Protocol of the Session on November 19, 2008

Und zu Ihnen, Herr Ratjen, noch ein Wort: Es wäre schön gewesen, wenn Sie dabei gewesen wären, bei dieser Anhörung. Denn bei der Anhörung haben wir zu GEZGebühren, zur Kontrolle und zur Erfassung der Zahler etwas gesagt. Es ist auch der DEHOGA gefragt worden, wie die Veränderungen inzwischen wirksam geworden sind. Und das, was Sie hier ausgeführt haben zur Spionage, das gehört in der großen Breite der Vergangenheit an. Wenn es Einzelfälle gibt, und so sind wir auch verblieben, wollen wir diesen Einzelfällen nachgehen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Udo Pastörs, NPD: Sehr großzügig.)

Ich möchte da keine generelle Beschuldigung aussprechen und davon sollten wir uns auch wirklich zurückhalten. Es gibt da ein sehr klares Regime, wie damit umgegangen wird, wenn es solche Fälle gibt. Ja, zu Tourismusland und DEHOGA habe ich etwas gesagt. Noch mal: Die SPD-Fraktion steht zu dem Beschluss des Innenausschusses und bittet um Zustimmung. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Schildt.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge auf Drucksache 5/1719. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1985 anzunehmen.

Ich rufe auf die Präambel, die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Präambel, die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung durch Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP und Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/1985 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/1985 bei

Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, MecklenburgVorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, SchleswigHolstein über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie (NKL Staatsvertragsgesetz), Drucksache 5/1768, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1907.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, SachsenAnhalt, Schleswig-Holstein über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie (NKL Staatsvertragsgesetz – NKLStVG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1768 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 5/1907 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie (NKL Staatsvertragsgesetz) auf Drucksache 5/1768. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1907, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, der NPD, einigen Gegenstimmen aus der Fraktion der FDP und einigen Enthaltungen aus der Fraktion der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1768 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1768 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und einer aus der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes, Drucksache 5/1772, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1983. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2004 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1772 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 5/1983 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/2004 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Borchert für die Fraktion der SPD.

Meine sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden heute abschließend die Änderung des Landesreisekostengesetzes beraten und auch beschließen. Und ich möchte daran erinnern, dass wir im Wesentlichen zwei Ziele mit dieser Änderung verfolgt haben. Einmal ging es um eine notwendige Anpassung der Höhe der Entschädigung an die Entwicklung der Kraftstoffpreise und zweitens ging es um Vereinfachungen, vor allen Dingen bei der Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen durch das sogenannte Travel Management System.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass es sehr gut gelungen ist, mit dieser Gesetzesänderung diesen beiden Zielen Rechnung zu tragen, und möchte das im Folgenden begründen.

Als Erstes: Zur Anhebung der Entschädigungssätze für die Nutzung von privaten Fahrzeugen und auch dienstlich anerkannten Fahrzeugen ist festzustellen, dass wir zum Beispiel in diesem Bereich eine Anhebung haben bei den zur Dienstfahrt anerkannten Kfz um 5 Cent, von 30 auf 35 Cent, dass wir bei den für Dienstfahrten genutzten Kfz eine Anhebung haben um ebenfalls 3 Cent, in dem Falle von 22 auf 25 Cent. Wir befinden uns mit diesen Entschädigungssätzen im Bundesvergleich in einer Spitzenposition und das ist insofern, gemessen an den finanziellen Möglichkeiten unseres Landes, aller Ehren wert.

Was besonders lobenswert ist und für die Betroffenen eine große Hilfe, ist, dass die sogenannte, ja, Kappung, die Grenze der Kilometer, die man insgesamt abrechnen kann, bisher mit 8.100 Kilometer, zukünftig wegfallen wird. Hier wird also in Paragraf 5 im Abschnitt 2 gestrichen. Das ist gerade in Anbetracht der großen Entfernungen in unserem Lande und der Tatsache, dass es eben sehr viele Nutzer gibt, die bisher über diese 8.000 Kilometer hinaus ihre Fahrzeuge nutzen, glaube ich, eine sehr wichtige Entscheidung. Es bleibt zu vermerken, dass die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt nach

wie vor noch an solchen Obergrenzen für Jahresfahrleistungen festhalten. Also auch in diesem Punkt befinden wir uns im Spitzenfeld der Bundesländer.

Was die Frage betrifft, wie weit es wirklich gelungen ist, die Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen zu vereinfachen, ist deutlich geworden in den Beratungen im Finanzausschuss, dass auch dieses Ziel erreicht wurde. Insbesondere im Bereich der Reisestellen der Landesverwaltung werden wir zu Einsparungen kommen, im Bereich Personal, aber vor allen Dingen auch beim Verwaltungsaufwand. Das ist sicherlich nicht einfach zu quantifizieren, aber man geht davon aus, dass wir im Saldo etwa einen Effizienzvorteil haben von circa 25 Prozent. Es wird also möglich sein, zumindest zum Teil die Mehrkosten von 350.000 Euro im Landeshaushalt zu kompensieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Finanzausschuss selbst hatten wir dann noch zwei Schwerpunktthemen und auch im Innenausschuss. Insbesondere wurde das Thema Konnexitität beraten und wir hatten auch im Finanzausschuss vor allen Dingen uns auseinanderzusetzen mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE – er liegt ja heute noch mal vor – bezüglich des Wunsches der Beschäftigten, in der Landesforst einen Schlechtwegezuschlag einzuführen und zu berücksichtigen. Bei allem Verständnis für die besonderen Beanspruchungen von Fahrzeugen in diesem Arbeitsbereich hat, wie ich finde, überzeugend auch die Diskussion im Finanzausschuss gezeigt, dass mit der getroffenen Erhöhung um 5 Cent für Fahrzeuge, die für dienstliche Zwecke anerkannt sind, dass diese Erhöhung um 5 Cent dem Anliegen dann auch entspricht.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Darüber hinaus haben es die Koalitionsfraktionen auch nicht als zielführend angesehen, für eine besondere Gruppe Sonderregelungen hier einzuführen. Das halten wir für nicht zielführend. Insofern erkläre ich auch hier namens der Koalitionsfraktionen, dass wir den heute vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen werden.

