Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, Drucksache 5/1613, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses auf der Drucksache 5/1986. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2005 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2006 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1613 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes auf Drucksache 5/1613. Wie Ihnen allen bekannt ist, war das Sozialhilfefinanzierungsgesetz am 1. Januar 2008 fortzuschreiben. Dass wir nun erst Ende 2008 den Gesetzentwurf in Zweiter Lesung beraten können, so viel muss gesagt werden dürfen, lag nicht am Sozialausschuss. Zugegeben, es handelt sich um eine schwere Materie, die nicht in allen Details so durchgeregelt werden kann, dass letztlich alle damit zufrieden sind.
Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der Materie, insbesondere auch der Höhe des jährlichen Gesamtbetrages der Finanzierungszuweisung, hat der Sozialausschuss eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Insoweit verweise ich auf die Ausführungen in meinem Bericht. Als wesentliches Ergebnis der Anhörung empfiehlt der Sozialausschuss in seiner Beschlussempfehlung, die jährliche Finanzzuweisung für die Jahre 2008 und 2009 aufzustocken, für das Jahr 2008 um 7,1 Millionen Euro, in 2009 circa 8,9 Millionen Euro. Damit werden nunmehr 243.665.558 Euro für das Jahr 2008 und für 2009 eine ähnliche Zahl zur Verfügung gestellt.
Insofern verweise ich auf einen Zahlendreher in meinem Bericht unter „Lösung“ beziehungsweise „Kosten“. Hier muss es natürlich für das Haushaltsjahr 2008 „243.665.558 Euro“ lauten. Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen.
Auch wenn das Gesetz nunmehr wieder befristet ist, kann man sagen, dass der Sozialausschuss das bestmögliche Ergebnis vorschlägt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf zur Ersten Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, der heute auf Ihren Tischen liegt, widmet sich einem komplizierten Thema. Wie gleicht das Land die Kosten aus, die den Landkreisen und kreisfreien Städten aus der früheren überörtlichen Sozialhilfe erwachsen? Bis zum 1. Januar 2002 hatte das Land als Träger der überörtlichen Sozialhilfe fungiert. Dann führte der Gesetzgeber die Entscheidungs- und Kostenverantwortung zusammen. Zum Ausgleich jener Aufgaben, die vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte übergingen, gewährt das Land Zuweisungen nach dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz. Im Klartext: Hier und heute reden wir über viel Geld. Dieses Geld kommt letztendlich denjenigen zugute, die unsere besondere Unterstützung brauchen,
zum Beispiel Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten oder aber in Pflegeheimen leben müssen.
Nehmen wir als Beispiel das laufende Jahr. Die Zuweisungen, die das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten überweist, belaufen sich laut dem vorliegenden Entwurf auf 243 Millionen Euro. Dazu kommen 2 Millionen Euro aus einer Nachzahlung, weil sich Rechtsvorschriften geändert haben. Im kommenden Jahr, also 2009, steigen diese Zuweisungen auf 253 Millionen Euro. Um die Bedeutung des Entwurfes hervorzuheben, über den wir heute sprechen: Die Zuweisungen aus dem Sozial hilfefinanzierungsgesetz binden 28 Prozent der jährlichen Gesamtausgaben des Sozialministeriums.
Wegen dieser großen Bedeutung wurde intensiv über das Erste Gesetz zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes diskutiert. Die Anhörung hat gezeigt, dass man aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln auf den Entwurf schauen kann. Vielleicht muss das sogar so sein, schließlich lassen sich die Beteiligten von unterschiedlichen Interessen leiten. Der Prozess hat aber auch deshalb so viel Zeit gekostet, weil man sich zunächst darauf verständigen musste, wie sich die Ausgaben für die Sozialhilfe in Zukunft entwickeln könnten. Denn das ist der entscheidende Unterschied zu früher: Es gilt nicht mehr die einfache Istkostenerstattung, sondern eine Ausrichtung, um auch zu steuern. Mit der ersten Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes wollen wir den Schlüssel anpassen, nach dem die Kommunen in diesem und im kommenden Jahr Zuweisungen erhalten.
