Protocol of the Session on March 4, 2009

Der jetzige Ministerpräsident Herr Sellering sprach am 31.08.2008 von einem „schweren politischen Steuerungsfehler“, wenn man jene, die privat vorsorgen, demotiviert. Mit dieser Beschlussvorlage führen Sie, Vertreter der politischen Klasse, diesen schweren politischen Steuerungsfehler fort.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke, Herr Köster.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Grabow von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine lieben Kollegen! Die FDP hat als erste Fraktion im Deutschen Bundestag auf diese Problematik aufmerksam gemacht.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Jawohl.)

Für viele in unserem Land wird das Grundsicherungsniveau weder mit der gesetzlichen Rente noch aus privater Vorsorge erreichbar sein. Derzeit sind in Mecklenburg-Vorpommern schon rund 15.000 Rentner auf eine Grundsicherung nach SGB XII angewiesen, ein untragbarer Zustand.

Wir Liberalen sind der festen Überzeugung, dass jeder, der spart und arbeitet, mehr im Alter haben soll als der, der nicht spart. Die Riester-Rente ist hierbei ein vernünftiges Instrument, das insbesondere Geringverdienenden genügend Anreize bietet, Geld für das Alter zu sparen. Die LINKE hat seinerzeit diese Problematik in den Landtag eingebracht. Wir haben den Antrag unterstützt. Im Ausschuss hat die LINKE dann aber Ergänzungen in ihrem Antrag vorgetragen, die wir nur bedingt unterstützen können. Vor allem die geforderte Abschaffung der Riester-Rente sehen wir mit großen Bedenken, ist mit der Form der Altersvorsorge doch ein Produkt geschaffen worden, das nicht nur sehr gut angenommen worden ist, gerade bei Geringverdienenden.

(Stefan Köster, NPD: Nur die Vertreter verdienen.)

Die Riester-Rente hat auch die grundsätzliche Bereitschaft zur Eigenvorsorge gestärkt. Der Ausschuss hat diese Änderung nicht gewollt und empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Das können wir in dieser Konsequenz nicht mittragen, weil wir nach wie vor zu unserer Auffassung stehen, dass Eigeninitiative nicht bestraft werden sollte. Die politische Intention der LINKEN lehnen wir aber ab. Aus diesem Grund wird sich meine Fraktion enthalten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke, Herr Grabow.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Sozialausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2241, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1199 abzulehnen.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2337 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2337 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2337 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, aber Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP und Enthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wer der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 5/2241 bei Zustimmung der Fraktion der SPD und der CDU, Ablehnung der Fraktion DIE LINKE und der NPD sowie Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – 7. Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates bei der Landesregierung MecklenburgVorpommern, Berichtszeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 und Stellungnahme der Landesregierung, Drucksache 5/1912.

Unterrichtung durch die Landesregierung: 7. Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Berichtszeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 und Stellungnahme der Landesregierung – Drucksache 5/1912 –

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Um das Wort hat zunächst gebeten die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig. Frau Schwesig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit mehr als acht Jahren setzt sich der Integrationsförderrat für die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ein. Eingerichtet bei der Landesregierung berät und unterstützt dieses Gremium die Ministerin, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu beteiligen.

Leben in der Gesellschaft, was heißt das eigentlich? Ganz einfach, Menschen mit Behinderungen sollen dieselbe Chance haben, ihre Persönlichkeit zu entfalten und auszuleben, wie Menschen ohne Behinderungen. Das gilt in allen Lebensbereichen, in Kita, Schule, Ausbildung und Studium, bei der Arbeit und in der Freizeit, wie zum Beispiel beim Sport und in der Kultur.

Integration ist ein komplizierter und langwieriger Prozess, von dem ich weiß, dass er noch lange nicht abgeschlossen ist. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz schreibt vor, dass der Integrationsförderrat der Regierung Bericht erstattet, woran er im jeweiligen zurückliegenden Jahr gearbeitet hat. Die Regierung hat diesen Bericht mit einer Stellungnahme zu versehen und dem Landtag zuzuleiten und die Regierung muss das Parlament unterrichten, ob und wie sie die Beschlüsse des Integrationsförderrates umgesetzt hat. Und diese Aufgabe übernehme ich heute gern.

Im aktuellen Jahresbericht betont der Integrationsförderrat, dass die ohnehin schon gute Zusammenarbeit zwischen den Ressorts und dem Rat weiter verbessert wurde. Gelobt wird, dass mehrere Ressorts das Anhörungsrecht des Gremiums gut ausgelegt haben, indem sie ihm Gesetzesvorhaben rechtzeitig zuleiten. Der Integrationsförderrat hat verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gegenüber der Landesregierung Empfehlungen auszusprechen. Bestes Beispiel sind die Empfehlungen zur konsequenten und nachhaltigen Umsetzung des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Unter anderem ging es darum, eine Rechtsverordnung zur Gebärdensprache zu erarbeiten. Als Sozialministerin weiß ich, wie wichtig es ist, ist doch auf der Homepage des Sozialministeriums das Gleichstellungsgesetz in Gebärdensprache dargestellt. Die Empfehlungen des Rates bezogen sich aber auch auf Parkregelungen für schwerbehinderte Menschen im Straßenverkehr.

Empfehlungen haben allerdings nicht nur das Sozialministerium, sondern auch andere Ressorts erreicht. Das ist nur konsequent, schließlich berühren die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen alle Lebensbereiche und die meisten Rechtsbereiche. Den Empfehlungen des Integrationsförderrates ist weitgehend gefolgt worden. Die Landesregierung hört den Integrationsförderrat an, wenn sie Gesetze formuliert oder Verwaltungsvorschriften erlässt, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen berühren. Wie dem Jahresbericht zu entnehmen ist, sind die Ressorts dieser Verpflichtung mit unterschiedlicher Intensität nachgekommen. Ich darf hier

wohl den Wunsch des Integrationsförderrates weitergeben, so, wie ich es bereits im Kabinett getan habe, dass ihn künftig alle Ressorts rechtzeitig an den Verfahren beteiligen.

In seinem Tätigkeitsbericht benennt der Rat Schwerpunkte, welche die Landesregierung zukünftig setzen sollte. In diesem Zusammenhang rückt der Integrationsförderrat den Bau von Straßen und Wegen in den Mittelpunkt. Es muss natürlich sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen nicht von baulichen Barrieren gestoppt werden.

Seit der Integrationsförderrat im November 2000 ins Leben gerufen wurde, hat er seine Aktivitäten ständig gesteigert. Die Landesregierung verdankt ihm wichtige Impulse. Oft ist man sich einig. Und wo es nötig wird, diskutiert man miteinander. So soll es sein, denn Ziel der Sozialpolitik in unserem Land ist eine Politik mit Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Müller von der Fraktion DIE LINKE.

Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin! Den 7. Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates haben wir alle vorliegen, den Tätigkeitsbericht an sich und die Stellungnahme der Landesregierung dazu.

Ich kann mich noch sehr wohl erinnern, wie der Integrationsförderrat entstanden ist, mit wie viel Skepsis er betrachtet worden ist, selbst unter den Reihen der behinderten Menschen, weil man sich gefragt hat: Was soll das? Was hat man für reelle Chancen, etwas zu ändern? Heutzutage ist das ganz anders. Es ist heutzutage sogar so weit, dass Behindertenvereine und -verbände in anderen Bundesländern uns fragen, wie wir das hier in Mecklenburg-Vorpommern so hingekriegt haben und auf so eine Art und Weise mit agieren können, mit gestalten können,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Dann hat sich unser Engagement ja gelohnt.)

aufpassen können, dass die diskriminierenden Bestandteile entweder in Gesetzlichkeiten gar nicht erst vorkommen oder durch die Mitarbeit des Integrationsförderrates beseitigt werden.

Kritisch hatte man vonseiten der Menschen mit Behinderungen auf das Problem geschaut, um Gesetzlichkeiten besehen zu müssen, analysieren zu müssen und, wenn es sein sollte, diskriminierende Bestandteile herauszufiltern. Im Endeffekt hat sich gezeigt, dass mit der Hilfe und der intensiven Arbeit der Geschäftsstelle des Integrationsförderrates diese Probleme bewältigt wurden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ministerien in der Zwischenzeit genau wissen, worum es geht, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter aus den Behindertenverbänden mit viel Professionalität in der Zwischenzeit mit Wissen und Kompetenz an die Sache herangehen. Ich denke mir auch – und das war ganz besonders wichtig –, dass man von Ministerienseite heraus aktiv merkt, die Menschen mit Behinderung stehen da nicht oder sitzen da nicht, um sinnlos zu meckern und immer irgendwo was dagegen zu haben, sondern darzustellen, dass Dinge, die für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gut sind, auch für alle anderen nicht schlecht sind, demzufolge helfen,

unsere gesellschaftliche Umwelt so zu gestalten, dass alle sich in ihr wohlfühlen können.

