Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte es ja erst Frau Kollegin Schwebs übel nehmen, dass sie mich hier als Verkehrssünder outet, aber nachdem sie mir jetzt erklärt hat, das wäre nur dazu da, mich als lernfähig darzustellen, bedanke ich mich natürlich recht herzlich. – Darüber reden wir jetzt nicht, über mein Punktekonto.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will mich kurzfassen zu dem Antrag der FDP. Alles Wesentliche ist gesagt und man muss ja nicht immer den Punkt wiederholen. Es ist zwar schon alles gesagt worden, aber nicht von jedem. Ich will nur zwei Sätze dazu sagen und dann teile ich Ihnen jetzt auch gleich mit, dass die SPD wundersamerweise diesem Antrag nicht folgen wird, sondern ihn auch ablehnen wird.
Ich will mich mal auf einen Punkt konzentrieren. Herr Kollege, wenn ich das aufnehme, was Sie hier in Ihrem Redebeitrag gesagt haben, dann fällt so ziemlich alles unter Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherung und der Erhöhung der Verkehrssicherheit, was man überhaupt in diesem Land machen kann.
Das geht dann also von Maßnahmen des Verkehrsministeriums zum Infrastrukturausbau vielleicht zur Verlängerung der Unterrichtszeiten, denn dann sind die Leute weniger auf der Straße unterwegs, zumindest die Lehrer oder die volljährigen Schüler. Ich weiß nicht, was man noch alles darunter fallen lassen könnte.
Ich mache Ihnen mal noch einen Vorschlag dafür, den können Sie ja in der FDP-Fraktion in Ruhe diskutieren: Wir erhöhen die Zahl der hier in Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen Flughäfen und Flugplätze und jeder, der unterwegs ist, fliegt dann, weil es bekanntermaßen im Flugverkehr die wenigsten Verkehrstoten gibt.
Und wenn wir damit die Verkehrssicherheit erhöhen können, wäre das sicherlich im Sinne der FDP und dieses Antrages. Aber das zeigt dann auch schon die Qualität Ihres Antrages. Und damit will ich’s dann auch beenden, weil mehr als diese, ich glaube, zwei oder drei Minuten habe ich jetzt gebraucht, braucht man für diesen Antrag nicht, um ihn abzulehnen. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Lüssow. Herr Abgeordneter, bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn die FDP in der Antragsbegründung anführt, dass nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums die Erträge aus den erhöhten Bußgeldern ausschließlich der Verkehrssicherheit dienen, dann ist auch meine Fraktion gespannt, wie sich die Umsetzung dieses wortgewaltigen Vorhabens in der Realität gestal
tet. Die Realität zeigt nämlich, dass die Haushalte der Städte und Gemeinden unseres Landes mit den Einnahmen aus Bußgeldern finanziert werden. Es ist ja kein Geheimnis, dass die Kontrolldichte regelmäßig zum Ende eines Erhebungszeitraumes erhöht wird. Beispielsweise werden in Städten wie Greifswald die Ordnungsämter und auch die Polizei zu sogenannten Sonderschichten angehalten, wenn ein bestimmtes Einnahmesoll nicht erreicht wurde.
Man sollte meinen, das Fell wird erst verteilt, wenn der Bär erlegt wurde, aber hier verfährt man anders. Und da sich darüber nicht nur der einfache Parksünder aufregt, sondern auch die Polizisten und Bediensteten der Ordnungsämter, die mit Sonderschichten die kalkulierten Einnahmen einfahren sollen, wird die zukünftige Umsetzung der Vorstellung des Bundesverkehrsministeriums besonders interessant werden. Mit welcher statistischen Erhebung sollen die Mehreinnahmen festgehalten werden? Denn es werden ja nicht alle Bußgelder erhöht, sondern nur einzelne und es sollen nur die Mehreinnahmen für Verkehrssicherungsmaßnahmen eingesetzt werden. Aber in der BRD ist es ja üblich, dass Steuern und andere Einnahmen des Staates für völlig andere Dinge verwendet werden, als man dem kleinen Mann weismachen will: rauchen für die Rente, tanken für die Gesundheit, Mehrwertsteuererhöhung für die Kriegseinsätze der Bundeswehr und Kürzung des Landesblindengeldes für höhere Diäten der Abgeordneten und Minister.
Letztlich werden dann die nicht vorhandenen Milliarden den Banken in den Rachen geworfen und der kleine Mann darf diese volksvergessene Politik bezahlen.
Nachdem nun das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale zurückgewiesen hat, ist ein weiteres Finanzloch zu stopfen, welches durch Nachzahlung von Kilometerpauschalen entsteht.
Wir sind uns sicher, dass auch hier die Landesregierung mit Unterstützung des demokratischen Blocks eine Lösung finden wird. Allerdings, eine Kürzung der Bezüge für Minister und Abgeordnete wird es vermutlich nicht sein.
Aber zurück zu den Bußgeldern. Die Kontrolldichte mag sich aus Statistiken als Merkmal für Verkehrssicherheit herauslesen lassen. In einigen anderen Ländern kann man aber deutlich sehen, dass nicht die Kontrolldichte, sondern die Höhe der Bußgelder für die Verkehrssicherheit ein wesentlicher Punkt ist. In Dänemark beispielsweise beträgt das Mindestbußgeld umgerechnet 68 Euro. Die Kontrollen der Polizei hingegen sind selten. Meine Fraktion stimmt dennoch dem Antrag zu.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)
Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Schnur. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, bis der Minister fertig war, fand ich’s ja noch ganz akzeptabel und wir wussten ja auch, dass die Regierungsfraktionen diesen Antrag ablehnen werden.
Nur man muss eben auch eines sagen, und da bitte ich mal, weil Frau Schwebs das so ins Rennen gebracht hat, vielleicht die Diskussion auf etwas anderes zu lenken: Wenn man uns erzählt, dass die Gemeinden oder vielmehr die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes darüber in ihren Haushalten befinden, wofür sie ihre Bußgelder einsetzen, dann sollte man vielleicht mal auf den aktuellen Erlass des Innenministers hinweisen. Und zwar hat der Innenminister darauf hingewiesen, dass bei der zukünftigen Planung von Haushalten die Zahlen des Vorjahres zu verwenden sind,
die aktuellen beziehungsweise die tatsächlichen Zahlen des Vorjahres. Wenn man die nicht hat und nicht planen kann, dann hat man das entsprechend zu errechnen oder zu schätzen, die Zahlen im Haushalt.
Aber was ich dazu sagen will, ist: Wenn ich sie denn nicht habe, die Zahlen des Vorjahres, und damit keine Ansätze machen kann, dann muss ich sie errechnen können.
Und wenn ich die Zahlen von entsprechenden Bußgeldern errechnen kann, dann habe ich nämlich Fallzahlen. Und wenn ich die Fallzahlen habe, dann kann ich auf die Fallzahlen den neuen Bußgeldkatalog draufsetzen und dann weiß ich ganz genau, Frau Schwebs,
welche Zahlen möglicherweise am Ende herauskommen und wie diese entsprechenden Mehreinnahmen – und jetzt sage ich es noch mal: die Mehreinnahmen, die sich aus dem Bußgeldkatalog ergeben haben – einzusetzen sind. Das ist also überhaupt nicht unsere Idee, irgendwelche Mehreinnahmen generieren zu wollen. Das wäre auch absurd. Es ist nur so, dass die Fallzahlen selbst die Möglichkeit liefern, relativ sicher. Die Kreisverwaltungen und die Verwaltungen der kreisfreien Städte wissen relativ genau – es ist nämlich eine der wesentlichen Säulen, aus der sie Einnahmen generieren, die sie, ich sag mal, im freien Spielraum verwenden können –, wie die Fallzahlen da sind. Alles andere zu behaupten, Frau Schwebs, bedeutet, man hat wirklich keine Ahnung von Haushalten.
Aber ich möchte Ihnen noch eines sagen: Wenn der Verkehrsminister hier sagt, ja, die Gebietskörperschaften wären diejenigen, die betroffen sind, dann ist das wohl richtig und gelesen haben wir es auch. Nur die Gebietskörperschaften sind auf einer Verkehrsministerkonferenz eben nicht vertreten. Und wenn die Gebietskörperschaften, über die man als Verkehrsminister bestimmt, nicht vertreten sind, dann ist es natürlich wirklich aberwitzig zu sagen: Ja, das ist ja nicht unser Teil. Dann kann man solche Argumente auch nicht vorbringen. Das ist dann so.
Dann kann ich als Verkehrsminister nicht sagen: Wir werden das zweckgebunden verwenden. Da muss ich sagen: Das kann ich nicht genau sagen, denn bei uns gehen die Bußgelder an die entsprechenden Gebietskörperschaften. Da kann man sich doch nicht hinstellen als Verkehrsminister und sagen: Ja, ich weiß nicht, wofür ich das verwende, aber zusagen kann ich es.
Und was ich an der Stelle noch mal sagen möchte: Es ist doch hier überhaupt kein parteipolitisches Thema, dass wir die Verkehrssicherheit irgendwie gefährden wollen, oder wie auch immer. Nein, wir sagen, wenn es Zusagen gibt, und die gibt es, dann sollen sie gefälligst auch eingehalten werden.
Das ist normal. Das haben wir von der Regierung zu erwarten. Im Übrigen, auch wenn Sie die Opposition wären, würden Sie das von der Regierung erwarten.
(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Aber das bestimmen doch die Kommunen alleine. Das geht doch auch haushaltsrechtlich nicht, was Sie da wollen.)
Wenn man sich nämlich mal die Unterlagen und Dokumentennummern der letzten Legislatur anguckt, dann hat die CDU ja, ich sag mal, einen Berichtswahn gehabt. Sie haben ja ständig Berichte gefordert. Und wenn Sie uns das jetzt vorwerfen – Herr Stein, das müssen Sie dann auch verstehen –, wenn Sie uns genau das vorwerfen,