Protocol of the Session on July 2, 2008

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Schulte von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich kurzfassen. Der hier vorliegende Gesetzentwurf, heute in

der Zweiten Lesung, ist eingehend in den Ausschüssen beraten worden, unter anderem auch im Wirtschaftsausschuss. Vonseiten der SPD-Fraktion ist insofern nur festzustellen, dass mit diesem Gesetzentwurf eine rechtliche Umsetzung dessen beschlossen wird, was bei den Häfen in unserem Land tatsächlich schon vollzogen worden ist. Meine Fraktion wird daher dem Gesetzentwurf heute hier zustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war ein guter Auftritt.)

Danke schön, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich sollte man meinen, was lange währt, wird endlich gut. Aber nicht alle Sprichwörter treffen bekanntlich in jeder Situation zu, und schon gar nicht trifft dieses Sprichwort bei dem uns vorliegenden Gesetzentwurf zu. Meine Fraktion bleibt bei ihrer grundsätzlichen Kritik, die wir schon bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfes geäußert haben:

Erstens. Die Umsetzung von Europarecht in die Landesgesetzgebung dauert entschieden zu lange. Während der Beratungen in den verschiedenen Ausschüssen konnte die Landesregierung aus unserer Sicht keine ausreichende Begründung für die verspätete Umsetzung liefern.

Zweitens. Auch die in Paragraf 15 genannten Kriterien zur Bewertung der Zuverlässigkeit für Personen, die in den im Gesetzentwurf erläuterten sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten wollen, sind für uns überzogen und bedürfen einer kritischen Bewertung. Zudem tauchten im Zuge der Beratungen in den Ausschüssen weitere Kritikpunkte auf. Für uns ist zum Beispiel der Streit zwischen dem Innenministerium und dem Verkehrsministerium um die personelle Ausstattung noch nicht ausreichend geklärt. Das Verkehrsministerium monierte in der Ausschussberatung, dass noch ein bis zwei Polizisten fehlen würden. Das Innenministerium zuckte auf Nachfrage, wie denn das geregelt werden sollte, einfach nur die Schultern. Ich denke, so kann man mit solchen Sachen einfach nicht umgehen. Meine Fraktion unterstützt in diesem Falle die Positionen des Verkehrsministeriums.

Der schwerwiegendste Kritikpunkt, meine Damen und Herren, ergibt sich aber aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Frau Borchardt auf der Drucksache 5/1516. Sie fragte unter anderem, in wie vielen Fällen seit dem Jahre 2000 Personen in polizeilichen Gewahrsam genommen wurden. Die Antwort der Landesregierung: „Polizeiliche Gewahrsamnahmen werden nicht statistisch erfasst.“ Nun lautet aber eines der in Paragraf 15 genannten Ausschlusskriterien für Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen der Häfen arbeiten wollen, dass sie in den letzen fünf Jahren nicht mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit in polizeilichen Gewahrsam genommen werden durften. Ich frage Sie daher: Wenn die Landesregierung keine Angaben zu Gewahrsamnahmen hat und solche Angaben, wem auch immer sei Dank, noch nicht in polizeilichen Führungszeugnissen auftauchen, wie soll dann der Gesetzesvollzug praktiziert werden?

Diese im Gesetz festgelegte Bestimmung ist in der Praxis nicht umsetzbar oder bei jeder Einstellung erfolgt möglicherweise ein Gesetzesbruch. Hier muss unserer Meinung nach die Landesregierung dringend nachbessern. Da ich aber die Nibelungentreue der Koalitionsfraktionen zur Landesregierung kenne, werden sie diesem Gesetzentwurf ohne Änderungen zustimmen. Meine Fraktion allerdings wird diesem Gesetzentwurf aus den von mir genannten Gründen ihre Zustimmung verweigern.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Schwebs.

Das Wort hat jetzt der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Herr Dr. Ebnet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das sind ja heute schnelle Reden. Ich will mich auch kurzfassen.

Frau Abgeordnete Schwebs, ich bedanke mich für die Unterstützung, was die Personalausstattung betrifft. Ich denke, das ist eine Frage des Vollzugs, die selbstverständlich innerhalb der Landesregierung zu lösen ist, die können Sie nicht mit einem Gesetz lösen. Deshalb verstehe ich es auch nicht als Kritik am Gesetz, sondern als noch zu lösende Probleme im Vollzug.

Ihr zweiter Punkt ist ebenfalls ein Punkt, der im Vollzug zu lösen ist. Das ist auch nicht eine Frage des Gesetzes. Der Gesetzesvollzug ist immer eine gesonderte Aufgabe und da gibt es wahrscheinlich, vermute ich, erfahrungsgemäß noch ein paar Probleme mehr, die im Laufe der Jahre auftauchen, mit denen man vorher nicht gerechnet hat. Das spricht aber nicht gegen das Gesetz – ich habe es auch nicht so verstanden –, sondern es spricht dafür, dass es im Vollzug noch etwas zu tun gibt.

Meine Damen und Herren, ich wollte noch ein Thema aufgreifen, auch wenn es jetzt nicht gekommen ist, aber ich rechne damit, irgendeiner wird es noch bringen. Das ist das Spezialproblem Malchin, das im Innenausschuss aufgeworfen wurde. Wir wissen alle, auch die Malchiner, da hat man in den 90er Jahren einen Fehler gemacht und sich etwas übertragen lassen, worüber man jetzt nicht glücklich ist. Gut.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie wollten es haben, sie wollten es haben.)

Die wollten es haben, ja. Jetzt kann man natürlich sagen, selber schuld, aber man kann es ja nicht mehr rückgängig machen. Eins ist uns auch klar: Jetzt zu sagen, gut, ihr wolltet es haben, jetzt habt ihr es, dann leidet die Schiffbarkeit darunter, weil Malchin nicht das Geld hat, um die Schiffbarkeit, die Unterhaltung vorzunehmen. Keiner hat etwas davon.

Wir sind mit der Stadt Malchin im Gespräch. Es gibt inzwischen auch ein Angebot der Stadt Malchin, nämlich die behalten 950 Meter, wir übernehmen die anderen eineinhalb Kilometer als Land. Das sind Gesprächsthemen. Man muss erst mal darüber reden, wie man eine vernünftige Lösung hinbekommt, so, dass alle Beteiligten auch nicht überfordert werden von den finanziellen Folgen, die daraus entstehen. Eins ist klar: Die Schiffbarkeit muss man hinbekommen. Aber etwas anderes ist auch klar: Man kann nicht einen Fehler machen und dann sagen, der andere soll zahlen. Da gibt es eine Eigenbeteiligung auch an der ganzen Sache.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aber das ist noch schwieriger, Herr Kollege, wie Sie wissen.)

Ja, aber das gehört auch zu den Problemen, die anschließend noch zu lösen sind. Ich denke, wir haben jetzt eine ganz gute Grundlage für die zukünftige Arbeit, aber getan ist die Arbeit natürlich mit dem Gesetz noch nicht. Da schließt sich noch eine ganze Menge an. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Liskow von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Redner vor mir haben es kurz gemacht. Ich versuche es genauso kurz zu machen.

Am 23. April haben wir uns in Erster Lesung mit diesem Gesetz beschäftigt. Die Fachausschüsse haben sich daraufhin ausführlich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und ihre Empfehlungen an den Verkehrsausschuss gegeben. Wir haben sie dann in einer Empfehlung umgesetzt. Der Minister hat noch mal das Problem Malchin aufgeworfen, was wir auch noch mal kritisch betrachtet haben und wo uns das Verkehrsministerium zugesagt hat, eine Lösung zu finden. Scheinbar ist die Lösung auf einem guten Weg.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der Weg wird lang sein.)

Ja, aber trotzdem ist der Weg angeboten und höchstwahrscheinlich auch realisierbar.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Schauen wir mal!)

Ich denke, die Frage der Kosten, die auf die Kommunen zukommen, ist auch berechenbar. Diese werden in einer entsprechenden Gebührensatzung nachher umgelegt werden, sodass man auch dieses Problem im Griff haben wird. Wir denken, das Gesetz ist vom europäischen Recht ins Recht von Mecklenburg-Vorpommern eins zu eins umgesetzt. Mehr wollten wir nicht. Unsere Fraktion wird zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Liskow.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lüssow von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung hat darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf letztlich eine Folge der internationalen Sicherheitslage sei. Es sind EU-Regularien so umzusetzen, dass die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern ihren Verpflichtungen nachkommen können, zur Sicherheit des internationalen Schiffverkehrs beizutragen.

Auf Seite 5 des vor uns liegenden Gesetzentwurfes steht unter Punkt 3. „Alternativen“: „Keine.“ Es wird hier von uns erwartet, dass wir diesen Gesetzentwurf ohne Wenn und Aber durchwinken. Eine freiwillige Zustimmung wird gar

nicht erst angestrebt, viel schlimmer noch, die Zustimmung soll sogar erzwungen werden, indem uns hier offen mit erheblichen Strafgebühren gedroht wird. Groß und schwer ist die Rede von der Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen. Sollten wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, verstoßen wir sogar gegen EU- und Bundesrecht. Gleichzeitig droht man uns, Häfen in MecklenburgVorpommern könnten dann von den Unterzeichnern des ISPS-Codes als unsichere Häfen eingestuft werden, was die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen grundlegend infrage stellen würde.

Schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile würden sich für die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern ergeben. Hier offenbart sich wieder einmal die EU-Diktatur, indem sie auf Zwang und nicht auf Freiwilligkeit setzt. Und warum das alles? Weil wir uns als Bundesrepublik Deutschland immer wieder an Kriegen beteiligen, die für andere Mächte so wichtig sind. Wenn wir uns nicht an den Kriegen anderer Mächte beteiligen müssten, würde es in Deutschland keine Gefahr von terroristischen Anschlägen geben und dieser Gesetzentwurf wäre vollkommen überflüssig.

(Ilka Lochner-Borst, CDU: So ein Quatsch.)

Das zuständige Ministerium hat eine weitere Vorschrift ins Wasserverkehrsgesetz mit aufgenommen, eine gesetzliche Bestimmung der Unterhaltungslast schiffbarer Gewässer durch den Gewässereigentümer. Man möchte seitens des Ministeriums bei der Gelegenheit die Unterhaltungslast des schiffbaren Gewässers gesetzlich auf die Gewässereigentümer abwälzen. Aber gerade diese Vorschrift führt im Fall Malchin zu großen Problemen, da die Stadt als Eigentümerin einer ehemaligen Bundeswasserstraße mit erheblichem finanziellen Mehraufwand rechnen muss. Die Stadt Malchin soll sich auf ein fragwürdiges Versprechen verlassen, dass eine Lösung gefunden wird. Diese Gründe sprechen dafür, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Jedoch wollen wir, die NPDFraktion, nicht gegen geltendes Recht ver stoßen und enthalten uns daher.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke schön, Herr Lüssow.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Nutzung der Regelung der Gewässer für den Verkehr und der Sicherstellung der Gefahrenabwehr in Häfen und Hafenanlagen sowie zur Änderung anderer Gesetze auf Drucksache 5/1408. In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1612 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1408. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion

der CDU, der Fraktion der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.