Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der vorliegenden Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zum Antrag der damaligen Fraktion der Linkspartei.PDS empfi ehlt der Bildungsausschuss einstimmig, den genannten Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung anzunehmen. Die Inhalte der Beratungen und die Ergebnisse sind in der Beschlussempfehlung auf der Drucksache 5/900 dargestellt worden.
Ich möchte darüber hinaus an dieser Stelle noch ein paar Sätze vor dem Hintergrund darlegen, dass es doch einen etwas kuriosen Beratungsverlauf, der so im Bericht nicht dargestellt werden konnte, im Bildungsausschuss gab. Beginnen möchte ich zunächst damit, dass der Landtag am 10. Mai dieses Jahres den Antrag der damaligen Linkspartei.PDS beraten hat. Erfreulicherweise kam in der Beratung zum Ausdruck, dass alle Fraktionen die Intention des Antrages unterstützen. Es wurde aber hier schon sichtbar, dass sich zwar alle in ein Boot setzen wollten mit dem Namen „Aufnahme des Schlossensembles in die Weltkulturerbeliste“, man sich jedoch nicht einig war, welcher Bootstyp genommen werden sollte. Sollte es ein Ruderboot sein, in dem man gemächlich vorankam, ein Boot unter Segeln mit Warten auf Wind oder ein Motorboot, für das man allerdings auch Kraftstoff braucht?
Dieser unterschiedliche Ansatz wurde in den Ausschussberatungen sehr deutlich und sichtbar. Es bestand zwar Einigkeit über das Ziel, aber Bedenken, Vorbehalte, Einwände wurden mehr oder weniger deutlich ausgesprochen beziehungsweise angedeutet. Hierbei ging es in erster Linie um zu klärende Fragen wie die Festlegungen des infrage kommenden Areals, die möglichen Einschränkungen für die Durchführung von Veranstaltungen und – wen wundert es – um die Finanzierung.
In einer gemeinsamen Sitzung des Bildungsausschusses und des Verkehrsausschusses hat die Landtagspräsi
dentin dankenswerterweise aufklärende und erhellende Informationen dazu gegeben, dass tatsächlich Chancen für die Aufnahme des Schweriner Schlosses in die Weltkulturerbeliste bestehen. Daraufhin habe ich nach der Sommerpause die abschließende Beratung auf die Tagesordnung des Bildungsausschusses gesetzt, obwohl der mitberatende Ausschuss noch kein Votum abgegeben hatte und der eine oder andere die Eilbedürftigkeit nicht sah. In der genannten Sitzung hat sich der Bildungsausschuss dann doch klar dahin gehend positioniert, dass es unbedingt nötig sei, dem Landtag eine Beschlussempfehlung vorzulegen, um eine weitere Bewegung in das Geschehen zu bekommen. Vorbehaltlich des Votums des mitberatenden Verkehrsausschusses hat der Bildungsausschuss sowohl dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen als auch dem geänderten Antrag zugestimmt und die Mitberater darüber informiert. Diesem Votum hat sich der Verkehrsausschuss einstimmig angeschlossen.
Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung positioniert sich der Landtag mit einem klaren Ja zur Aufnahme des Schweriner Schlosses in die Weltkulturerbeliste. Er unterstützt damit auch die Wertigkeit des schönsten Sitzes eines Landtages. Das Entscheidende ist aber nun, dass die Landesregierung zu konkretem Tun mit den genannten Partnern aufgefordert wird und die zu gehenden Schritte defi niert sind. Es bleibt zu hoffen – und das unterstütze ich auch ganz persönlich –, dass sich nun alle Beteiligten für einen gemeinsamen Bootstyp entscheiden, sich in ein Motorboot setzen und für den notwendigen Kraftstoff sorgen. Ich bitte Sie, die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/900 anzunehmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat zunächst die Landtagspräsidentin und Abgeordnete der SPD Frau Bretschneider. Frau Bretschneider, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das UNESCO-Welterbekomitee hat in seiner gestrigen Sitzung über die Neuaufnahme des Schweriner Schlossareals in die Liste des Weltkulturerbes entschieden. – Diese Mitteilung würde ich sehr gerne hören oder lesen, möglichst zu einem Zeitpunkt, zu dem ich hier im Schloss meinen Arbeitsplatz habe.
Die Bedingungen dafür sind nicht schlecht, wenn wir die notwendigen Schritte dafür konsequent gehen. Diesen Optimismus nehme ich aus der Qualität dieses historisch gewachsenen Areals und seinem Erhaltungszustand.
Welche Voraussetzungen liegen für einen Antrag vor? Zunächst besteht weitgehend Einigkeit darüber, welches Gebäude und welche Flächen zum Areal des Schlossensembles gehören. Es handelt sich um einen Komplex von Bauten und Gartenanlagen des Historismus, der in seiner Geschlossenheit einzigartig in Deutschland und Europa ist. Die Kriterien der Einzigartigkeit und der Authentizität,
das heißt der historischen Echtheit einer Kulturstätte, die Voraussetzung für die Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO sind, werden bei dem Schweriner Schlossensemble voll erfüllt.
Ein überzeugender Erhaltungsplan, der ebenfalls ein Kriterium darstellt, wird seit Jahren konsequent und unter Einsatz von erheblichen fi nanziellen Mitteln aus dem Landeshaushalt umgesetzt. Sie sehen das an den seit 1990 andauernden Grundinstandsetzungen am Schloss selbst, die an der Fassade und der Dachlandschaft immer stärker sichtbar werden. Aber auch die Restaurierung der Orangerie, die nachfolgende Rekonstruktion des historischen Burggartens und die jüngst im Rahmen der BUGA-Vorbereitung abgeschlossene Wiederherstellung des barocken Teils des Schlossgartens zählen dazu.