Ein Ausdruck dieser Art von Politik ist die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Wir sprechen mit Absicht nicht mehr von Integration, also davon, Menschengruppen in die Gesellschaft hereinzuholen, sondern davon, dass inklusiv gearbeitet wird, also mit den Menschen in der Gesellschaft in ihrer Vielfalt gearbeitet wird, die Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass alle sich darin wohlfühlen können.

Der Integrationsförderrat hat im Jahr 2007 wieder einen Anstieg zu verzeichnen gehabt gegenüber dem Jahr 2006, was die Analyse, das Betrachten von Gesetzesvorhaben der Regierung anbetrifft. Wir haben allerdings festzustellen, wenn wir es richtig gelesen haben – und wir brauchen es ja nun hier nicht so vorsichtig auszudrücken wie der Integrationsförderrat –, dass es nach wie vor so ist, dass drei Ressorts den Integrationsförderrat ganz regelmäßig beziehungsweise sehr regelmäßig bei den Gesetzesinitiativen beteiligen, dass diese drei Ressorts, wenn man die Analyse betrachtet, wahrscheinlich dann 80 Prozent aller Gesetzesvorhaben im Land Mecklenburg-Vorpommern ins Land streuen. Wir wissen natürlich, dass nicht alle Ministerien gleich viele Gesetze gestalten, aber dass 80 Prozent von drei Ressorts bearbeitet werden, das können wir uns nicht vorstellen.

Der Integrationsförderrat hat in seiner sensiblen Art und Weise die Ministerien benannt, die ihre Gesetzesvorhaben vorlegen. Daran sehen wir auch ganz genau, wo bitte sehr keine Gesetzesvorhaben in den Integrationsförderrat gegeben werden. Es ist so, dass das Sozialministerium und das Bildungsministerium in der Zwischenzeit alle ihre Gesetzesvorhaben in den Integrationsförderrat geben und diesen allein entscheiden lassen, was behinderten- und chronischkrankenrelevant ist und was nicht. Sie sehen an der Analyse, dass 13 qualifizierte Stellungnahmen abgegeben wurden, wo Änderungen angeregt wurden, begründet wurde, warum in dieser Art und Weise nicht vorangegangen werden sollte, sondern anders. Wir haben im Integrationsförderrat mit Genugtuung gesehen, als das Gesetz dann behandelt wurde, dass diese Dinge eingearbeitet worden sind. Natürlich wäre es schön, wenn eine kurze schriftliche Mitteilung kommen würde, dass das gemacht wurde, ansonsten ist der Arbeitsaufwand im Integrationsförderrat wieder groß.

Was aber zu bemerken ist, die Ministerien, die von vornherein alle Gesetzesinitiativen in den Integrationsförderrat geben und allein entscheiden lassen, ob oder ob nicht, stehen nicht vor dem Problem, dass sie sich nur noch mit Dingen von den Behinderten – ich sage das jetzt mit Absicht so – beschäftigen müssen. Sie wissen ganz genau, sie gehen, wenn sie von vornherein begutachten lassen, den sicheren Weg, dass keine diskriminierenden Bestandteile enthalten sind. Ich kann nur vermuten, dass in anderen Ministerien immer noch der Vorbehalt ist, wir haben mit Behinderung nichts zu tun, unsere Gesetzlichkeiten streifen Menschen mit Behinderungen nicht, kann ich mir nicht vorstellen. Und bei den Gesprächen mit den Ministerinnen und Ministern, neu in ihren Ämtern im Jahre 2007, wurden eigentlich viele Dinge angesprochen, die für meine Begriffe einen Aha-Effekt hätten haben sollen. Leider ist es nach wie vor so, dass weder im Wirtschaftsministerium – und ich sage jetzt die Ministerien richtig beim Namen – noch im Innenministerium, noch im Ministerium für Bau und Landesentwicklung und auch

nicht im Justizministerium regelmäßig die Gesetzesvorhaben an uns, an den Integrationsförderrat, herangegeben werden. Das sollte abgeändert werden.

