konsensorientierte Lösungen mit den betroffenen Landnutzern zu erreichen, also den Ausgleich der Interessen zu verfolgen,
Planungssicherheit für die Gemeinden und Vorhabenträger zu ermöglichen, klar zu sagen, was geht, was geht nicht, und die Erleichterung der Durchführung von FFHVerträglichkeitsprüfungen, alles Zielstellungen.
Der Minister hat in seinen Ausführungen eins deutlich gesagt: Mit dem jetzt in den nächsten Tagen hoffentlich genehmigten ELER-Programm stehen uns fi nanzielle Mittel zur Verfügung. Er hat von 15 Millionen Euro für Managementpläne gesprochen. Das ist absolut kein Pappenstiel, sondern eine notwendige Größe für diese große Aufgabe. Mittel aus den europäischen Fonds standen auch in der letzten Förderperiode zur Verfügung, aber es wird voraussichtlich die letzte sein, in der wir in dieser Größenordnung Fördermittel haben. Deshalb müssen wir sehr konsequent darauf gucken, wie wir diese Mittel zielgerichtet gemeinsam einsetzen. Es ist unsere Aufgabe als Parlament, den Blick darauf zu richten, ganz gezielt darauf zu richten.
Deshalb möchten wir als Koalitionsfraktionen auch den Bericht im nächsten Jahr, um zu erkennen, inwieweit ist es lösbar in dieser Legislatur, in dieser Förderperiode, was müssen wir perspektivisch ins Auge fassen. Wir möchten, dass dieser Bericht im Landtag erfolgt, denn die Betroffenheit ist nicht nur bei Agrariern da, sondern sie ist bei allen Abgeordneten da, denn jeder ist von Planungsfragen betroffen. Deshalb, liebe Kollegen von der FDP, werden wir Ihren Antrag nicht mittragen, sondern bitten Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FFH-Richtlinie ist zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie Grundlage eines europäischökonomischen Verbundnetzes mit der Bezeichnung „Natura 2000“, das die biologische Vielfalt durch Schutz der natürlichen Lebensräume für Tiere und Pfl anzen in den Mitgliedsstaaten aufrechterhalten soll. FFH-Managementpläne dienen der konkreten Darstellung des Schutzzweckes und der Erhaltung der FFH-Gebiete sowie der konsensorientierten Umsetzung und Lösung von Konflikten mit Betroffenen.
Ein Kernelement der Richtlinie ist die Verpfl ichtung, und ich wiederhole, die Verpfl ichtung der Mitgliedsstaaten zur Überwachung, also zum Monitoring, sowie zur Berichterstattung. Dabei ist das Monitoring zentraler Bestandteil des Schutzkonzeptes, denn ohne wirksame Kontrolle des aktuellen Zustands und der sich ergebenden Veränderungen der Lebensräume und Arten kann nicht überprüft werden, ob die Zielsetzungen erreicht werden. Ein etabliertes Monitoringsystem im Sinne der FFH-Richtlinie trägt somit ganz wesentlich nicht nur zur Beschleunigung einer Vielzahl von Planungs- und Prüfungsverfahren bei,
sondern erhöht auch die Rechtssicherheit von Infrastrukturplanungen und verringert die Planungskosten.
Die Ergebnisse des Monitorings sind, wie bereits angeführt, alle sechs Jahre an die EU- Kommission zu übermitteln. Dieser sechsjährige Berichtszyklus begann gemäß Artikel 23 der FFH-Richtlinie bereits im Jahr 1994. Mit dem Jahr 2006 endete bereits die zweite Berichtsperiode 2001/2006, deren Ergebnisse im Jahr 2007 an die EU-Kommission zu übermitteln wären. So weit die Theorie.
Der inhaltliche Umfang der für diesen Bericht vorzulegenden Daten wurde allerdings erst 2005 in einem Dokument der Generaldirektion Umwelt der EU zusammengestellt. Darum wird bislang in Deutschland noch kein Monitoring durchgeführt, welches diese Vorgaben genau erfüllt. Um die rechtlichen Vorgaben wenigstens im dritten Durchführungsbericht 2007 bis 2012 überhaupt erfüllen zu können, müssen wir zeitnah ein umfassendes Monitoring starten, das zum Ende des Zeitraumes 2007/2012 zu wiederholen und mit den Ergebnissen des ersten Monitorings zu vergleichen ist. Jede zeitliche Verzögerung würde die notwendige Bewertungsbasis unmöglich machen.
Aus diesem Grund werden wir Ihrem Antrag zustimmen, auch wenn dieser wieder einmal dem Muster folgt, etwas zu beschließen, was selbstverständlich und hier sogar rechtlich vorgeschrieben ist. Die Vorstellung der Ergebnisse allerdings sollte im Ausschuss erfolgen, denn dieser wird sich ohnehin mehrfach mit dem Thema beschäftigen müssen. Und wir erachten dies als ausreichend. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin den Vorrednern, vor allem Ihnen, Frau Schildt, Frau Holznagel und auch Ihnen, Herr Minister, sehr dankbar, dass Sie es mir abgenommen haben, noch einmal wesentliche Ausführungen zum Inhalt dieses Antrages zu führen. Ich kann nur deutlich machen, dass auch ich, wie Frau Schildt berichtet hatte, in den vergangenen Jahren zugegen war, wenn es darum ging, den Einwohnern unseres Landes die Probleme des Naturschutzes begreifl ich zu machen, um mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Eines ist immer wieder deutlich geworden. Es muss uns entschieden gelingen, die Einwohner unseres Landes auf diesem Weg mitzunehmen. Insofern, liebe Frau Schwebs, ist es für mich auch kein unbequemer Bericht hier im Landtag, sondern ich erwarte diese Berichte, damit wir dann mit ihnen sehr kritisch umgehen und sie hier auswerten können.
Meine Damen und Herren! Frau Reese, wir sitzen beide im Ausschuss und insofern kann ich dem Hohen Haus auch berichten, dass es für uns selbstverständlich ist, dass wir im Ausschuss die Probleme und den Bericht des Ministers oder der Mitarbeiter entgegennehmen. Insofern betrachte ich diesen Änderungsantrag als überfl üssig, denn ich bin der festen Überzeugung, der Bericht gehört hier in dieses Haus. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Antrag unserer Fraktionen zuzustimmen und den Änderungsantrag abzulehnen. – Danke.
Es mag noch Bürger des Landes geben, die sich ernsthaft mit Anträgen und Drucksachen dieses so Hohen Hauses zu beschäftigen bemühen. Irgendwann, nachdem sie die Berge von Papier hinter sich gelassen haben, werden sie sich dann auch bis zur Drucksache 5/905 durchgewühlt haben. Dann aber werden sie feststellen, dass die Regierungsfraktionen aus CDU und SPD mit ihrer Mehrheit den Landtag beschließen lassen, was diese Regierung auch ohne Beschlüsse tun müsste.
Ihr Bürger im Lande mögt denken, Dr. Harald Ringstorff sitzt zu Schwerin im Landesschaukelstuhl und erzählt uns ab und zu, ab und an auch einmal auf Plattdeutsch, wie schön Mecklenburg und das westliche Pommern sind.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist schon wieder so eine Frechheit, „westliches Pommern“! – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
Aber von den auf die Menschen wirkenden Umständen und Widrigkeiten mag der Doktor die Ahnung haben wie das berühmte Tier, das ins Uhrwerk schaut. Zitat: „Der Ringstorff ist doch nass im Getriebe, der hat vom Leben der Leute im Lande keinen blassen Schimmer“, schimpfte mich letzte Woche wütend ein Müllmann an, als er erfuhr, dass ich Landtagsabgeordneter sei. Als ich erwiderte, dass ich NPD-Mann bin, raunte er versöhnlich: Dann ist das in Ordnung.
Richtlinien der EU sind geltendes Recht. Beschlüsse über geltendes Recht haben keinen gesetzgebenden Charakter, keinen legislativen Charakter, sondern bloß einen akklamatorisch servilen. Seht her, Ihr Brüsselokraten, wir bekennen uns zu euren Befehlen und befehlen denen, die uns regieren, ebenfalls euren Befehlen Folge zu leisten! So weit die Leistungskraft des Hohen Hauses.
Die Richtlinie stammt vom 21. Mai 1992. Heute haben wir den 18. Oktober 2007. Ganze 15 Jahre und 5 Monate sind ins Land gegangen und Sie wagen es nach mehr als 15 verfl ossenen Jahren, in denen Sie sich mit Diäten jenseits von Gut und Böse geradezu gemästet haben, die Landesregierung lediglich aufzufordern, Pläne für ein Management und das Monitoring umzusetzen. Dafür erhält sie dann noch einmal 14 Monate Zeit, um lediglich über den Stand zu berichten. Da reiben sich die Bürger
des Landes die Augen und fragen sich, wie viele Generationen mag es dauern, bis all diese Pläne abgearbeitet sind. So entsteht ein Zerrbild des demokratischen Systems, das unfähig ist, unser Volk, unsere Volkswirtschaft und unsere Natur, kurzum unsere Lebensgrundlagen zu erhalten.
Der Realitätsverlust der politischen Klasse schreitet unaufhaltsam voran. Die Beschlussvorlage, die auffordert, die Managementpläne nach FFH und Monitoring nach der Vogelschutzrichtlinie umzusetzen, soll suggerieren, es tut sich etwas. Es raschelt in den Bürostuben der Regierung, der Landkreise, der Ämter, der Landesbehörden und von ihnen Belehnten und Beauftragten. Das ist dann auch schon alles. Und Till Backhaus verkündet in der Sendung „Kontraste“: „Mecklenburg-Vorpommern hat das sauberste Wasser Deutschlands. MecklenburgVorpommern hat die reinste Luft Deutschlands und Mecklenburg-Vorpommern hat den gesündesten Wald.“
Kommentar des Senders: „… Postkartenidylle. Sonne, Strand und Meer im Überfl uss. … Doch die Ostsee droht umzukippen“. Ende des Zitats. Pläne und Monitoring für FFH und Vogelschutz. Was sollen die Vögel fressen, wenn die Fische krepiert sind, Papierberichte? Was sollen die Fischer angeln, wenn der Fang erstickt ist, etwa Blaualgenmonitore?
Die Ursache der Misere ist die Gülle, Abfall der Massentierproduktion, die durch Ihre Politik zugelassen wurde. Mehr noch, bald wird der Gewässerabstand der Einbringung von sieben auf einen Meter gesenkt – probeweise, als Experiment auf Risiko von Volk und Natur –, während der Doktor in Schwerin schaukelt. Bürger, lasst euch nicht verschaukeln, lasst euch nicht einlullen mit Papiertigern! Wir Nationaldemokraten werden handeln, entschieden handeln. 16 Jahre – so lange werden wir nicht brauchen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Udo Pastörs, NPD: Sehr schön. – Zuruf von Angelika Peters, SPD)
(Jörg Heydorn, SPD: Sind wir ein bisschen durcheinandergekommen? – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aber die Fliege ist in Ordnung.)
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/941 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke.