Protocol of the Session on December 18, 2008

und in Aufklärung über Alkohol Geld hineinzustecken

(Hans Kreher, FDP: Das ist ja eigentlich das Programm.)

und zu intensivieren.

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Sie haben es sicherlich vom Minister schon vernommen, es ist in der Vergangenheit ja auch in Anträgen hier schon ausdiskutiert worden,

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

genau das wird im Land Mecklenburg-Vorpommern seit vielen Jahren mit großem Erfolg gemacht. Sie müssen sich nur mal die Statistiken zu den Unfallzahlen an gucken. Ich zitiere wieder die Presseerklärung der Bundestagsfraktion der FDP. Hier wird geschrieben: „Dabei sind die deutschen Autofahrer in den letzten Jahren immer verantwortungsbewusster gefahren – auch ohne Bußgelderhöhung.“

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Ich auch. – Toralf Schnur, FDP: Und ich.)

„Man sieht“ – jetzt kommt das Beispiel – „das zum Beispiel bei der Zahl der im Verkehrsregister eingetragenen Alkoholverstöße. 1974...“, wird angeführt, „ein Verstoß auf 129 Fahrzeuge – 2007...“ ein „Eintrag auf 425 Fahrzeuge.“ Ich glaube, dieser Rückgang, dieser Rückgang …

(Toralf Schnur, FDP: Da gab es auch weniger Autos. Mann, was ist das denn? – Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Wenn wir uns das mal vergegenwärtigen: 1974 bis …

(Toralf Schnur, FDP: Aber das ist doch keine Argumentation hier.)

Das sind die Zahlen der FDP-Bundestagesfraktion, nicht meine.

Von 1974 auf 2007, ich glaube, da sind wir uns einig, hat es erhebliche Straferhöhungen und Bußgelderhöhungen gegeben. In diesen 25 Jahren hat es gerade bei Alkohol, denke ich, drastische Straferhöhungen und Bußgelderhöhungen gegeben. Da jetzt herauszudividieren als FDP, dass gerade aufgrund dessen Bußgelderhöhungen nicht notwendig sind, damit bewiesen sei, dass das alles zu nichts führt, damit widerlegen Sie sich ja selber.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Aber Sie wissen auch nicht genau, wo Sie hinwollen. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Zweiter Punkt ist oder dritter mittlerweile – und das müsste auch in Ihrem Interesse sein, ich glaube, so denken Sie ja eigentlich auch, Sie schreiben es bloß nicht –: Bußgelderhöhungen dienen nicht dazu, um darüber Mehreinnahmen zu generieren.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Das machen sie aber.)

Wer das suggeriert, ich glaube, der wird dem nicht gerecht, was die Ordnungsbehörden und die Polizei tatsächlich mit diesem Instrument anfangen. Bußgelderhöhungen sind erzieherische Maßnahmen und wir wären alle froh, wenn entsprechend dem, was damit bewirkt werden soll, die Verkehrsunfallzahlen sinken und am Ende keine Mehreinnahmen dafür in den Haushalten der Kommunen anfallen würden. Ich meine, das ist die Zielrichtung und die müssen wir herausstellen. Und ich denke mal, die FDP tut gut daran, auch genau in diese Richtung mitzuargumentieren. Nebenbei, sie tut es ja im Bund.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Nächster Punkt aus Ihrem Antrag.

(Toralf Schnur, FDP: Wir haben nur zwei gehabt. Nun zählen Sie mal nicht so viel raus.)

Sie wollen – es ist auch mein letzter aus Ihrem Antrag –, Sie wollen entsprechende Planungen seitens des Landes geben, um die Gelder zweckentsprechend zu verwenden, und Sie wollen Berichte zeitnah ausfertigen.

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Planungen des Landes.

Jetzt kann ich eigentlich nur das deutlich wiederholen, was Minister Schlotmann gesagt hat: Die ganz wesentlichen Mehreinnahmen, wenn es Mehreinnahmen sind, die Einnahmen aus den Bußgeldverfahren fallen den kommunalen, den Kreishaushalten zu. Ich kann mich gut erinnern, es ist vielleicht drei Wochen her, da habe ich auch mal wieder so ein Foto bekommen – 15 Euro. Es war ein Landkreis, der mich da aufgefordert hat, etwas zu überweisen, und nicht die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.

Ich sage mal, da ein bisschen genauer zu justieren und Ihre Anträge auch mal auf Sinnhaftigkeit und Richtigkeit zu überprüften, das stände Ihnen gut zu Gesicht. Und ich glaube, von der Verkehrssicherheitsproblematik sind wir alle betroffen. Jeder hat sicherlich schon mal erlebt, wie andere Verkehrsteilnehmer nicht ganz so glimpflich und pfleglich mit dem umgehen, was in der Straßenverkehrsordnung unter Sicherheit und vor allem Rücksichtnahme definiert ist.

Abschließend möchte ich hier zu diesem Antrag sagen, dass wir ihn selbstverständlich hinsichtlich dessen, was ich Ihnen geschildert habe, ablehnen müssen. Sie machen es uns nicht gerade schwer, das so zu tun. Ich erhoffe, dass aus dem, was in den Ausschüssen bisher gelaufen ist und was auch in diversen anderen Landtagsanträgen zum Thema Verkehrssicherheit schon besprochen worden ist, auch die FDP ihre Schlüsse zieht und lernt und nicht versucht, die Dinge, die hier im Land auf einem guten Wege sind, gegenüber dem Bürger über eine Art Verdummung schlechtzureden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Birgit Schwebs, DIE LINKE: Schwächlicher Beifall.)