Ich schöpfe meinen Optimismus auch aus den vielen Aktivitäten, die von verschiedenen Seiten in Richtung Aufnahme des Schweriner Schlossareals in die Weltkulturerbeliste bereits vor dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Landtagssitzung im Mai entfaltet wurden. Bereits im Jahr 2000 hat der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Herr Professor Kiesow festgestellt, dass das Schweriner Schlossensemble würdig sei, in die Weltkulturerbeliste aufgenommen zu werden.
Auf Initiative des Vereins Pro Schwerin hat die Stadtvertretung im April 2001 einen Grundsatzbeschluss gefasst, in dem die Stadtverwaltung mit der Vorbereitung eines Antrages auf Aufnahme des Schlossareals in die UNESCO-Weltkulturerbeliste beauftragt wurde. Die Finanzministerin und der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur signalisierten bereits damals Bereitschaft, einem Antrag nach Prüfung und Abstimmung zuzustimmen und den Aufnahmeantrag in die Kultusministerkonferenz zu tragen. Das städtische Denkmalamt hat sich intensiv mit der Vorbereitung eines Aufnahmeantrages befasst und Unterlagen zur Bewertung der Bau- und Nutzungsgeschichte des Schlosses und der historischen Gebäude und Parkanlagen sowie Gärten zusammengetragen.
Auf Initiative der Stadtverwaltung wurde im November 2003 eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Antragsbegehrens ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe, in der auch die Landtagsverwaltung beteiligt ist, hat herausgearbeitet, dass das historische Gebäude- und Gartenareal aus dem 19. Jahrhundert den Kernpunkt des Antrages darstellten sollte.
Für eine sehr wichtige Etappe, die den Prozess des Weltkulturerbeantrages für das Schweriner Schloss und seine historische Umgebung inhaltlich wesentlich vorangebracht hat, halte ich den Besuch des Leiters der Monitoringgruppe für das deutsche Weltkulturerbe Herrn Marano im Schloss und in der Stadt Schwerin. In einem Abschlussgespräch hat Herr Marano mir gegen über folgende Kernaussagen zum Wert des Schlossareals gemacht, die ich bereits in der gemeinsamen Sitzung des Bildungs- und Verkehrsausschusses am 4. Juli 2007 vortragen durfte. Ich möchte sie hier noch einmal wiederholen, weil sie sehr wesentlich für unser zukünftiges gemeinsames Handeln sind:
Erstens. Bei dem Schweriner Schlossareal handelt es sich, wie gesagt, um ein Ensemble von Gebäuden und Gartenanlagen des Historismus, wie es in dieser Geschlossenheit einzigartig in Deutschland und Europa ist.
Zweitens. Bei einer Antragstellung hat Schwerin eine reale Chance, in die Liste der Anwärter auf die Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe, die sogenannte tentative list, aufgenommen zu werden, da Gebäude und Gartenanlagen des Historismus in der deutschen Liste zurzeit noch nicht vertreten sind. An anderen Orten der Bundesrepublik vorhandene Gebäude im selben Stil des Historismus, wie zum Beispiel die Semperoper in Dresden, das Rathaus in Hamburg, die Schlösser Ludwig des II. in Bayern, sind Einzelgebäude, die nicht aus Vorgängerbauten und damit nicht aus der Geschichte des jeweiligen Landes am entsprechenden Ort hervorgegangen sind.
Zum Antragsverfahren wies Herr Marano darauf hin, dass eine gewisse Eile geboten ist, weil andere Länder wie zum Beispiel Bayern für das Schloss Neuschwanstein ebenfalls Anträge auf Aufnahme in die Weltkulturerbeliste für ihre historischen Gebäude vorbereiten. Und er äußerte sich eindeutig zum Antragsteller: Antragsteller für die Aufnahme in die Liste des deutschen Weltkulturerbes muss der Eigentümer der Gebäude und Gartenanlagen sein. Die Antragstellung sollte im Konsens mit der Stadt Schwerin erfolgen. Sie sollte im Rahmen des Antragsverfahrens beteiligt werden, weil städtische Interessen durch die Anerkennung als Weltkulturerbe ebenfalls berührt werden. Natürlich wurden bei diesen Gesprächen auch Auswirkungen einer Anerkennung als Weltkulturerbe auf die Nutzung des Areals und auf die städtische Entwicklung angesprochen. Dabei wurde deutlich, dass zeitlich begrenzte Nutzungen der historischen Bauten und Parkanlagen, Alter Garten beispielsweise, kein Hinderungsgrund sind, in ein Antragsverfahren einzutreten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei beiden Ausschussvorsitzenden, bei Frau Ilka Lochner-Borst und Herrn Liskow, für die Einladung zu dieser gemeinsamen Ausschusssitzung bedanken, weil ich glaube, dass es sehr wichtig war, dass ich dort die Gelegenheit hatte, das noch einmal vorzutragen.
Zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Bildungsausschusses möchte ich nochmals betonen: Aus den Gesprächen, die ich bisher unter anderem mit Herrn Marano geführt habe, habe ich entnommen, dass die Antragstellung und das Antragsverfahren durch den Eigentümer erfolgen müssen. Und das ist für den größten Teil der Gebäude und Anlagen das Land MecklenburgVorpommern. