Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1408 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1408 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Landesentwicklung auf Drucksache 5/1612 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion DIE LINKE und einer Gegenstimme der Fraktion sowie Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat um eine Auszeit gebeten. Ich unterbreche die Landtagssitzung für zehn Minuten.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Drucksache 5/1287, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit auf der Drucksache 5/1600. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 5/1627 sowie 5/1637, der in den nächsten Minuten noch verteilt wird, sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1628 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (2. ÄndG KiföG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1287 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Gesundheit Herr Grabow. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Das Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes befasst sich im Wesentlichen mit der Anpassung des Paragrafen 18 Absatz 3 KiföG an das Haushaltsgesetz 2008/2009. Die Einzelheiten sind Ihnen alle bekannt, sodass ich hier nicht weiter in die Tiefe gehen muss. Ziel ist es, unter anderem die Eltern aus familienpolitischen Gründen von den Kosten der Kindertagesförderung zu entlasten. Darüber hinaus soll auch im Bereich der Essenversorgung eine Entlastung sozial schwacher Eltern stattfinden. Die genauen Einzelheiten hierzu werden nicht durch das Änderungsgesetz geregelt, sondern durch Rechtsverordnung des zuständigen Ministeriums.
Der Sozialausschuss hat im Rahmen seiner Beratungen zum Änderungsgesetz eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Hinsichtlich der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung verweise ich auf die Drucksache 5/1600. Lediglich von den Fraktionen DIE LINKE und FDP wurden Änderungsanträge im Rahmen der Beratungen eingebracht. Darüber hinaus hat die Fraktion DIE LINKE einen umfangreichen Entschließungsantrag vorgelegt. Die Anträge und auch die Entschließungen wurden vom Ausschuss abgelehnt. Hinsichtlich der Einzelheiten verweise ich auf die Seiten 12 bis 14 der Drucksache 5/1600. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und NPD sowie Enthaltung durch die FDP die unveränderte Annahme des Gesetzesentwurfs. Ich bitte Sie, sich diesem Votum anzuschließen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Soziales und Gesundheit Herr Sellering. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst eine kleine Entschuldigung für die Verspätung, es tut mir sehr leid. Ich möchte versuchen, das zeitlich wieder reinzuholen.
Meine Damen und Herren, wir haben das hier schon des Öfteren diskutiert, die Koalitionspartner haben sich verabredet, sehr viel zu unternehmen, um dieses Land deutlich familienfreundlicher zu machen. Unter der Überschrift „Kinderland M-V“ sind in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung verschiedenste Maßnahmen auf dem Wege. Wir werden – darüber findet im Moment eine große Diskussion statt, auch verstärkt noch im Herbst – das KiföG in weiten Bereichen überprüfen, modernisieren und anpassen müssen. Auch darüber haben wir hier schon gesprochen. Wir haben wichtige Vorhaben, die wir umsetzen werden, das ist gerade schon von Herrn Grabow angesprochen worden. Sie werden nicht in Gesetzesform umgesetzt, sondern in Form von Richt
Heute geht es uns um einen einzelnen Punkt. Es geht darum, einen einzelnen Haushaltstitel abzusenken. Wir senken ihn deshalb von 7 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro ab, weil wir für dieses Arbeitsfeld aus anderen Quellen über 6 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung haben. Ich möchte das hier nur noch einmal sagen, weil natürlich von der Opposition wieder kommen wird, dass wir weniger Geld zur Verfügung stellen für diesen wichtigen Punkt vorschulische Bildung.
Ich nenne noch einmal die Grundrechenarten: Fünf plus sechs sind elf und das sind mehr als sieben. Wir stellen deutlich mehr zur Verfügung, denn wir haben jetzt zwei Töpfe. Deshalb meinen wir, dass man in einem kürzen kann, weil wir das Geld an anderer Stelle gut gebrauchen können. Alles andere ist bereits besprochen. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Dafür hätten wir nicht so lange zu warten brauchen. Das hätten wir noch schneller machen können. – Zuruf von Minister Erwin Sellering)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Linke. Bitte Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es ist schon eine sonderbare Situation. Die Regierung hat den Entwurf einer Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes eingebracht, um die gesetzlich – und hier liegt die eigentliche Betonung – verankerten Mittel für die vorschulische Bildung in Höhe von 7 Millionen Euro zu reduzieren und um die Zuständigkeit für die Kindertagesbetreuung auf mehrere Ressorts zu verteilen. Das Parlament hat hierzu umfangreiche Expertenanhörungen vorgenommen, in deren Ergebnis festgestellt werden kann: Praktiker, Elternvertreter, Wissenschaftler, Verbandsfunktionäre, Abgeordnete, Verwaltungsangestellte, also vielfältige Interessensvertreter, ja, man kann sagen, alle mit Ausnahme der Vertreter der Koalition lehnen die geplanten Gesetzesänderungen ab.