Sehr geehrte Abgeordnete, angesichts der Vielzahl und der Vielfalt der Beteiligten kann sich jeder von Ihnen vorstellen, wie schwierig die Verhandlungen waren. An dieser Stelle möchte ich insbesondere den kommunalen Spitzenverbänden – dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag – für die konstruktive Zusammenarbeit danken. Ich danke aber auch dem Sozialausschuss, dass er die Ergebnisse der Beratungen in das Gesetz einfließen lassen hat.
Ich möchte beispielhaft auf ein Problem der Diskussion hinweisen. Die Bedarfe von Hilfesuchenden ändern sich sehr schnell, unter Umständen sogar schneller, als das Sozialhilfefinanzierungsgesetz zu ändern ist. Die Angebote für Betreuung und Hilfe werden ständig modernisiert, um die Hilfebedürftigen so gut wie möglich unterstützen zu können.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Maxime lautet „ambulant vor stationär“, um möglichst vielen Menschen, die diese Unterstützung brauchen, ein eigenverantwortliches Leben zu gewährleisten. Das Ziel bedeutet aber auch, so effektiv wie möglich zu wirtschaften, selbstverständlich nicht als Selbstzweck, sondern im Sinne derjenigen, die die Hilfe benötigen. Heute darf man feststellen, dass sich dieser Ansatz bewährt. Die Bündelung bei den Kommunen hat Synergieeffekte ausgelöst. Außerdem können die Träger schnell und bürgernah entscheiden.
Aber auch beim Sozialhilfefinanzierungsgesetz steckt jedoch der Teufel im Detail. Wie mir die Fachleute unseres Hauses berichten, haben sie mit der Ermittlung, Überprüfung und Auswertung der Daten zu kämpfen. Schwachstellen in diesem Bereich werden derzeit untersucht. Unter anderem haben die Leiter der Sozialämter eine Arbeitsgruppe gegründet. Sie geht den Problemen bei der Verbuchung der einzelnen Sozialhilfeleistung auf den Grund.
Unser Ziel ist es, rechtzeitig die rechtliche Grundlage für die Zeit ab 2010 zu legen. Das bisherige Sozialhilfefinanzierungsgesetz hatte die Zuweisungen bis Ende 2007 festgeschrieben. Mit der jetzt auf den Weg gebrachten ersten Änderung wollen wir regeln, wie viel Geld die Landkreise und kreisfreien Städte für ihre wichtige Aufgabe bis Ende 2009 bekommen. Damit diese Zuweisungen schnell abfließen, möchte ich Sie bitten, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie Frau Ministerin Schwesig schon richtig ausgeführt hat, ist seit dem Jahr 2002 die Zusammenführung der Entscheidungs- und Kostenverantwortung für die überörtliche Sozialhilfe in dem Gesetz der Sozialhilfefinanzierung aufgegangen. Durch diese Aufgaben gewährt das Land den Landkreisen und auch den kreisfreien Städten Finanzzuweisungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Und es reicht einfach nicht aus, dass wir in den Haushaltsverhandlungen unter den entsprechenden Beschlüssen, die wir dazu für den Doppelhaushalt 2007/2008 gefasst haben, Mittel zur Verfügung stellen, sondern wir müssen auch eine gesetzliche Grundlage haben, um diese Mittel auszahlen zu können. Deshalb ist es notwendig, dass wir dieses Sozialhilfefinanzierungsgesetz novellieren.
Sicher könnte der eine oder andere sagen, das ist aber zum 31.12.2007 ausgelaufen, wir sind jetzt in Ende 2008 und die Kommunen als Träger der Sozialhilfe sind in Vorleistung gegangen. Wir haben ihnen aber die Mittelzuweisung nach dem Gesetz, das bereits bestanden hat, schon gewährt. Dass die aber nicht ausreichen, das haben wir letztendlich in den Anhörungen ganz klar auch durch die kommunalen Spitzenverbände in den Expertisen nachvollziehen können und haben uns letztendlich auch daran gehalten und dieses Gesetz so konzipiert. Und Sie wissen alle, welche finanzielle Anstrengung wir mit diesem Budget insgesamt in unserem Haushalt realisieren müssen, und das ist, denke ich, nicht von Pappe, wenn es um 250 Millionen Euro geht.
