu bilden und Möglichkeiten der degressiven Abschreibung für unbewegliche Wirtschaftsgüter zu eröffnen. Dies ist in begrenztem Umfang für bestimmte Rechtsformen bereits heute möglich. Aber wir wollen allen Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit geben, Risikovorsorge zu betreiben.

Sehr geehrte Damen und Herren, stark schwankende Gewinne in Verbindung mit einer durch das landwirtschaftliche Wirtschaftsjahr vergleichsweise späten Abgabe der Einkommensteuererklärung führen zu erheblichen Problemen. In Gewinnjahren sind hohe Einkommensteuernachzahlungen zu leisten, die mit Vorauszahlungen für das Folgejahr einhergehen. Wenn das

Folgejahr wirtschaftlich nicht so gut ist, führt allein dieser Umstand zu Liquiditätsproblemen.

So gingen alle Experten noch vor zwei Jahren davon aus, dass die Landwirtschaft eine Boombranche sein wird. Die Nachfrage auf dem Weltmarkt nach Lebensmitteln, aber auch nach Agrarrohstoffen stieg immens. Mit der Nachfrage stiegen die Preise und die Landwirte und auch die Forstwirte waren seit langer Zeit wieder Vertragspartner und nicht nur Lieferanten. Sie investierten in Gebäude und Technik, um ihre Steuerlast zu senken und so Liquidität zu schonen.

Heute wissen wir, dass viele dieser Betriebe in Existenzschwierigkeiten sind. Deshalb sind wir der Auffassung, dass in der Land- und Forstwirtschaft größere Eigenvorsorge betrieben werden muss. Hierzu sind steuerliche Anreize zu geben. Land- und Forstwirten sollte die Möglichkeit eröffnet werden, gewinnbindende Rücklagen zum Ausgleich künftiger Risiken bilden zu dürfen. In wirtschaftlich guten Jahren sollen steuerlich begünstigte Puffer aufgebaut werden, die in schlechten Jahren zur Abwendung eingetretener Risiken oder zur Finanzierung erforderlicher Investitionen genutzt werden können. Dadurch könnte die in extremen Marktsituationen stark schwankende Ertragslage, durch die es in guten Jahren zu hohen Steuerzahlungen und zu starkem Liquiditätsabfluss kommt, abgemildert werden.

Ich will hier gar nicht verschweigen, dass es in der Praxis sicherlich eine Vielzahl von Detailproblemen geben wird, zum Beispiel die Freiwilligkeit einer Rücklage. Niemand kann Land- und Forstwirte dazu zwingen, in guten Jahren etwas zurückzulegen oder zu investieren. Klar ist, dass eine Verwendungsgebundenheit geregelt werden muss. Ich könnte mir vorstellen, die Steuerbegünstigung der Rücklagenauflösung in Abhängigkeit von Gewinn und privaten Entnahmen zu gestalten.

Sehr geehrte Damen und Herren, die degressive Abschreibung für unbewegliche Wirtschaftsgüter bedarf gerade in der Land- und Forstwirtschaft mit der großen Investitionstätigkeit in unbewegliche Wirtschaftsgüter der Anpassung an europäische Sätze. In der Vergangenheit hat es bereits eine gestaffelte Abschreibungsmöglichkeit gegeben. Diese ist dann allerdings aufgegeben worden.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Dann müssen sie aber erst mal Gewinn machen.)

Gerade heute haben wir zu den Aussichten der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern nach 2013 debattiert. Jetzt heißt es, die Landwirtschaft auf die zukünftigen Rahmenbedingungen vorzubereiten. Dazu zählen meines Erachtens mehr denn je die von meiner Fraktion immer wieder eingeforderte Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Diese wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen sind gerade auch im Bereich der Abschreibungsmöglichkeiten für Betriebsgebäude in Deutschland zu schaffen. Im internationalen Vergleich ist die Abschreibungsrate extrem niedrig. So beträgt die höchstzulässige Abschreibungsrate in Frankreich 11,3 Prozent und in Italien 10 Prozent, wohingegen in Deutschland Betriebsgebäude regelmäßig mit 3 Prozent, Ställe aufgrund der höheren Abnutzung mit 4 Prozent in Ansatz gebracht werden können. Hier fordern wir eine Anpassung und die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für Gebäude, um wirksame Investitionsanreize zu setzen. Mit einer degressiven Abschreibung zum Beispiel bei Stallneubauten kann eine Liquiditätsreserve geschaffen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um unsere Landwirtschaftsunternehmen und auch die Forstwirtschaftsunternehmen in der jetzigen schwierigen Situation zu entlasten, aber auch um sie für die Zukunft und den Wettbewerb auf dem globalen Markt zu rüsten. Der vorliegende Antrag ist ein Schritt, um diesem Anliegen gerecht zu werden. Aus diesem Grund bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Frau Schlupp.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich verrate hier kein Geheimnis, wenn ich sage, die Landwirtschaft findet nun mal unter freiem Himmel statt ohne Einflussmöglichkeiten auf den Witterungsverlauf. Und in diesem Hohen Hause haben wir immer wieder auch darüber debattiert.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Er wird wohl wieder länger reden.)

Ich glaube, man erkennt das auch gerade in dieser Phase der Frühjahrstrockenheit. Es gibt die vier Feinde der Landwirtschaft, das sind nun mal der Frühling, der Sommer, der Herbst und der Winter und damit das Wetter.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war nur im Sozialismus. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)