Nichtsdestotrotz wird der Entwurf der Landesregierung heute dem Parlament in unveränderter Form zur Beschlussfassung vorgelegt. Da fragen sich natürlich alle, welchen Sinn machen Anhörungen, wenn das Ergebnis bereits vorher feststeht? Das zeugt schon, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, von einem eigenwilligen Demokratieverständnis.
dass mit der Einführung des Kindertagesförderungsgesetzes im Jahr 2004, mit der Formulierung eines gesetzlichen Anspruchs auf Bildung im Kindergarten – und
dieser Anspruch ist doch das Entscheidende, wenn wir hier das Gesetz novellieren sowie seine finanzielle Untersetzung – die vorschulische Bildung in den Kindertageseinrichtungen des Landes, die Qualität und vor allem die Verbindlichkeit dieser Prozesse einen gewaltigen Impuls erhalten haben. Die Anhörungen haben bestätigt, es war richtig, die Umsetzung dieser grandiosen Aufgabe in Angriff zu nehmen, und zwar schrittweise in Angriff zu nehmen, also so, wie es im Gesetz auch nachzulesen ist, die Bildungsplanung schrittweise ausgehend vom letzten Jahr vor dem voraussichtlichen Schuleintritt einzuführen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, alle waren sich in den Anhörungen auch einig, nach dem ersten richtigen Schritt müssen weitere folgen. Und so sieht es das Gesetz ja auch vor, dass eine schrittweise Ausdehnung dieser Bildungsplanung auf alle Altersgruppen zu erfolgen hat. Wenn wir also diesem ersten Schritt keine weiteren folgen lassen, dann treten wir auf der Stelle und haben Stillstand, der dann schnell zum Rückschritt führen kann. Um es klar zu sagen: Alle Anzuhörenden waren sich mit der Opposition wunderbar einig, statt Mittelreduzierung sollte eine gesetzlich verankerte Mittelerhöhung auf der Tagesordnung stehen.
es zeugt schon von einem verdammt technokratischen Bildungsverständnis, wenn Sie die gesetzlich verankerten Mittel für die vorschulische Bildung, um welchen Betrag auch immer reduzieren und das damit begründen, dass die Kindertageseinrichtungen des Landes bereits heute über eine gute Ausstattung verfügen,
welche durch die Mittel aus dem Bundesprogramm weiter optimiert werden. Ich bitte Sie, allein die Reduzierung vorschulischer Bildung auf die Ausstattung mit Wirtschaftsgütern, Anzahl von Schaukeln, Tuschkästen oder Ähnlichem zu reduzieren,
zeugt doch von großer Unwissenheit, aber auch von Ignoranz der sozialpolitischen Erfordernisse im Land.
Meine Fraktion versteht unter Mittelkürzungen das, was sie sind, und zwar Leistungskürzungen, die sich auf alle Kinder, die den Kindergarten besuchen, auswirken werden. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, diese Auffassung teilen wir mit den Anzuhörenden, also mit dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindetag, dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, den Oberbürgermeistern der Städte Schwerin und Neubrandenburg, mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrt, mit dem Beauftragten für Landtag und Landesregierung der Evangelischen Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern, dem Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Mecklenburg, dem Diakonischen Werk – Landesverband in der Pommerschen Evangelischen Kirche, dem Erzbischöflichen Amt Schwerin, der Caritas Mecklenburg, der Kita-GmbH und so weiter und so weiter, aber auch mit dem Stadtelternrat.
(Ilka Lochner-Borst, CDU: Warum legen Sie Wert auf Anhörungsergebnisse? Das ist doch ganz was Neues.)
Von den Anzuhörenden wird das Vorhaben der Koalitionäre, die gesetzlich festgeschriebenen Mittel der vorschulischen Bildung zu reduzieren, um außergesetzliche Mittel für die Entlastung der Eltern von den Elternbeiträgen bereitzustellen, in dieser Form abgelehnt. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind ja nicht nur die Opposition oder die genannten Vereine, Verbände und Einzelpersonen, die diese gesetzlichen Änderungen ablehnen. Seit einer Woche liegt uns der Bericht der Bildungskommission vor. Schauen Sie da mal rein in die mehreren Hundert Seiten!