Protocol of the Session on July 2, 2008

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Reese von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Elbehochwasser aus dem Jahr 2002 ist sicher jedem in Erinnerung geblieben. Wir werden heute über den Staatsvertrag beschließen, der auch uns als Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit bietet, an der Entscheidung zur Flutung von Polderflächen teilhaben zu können und rechtzeitig über den Wasserstand in der Elbe informiert zu sein.

Die damalige Flutung der Havelpolderflächen führte zu einer Senkung des Hochwasserscheitels von 45 Zentimetern. Durch diese Maßnahme hatte sich die Gefährdungssituation für Mecklenburg-Vorpommern erheblich verringert. Durch die Ratifizierung des Staatsvertrages haben nun die direkt und indirekt betroffenen Länder die Möglichkeit, an der Entscheidung zur Flutung der Polder zur Abwendung von größeren Schäden im eigenen Land teilzuhaben. Die durch die Flutung entstehenden Kosten sollen nach einem vorher genau definierten Schlüssel auf die Länder verteilt werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen des Staatsvertrages den kleinsten finanziellen Beitrag zur Erstattung der Kosten zu tragen. Dies ist – wie bereits ausgeführt – in der Größe des überschwemmungsgefährdeten Gebietes und der dort lebenden Bevölkerung ermittelt worden. Die Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten durch das Elbehochwasser 2002 und die fälligen Kosten im Rahmen des Staatsvertrages machen sehr deutlich, welche Vorteile dieser Staatsvertrag für das Land Mecklenburg-Vorpommern bringt. Es ist uns sehr wohl bewusst, dass dieser Staatsvertrag vorsorglich getroffen wird, denn das Eintreten von Hochwasserereignissen ist nicht berechenbar. Diese vorsorgliche Regelung führt aber gerade dazu, dass man zu jeder Zeit gewappnet ist.

Meine Fraktion hat dem Staatsvertrag sowohl im Finanzausschuss als auch im federführenden Agrarausschuss zugestimmt und wird dies auch in der nun folgenden Abstimmung nicht anders halten.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Na, das ist ja klasse.)

Begrüßen würden wir, wenn nun auch bei den Deichhöhen konsensuale Lösungen zwischen den Bundesländern getroffen werden könnten. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Da haben Sie sehr wohl recht.)

Danke schön, Frau Reese.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Borrmann von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Abgeordnete des Landtages! Bevor ich zum Gesetzentwurf komme, möchte ich mich als Abgeordneter zunächst auf das Entschiedenste gegen die von Frau Präsidentin Bretschneider zu verantwortende Manipulation des Landtagsprotokolls der Sitzung am 30. Januar verwahren.

(Volker Schlotmann, SPD: Ihr werdet nicht schlauer, ne?)

Erstens verwahre ich mich gegen die Aufnahme Ihrer Rede vor Eröffnung des Landtages in das Landtagsprotokoll. Sie überschreiten damit ihre verfassungsmäßigen Rechte.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Volker Schlotmann, SPD: Er redet nicht zur Sache hier.)

Zum Zweiten widerspreche ich der falschen Sachverhaltsdarstellung, dass ich nicht Ihrer Aufforderung nachgekommen sei,

(Volker Schlotmann, SPD: Er kritisiert die Amtsführung der Präsidentin.)

mich von meinem Platz zu erheben.

(Volker Schlotmann, SPD: Kann man dem nicht mal das Mikro abstellen?!)

Ich habe mich stehend mit dem Abgeordneten Andrejewski über andere beraten, konnte mich also gar nicht erheben.

(Heike Polzin, SPD: Das ist doch unglaublich!)

Herr Abgeordneter Borrmann, …

Drittens. Was ich außerhalb von Landtagssitzungen tue oder lasse, hat kein Bestandteil des Landtagsprotokolls zu sein.

(Udo Pastörs, NPD: Bravo!)

Herr Abgeordneter Borrmann, Sie reden jetzt hier zum Tagesordnungspunkt 5. Deswegen können Sie an dieser Stelle keine persönliche Stellungnahme abgeben und dazu erteile ich Ihnen auch nicht das Wort. Sie haben jetzt das Wort, um zu dem Tagesordnungspunkt 5 einen Diskussionsbeitrag zu leisten. Das, was Sie jetzt vorgetragen haben, müssen Sie an anderer Stelle vortragen, nicht in dieser Tagesordnung.

Bürger des Landes! Zu dem von der Landesregierung eingebrachten Staatsvertrag zur Flutung der Havelpolder nimmt die Fraktion der nationalen Demokraten wie folgt Stellung:

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Erstens.)

a) Die Nationaldemokraten Mecklenburg-Vorpommerns stimmen vom Grundsatz her der Vorsorge zur Minde

rung von Hochwasser der Elbe zu. Da diese Forderung im Hoheitsbereich des Landes allein nicht ausreicht, ist es geboten, sich mit anderen Bundesländern und dem Bund über die Umsetzung gemeinsamer Vorgehensmaßnahmen zu einigen. Der vorliegende Staatsvertrag versucht, eine Pegelerhöhung der Elbe bei Hochwasser durch die Flutung der Havelpolder im Land Brandenburg zu dämpfen.

(Reinhard Dankert, SPD: Was? Herr Pastörs würde jetzt sagen, das wissen wir bereits.)

Die Kosten dieser Maßnahmen werden geringer sein als die möglichen Schäden, die auf Mecklenburg-Vorpommern zukommen. Insofern ist es recht und billig, dass andere Länder die begünstigten Länder an den Kosten mittragen lassen.

b) Die NPD-Fraktion nimmt zu einigen Punkten des Vertragswerks eine kritische Haltung ein:

Erstens. Schleswig-Holstein beteiligt sich nicht an dem Staatsvertrag. Bei Letzterem mag man einwenden, dass die nördliche Uferlage zwischen Lauenburg und flussabwärts nach Geesthacht durch ihre Steinuferlage nicht bedroht ist. Aber gerade die letzten Hochwasser zeigten, dass Lauenburg durchaus bedroht ist und niedrigere Pegel infolge der Polderflutung die Schäden mindern können.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die lassen wir dann absaufen.)

Auch das Kernkraftwerk Krümmel könnte bedroht sein.

Zweitens. Es wäre auch wichtig gewesen, Hamburg in das Vertragswerk mit einzubeziehen. Daraufhin angesprochen äußerte Minister Backhaus im Ausschuss, dass die Hansestadt lediglich einen Durchflusscharakter bezüglich der Elbe aufweise und das Wasser ja in die Nordsee abfließe. Wir konstatieren indes, dass die Gebiete Niedersachsens westlich von Honsdorf extrem hochwassergefährdet sind. Wenn die Winser Marsch, Neuland und das Hevetal auch mit in die Berechnung einbezogen wurden, warum sollen dann die Vierlande, die zum Staatsgebiet Hamburg zählen und den gleichen Charakter haben und das gleiche Überschwemmungspotenzial, weniger betroffen sein?

Drittens. Die vom Minister im Ausschuss gemachten Angaben und Erläuterungen zu den Kostengewichtungen und Kostenermittlungen waren wenig aussagekräftig. Auch der Gesetzestext zum Vertragswerk gibt lediglich die nackten Zahlen wieder. Parlamentarier anderer Parteien haben an Weiterführendem kein Interesse gezeigt. Sie gleichen in diesem politischen System eben nur gesteuertem Stimmvieh, das sich brav so verhält, wie es die Regierung erwartet.

(Reinhard Dankert, SPD: Aha!)

Wer hinterfragt, ist ein Provokateur, und wer provoziert, verstößt gegen die Würde des Hauses,

(Volker Schlotmann, SPD: Muss ich mir das gefallen lassen oder was?)

die das Land wie die Sonne überstrahlt. Doch scheint die Sonne noch so schön, einmal muss sie untergehn.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die Sonne scheint ins Kellerloch, ach, lass sie doch!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland auf Drucksache 5/1470. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1601 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1470 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1470 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Nutzung der Gewässer für den Verkehr und der Sicherstellung der Gefahrenabwehr in Häfen und Hafenanlagen sowie zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 5/1408, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Landesentwicklung auf Drucksache 5/1612.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Nutzung der Gewässer für den Verkehr und der Sicherstellung der Gefahrenabwehr in Häfen und Hafenanlagen sowie zur Änderung anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1408 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Landesentwicklung – Drucksache 5/1612 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.