Protocol of the Session on October 23, 2008

Die klare Trennung von Polizei und Militär gibt uns das Grundgesetz vor. Ich garantiere Ihnen, eine sozialdemokratisch geführte Regierung unseres Landes wird einer solchen Änderung der Verfassung nicht zustimmen, die militärische Einsätze der Bundeswehr im Innern ermöglicht.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist deshalb völlig unnötig. Die Fraktion der SPD wird ihn deshalb auch ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Danke schön, Herr Dr. Nieszery.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wäre schon ein Treppenwitz der Geschichte: Gerade die hierzulande so verehrte heilige Kuh des Parlamentarismus könnte nunmehr zur Schlachtbank geführt werden, und das sozusagen mittels eines Putsches von oben. Das Dokument mit dem Namen „Sicherheitsstrategie für Deutschland“, das die CDU/CSU-Fraktion im Mai 2008 beschloss, ist der Versuch, die BRD mithilfe einer „Notstandsdiktatur“ zu regieren, wie es der Journalist Jürgen Elsässer treffend ausdrückte. Geplant ist dabei die Errichtung eines vom Kanzler geführten nationalen Sicherheitsrates, der im Krisenfall an die Stelle des Parlaments treten soll. Die geplante Grundgesetzänderung zielt genau in diese Richtung.

Als Hauptgrund wird der länderübergreifende Terrorismus genannt. Doch könnte die Änderung – so sie denn durchgeht – auch zur Bekämpfung innerer Unruhen genutzt werden. Und die drohen dank der Versagerpolitik der Kartellparteien durchaus. Für den Terrorismus gibt es zumindest zwei Gründe.

Zum einen ist es die vasallenartige Anlehnung an die USA, die unter Frau Merkel eine neue Qualität erreicht hat. Klar, dass durch die geplante Ausweitung von Kriegseinsätzen der Bundeswehr die Terrorgefahr steigt.

Grund Nummer zwei ist die anhaltende Zuwanderung von Menschen auch und gerade aus dem islamischen Raum. Neben ethnischem und sozialem Sprengstoff hat sich in unseren Ballungsräumen bereits ein Netzwerk gebildet, das sich gegen die Anmaßungen des Westens bald auf seine eigene Art und Weise zur Wehr setzen dürfte.

Auch Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN haben durch Ihren Zuwanderungsfetischismus Ihren Anteil dazu beigetragen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Befremdlich wirkt auch Ihr Gejammer über den G8Gipfel 2007. Wer hat denn ebenso wie die anderen Herrschaften hier in dem Hohen Häuschen unseren Vorstoß abgelehnt, die Kaviarveranstaltung abzusagen?

Ernst zu nehmender ist aber dennoch das Vorhaben von Teilen der jetzigen Bundesregierung, das Grundgesetz mit der oben genannten Zielrichtung abzuändern. Zwar sind auch nach jetziger Rechtslage militärische Einsätze im Innern möglich. Doch gibt es noch Hürden wie die, wonach die Feststellung des Bedarfsfalls mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestags erfolgen muss. Und Bundesrat und Bundestag haben die Möglichkeit zur sofortigen Beendigung eines solchen Einsatzes.

Doch selbst wenn die Grundgesetzänderung mit Pauken und Trompeten durchfällt, gibt es noch eine offene Flanke. Der Lissabon-Vertrag, die Zweitauflage der EUVerfassung, macht es möglich, dass die Mitgliedsstaaten in Krisenlagen einen sogenannten nationalen Sicherheitsrat zu bilden haben. Die Kriterien dafür, was eine Krisenlage ist, können dabei durchaus auch von den Brüsseler Politkommissaren definiert werden. Die Parlamente glichen dann Schattenkabinetten wie zu Zeiten Josef Stalins. Die BRD würde dann endgültig zu einem Musterländle der Selbstunterwerfung, nachdem Demokratie in Form von Volksentscheiden hierzulande ja ohnehin nie stattgefunden hat.

Um diesem vorzubeugen, liegt Ihnen ein Änderungsantrag meiner Fraktion vor. Auch für unseren Änderungsantrag beantrage ich im Namen meiner Fraktion namentliche Abstimmung.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Geht nicht. Ist nicht möglich.)

Na denn, meine Damen und Herren vom selbsternannten demokratischen Block, schlafen Sie ruhig weiter.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Herr Abgeordneter Müller, ich muss Sie darauf hinweisen, auch in Ihren Reden die Würde dieses Hohen Hauses zu beachten, und deswegen weise ich etliche Ausdrücke in Ihrer Rede als unparlamentarisch zurück.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lenz von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kein militärischer Bundeswehreinsatz im Innern, dieser Antrag wirft für mich hier zwei Fragen auf:

Was hat ein Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Terrorabwehr mit dem Weltwirtschaftsgipfel im vergangenen Jahr zu tun?

