Drittens. Die naturvorrangigen Erfordernisse müssen umgesetzt werden. Im Vordergrund steht dabei, konsensorientierte Lösungen mit den betroffenen Nutzern zu erreichen. Es soll möglichst ein Ausgleich der Interessen in der Fläche erreicht werden, denn auch dadurch können wir die Akzeptanz erhöhen.
Fünftens. Gemeinden und Investoren sollen Planungssicherheit erhalten. Damit soll so früh wie möglich deutlich gemacht werden, was geht und was nicht geht. Auch hier brauchen wir klare Aussagen innerhalb der Regionen.
Sechstens. Die Einzelfallprüfung von Vorhaben auf Verträglichkeit soll ausdrücklich erleichtert werden.
Eine zusätzliche Aufgabe betrifft die Darstellung der Anforderungen für die Landwirtschaft im Rahmen von Cross Compliance. Schließlich wird die Gewährung der Agrarförderung an die landwirtschaftlichen Betriebe und unter anderem an die Erhaltung der europäischen Naturschutzvorschriften gebunden. Dennoch sollten wir auch realistisch sein. Im Rahmen der Managementplanung werden nicht alle naturschutzfachlichen Probleme der letzten Jahrzehnte – ich betone, die naturschutzfachlichen Probleme der letzten Jahrzehnte – mal eben so gelöst zwischen den Landnutzern und den Landschützern. Hier muss Mut zur Lücke bestehen.
Logischerweise wird nicht alles im Einvernehmen zu regeln sein, dafür ist die Materie absolut zu umfassend. Im Rahmen der ELER-Förderung – und ich hoffe, dass wir am Freitag den entscheidenden Schritt nach vorne machen – werden in der Förderperiode 2007 ausdrücklich rund 15 Millionen Euro für die Managementplanung zur Verfügung gestellt. 75 Prozent werden damit von der Europäischen Union bereitgestellt, die anderen 25 Prozent werden wir dazu aus dem Haushalt fi nanzieren. Unser Ziel ist es, bis 2013 mindestens die Hälfte der notwendigen FFH-Gebiete damit zu bearbeiten. Darüber hinaus werden wir in der Landesforstanstalt für alle Wald-FFH-Gebiete Fachbeiträge für die Betriebsplanung erstellen.
Unser Bundesland weist den höchsten Anteil an Natura2000-Gebieten in Deutschland auf. Das bedeutet eine hohe Verantwortung für den Erhalt der Natur. Gleichzeitig muss es uns gelingen, die Schutzverpfl ichtungen in Einklang zu bringen mit den Nutzererfordernissen und den Entwicklungschancen innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich wiederhole es noch einmal: Konsens von Schutz und Nutzung ist es, und ich glaube, ich darf an dieser Stelle auch sagen, das Perspektivpapier „Land hat Zukunft – Mecklenburg-Vorpommern 2020“ formuliert dieses sehr klar und eindeutig, wie unser Haus, das ich zu verantworten habe, dieses auch umsetzen will.
Die zweite Daueraufgabe ist das sogenannte Monitoring. Auch das Monitoring hat die Europäische Union in ihren Richtlinien vorgeschrieben, einschließlich der fälligen Berichte, die nach Brüssel abgesandt werden müssen. Um das tun zu können, müssen zum einen für die Natura2000-Gebiete der Staus quo charakterisiert und zweitens die Entwicklung der Lebensräume und der Arten beobachtet werden. Aber auch außerhalb der Schutzgebiete muss dieses erfolgen. Das setzt qualifi ziertes Monitoring voraus und ist weit mehr als eine Ersterfassung der Gebiete. Die ist ja bereits erfolgt.
Um zu verstehen, was damit auf unser Haus zukommt, möchte ich Ihnen den Begriff des Monitorings noch einmal kurz erläutern: Monitoring ist ein Überbegriff für alle Formen der systematischen Erfassung, Beobachtung und Überwachung eines Vorganges oder der Prozesse. Die Funktion des Monitorings besteht darin, in einen beobachteten Ablauf der Prozesse steuernd einzugreifen, sofern dieser nicht den gewünschten Verlauf nimmt beziehungsweise bestimmte Schwellenwerte unter- oder
überschritten werden. Damit liegt es in der Natur der Sache, dass ein Monitoring nicht nur zeitnah umzusetzen ist, sondern es wird und muss ein kontinuierlicher Prozess betrieben werden. Im Falle von den Natura-2000Gebieten muss das Monitoring die natürliche Entwicklung des Gebietes dokumentieren und den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen auch feststellen. Es müssen daraus Schlussfolgerungen abgeleitet werden. Gleichzeitig bildet das Monitoring die Grundlage für die vorgeschriebenen Berichterstattungen nach Brüssel.
