Protocol of the Session on November 14, 2007

Schauen wir uns den Bedarf an den Küstenlinien an. Wir gehen davon aus, wir haben bis heute mit der Elbe und den Deichen gut 350 Millionen Euro an Investitionen getätigt, und wir können davon ausgehen, dass noch mal, insbesondere was die Küsten anbetrifft, etwa um 200 Millionen Euro an Investitionen notwendig sind, um uns auf die schlimmsten Dinge dort vorbereiten zu können. Insofern kann ich nur darum bitten, dass Sie diesen Beschluss fassen.

Gegenwärtig läuft, auch das will ich ausdrücklich noch mal sagen, eine Abstimmung der Elbeanliegerländer. Es geht um höhere Bemessungswasserstände für die Elbe, in deren Folge gegebenenfalls ein erneutes Deichverstärkungsprogramm erforderlich wird. Ein Deich- und Dünenkataster kann, wie bereits festgestellt, nur ein Einstieg in diese Thematik sein. Die Novellierung der landesrechtlichen Nebenbestimmungen zum Küsten- und Hochwasserschutz ist zwingend notwendig, denn neben den genannten Defi ziten des bestehenden Gesetzes sind auch noch Umsetzungspfl ichten aus dem Bundeshochwasserschutzgesetz dringend notwendig und auch einer neuen EU-Richtlinie ist damit Rechnung zu tragen. Insofern, glaube ich, ist das eine gute Grundlage. Lassen Sie uns beginnen, den Küsten- und Hochwasserschutz auf eine solide Grundlage zu stellen und eine nachhaltige Sicherung des Lebens unserer Bürger und damit der geschaffenen Werte zu ermöglichen. Ich will ausdrücklich betonen, dass wir als Haus dieses Kataster dann unverzüglich beginnen zu erarbeiten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Danke, Herr Minister.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorwegnehmen: Auch wenn man darüber streiten könnte, ob der Antrag zumindest für Regierungskoalitionen notwendig und sinnvoll ist, möchte ich sagen, dass ich ihm trotzdem meine Zustimmung geben werde.

Derzeit, so ist das Fazit einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Frau Reese im Sommer dieses Jahres, überlegt die Landesregierung, ob nun eine Gründung der Küstenschutzverbände nach gesonderter gesetzlicher Vor

schrift oder eine Änderung des Landeswassergesetzes hinsichtlich der Zuständigkeit für den Küstenschutz erfolgen soll. Sobald eine Entscheidung gefallen ist, das hoffe ich doch, wird die Landesregierung dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Schauen wir mal!)

Allerdings ändert das nichts daran, dass sich die Pfl icht zur Sicherung der Küsten auf den Schutz von im Zusammenhang bebauten Gebieten beschränkt. Nur See-, Bodden- und Haffdeiche mit dem Ziel, weitestgehende Sicherheit vor dem Ertrinken für die dort lebenden Menschen sowie vor schweren materiellen Verlusten zu schaffen, gehören zu den Deichen erster Ordnung. Und nur für diese Deiche, einschließlich der dazugehörenden anderen Anlagen, sind zukünftig entweder die neu gegründeten Küstenschutzverbände oder weiterhin das Agrarministerium mit den StÄUN zuständig. Der Küstenschutz soll sich auch zukünftig nicht auf Deiche erstrecken, die ausschließlich zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen gegen Hochwasser und Sturmfl ut dienen, denn diese Deiche gehören zu den Deichen zweiter Ordnung und damit zum Aufgabenfeld der Wasser- und Bodenverbände.

(Egbert Liskow, CDU: Sturmfl ut gibt es nicht bei uns.)

Ein Kataster mit allen Deichen und Dünen sowohl erster als auch zweiter Ordnung wäre wünschenswert und es scheitert mit Sicherheit nicht am Zusammenstellen der vorhandenen Daten und einer grafi schen Umsetzung sowie an der notwendigen Zusammenarbeit des Landes mit den Wasser- und Bodenverbänden. Es scheitert wohl eher daran, wer zukünftig den Unterhalt der Deiche fi nanzieren wird.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist das Problem.)

Als Hindernis und damit zeitverzögernd wird sich dagegen die Abgrenzung der Anlagen dahin gehend gestalten, ob diese nun dem Küsten- und Hochwasserschutz dienen oder eben nicht, damit eine Klassifi zierung in erster oder zweiter Ordnung erfolgen muss.

Bereits im Generalplan „Küsten- und Hochwasserschutz Mecklenburg-Vorpommern“ von 1995 wird ausgeführt, dass dort, wo Deiche neben im Zusammenhang bebauten Gebieten auch andere Flächen sichern, unter anderem zu prüfen ist, ob durch Deichverkürzungen, Deichverlegungen oder Riegeldeichbau die Aufwendungen für die Unterhaltung der Deiche gesenkt werden können. Dies könnte natürlich auch zur Folge haben, dass die bebauten Gebiete ein eigenständiges Hochwasserschutzsystem erhalten und vorhandene Deiche erster Ordnung in die zweite Ordnung zurückzustufen sind. Dieses könnte darüber hinaus auch dazu führen, dass Deiche erster Ordnung im Interesse der Schaffung von episodisch überfl uteten Niederungsfl ächen gar gänzlich beseitigt werden.

Der Generalplan „Küsten- und Hochwasserschutz“ sollte eigentlich bis 2006 fortgeschrieben werden. Umfängliche Arbeit wurde dafür schon geleistet, auch wenn derzeit eine Fertigstellung nicht absehbar ist. Als Handlungsanleitung für künftige Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen im Land und auch als Hilfestellung für die Klassifi zierung von Deichen sollte zumindest eine Teilfortschreibung in Erwägung gezogen werden. Im Sinne eines fairen Umgangs miteinander befürwortet unsere Fraktion diesen Antrag.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Timm. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal durt dat ein bäten länger, aber jetzt kümmt dat inne Gäng.

Ich bin außerordentlich erfreut, dass Herr Minister Dr. Backhaus den Antrag ebenso begrüßt wie, ich hoffe, auch das gesamte Haus. Wir haben uns hier mit einer Situation auseinanderzusetzen, die 1992 in einem Landesgesetz festgeschrieben worden ist. Ich habe damals hier in diesem Landtag mit gesessen. Ich weiß noch, wie viel Mühe man sich gemacht hat, aus dem schleswigholsteinischen Gesetz eins für Mecklenburg-Vorpommern abzuschreiben. Wie wir alle wissen: Wer abschreibt, bekommt meistens die schlechtere Note als derjenige, der es vorher aufgeschrieben hat.

(Heinz Müller, SPD: Das kann ich aus meiner Schulzeit nicht bestätigen. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Aber das will ich nicht bemängeln. Es war damals notwendig, das so zu machen. Bauer Lange ist auch schon genannt worden. Ich könnte fast sagen, alles, was hier zu diesem Antrag zu sagen ist, ist schon gesagt worden, aber einiges habe ich mir dann trotzdem noch ausgedacht und aufgeschrieben, damit ich es nicht vergesse.

In vielen Regionen unseres Landes wird derzeitig über die Ertüchtigung, die Unterhaltung und Instandsetzung von Deichen diskutiert. Das Landeswassergesetz sieht vor, dass Bau und Unterhaltung von Anlagen zum Schutz vor Überfl utungen und Küstenrückgang an der Außenküste, den Bodden- und Haffküsten und den Küstenstädten in der Zuständigkeit von Küstenschutzverbänden liegen. Da bisher keine Küstenschutzverbände gegründet wurden, hat das Land diese Aufgaben wahrgenommen. Bei Deichen, die ausschließlich dem Schutz der landwirtschaftlichen Flächen dienten, liegt die Zuständigkeit für Bau und Unterhaltung bei den Wasser- und Bodenverbänden. Gerade hier, meine Damen und Herren, gibt es aber unterschiedliche Auffassungen dahin gehend, welche Deiche ausschließlich dem Schutz von landwirtschaftlichen Flächen und welche dem Schutz von im Zusammenhang bebauten Gebieten dienen.

Während die Landesregierung davon ausgeht, dass zahlreiche Deiche die hinter ihnen gelegenen landwirtschaftlichen Nutzfl ächen schützen und damit durch die jeweiligen Wasser- und Bodenverbände zu unterhalten sind, gehen Einwohner und Nutzer, wie zum Beispiel in der Gemeinde Ummanz, davon aus, dass die Deiche auch eine lebenswichtige Schutzwirkung für nicht im Zusammenhang bebaute Gebiete im Außenbereich haben.

Ummanz und Lieschow sind seit Jahrhunderten von Fischern und Bauern besiedelt, und das ohne Baugesetzbuch, ohne Landesbauordnung, ohne eine Verordnung über den Küsten- und Hochwasserschutz und was man da alles noch so heranziehen will. Der Küstenschutz für diese Gebiete ist derzeit im Landeswassergesetz nicht geregelt. Nach ersten Schätzungen wendet das Land für die bisherige Unterhaltung der Deiche circa 2.500 Euro pro laufendem Kilometer und Jahr auf. Allein diese Tat

sache, meine Damen und Herren, verdeutlicht, wie notwendig und brisant die Klassifi zierung von Deichen und Dünen, die dem Küsten- und Hochwasserschutz dienen, ist.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist wohl wahr.)

Ich kann mir wohl vorstellen, dass in den Katastern der Wasser- und Bodenverbände, früher mal die Meliorationsgenossenschaften, die sich um derartige Dinge kümmerten, noch sehr viel Datenmaterial vorhanden ist, sodass wir in der Lage sein werden, dieses Kataster und damit die Klassifi zierung sehr schnell zu machen.

Der vorliegende Antrag stellt meines Erachtens einen ersten Schritt zur Neugestaltung des Küsten- und Hochwasserschutzes in Mecklenburg-Vorpommern dar. Im Rahmen der lange überfälligen Novellierung des Landeswassergesetzes müssen wir uns Klarheit darüber verschaffen, inwieweit wir Aufl assen von derzeitig landwirtschaftlich genutzten Flächen ökonomisch und ethisch verantworten können. Die aktuelle Entwicklung auf den Agrarmärkten verdeutlicht, dass die in der Landwirtschaft produzierten Rohstoffe mehr denn je gefragt sind. Bei einem rasanten Weltbevölkerungswachstum von über 80 Millionen Menschen pro Jahr muss die Frage gestellt werden, inwieweit man fruchtbare landwirtschaftliche Nutzfl ächen, die mal mit erheblichen Kosten entwässert, kultiviert und bewirtschaftbar wurden, aufgeben kann oder inwieweit die Gesellschaft in der Pfl icht steht, nutzbare Kulturlandschaft zu erhalten und zu schützen.

Als Wasserbauer und Rüganer, der in 40 Berufsjahren einige Tausend Hektar Kulturfl äche und viele Kilometer Deiche zwischen Warnemünde und Swinemünde gebaut, saniert und unterhalten hat, stehe ich für den Schutz und den Erhalt dieser Flächen. Hier muss eine klare rechtliche Regelung geschaffen werden, mit der auch die Menschen vor Ort leben und arbeiten können, die wir nicht nach Innen- oder Außenbereichsbewohner einteilen dürfen, die ein Recht darauf haben, dass ihre seit Jahrhunderten bestehenden Lebensräume erhalten bleiben und ihr Bestand gesichert wird. Entwicklung des ländlichen Raumes darf nicht nur auf dem Papier stehen, sie muss auch in diesen Gebieten praktisch umgesetzt werden.

Meine Damen und Herren, gegenwärtig geht der Trend weltweit dahin, bislang ungenutzte Flächen zu kultivieren und dass bestehende Flächen intensiver als bisher genutzt werden. Diesem Trend können wir uns nicht mit kurzsichtigen Argumenten entgegenstellen. Konsens besteht wohl darüber, dass ein ökonomischer und ökologischer Hochwasserschutz unabdingbar für unser Land ist und der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen gerecht werden muss.

Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen ist ein Baustein zur lang erwarteten Novellierung des Landeswassergesetzes. Hierauf basierend können Entscheidungen getroffen werden, wie die Deiche klassifi ziert werden müssen und ihre Unterhaltung organisiert und fi nanziert werden kann. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Viel Spaß!)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will mich heute kurzfassen. Es handelt sich wieder einmal um einen Antrag, wo man nicht so genau weiß, wie man damit umgehen soll.

(Zuruf aus dem Plenum: Warum denn?)

Dem Grundtenor Ihres Antrags, der sich aus der Begründung ergibt, können wir vollkommen zustimmen, keine Frage. Der Zustand der Anlagen zum Küsten- und Hochwasserschutz ist für Mecklenburg-Vorpommern von enormer Bedeutung. Paragraf 83 des Wassergesetzes regelt, dass die Unterhaltung von Anlagen des Küstenschutzes öffentliche Aufgabe ist, des Weiteren sollen diese Aufgaben von Verbänden wahrgenommen werden. Da, wie Sie in der Begründung selbst ausführen, bis heute keine Verbände gegründet wurden, hat das Land die Aufgabe des Küstenschutzes weiterhin wahrgenommen.

Nicht nur wegen der vielschichtig und kontrovers geführten Diskussion zur Übernahme der Aufgabe des Küstenschutzes auch in der nahen Vergangenheit stimmen wir Ihnen zu, dass hier eine eindeutige Regelung endlich getroffen werden muss. Aber diese Handlungsweise von Ihnen können wir nicht nachvollziehen. Um das zu erreichen, was Sie in der Begründung zu dem Antrag erläutern, bräuchten Sie unserer Meinung nach keinen Antrag an den Landtag zu stellen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Diese Aufforderung beinhaltet reines Verwaltungshandeln, das das zuständige Ministerium auch ohne diesen Antrag hätte erarbeiten lassen können.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Wir gehen davon aus, dass die erforderlichen Daten bereits größtenteils vorliegen und wahrscheinlich nur zusammengefügt werden müssen.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Hierzu hätte es wirklich keines Antrages bedurft.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Eine einfache Anfrage an die Landesregierung hätte den Zweck ebenso erfüllt. Vor diesem Hintergrund hätten wir von Ihnen gleich einen konkreten Handlungsvorschlag erwartet, der Ihre Zielsetzung für die zukünftige Ausgestaltung des Küsten- und Hochwasserschutzes darlegt, und nicht einen Antrag, der die Bearbeitungszeit von nunmehr 15 Jahren noch einmal um 5 Monate streckt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass wir das Anliegen aus dem Antrag vollkommen teilen. Die Wahl des Instrumentes sehen wir allerdings als falsch an. Wir haben als Fraktion eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt mit einer ähnlichen Fragestellung und gehen davon aus, dass wir zu einem schnelleren Ergebnis kommen. Aber warum eigentlich einfach, wenn es kompliziert auch geht? – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So einfach ist es leider nicht.)