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Zweitens. Wird hier nicht vielleicht ein sehr wichtiges Thema doch etwas zu emotional beleuchtet und die sachliche Diskussion ausgeblendet?

Zur ersten Frage: Die Bundeswehr hat im vergangenen Jahr beim Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm technische Amtshilfe geleistet. Sie hat den Landespolizeien

Ausrüstungen und Personal zur Verfügung gestellt, über das die Polizei selbst nicht verfügte. Sicher, dieser Einsatz war auch umstritten, aber er war richtig.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Die Polizei hätte die Sicherheit der Staatsgäste nicht gewährleisten können, wenn die Bundeswehr die dafür erforderlichen Aufnahmen nicht geliefert hätte.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Ich finde es unangemessen, wenn jetzt immer, wenn es um den Einsatz der Bundeswehr im Innern geht, die Sicherung des Weltwirtschaftsgipfels kritisiert wird. Denn es geht nicht nur um die Absicherung eines einzelnen Großereignisses, sondern um den wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch internationalen Terrorismus.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Das sind Gefahren, die sich momentan noch nicht einmal richtig einschätzen lassen. Deswegen müssen alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden, um sie zu bekämpfen. Da hilft es nicht zu sagen, beim Weltwirtschaftsgipfel hat es Probleme gegeben. Deswegen darf eine Änderung des Artikels 35 Grundgesetz nicht mehr diskutiert werden.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Bedeutung der gefährdeten Rechtsgüter führt zu meiner zweiten eingangs gestellten Frage. Wir müssen auf einer sachlichen Ebene diskutieren.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das hat Herr Ritter doch gemacht. Oder war das zu unsachlich?)

Dafür ist ein Blick auf den Ausgangspunkt unserer heutigen Debatte wieder notwendig.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2006 die in Paragraf 14 Absatz 3 Luftsicherheitsgesetz enthaltene Ermächtigung zur unmittelbaren Einwirkung mit Waffengewalt für im vollen Umfang unvereinbar mit dem Grundgesetz und daher für nichtig erklärt. Einer der Gründe war, dass der Bundesgesetzgeber für den Erlass einer solchen Ermächtigung nicht zuständig sei. Artikel 35 Grundgesetz erlaube lediglich bei Naturkatastrophen und bei besonders schweren Unglücksfällen den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere staatliche Ordnung weist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung – dazu gehört auch die Abwehr von Straftaten durch den internationalen Terrorismus – der Polizei zu. Die Bundeswehr kommt dagegen bei kriegerischen Auseinandersetzungen zum Einsatz. An diesem Grundsatz soll auch nicht gerüttelt werden.

Es gibt aber Gefährdungssituationen, da kann sich der Staat nicht auf förmliche Grundsätze zurückziehen. Schon heute kann die Bundeswehr auch mit militärischen Mitteln im Innern eingesetzt werden. Ich denke da an den im Grundgesetz geregelten Verteidigungsfall oder den übergesetzlichen Notstand. Niemand will – und diese Konsequenz hat der Bundesminister aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezogen – unschuldige Flugzeuginsassen zum Objekt staatlichen Handelns machen. Nur unbemannte oder ausschließlich mit Terroristen besetzte Flugzeuge sollen abgeschossen werden dürfen. So können Tausende Menschenle

ben gerettet werden. Was macht es dabei aber für einen Unterschied, ob das Flugzeug von der Polizei oder der Bundeswehr beseitigt wird? Auch da gilt der Grundsatz: Derjenige soll eine Aufgabe erfüllen, der am besten dafür geeignet ist.

Mit diesem Plädoyer für eine Änderung des Artikels 35 Grundgesetz verschließe ich aber nicht die Augen vor der momentanen Situation auf Bundesebene. CDU und SPD haben sich am 5. Oktober darauf verständigt, das Grundgesetz zu ändern. Ich bin auch der Ansicht, dass selbst Kritiker die Vorlage des Gesetzentwurfes abwarten sollten.

(Gino Leonhard, FDP: Ganz genau so ist das.)

Über die Änderung kann erst diskutiert werden, wenn eine Formulierung vorliegt. Alles andere sind emotional aufgeladene Meinungskundgaben, die in der Sache nicht weiterführen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das zeigt, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Unzeit kommt. Meine Fraktion wird ihn deshalb ablehnen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr …

(Michael Roolf, FDP, und Toralf Schnur, FDP: Tja, tja. – Raimund Borrmann, NPD: Ja, so wichtig ist das nicht.)

… Innenminister! Der Antrag trägt in seiner Überschrift zu Recht den Titel „Kein militärischer Einsatz der Bundeswehr im Innern“. Deshalb sind Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen wie zum Beispiel beim Elbehochwasser richtig und wichtig

(Zuruf von Ilka Lochner-Borst, CDU)

und von uns nicht zu kritisieren und von mir als Mitglied des Deutschen Bundeswehrverbandes schon gar nicht infrage zu stellen.