Seit 2001 organisiert das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie die Bestandserfassung für Arten und Lebensräume in FFH-Gebieten, die zunächst den Status quo anbetrifft. Dazu war auf Landesebene der Bestand von 55 Lebensraumtypen zu erfassen. Daneben erfolgte die Erfassung von 31 Arten, die besonders in den FFH-Gebieten relevant sind. Erschwerend ist, dass die Erfassungsmethode und die damit erzielten Ergebnisse belastbar, gerichtsfest und für die Bewertung des Erhaltungszustandes geeignet sein müssen. Auch hiervon werden wir in den nächsten Jahren einiges hören. Zudem muss die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der anderen Bundesländer gewährleistet werden. Unter Leitung und Kontrolle des Landesamtes organisierten sogenannte Artkoordinatoren, das können Büros oder Ehrenamtliche sein, die Arbeit von rund 250 ehrenamtlichen Kartierern in Mecklenburg-Vorpommern vor Ort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diesem außerordentlichen bürgerschaftlichen Engagement für den Naturschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern gebührt mein ganz besonderer Dank. Ich möchte hier ausdrücklich unterstreichen, die notwendigen Arbeiten wären ohne das ehrenamtliche Engagement dieser 250 tätigen Bürgerinnen und Bürger mit dem hohen Spezialwissen und dem Enthusiasmus innerhalb des Landes nicht möglich gewesen. Dafür nochmals meinen herzlichen Dank.
Na ja, ich weiß nicht, ob Sie mit solchen Leuten schon einmal unterwegs waren, wenn sie an Wochenenden ihre Freizeit dazu nutzen, uns im Lande zu helfen. Damit wird deutlich, welchen Artenreichtum wir in unserem Lande haben. Wenn das in Brüssel auch noch akzeptiert wird, dann ist das bürgerschaftliches Engagement so, wie ich es mir wünsche. Das sollte man auch einmal belohnen.
Ich glaube, an dieser Stelle abschließend sagen zu dürfen, diese zusammengetragenen Daten – es gibt darüber auch ein neues Buch – stellen ebenfalls eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung der Managementpläne dar. Alle Daten sind mit den geforderten Bewertungen für den ersten nationalen Bericht Anfang 2007 an den Bund gegangen. Zurzeit wird dort noch die Endabfassung vorgenommen, sodass der nationale Bericht dann Ende des Jahres an die EU weitergeleitet wird. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, die Ersterfassung in den Jahren zwischen 2000 bis 2006 wurde durchgeführt und erbrachte einen Status quo. Damit haben wir die Datenbasis und diese muss fortgeschrieben werden. Das ist aber kein Monitoring.
Laut Artikel 17 Absatz 1 der FFH-Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre berichten, ich betone das, alle sechs Jahre wird dieses umfassende Werk wei
ter fortgeschrieben. Für den Berichtszeitraum 2007 bis 2012 müssen die Monitoringsysteme in den Ländern bereits arbeitsfähig sein, sodass dann auch belastbare Aussagen vorgelegt werden. Ich gehe davon aus, dass die methodischen Vorarbeiten dafür eine solide Basis darstellen, aber die Erfassung in der bisherigen Art und Weise, die sich ganz wesentlich auf das Ehrenamt stützt, wird zukünftig nur sehr schwer zu leisten sein, da zunehmend höhere Spezialkenntnisse erforderlich sein werden.
Ich habe den Auftrag erteilt, hier geeignete und alternative Finanzierungsquellen zu entwickeln. An dieser Stelle muss klar sein, über den ELER wird dieses nicht zu fördern sein. Reicht für den Berichtszeitraum 2006 die vorhandene Datenbasis aus, werden in Zukunft noch weitere Anforderungen auf das Land zukommen. Es besteht auch für die kommenden Berichtszeiträume zusätzlich die Verpfl ichtung, stichprobenartig die Verbreitung und den Erhaltungszustand von weiteren – von den Zahlen habe ich ja bereits gesprochen – 29 streng geschützten Arten der FFH-Gebiete zu berücksichtigen.