In der Stellungnahme der Landesregierung können wir unter anderem auch lesen, dass das Landesgleichstellungsgesetz begleitet wird, immer begleitet wird. Sie haben da eine große Abhandlung darüber, wie die Qualifizierung der Mitarbeiter in Gang gebracht worden ist und weiterverfolgt wurde. Das ist auch nötig und das ist in Ordnung so. Aber die Schlussfolgerung, dass zum Beispiel das Problem des Einsatzes der Gebärdensprache, des Gebärdensprachdolmetschers damit gelöst wäre, ist leider nicht so. Wie das immer so ist, das eine ist das Gesetz und die Richtlinie, das andere ist die Praxis. Wir haben nach wie vor Probleme, dass Gebärdensprachdolmetscher nicht bezahlt werden, dass einer dem anderen die Verantwortung dafür zuschiebt und im Endeffekt dann gar nichts passiert. Beredtes Beispiel der Behindertenbeirat in Güstrow: Der Gebärdendolmetscher wird von der Stadt Güstrow vom Behindertenbeirat nicht getragen, der Verein selbst kann es auch nicht tragen, andere Möglichkeiten über das Ministerium haben sich nicht ergeben. Ergebnis insgesamt: Der betroffene gehörlose Bürger aus Güstrow hat sich aus dem Behindertenbeirat zurückgezogen, weil er ohne Gebärdensprachdolmetscher nicht agieren kann, aber auch nicht in der Lage ist, den Gebärdensprachdolmetscher aus seiner eigenen Tasche zu bezahlen. Ich mache diskret auf unsere Diskussion zum Blindengeld aufmerksam.

Ich hatte gesagt, dass auch andere Behindertengruppen Nachteilsausgleich bekommen müssen, weil sie ganz einfach diesen Nachteilsausgleich brauchen. Hier haben wir ein Beispiel. Der Gebärdensprachdolmetscher aus der privaten Tasche eines gehörlosen Menschen finanziert, das funktioniert nicht. Eine Stunde Gebärdensprachdolmetscherei kostet 40 Euro. Überlegen Sie sich, was das bedeutet! Ich habe einen Gebärdensprachdolmetscher nur 20 Minuten in Aktion, dann muss der nächste dran, weil es zu anstrengend ist. Wer soll das bezahlen? Wir grenzen also in dem Falle den gehörlosen Bürger aus Güstrow aus dem Behindertenbeirat aus.

Die Umsetzung der Gesetzlichkeit des Integrationsförderrates wird in der Zwischenzeit von vielen mit Akribie begleitet, mit Intensität durchgeführt und mit dem Wissen um die Wichtigkeit dieser Dinge nachvollzogen. Deswegen ist es wichtig, dass wir endlich vorankommen im Straßen- und Wegegesetz. Und deshalb war heute Vormittag auch mein Dringlichkeitsantrag zu dem Einsatz der Gelder aus dem Konjunkturfonds II. Sehen Sie sich bitte diesen Bericht des Integrationsförderrates an! Zugegeben, er ist von 2007. Bestimmte Dinge haben sich auch 2008 nicht geändert und müssen 2009 erneut bearbeitet beziehungsweise fortgeführt werden. Wir laufen bestimmten Entwicklungen hinterher, weil wir durch bestimmte Gesetzlichkeiten – und da nenne ich das Landesbaugesetz als eines – Lücken zulassen, die im Land Mecklenburg-Vorpommern Insellösungen provozieren. Und von Insellösungen haben Menschen mit und ohne Behinderung im Endeffekt nichts. Die Barrieren packen wir uns selber vor die Füße, vor die Augen, ins Hirn und nichts weiter.

Insgesamt stellt unsere Fraktion fest, der Integrationsförderrat hat sich bewährt. Die Ministerinnen und Minister sollten dringend miteinander in Austausch kommen, welche vertrauensvolle Tätigkeit möglich ist, wenn man sie auch intensiv begleitet.

Frau Müller, Ihre Redezeit ist in einer Minute beendet.

Und wir sollten alle Unterstützung dem Integrationsförderrat geben, dass er weiter so arbeiten kann wie bisher. Allerdings sollten wir auch selbst in der Regierung, im Parlament die Sätze, die am Anfang des Integrationsförderratsgesetzes, im Artikel 2 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes stehen, ernst nehmen. Wir wollen alles tun, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in unserem Land durchzusetzen und zu fördern, aber nicht mit einer Kürzung vom Landesblindengeld. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Müller.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Kuhn von der CDU.