Protocol of the Session on May 13, 2009

Das Zweite ist, zur Zeit der Abstimmung des Berichtes war unser Kollege Briesemann in Thailand im Urlaub. Er mag ja Stellungnahmen abgegeben haben, aber zur Abstimmung des Berichtes war er nicht da.

(Gino Leonhard, FDP: So ist das. – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Irene Müller, DIE LINKE)

Und wenn Sie wollen, können wir uns beide die Protokolle angucken, denn auch der Landtag hat sich beschäftigt im Landesjugendhilfeausschuss. Und dann können wir mal gucken, was dort im Ausschuss von den Herren und Damen aus Schwerin gesagt worden ist. Da gab es verschiedene Ansätze, die, glaube ich …

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Er bringt manches durcheinander.)

Ich habe damit ja nicht angefangen.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Na, jetzt habe ich ja die Schweriner Mafia am Hintern, das glaube ich schon, ja. Aber gut.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Na, na, na! – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das war unparlamentarisch.)

Oh, Verzeihung!

Herr Grabow, auch das weise ich als unparlamentarisch zurück.

Entschuldigung, war nicht so gemeint.

Was wollte ich denn mit dem Antrag erreichen?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das fragen wir uns auch. – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Genau, deswegen will ich das auch mal machen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Vielleicht verstehen wir es ja jetzt.)

Frau Schlupp hat das netterweise noch mal vorgelesen. Und ich hoffe, dass Herr Heydorn zugehört hat, denn

das geht wirklich um einheitliche Standards. Sicherlich kann das nur mit den Jugendämtern vor Ort passieren, gar keine Frage. Aber wir haben noch ein Landesjugendamt. Oder soll das abgeschafft werden? Oder wollen wir keine Kompetenz mehr haben, da mitzureden?

(Zurufe von Matthias Lietz, CDU, und Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Mir geht es darum, dass das Jugendamt vielleicht nicht das Gelbe vom Ei ist, sage ich jetzt mal, okay, aber ich würde es gern im Ausschuss diskutieren,

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Ihr Antrag hat ’ne andere Überschrift, ne?)

da es ja kein Geheimnis mehr ist, was dann mit dem Landesjugendamt wohl passieren soll oder nicht oder wohin es geht.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Das wird schon eine Sache sein. Und da können wir unsere Kompetenz nachweisen.

An Herrn Heydorn habe ich eine Bitte: Herr Heydorn, man sollte nicht nur den einen Entwurf lesen. Wenn Sie die ganzen Änderungsanträge des Bundesparteitages lesen würden,

(Michael Roolf, FDP: So viel kann er nicht lesen. – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

würden Sie auch einen finden, der ist zwar umstritten, weil mein Fraktionsvorsitzender dazu eine andere Meinung hat, aber dafür sind wir liberal, da wird diskutiert werden über die Kinderrechte.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Äußerst liberal. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Ob das beschlossen wird, das kann ich Ihnen am Montag sagen, aber wenn Sie alle Anträge gelesen hätten, dann hätten Sie gesehen, dass auch bei uns eine Diskussion stattfindet.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wenn Sie so weitermachen, kommen Sie gar nicht mehr zum Antrag.)

Ich hätte mir gewünscht, dass der Antrag überwiesen wird, weil ich denke, das Thema ist richtig, das Thema Landesjugendamt ist wichtig.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Hier kommen ja noch mehrere Diskussionen und ich hoffe, dass wir vielleicht an anderer Stelle in der Selbstbefassung die Chance haben, noch mal einige inhaltliche Sachen, die ich aufgeworfen habe, zu diskutieren.

(Irene Müller, DIE LINKE: Die FDP kann sich was wünschen.)

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Grabow.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2529. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Hand

zeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2529 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der NPD und einigen Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltungen einiger Mitglieder der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Zuschussregelung des § 22 (7) SGB II einfacher und existenzsichernd gestalten, Drucksache 5/2541.

Antrag der Fraktion der NPD: Zuschussregelung des § 22 (7) SGB II einfacher und existenzsichernd gestalten – Drucksache 5/2541 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hartz IV ist nicht nur als Gesamtwerk Pfuscharbeit, sondern auch bis in die einzelnen Bestimmungen hinein.

Eines von vielen Beispielen, Paragraf 22 (7) SGB II: Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem SGB III oder Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz bekommen, erhalten einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, heißt es da sinngemäß und stark verkürzt. In der Praxis taucht hier sofort das Problem auf, wie der tatsächliche Wohnbedarf eigentlich zu ermitteln sei. Die Sozialgerichte tappen im Nebel, weil das Gesetz wie üblich extrem dunkel und unüberschaubar ist. Einige Sozialgerichte wenden dabei ausschließlich die Vorschriften des BAföG oder des SGB III an. Die anteiligen Lasten für das Wohnen können nach dieser Bestimmung aber geringer sein als die tatsächlichen Wohnkosten. Damit hätte der Auszubildende weniger zum Leben als den Hartz-IVRegelsatz.