Eines muss klar sein: Nicht durch das Monitoring oder die Pläne werden die Ziele zu erreichen sein, sondern durch aktives Handeln. Wie Sie merken, wird uns das Thema sicher nicht zum letzten Mal beschäftigen. Insofern bin ich den Koalitionsfraktionen dankbar,
dass sie mit ihrem Antrag die Bedeutung für die Umsetzung der FFH-Richtlinie unterstrichen haben. Ich gehe davon aus, dass wir von diesem Thema auch weiterhin hören werden. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das haben Sie doch schon vorher gewusst.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe zu, ich habe lange überlegt, was man zu diesem Antrag überhaupt in die parlamentarische Debatte einbringen kann. Mir fi el dazu wirklich nicht viel ein, denn der vorliegende Antrag, meine Damen und Herren Koalitionäre, ist wahrlich keine Sternstunde in der parlamentarischen Debatte. Man könnte ihn eher, um im stellaren Bilde zu bleiben, als ein schwarzes Loch bezeichnen.
So wie in einem schwarzen Loch alles zu verschwinden scheint und nicht mehr erkennbar ist, so sind hier der politische Inhalt und der Anlass für den Antrag vollkommen verschwunden. Er ist auch nicht begründet. Es ist sehr schwer, sich im Vorfeld zu überlegen, was man dazu sagt. Im Übrigen, die Bemerkung geht jetzt an die Koalitionspartner der CDU-Fraktion: Schwarze Löcher schlucken manchmal auch kleine rosarote Zwerge.
Meine Damen und Herren, in der Summe umfassen die FFH-Gebiete 15,2 Prozent der Landesfl äche Mecklenburg-Vorpommerns. Dazu gehören beispielsweise das Ribnitzer Große Moor als Lebensraum für den Fischotter, der Galenbecker See als Lebensraum für Steinbeißer, Schlammpeizker und das Sumpfglanzkraut. Im Artikel 17 der FFH-Richtlinie – der Minister hat darauf hingewiesen – ist eine sechsjährige Berichtspfl icht über die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten an die EU vorgeschrieben. Mit der Umsetzung der FFHRichtlinie im April 1998 in das Bundesnaturschutzgesetz wurde die Richtlinie als nationales Recht übernommen und ist entsprechend der Ländergesetze umzusetzen. Die notwendige Umsetzung in Landesrecht wurde für die FFH-Gebiete in unserem Land erstmals im Jahr 2002 mit dem FFH-Erlass vorgenommen, veröffentlicht im damaligen Amtsblatt Nummer 36. Dem folgten weitere Erlasse aus dem damaligen Umweltministerium, auch der Vertrag mit der Bundeswehr zur Zusammenarbeit auf den Truppenübungsplätzen.
Hat man dies alles im Hinterkopf, dann verwundert doch schon die heutige Eile, mit der die Koalitionsfraktionen hier eine zeitnahe Umsetzung von Managementplanung und Monitoring fordern, zumal es ja nicht in wenigen Natura-2000-Gebieten bereits seit 2006 abgeschlossene Managementpläne gibt – mir fallen da nur die Rostocker Heide oder die Wismarer Bucht ein – oder bereits begonnen wurde, auf dem Darß beispielsweise oder auf den Altwarper Binnendünen.
Was, meine Damen und Herren, wollen Sie mit dieser Aufforderung an Ihre Regierung, endlich zügig zu handeln, erreichen? Wenn Sie gewollt hätten, dass die Umsetzung des EU-Umweltrechtes wirklich zügig vonstattengeht, dann hätten Sie der Arbeit der entsprechenden Abteilung im Ministerium Priorität eingeräumt, ohne Koalitionsantrag und ohne großes Brimborium, oder eine Zeitbegrenzung für die Erarbeitung der Managementpläne gesetzt, damit wirklich intensiv daran gearbeitet wird und sie umgesetzt werden können. Oder Sie hätten bei der Aufteilung der Schwerpunkte des ELER im Doppelhaushalt die Schwerpunkte 2 und 3 besser ausgestattet, damit Pläne und Monitoring als Schwerpunkte gefördert, spezielle Büros mit Managementplanung und Monitoring beauftragt werden könnten oder die ehrenamtlichen Naturschützer, die ja heute das Monitoring zum großen Teil machen, besser entschädigt werden könnten. Das haben Sie aber alles nicht getan, sondern nur einen Antrag gestellt.
Der Punkt 2 enthält dann die übliche revolutionär-oppositionelle Forderung der Koalitionsfraktionen: Die Landesregierung soll dem Parlament einen Bericht vorlegen, bis Ende 2008. Der Minister hat darauf hingewiesen, der Berichtszeitraum ist eigentlich 2007 bis 2013. Er sagte auch, 2013 will das Land Mecklenburg-Vorpommern die Hälfte aller Gebiete mit einem Managementplan ausgestattet haben. Was, meine Damen und Herren aus den Koalitionsfraktionen, erwarten Sie dann im Bericht im nächsten Jahr – nach einem Jahr –, wenn bis 2013 erst die Hälfte umgesetzt worden sein soll?
Es überrascht mich an dieser Stelle – lassen Sie mich auch das noch sagen –, dass die Koalitionsfraktionen offensichtlich wollen, dass die Landesregierung über ihr Tun oder Nichtstun dem Parlament Rechenschaft ablegen soll. Haben Sie, meine Damen und Herren Koalitionäre, schon vergessen, dass Sie erst auf der letzten Landtagssitzung mit Ihrer Stimmenmehrheit der Regierung freie
Hand gegeben haben, das Landesnaturschutzrecht so zu verändern, wie es die Landesregierung für zweckmäßig hält? Warum soll sie dann darüber berichten, was sie tut? Ein Bericht, wie Sie ihn heute einfordern, in einer öffentlichen parlamentarischen Debatte kann zumindest unbequem werden für die Regierung.
Deshalb, meine Damen und Herren von der FDP, der Antrag, nur im Agrarausschuss zu berichten, der greift zu kurz, denn dort hat die Öffentlichkeit keinen Einblick und wird nicht darüber informiert. Wir sind dafür, wenn Bericht, dann hier im Landtag. Den Tiefpunkt des Antrages bildet aber nichtsdestotrotz der Punkt 1, mit dem Sie Ihre eigene Regierung auffordern, EU-, Bundes- und Landesrecht zeitnah umzusetzen.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist überfl üssig, er ist ein Armutszeugnis doppelter Art. Einmal zeugt er von der Einfallslosigkeit der Koalitionsfraktionen, Politik außerhalb der Koalitionsvereinbarung zu gestalten, und zum Zweiten wird er den politischen Anforderungen an die Umsetzung von Umweltrecht in diesem Land keinesfalls gerecht. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Schwebs, Sie mögen ja Märchen von großen schwarzen Löchern mögen. Wir nicht! Wir wollen die großen schwarzen Löcher ausfüllen, und das mit Leben,
solange wir Geld dafür zur Verfügung haben. Es ist vollkommen legitim, dass eine Regierung, die gemeinsam mit ihren Koalitionsfraktionen einen Koalitionsvertrag vereinbart hat, sich mit den Fraktionen auch laufend verständigt, wie wir ihn mit Leben erfüllen, wie wir es gemeinsam tun, und dass wir auch Sie mit einbinden, die wir beabsichtigen, das umzusetzen.
Ihnen liegt heute der Antrag „Managementpläne und Monitoringprogramme in ,Natura 2000-Gebieten‘ umsetzen“ vor. Herr Professor Methling, wir beide haben Veranstaltungen erlebt, als die ersten FFH-Gebiete ausgewiesen wurden, als es große Unsicherheiten gab, als Landwirte nicht wussten, was passiert jetzt mit meinen Flächen, was muss ich künftig beachten, was passiert mit den Flächen in den Gemeinden, die überplant werden müssen. Diese Fragen stehen. Frau Schwebs hat es richtig gesagt, die ersten Gebiete sind inzwischen in Angriff genommen oder abgeschlossen worden, aber viele Aufgaben, sehr viele Aufgaben liegen noch vor uns.
Und viele der Managementplanungen sind neben der Umsetzung der naturschutzfachlichen Erfordernisse aus der Meldung der Gebiete, die Schaffung klarer und plausibler Regelungen, also Rechtssicherheit für alle Beteiligten,
konsensorientierte Lösungen mit den betroffenen Landnutzern zu erreichen, also den Ausgleich der Interessen zu verfolgen,