Protocol of the Session on November 14, 2007

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das wird ja auch nicht so gehandhabt.)

Was ist mit dem, der auf Einzelgehöften oder irgendwo alleine in der Fläche wohnt?

2. Die Durchführung des Küstenschutzes ist eine Aufgabe von Küstenschutzverbänden, die nach besonderer gesetzlicher Vorschrift errichtet werden. Es sind also Küstenschutzverbände zu installieren.

3. Die oberste Wasserbehörde hat die Deiche festzustellen, die den zugrunde liegenden Küstenschutzverbänden, die zuständig sind in diesem Zusammenhang für die bebauten Gebiete, zugeordnet werden und die den Wasser- und Bodenverbänden zugeordnet werden. Das heißt, es musste nach Aussage des Gesetzes ein Kataster erarbeitet werden. Bis das so weit war, sollte die Aufgabenerfüllung bei den bisher Verpfl ichteten bleiben, das heißt beim Land.

Es bleibt heute festzustellen: Küstenschutzverbände wurden bisher nicht gegründet und die Zuständigkeit für die Aufgabenerfüllung blieb bis heute noch immer beim Land als Funktionsnachfolger, wie wir gehört haben, Funktionsnachfolger des WWD Küste, kennen wir alle, Wasserwirtschaftsdienst Küste.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Donnerwetter! Fast schon vergessen.)

Nein, noch nicht.

Obwohl 1996 die Prüfung aller bis dahin bestehenden Anlagen durch die oberste Wasserbehörde bereits abgeschlossen war, nimmt das Land immer noch diese Aufgabe wahr, ohne dazu rechtlich verpfl ichtet zu sein.

Lassen Sie mich jetzt auch ein paar Zahlen nennen, was das Land da investiert hat. Die Gesamtaufwendungen für den Küstenschutz im Zeitraum 1991 bis 2006 waren ganz erheblich: 235 Millionen für Neubau und Verstärkung von

Küstenschutzanlagen, aber auch für investive Maßnahmen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit, und das aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, und weitere 35 Millionen für die laufende Unterhaltung, die ausschließlich aus Landesmitteln fi nanziert werden.

Übrigens, im Gesetzentwurf zur Verwaltungsmodernisierung war bereits eine Liste von Küstenschutzanlagen zu fi nden, die dem Schutz der im Zusammenhang bebauten Gebiete dienen sollten, und auch nur für diese ist laut Gesetz das Land zuständig.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja.)

Die Endfassung des Entwurfes des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes enthielt dann diese Liste nicht mehr,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, Kompromiss.)

sodass es ein aktuelles Kataster auch nicht gibt.

Übrigens sollten nach dem Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes die Küstenschutzaufgaben dem Land einerseits und andererseits den Wasser- und Bodenverbänden übertragen werden, er sollte also die Zweckverbände aushebeln. Dazu ist es nicht gekommen. Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz, wie wir wissen, wird auch neu verhandelt.

Meine Damen und Herren, trotzdem meine ich, wir sind heute in 2007, das Gesetz stammt von 1992. Da muss man sich fragen, warum sich die bisherigen Umweltminister – es tut mir leid, wenn ich das jetzt so salopp sage – gedrückt haben, dieses Thema bisher anzufassen. Wir wollen endlich …

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aber Sie wissen doch, wie die Zusammenhänge sind.)

Oh, darüber hätten Sie sich doch hinweggesetzt. Das hätten Sie doch hingekriegt. Sie hätten das so argumentativ aufbereitet,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ah, ja, ja, Frau Peters!)

das hätten Sie geschafft, das traue ich Ihnen zu.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie haben uns ganz besonders unterstützt dabei, da kann ich mich dran erinnern. – Zurufe von Matthias Lietz, CDU, und Irene Müller, DIE LINKE)

Wir wollen jetzt, Herr Professor Methling, endlich Klarheit schaffen, um diese Übergangslösung zu verändern. Die hat lange genug gedauert. Und da ist das Kataster, die Erarbeitung einer aktuellen Liste der erste Schritt. Über alles andere lassen Sie uns dann später reden. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke sehr, Frau Abgeordnete.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist ja so, wenn ein Hochwasserereignis weg ist, sind alle froh, wenn möglichst keine großen Schäden entstanden sind. Alles beruhigt sich, aber das nächste Hochwasser kommt bestimmt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So ist es.)

Der letzte Freitag hat uns das wieder vor Augen geführt. Wenn man die Nordseeberichte gesehen und gehört hat, dann hat man aufgenommen, wie schnell uns das ereilen kann, und die Zeiten der Herbststürme oder der Hochwassersituationen sind uns dann wieder präsent.

Auch künftig muss es darum gehen, uns vor den Kräften der Natur zu schützen und davor gewappnet zu sein, das heißt, man darf die Küsten- und Hochwasserschutzgebiete im wahrsten Sinne des Wortes tagtäglich nicht außer Acht lassen. Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gesamtküstenlänge von fast 2.000 Kilometern, das ist ungefähr die Strecke von Sanitz – Herr Schlotmann, aus Ihrem Wahlkreis – bis nach München und wieder zurück.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wieso von Sanitz aus? – Zurufe von Reinhard Dankert, SPD, und Volker Schlotmann, SPD)

Es leben immerhin circa 180.000 Menschen in Gebieten, die überfl utet oder überschwemmt werden können, davon 165.000 direkt an der Küste und 15.000 im Einfl ussgebiet der Elbe. Viele dieser Menschen sind auf einen funktionierenden Hochwasser- und Küstenschutz angewiesen und der wird im Wesentlichen auch gewährleistet.

Die natürliche Energie, die in der Ostsee und auch in unseren Flüssen steckt und was sie damit bewegen können, vermag man bildlich fast gar nicht zu beschreiben, es sei denn, man hat es selber mal erlebt. Ich selber habe es erlebt. Wenn man auf einem wandernden Deich steht und einem dieses widerfährt, glaube ich, kriegt man doch andere Gefühle. Ich erinnere hier natürlich auch noch mal an das Elbehochwasser 2002. Deswegen begrüße ich diesen Antrag außerordentlich. Es ist dringend an der Zeit, das Thema Küsten- und Hochwasserschutz im Landtag erneut zu diskutieren, auch vor dem Hintergrund, und so verstehe ich den Antrag und das Ziel dieses Antrages, dass es gilt, wirklich Grundlagen zu haben, um die zukünftige Ausgestaltung des Küsten- und Hochwasserschutzes sowohl krisen- als auch fi nanztechnisch festzuzurren und damit zu gestalten. Auf den ersten Blick scheint das Landeswassergesetz in diesem Punkt tatsächlich auch gut zu sein, denn es stammt aus dem Jahr 1992 und hat keine Veränderung erfahren, obwohl es sich seitdem insbesondere in den den Küstenschutz betreffenden Regelungen, in der Praxis und vor allen Dingen auch in den Behördenräumen und in der Politik oftmals als völlig unzureichend erwiesen hat. Herr Methling, Sie nicken auch mit dem Kopf und wissen sehr genau, worum es da geht.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Es fehlt beispielsweise tatsächlich die Regelung ganz klar im Rahmen von Enteignungsmöglichkeiten bei einem Neubau von Küstenschutzanlagen. Zu nennen sind auch die fehlende Möglichkeit zur Defi nition des Schutzzweckes der Anlagen, die fehlende Aufl istung der Deiche und Dünen, die zum Schutz von im Zusammenhang bebauten Gebieten existieren, die also in der Obhut des Landes liegen und nichts anderes, oder die unzureichende oder

fehlende Begriffsbestimmung. Da haben wir alle auf Rügen

(Angelika Peters, SPD: Erfahrungen gemacht, ja.)

schon so unsere Erfahrungen mit Bauer Lange gesammelt.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Also, auch das weiß ich. Keine Namen,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ein großer Fan der Landesregierung.)

aber ich schätze ihn ansonsten sehr und das will ich hier auch so sagen.

