Protocol of the Session on November 19, 2008

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Liskow. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Einbringung hat ja mein Kollege Löttge schon mal darauf hingewiesen, dass dieses Thema der Reisenkostenentschädigung für die Mitarbeiter immer ein wichtiges Thema ist. Wir haben uns in den Fachausschüssen sehr intensiv damit beschäftigt. Herr Borchert hat...

(Udo Pastörs, NPD: Dass ich nicht lache! Da wird doch meist geschlafen. Da passiert doch gar nichts.)

Ja, Sie schlafen da meistens, Herr Pastörs, haben Sie ja gerade gesagt, aber ich denke mal, in den Fachausschüssen ist da sehr intensiv beraten worden.

(Michael Andrejewski, NPD: Das liegt an Ihrer einschläfernden Redeweise.)

Da ist sehr intensiv dran gearbeitet worden

(Udo Pastörs, NPD: Noch schützt Sie die Nichtöffentlichkeit.)

und Herr Borchert hat ja für die Koalitionsfraktionen verhältnismäßig eindeutig gesagt, wo wir die Lösung sehen. Wir haben das Travel Management System eingeführt oder führen es mit dem Gesetz ein. Die Entschädigungen werden von 30 auf 35 Cent pro Kilometer erhöht. Das ist eine wesentliche Verbesserung. Frau Schwebs hat zwar hellseherische Fähigkeiten und sagt, die Benzinpreise werden wieder steigen, ich weiß nicht, wo sie es hernimmt,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Aus volkswirtschaftlicher Kenntnis.)

aber im Moment sieht es so aus, dass sie im Moment nicht zu steigen scheinen. Und wir sind auch der Meinung,...

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Wir gehen davon aus, dass die jetzt gefundene Lösung aus unserer Sicht eine sehr vernünftige ist. Dass wir eine zusätzliche Entschädigung für die Forstwirtschaft brauchen, ist zwar wünschenswert aus der Sicht der Forstleute, aber zurzeit aus unserer Sicht nicht notwendig, und deswegen wollen wir empfehlen, so, wie der Finanz

ausschuss hier vorgeschlagen hat, den Gesetzentwurf anzunehmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die NPD-Fraktion hält es für zwingend notwendig, dass die Beschäftigten des Landes und der Kommunen nicht zuzahlen, wenn sie für Dienstfahrten mangels Alternativen ihren Pkw nutzen, und deshalb jetzt eine höhere Wegstreckenentschädigung erhalten.

Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten, die sich insbesondere bei Benzin und Diesel sehr stark bemerkbar machen, und der erhöhten Mehrwertsteuer von nun 19 Prozent besteht hier dringender Handlungsbedarf. Da aber wie gesagt nicht nur das Land, sondern auch die Kommunen von dieser Anhebung betroffen sind, hat der Landkreistag in seiner Stellungnahme gefordert, dass die Kommunen hierfür einen finanziellen Ausgleich erhalten sollen.

Die Landesregierung vertritt hingegen die Auffassung, dass es sich hierbei um keinen konnexen Sachverhalt handelt. Konnexität würde in der Regel bedeuten, dass, wenn das Land Aufgaben an die Kommunen abgeben würde, der finanzielle Aufwand, den die Kommunen durch die hinzukommenden Aufgaben hätten, zu entschädigen sei. Sicherlich liegt hier kein direkter Zusammenhang vor, ob allerdings ein indirekter Sachverhalt in Bezug auf die Konnexität vorliegt, ist zumindest zu prüfen, und das wurde nicht gemacht. Insofern enthalten wir uns.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Bereits bei der Ersten Lesung des hier vorliegenden Gesetzentwurfes wurde mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Überarbeitung des Landesreisekostengesetzes längst überfällig war. Das alte Gesetz entsprach nicht mehr den Erfordernissen der Zeit. Gerade die Kostenentwicklung bei den Unterhaltungskosten für Pkw führte dazu, dass immer mehr Mitarbeiter nicht gewillt waren, ihren privaten Pkw für Dienstfahrten zu nutzen. Weiterhin ist es für die Verwaltung sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene finanziell nicht erschwinglich, Dienstwagen in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll nun also die Antwort auf die geänderte Situation bei den Dienstreisen sein. Schon in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes haben wir die Einführung des Travel Management Systems grundsätzlich befürwortet und daran hat sich auch im Laufe der Ausschussberatungen nichts geändert. Nach wie vor sieht meine Fraktion allerdings den Verzicht auf die obligate Belegvorlage und Belegprüfung und die stattdessen durchzuführende stichprobenhafte Prüfung als kritisch an. Aber auch hier wird die praktische Anwendung zeigen, ob sich daraus änderungsrelevante Sachstände ergeben.

