dann sollten Sie sich die Frage stellen, was Sie in der letzten Legislaturperiode eigentlich gemacht haben.
Als Opposition haben Sie dann ja scheinbar auch nur Unsinn abgeliefert, wenn Sie uns das vorwerfen. Ich kann Ihnen nur sagen, und das ist das Entscheidende dabei, wer Zusagen nicht einhält, muss sich nicht wundern, wenn wir weiter fragen, und das werden wir tun. – Recht herzlichen Dank.
Es hat noch einmal ums Wort gebeten der Minister für Bau, Verkehr und Landesentwicklung Herr Schlotmann. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Schnur, in der Ruhe liegt die Kraft. Aber bei dem, was Sie jetzt hier bieten, da platzt mir wirklich bald der Kragen. Das kann doch nicht wahr sein! Ich war doch gerade bei Ihnen. Ich war gerade bei Ihnen.
Herr Roolf, Sie waren draußen, Sie wissen überhaupt nicht, was hier abgelaufen ist. Also halten Sie sich jetzt mal zurück!
Alles klar. Und dann stellen Sie sich hier wieder hin und erzählen was völlig anderes. Das kann doch wohl nicht wahr sein!
„die Einnahmen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten zu erheblichen Teilen für die Verkehrssicherheit ausgeben.“
Und dann stellen Sie sich hier hin und behaupten, wir als Verkehrsminister bestimmen, was die Kommunen zu tun und zu lassen haben.
Also wissen Sie, wenn Sie das nicht mehr auseinanderhalten können, dann sollten Sie einen Lehrgang besuchen. – Danke.
Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf der Drucksache 5/2049.
Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2049 bei Zustimmung durch die Fraktionen der FDP und NPD und Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, im Hinblick auf den gegenwärtigen Ablauf der Plenarberatung möchte ich darauf hinweisen, dass eine Verständigung dahin gehend erfolgt ist, die Tagesordnungspunkte 19 und 21 noch vor der Mittagspause zu beraten. Der Antrag zum Tagesordnungspunkt 20 wurde zwischenzeitlich von den Antragstellern zurückgezogen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Prüfung eines möglichen Bruchs der Landesverfassung bei der Zustimmung zum Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes im Bundesrat, auf der Drucksache 5/2058.
Antrag der Fraktion der NPD: Prüfung eines möglichen Bruchs der Landesverfassung bei der Zustimmung zum Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes – FMStG im Bundesrat – Drucksache 5/2058 –
Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende der NPD Herr Abgeordneter Pastörs. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachhaltig die Wahrheit zu sagen, wird für Sie hier und Ihre Demokratiefreunde in Berlin immer mehr zum Risiko und daher Lügen zur Pflicht. Die in der letzten Plenarsitzung von meiner Fraktion geäußerte Vermutung, das mit Zustimmung der Landesregierung verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarktes mit Risiken in Höhe von 500 Milliarden Euro verstoße gegen unsere Landesverfassung, erhärtet sich.
Man stelle sich vor: Ohne dass der Wirtschaftsminister Seidel und der Ministerpräsident Sellering auch nur mit einem Wort die Position unseres Bundeslandes zum sogenannten Rettungspaket für Betrügerbanken darlegten, stimmte die Landesregierung dem Paket mit Risiken für unseren Landeshaushalt in Höhe von 135 Millionen Euro bedingungslos zu. Was hier geschehen ist, ist nicht nur ein Skandal, sondern nach unserer Rechtsauffassung klarer Verfassungsbruch. Was hat Herrn Sellering eigentlich geritten, ohne eine breit angelegte Beratung im Landtag über derart gewaltige Summen selbstherrlich zu entscheiden? Gerade Sie, meine Herrschaften von der Landesregierung, unterstellen meiner Partei, dass wir weder auf dem Boden des Grundgesetzes noch der Landesverfassung agieren würden.
Und nun ist es die NPD, die die Regierenden auf den Artikel 65 Absatz 1 der Landesverfassung hinweisen muss.
Dort heißt es unter anderem, dass die „Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen können, einer der Höhe nach bestimmten... Ermächtigung durch Gesetz (bedürfen).“ Da Ihnen von den Systemparteien das Wasser förmlich bis zum Halse steht,
hat der Herr Sellering wohl Zuflucht bei Artikel 63 der Landesverfassung gesucht, um ohne unangenehme Auseinandersetzungen im Plenum, sozusagen am Parlament vorbei, den dreistelligen Millionenbetrag zugunsten der Bankenmafia mit nach Berlin schleppen zu können.
Zwar lässt der Artikel 63 Ausnahmen zur gesetzlichen Ermächtigung zu, diese Ausnahmen unterliegen jedoch einer zwingend, und ich wiederhole, zwingend anzuwendenden Regel. Es geht hierbei um das Notbewilligungsrecht. Zwingende Norm ist hierbei die Einleitung
eines Konsultationsverfahrens durch den Finanzminister beim Parlament. Vertritt hiernach der Ministerpräsident eine andere Auffassung als der Finanzminister, bleibt ihm nur der Weg, den Finanzminister zu entlassen. So ist das geregelt, meine Herrschaften. Gegen diesen in der Verfassung festgelegten Ablauf haben Sie verstoßen. Sie haben bewusst Verfassungsbruch begangen, meine Herrschaften der Regierung.
Ganz besonders peinlich ist in dieser Angelegenheit die Einlassung eines jungen CDU-Abgeordneten Stein, der doch tatsächlich meinte, durch die Unterschrift des Bundespräsidenten sei doch letztlich der Beweis erbracht, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Und als müsse diese Peinlichkeit noch überboten werden, ließ die Staatskanzlei verlautbaren, Zitat: „Der Ministerpräsident hat bei diesem Ja zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz als Vertreter MecklenburgVorpommerns im Bundesrat und damit als Teil eines Organs der Bundesregierung gehandelt“, meine Damen und Herren.