Was die Konnexitätsfrage betrifft, war es mal ganz interessant, sich auseinanderzusetzen mit den Stellungnahmen von Städte- und Gemeindetag und Landkreistag. Das kommt ja auch nicht so oft vor. Der Städte- und Gemeindetag hat, wie ich finde, sehr folgerichtig festgestellt, dass wir hier keinen konnexitätsrelevanten Aspekt oder Sachverhalt haben, weil hier in dem Falle ja vorhandene Regelungen praktisch im Sinne – ich sage jetzt mal – vergleichbarer Tarifentwicklungen angepasst wurden, erhöht wurden und insofern auch hier keine neue Aufgabe vorgegeben ist, auch keine Änderung des Aufgabenumfangs in der Landesverfassung, also kein Fall von Konnexität. Der Landkreistag hat das anders interpretiert. Es ist interessant, noch mal nachzulesen. Aber in dem Falle, glaube ich, war es folgerichtig, dass wir sehr gerne natürlich der Position vom Städte- und Gemeindetag gefolgt sind.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

An der Stelle war das mal ganz interessant. Ich könnte auch formulieren, wir haben wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass unsere Bewertung der Konnexitätsfrage auch vom Städte- und Gemeindetag so gesehen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter Borchert.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gegenüber den ersten Entwürfen des Landesreisekostengesetzes hat die Landesregierung eine Reihe von Kritikpunkten ausgeräumt, unter anderem die Anpassung der Entschädigungssätze an die gestiegenen Kosten. Und wir meinen, das war längst überfällig. Die Kolleginnen und Kollegen haben uns seit Langem darauf aufmerksam gemacht, dass hier Veränderungen erforderlich sind. Und auch aus dem ehrenamtlichen Bereich der kommunalen Vertreterinnen und Vertreter kam diese Forderung, das Landesreisekostengesetz zu novellieren, damit das in den kommunalen Vertretungen wiederum angepasst werden kann.

Insofern begrüßen wir die geplanten Regelungen, denn sie sind weitgehend positiv im Sinne der Betroffenen. Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt die notwendige Mobilität und er trägt ebenso der Verwaltungsvereinfachung Rechnung, insbesondere, wenn es um die Regelung von elektronisch angeordneten beziehungsweise genehmigten Dienstreisen geht. Und wir denken, dass mit dem Verzicht auf Vorlage und Prüfung von Belegen der bürokratische Aufwand deutlich gesenkt werden kann. So weit, so gut.

Was aus unserer Sicht allerdings völlig unzureichend Beachtung gefunden hat, ist die Tatsache, dass insbesondere für die Beschäftigten im forstlichen Außendienst aufgrund der höheren Belastungen spezielle Regelungen hätten getroffen werden müssen. Meine Fraktion hat in diesem Zusammenhang auch im Finanzausschuss auf die Stellungnahme des Bundes Deutscher Forstleute verwiesen. Hierbei gehen die Betroffenen davon aus, und ich glaube schon, dass sie das am besten einschätzen können, dass durch die notwendige ständige Benutzung schlechter Wege die privaten Fahrzeuge im Dienst in besonderem Maße beansprucht werden. Ich denke, dies kann sich jeder von uns gut vorstellen, denn Fahrten durch knöchelhohen Schlamm und Schrammen durch herunterhängendes Astwerk sind alltäglich. Und damit steigt natürlich auch der Aufwand für die Reinigung des Autos erheblich.

Dass die dienstlich genutzten Privatfahrzeuge der Forstleute in Wald und Flur schneller abnutzen und gegebenenfalls auch Reparaturen öfter vorgenommen werden müssen, müsste sich jedem erschließen. Deshalb ist es aus unserer Sicht eben nicht damit abgetan, wenn die Landesregierung davon ausgeht, dass mit der vorgesehenen Erhöhung auf 35 Cent je Kilometer der sogenannte Schlechtwegezuschlag für die Fortbediensteten abgedeckt ist. Das, meine Damen und Herren, ist mitnichten so. Das mag im Moment stimmen, da die Treibstoffpreise moderat sind, aber wir alle wissen, dass sie sich in absehbarer Zeit unweigerlich wieder nach oben begeben werden. Und deshalb halten wir nach wie vor eine gesonderte Zulage für den Forstbereich für gerechtfertigt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Letztlich dürfen die Beschäftigten in der Forst nicht aufgrund der Umstände ihres Dienstes schlechtergestellt sein als alle anderen.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, sollten wir uns immer vor Augen halten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr Privatfahrzeug auf Dienstreisen einsetzen, dem Dienstherren erhebliche Aufwendungen für die sonst notwendige Anschaffung und den Unterhalt von Dienstfahrzeugen ersparen. Oftmals wäre der Diensteinsatz ohne Verwendung des eigenen Pkw gar nicht möglich. Deshalb appellieren wir an Sie, Ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken und dem Anliegen der Forstleute zu entsprechen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)