Mit dem Gesetz werden nun auch zukünftige Entschädigungshöhen zur Nutzung der privaten Pkw für Dienst

fahrten geregelt. Im Bericht aus dem Finanzausschuss wurde hierauf ausführlich eingegangen. Es ist verständlich, dass die Regierungskoalition der Auffassung ist, mit dieser Regelung eine Spitzenstellung gegenüber anderen Ländern eingenommen zu haben. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch dieser Gesetzentwurf letztendlich nur ein Kompromiss ist, auf den sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder in den jeweiligen Ausschüssen geeinigt hat. Er soll dazu führen, dass die Mitarbeiter weiterhin ihre privaten Pkw für die Durchführung von Dienstfahrten nutzen und die kommunalen und Landesverwaltungen nicht auf die teure Möglichkeit für das Bereitstellen von Dienstfahrzeugen zurückgreifen müssen. Gerade aber durch die Erhöhung der Entschädigungssätze ist in den Verwaltungen eine Wirtschaftlichkeitsanalyse zur Anschaffung von Dienstwagen sicherlich durchzuführen.

Die FDP-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass neben den hauptamtlichen Mitarbeitern in den Verwaltungen nun endlich auch die ehrenamtlich Tätigen die höheren Entschädigungssätze in Anspruch nehmen können. Nachdem diese Personengruppe ihre Zeit oftmals neben der eigentlichen Arbeit zur Verfügung stellt, erhalten sie nun wenigstens für die Nutzung ihres privaten Pkw zur Ausübung ihres Ehrenamtes eine höhere und in unseren Augen angemessenere Entschädigung.

Im Rahmen der Ausschussberatungen sind uns auch die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände zugegangen. Schön wäre es gewesen, wenn der Gesetzgeber wie vom Städte- und Gemeindetag angeregt, sich dazu hätte durchringen können, bei der Gewährung einer Dienstfahrt in der Entschädigungshöhe nicht mehr auf die Einstufung des Privat-Pkw als Dienstfahrzeug abzustellen, sondern auf die Fahrt an sich. Dies wird dann wohl ein Punkt sein, den wir in Zukunft vielleicht noch einmal zu erörtern haben.

Neben den kommunalen Spitzenverbänden haben wir auch eine Stellungnahme des Bundes Deutscher Forstleute erhalten, der die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfiehlt. Meine Fraktion ist im Rahmen der Beratungen des Finanzausschusses zu dem Schluss gekommen, dass der Forderung des Bundes Deutscher Forstleute mit dem vorliegenden Gesetz entsprochen wurde. Die geforderte höhere Zulage von 5 Cent je Kilometer wurde gewährt. Sollte es in dem Bereich weiteren Anpassungsbedarf geben, präferieren wir auch hier keine gesetzliche Regelung, sondern eine Ermächtigung seitens des Ministeriums nach Einholung der Empfehlung des zuständigen Ausschusses, um flexibel auf sich ändernde Gegebenheiten einzugehen.

Ein wichtiger Punkt in den Ausschussberatungen war auch die seitens des Landkreistages angesprochene Frage der Konnexität bei der Bezahlung der Fahrkosten für übertragene Aufgaben. Auch wenn das Ministerium sich hier eindeutig dahin gehend geäußert hat, mit der vorliegenden Änderung keinen konnexen Sachverhalt gegeben zu haben, wird dies, falls ein Landkreis dagegen angeht, doch nur ein Gericht endgültig klären können.

Wir als FDP sehen in dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Schritt für die richtige Entwicklung, der die bisherige Entwicklung angemessen berücksichtigt. Die FDP wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. – Ich danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Frau Reese.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes auf der Drucksache 5/1772. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1983, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf der Drucksache 5/2004 vor, mit dem die Verabschiedung einer Entschließung beantragt wird. Hierüber lasse ich nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf abstimmen.

Ich rufe damit auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1772 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1772 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.

Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2004. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2004 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2004 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern, auf der Drucksache 5/1876, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Verkehrsausschusses auf Drucksache 5/1984.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1876 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Landesentwicklung – Drucksache 5/1984 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Zwischenzeitlich ist interfraktionell vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen auch hier zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in MecklenburgVorpommern auf der Drucksache 5/1876. Der Verkehrsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 5/1984, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Ich rufe nunmehr auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung durch alle Fraktionen angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1876 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Auch das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1876 einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß treten wir jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird unterbrochen bis 13.00 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 12.13 Uhr