Danke schön, Herr Stein.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion DIE LINKE.

(Jochen Schulte, SPD: Sollten wir schon vorher klatschen?)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Alle Einnahmen aus Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, soweit sie über die nachgewiesenen Kosten hinausgehen, sind an den Bund oder andere Einrichtungen abzuführen, die sie zweckgebunden für Maßnahmen der Verkehrssicherheit verwenden.“ Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre ein Antrag gewesen, den man hätte ordentlich inhaltlich abarbeiten können. Da kann man sagen: Ja, ist in Ordnung, wir möchten das. Oder: Nein, was soll das Geld beim Bund?

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Zugegeben, diese klare Formulierung ist nicht von mir, sondern ich fand sie in der Oktoberzeitung der Neuen RichterVereinigung. Aber so konkret, Herr Schnur, so konkret wollten Sie das Ganze ja nun wirklich nicht. Sie wollten mit Ihrem Antrag nur einen Bericht über erstens voraussichtlich zu erwartende Mehreinnahmen aus Bußgeldern des Straßenverkehrs und zweitens über Maßnahmen, die das Land ergreifen will, um dem Anliegen der Verkehrsministerkonferenz gerecht zu werden.

Zum Ersten kann man nur sagen, das klingt hübsch, einfach und nachvollziehbar. Warum soll das Land nicht ein bisschen spekulieren, sich die Glaskugel herausholen, da reinschauen

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

und hellseherisch tätig werden. Denn nichts anderes als Spekulation wäre ein solcher Bericht, weil das Land eben nicht im Voraus wissen kann, wie viele Verkehrsverstöße es geben wird, auch nicht, wie viele davon registriert werden, und schon gar nicht, in welcher Höhe die Bußgelder für die eventuell zu ahndenden Verstöße verhängt und letztlich eingetrieben werden können. Denn nicht nur die Polizei, Herr Schnur, ist für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständig und kassiert bei Verstößen für das Land, auch die Kommunen kassieren bei den Verstößen.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Und wenn die Landesregierung wirklich so einen Bericht anfertigen würde, dann könnte sie nur darüber spekulie

ren, wie sich die Kontrolldichte im Landkreis X ent wickelt und wie viele Verkehrssünder sich nicht durch die Erhöhung der Bußgelder im Landkreis Y abschrecken lassen, gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen. Deshalb finden wir Ihr Ansinnen, gelinde gesagt, unsinnig.

Ebenso können wir den zweiten Punkt Ihres Antrages nicht mittragen. Genau wie die Verkehrsministerkonferenz ist meine Fraktion der Meinung, dass die im Land und in den Kommunen eventuell erzielten Mehreinnahmen für die Zwecke der Verkehrssicherheit eingesetzt werden sollen. Aber, meine Damen und Herren, Bußgelder sind im Laufe der Zeit zu einem festen Bestandteil oder zu einer festen Einnahmequelle der öffentlichen Hand geworden und sie sind auch schon fester Bestandteil der Haushaltsansätze. Das weiß jeder, der mal einen Kreishaushalt mitbeschlossen hat. Und es gibt auch schon durchaus ernst zu nehmende Stimmen, die meinen, Bußgelder aus Verkehrsverstößen würden nur deshalb erhoben, um die kommunalen Haushalte auszugleichen.

(Jochen Schulte, SPD: Pfui! – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja, ja. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wer erzählt denn so was?)

Und wenn man Ihrer Logik folgt, dann heißt das, wir müssen noch mehr Bußgelder eintreiben, damit wir die Verkehrssicherheit erhöhen können. Dem kann man doch überhaupt nicht folgen.

Wir wollen nicht, dass sich das Land diesbezüglich in kommunale Angelegenheiten einmischt, über die Einnahmen aus Verkehrsverstößen bestimmt und den Kommunen noch vorschreibt, die Mehreinnahmen in die Verkehrssicherheit zu stecken. Denn wenn zum Beispiel im Folgejahr die Einnahmen aus Verkehrsverstößen sinken, weil ja auch die Autofahrer manchmal lernfähig sind und wissen,

(Jochen Schulte, SPD: Oder Glück haben.)

wie Herr Schulte gesagt hat, wo denn die Blitzer stehen, an denen man nur kostenpflichtig vorbeikommt, dann gehen ja auch diese Maßnahmen wieder den Bach runter. Und das finde ich nicht so sinnvoll.

(Reinhard Dankert, SPD: Frau Schwebs, wir fahren alle vorschriftsmäßig.)

Es ist originäre Aufgabe der Kreistage, im Zuge der Haushaltsberatung zu entscheiden, wie die kommunalen Einnahmen verteilt werden.

Und genauso wie bei den Kommunen sollten wir das auch beim Land halten. Im Jahr 2007 wurden durch unser Land ungefähr 6,6 Millionen aus Verwarn- und Bußgeldern im Straßenverkehr eingenommen. 2008 sollen es 7 Millionen sein. Anträge zur Verwendung der Mehreinnahmen aus der Bußgelderhöhung gehören in die Haushaltsberatungen und dort, Herr Schnur, ist Ihr Antrag an der richtigen Stelle. Meine Fraktion und ich finden den vorgelegten Antrag überflüssig und wir lehnen ihn deshalb ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.