Selbst wenn man diesen hat, ist es schwierig, sich damit über Wasser zu halten. Aber mit noch weniger Geld nicht nur den Lebensunterhalt zu finanzieren, sondern auch noch eine Ausbildung zu absolvieren, das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Trotz allen Gefasels von Jugendförderung besteht die reale Gefahr, dass Ausbildungen deswegen aus Geldmangel abgebrochen werden müssen. Deshalb gehen andere Sozialgerichte davon aus, dass eine Gegenüberstellung des vorhandenen nach SGB-IIMaßstäben zu bereinigenden Gesamteinkommens mit dem fiktiven SGB-II-Gesamtbedarf vorzunehmen sei. So soll eine verfassungsrechtlich bedenkliche Besser- oder Schlechterstellung der Auszubildenden gegenüber den sogenannten echten Arbeitslosengeld-II-Beziehern vermieden werden.

Wie es einem ergeht, wenn man als Auszubildender diesen Zuschuss gemäß Paragraf 22 (7) SGB II erhält, ist also reine Glückssache, je nach Praxis der lokalen sogenannten Arbeitsgemeinschaft oder der Rechtsauffassung des zuständigen Sozialgerichts. Es herrscht wieder mal das reinste Chaos. In der Alltagswirklichkeit im Einzelfall kann das dann folgendermaßen aussehen:

Ein Jugendlicher aus Ostvorpommern macht eine Ausbildung in Hessen. Dort lebt er in einem Wohnheim, allerdings nicht bei voller Verpflegung, denn dann wäre er

nach dieser Norm nicht anspruchsberechtigt. Es gibt in dem Heim zwar was zu essen, das ist in dem Preis inbegriffen, jedoch nur Frühstück und Abendessen, kein Mittagessen und auch nur innerhalb der Woche, nicht an Wochenenden. Hinzu kommt, dass der spezielle Auszubildende zuckerkrank ist. Mehrbedarf kriegt er nicht mehr, das ist ja abgeschafft, aber oftmals kann er mit dem Frühstück oder Abendbrot, das da gereicht wird in diesem Wohnheim, nichts anfangen, weil auf Diabetiker keine Rücksicht genommen wird beziehungsweise genommen werden kann, wohl aus Kostengründen.

(Udo Pastörs, NPD: Auf Moslems nur vielleicht.)

Das heißt, er muss sich auswärts verköstigen, mal ganz, mal teilweise, je nachdem, was es gerade gibt. Zudem ist das Wohnheim in ausbildungsfreien Monaten geschlossen. In dieser Zeit bekommt er da natürlich keine Verpflegung, sondern ist für sich selbst verantwortlich. Das arme Sozialgericht, das in diesem Fall den fiktiven SGB-II-Bedarf errechnen muss, ist jetzt schon zu bedauern. Wie viel Geld braucht der Jugendliche bei all diesem Hin und Her nun wirklich für seinen Lebensunterhalt? Was ist, wenn die Eltern, bei denen er wohnt, solange er sich in der Heimatregion aufhalten muss, weil das Heim geschlossen ist, Miete verlangen müssen, weil sie selber nicht viel Geld haben? Oder wenn sie selbst Hartz-IV-Empfänger sind, wird es noch komplizierter. Was ist mit Heimfahrten, wie viele sind angemessen? In jedem Monat hat er einen anderen Bedarf.

Wer in einer solchen Lebenssituation steckt, muss mehr Energie in den Kampf mit den Behörden investieren als in seine Ausbildung. Er lebt in ständiger Unsicherheit. An solche Folgen hat wohl keiner der Theoretiker gedacht, die damals Hartz IV ausgebrütet haben. In den vergangenen vier Jahren konnten mit Hartz IV schon viele traurige Erfahrungen gesammelt werden. Wenn dies alles berücksichtigt würde, dann wäre es auch möglich, eine vernünftige, lebensnahe und humane Nachfolgeregelung zu erstellen aufgrund dieser Erfahrung. Das ist mehr als dringend, dringender sogar als die Bankenrettungsprogramme, auch wenn sich das kein etablierter Politiker vorstellen kann, denn Banken, selbst wenn sie pleite gehen, kommen irgendwann wieder zu Kräften und man gründet neue. Aber wenn man sehr viele Jugendliche in ihrer Ausbildung alleine lässt oder sie haben keine aufgrund solcher Missstände, dann hat das viel schlimmere Auswirkungen.