Die Ausgleichsregelung für die sogenannten internen Altfälle bleibt natürlich immer noch bestehen, wird fortgeschrieben und angepasst. Und diese Fortschreibung für lediglich zwei Jahre im Doppelhaushalt 2008/2009 ist notwendig, um jetzt auch eine gerechtere Verteilung der Lasten zwischen Oberzentren und dem ländlichen Raum durch dieses Gesetz zu realisieren. Wir haben natürlich hochinteressante Hilfestrukturen. Ich komme nachher noch ganz kurz zu den Zahlen, wie wir dort auch dadurch, dass Angebote da sind, eine enorme Nachfrage haben. Das ist doch völlig klar. Und es geht letztendlich meistens um die, die unsere Hilfe benötigen, bis dahin, dass auch viele, die am Rande der Gesellschaft in ganz schweren persönlichen Problemen sind, in unseren Einrichtungen, ob ambulant oder stationär, Hilfe gewährt bekommen.
Wie gesagt, im Doppelhaushalt 2008/2009 wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen die Finanzmittel festgeschrieben. Wir haben seinerzeit 236 Millionen für 2008 und 245 Millionen für 2009 festgelegt, haben aber zu verzeichnen, dass wir enorme Steigerungen bei den
Wenn wir uns die Teilhabe am Arbeitsleben, Eingliederungshilfe, Rehabilitation, Schul- und Ausbildung und selbstständiges Wohnen anschauen – eine Steigerung von fast 10 Prozent. Werkstätten für behinderte Menschen – eine Steigerung von 17 Prozent, alleine nur das, was wir an neuen Fällen haben, weniger das, was wir an Steigerung an Betriebskosten haben. Die halten sich relativ in Grenzen. Was Personalkosten betrifft und den Bereich der allgemeinen Betriebskosten, das liegt zwischen 3 und 5 Prozent, völlig normal, eben durch dieses tolle Angebot, das in unseren Landkreisen auch durch freie Träger zur Verfügung gestellt wird, aber auf der anderen Seite eben auch, dass hier die Nachfrage ist. Suchtkranke, teilstationär und stationär, fast 12 Prozent mehr Nachfrage. Sonstige Leistungen und Grundsicherung im Alter sind auch enorm gestiegen, zwischen 48 und 31 Prozent. Darauf müssen wir reagieren und tun das letztendlich auch. Und das ergibt dann natürlich auch, dass wir unterm Strich insgesamt für die überörtliche Sozialhilfe mehr als 16 Millionen Euro ausgeben wollen.
Auch den Verteilerschlüssel betrachte ich als einen ausgewogenen und zwischen allen Landkreisen und kreisfreien Städten sehr gut ausbalancierten Mittelweg, bei dem keiner übermäßig bevorteilt oder benachteiligt wird.
Und es ist letztendlich – um auf den Antrag der FDP noch mal zurückkommen, Herr Kollege Grabow – autonomes Handeln der Landesregierung, federführend des Sozialministeriums. Der Gesetzentwurf ist nicht aus der Mitte der Abgeordneten hier in Mecklenburg-Vorpommern im Landtag entstanden, sondern es ist ein Antrag oder ein Gesetzentwurf der Regierung. Und diesbezüglich, denke ich mal, ist es nicht notwendig, dass vonseiten der FDPFraktion da noch mal drauf aufmerksam gemacht wird, dass sie sich mit den Spitzenverbänden auseinandersetzen sollten und dass sie da Planungssicherheit schaffen sollten
in der Form, dass man einen Vertrag entwickelt, der dann nachher sowieso nicht realisiert werden kann,