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Ich sehe tatsächlich auch seit Langem den Bedarf der Novellierung des Landeswassergesetzes und das Erfordernis dazu. Und ich will hier ebenso andeuten, auch fraktionsübergreifend wäre ich dankbar, was die demokratischen Parteien anbetrifft, wenn wir hier endlich zu einem soliden vernünftigen Ergebnis kommen würden, damit Klarheit beim Küsten- und Hochwasserschutz in Mecklenburg-Vorpommern existiert. Ich kann hier heute schon zusagen, wir werden dieses Kataster unverzüglich erarbeiten und vorlegen. Und wir müssen dann auch die Novellierung des Landeswassergesetzes aus 1992 dringend vornehmen. Heute wissen wir, dass diese Regelungen, von denen ich eben gesprochen habe, einen starken Anstrich des Landeswassergesetzes aus Schleswig-Holstein hatten, dass dieses zum Teil überholt ist und wir dieses anpassen müssen.

Das entscheidende Problem im Landeswassergesetz ist aber, dass damals der Küsten- und Hochwasserschutz vom Grundsatz her zu einer Vereins- oder Verbandsaufgabe erklärt wurde und dieses so nicht umgesetzt worden ist. Zur Umsetzung dieser Festlegung, so hat man 1992 ins Landeswassergesetz geschrieben, sollte ein eigenständiges Gesetz geschaffen werden. Man hatte das Ziel, Küsten- und Deichverbände zu Hauptaufgabenträgern des Küsten- und Hochwasserschutzes zu machen, damit die Entscheidungskompetenz und die Finanzierung nach dem Vorteilsprinzip bei Verbandsmitgliedern liegen. Im Widerspruch dazu hat man 1992 im Landeswassergesetz aber die Wasser- und Bodenverbände sofort für die Deiche zuständig gemacht und damit auch die landwirtschaftlichen Flächen gesichert. Bisher ist es nicht zu diesem Extragesetz gekommen und somit zur Gründung von Küsten- und Deichverbänden. Dieses muss entweder nachgeholt werden oder aber es muss eine andere Regelung gefunden werden.

Seit 1992 erledigt die Landesregierung den Küstenschutz und die den Deichverbänden zugeschriebenen Aufgaben auf der Grundlage einer Übergangsbestimmung. Die Landesregierung entscheidet also, wo gebaut wird, die Landesregierung entscheidet, wie gebaut wird, das Land trägt zur Finanzierung aus dem Landeshaushalt und damit aus der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur- und Küstenschutz“ bei. Sowohl die Kompetenzverteilung wie auch die Finanzierung weichen damit deutlich von dem ab, was der Gesetzgeber 1992 angestrebt hat, und das nun bereits über 15 Jahre. Lediglich hinsichtlich der Deiche, die in die Zuständigkeit der Wasser- und Bodenverbände gegangen sind, ist die Vorgabe des damaligen Gesetzes erfüllt worden. Das heißt, es gibt hier eine Ungerechtigkeit gegenüber den Beteiligten innerhalb des Landes. Das Land konzentriert sich aus diesem Grunde

auf die im Landeswassergesetz bestimmte Pfl ichtaufgabe: Schutz im Zusammenhang bebauter Gebiete an den Küsten sowie Ausbau und Unterhaltung der im Landeswassergesetz aufgelisteten Deiche an den Binnengewässern. Dafür hat es im Übrigen den Generalplan Küsten- und Hochwasserschutz und damit auch die Hochwasserschutzkonzeption Elbe gegeben. Ich glaube, das ist auch solides Material.

Ich möchte nochmals verdeutlichen, es besteht dringender Handlungsbedarf, entweder die Praxis dem Gesetz anzupassen, das heißt, Verbandsgründungen oder Wege und Lösungen zu suchen, die die in den letzten 15 Jahren gewonnenen Erfahrungen berücksichtigen und damit das Landeswassergesetz dementsprechend auch zu novellieren. Das ist die weitere schwierige Aufgabe, die aufgrund ihrer Tragweite und landesweiten Betroffenheit einer intensiven Diskussion bedarf. Es geht um die Zuständigkeit, es geht um die Eigenverantwortung und es geht um viel Geld.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig.)

Schauen wir uns den Bedarf an den Küstenlinien an. Wir gehen davon aus, wir haben bis heute mit der Elbe und den Deichen gut 350 Millionen Euro an Investitionen getätigt, und wir können davon ausgehen, dass noch mal, insbesondere was die Küsten anbetrifft, etwa um 200 Millionen Euro an Investitionen notwendig sind, um uns auf die schlimmsten Dinge dort vorbereiten zu können. Insofern kann ich nur darum bitten, dass Sie diesen Beschluss fassen.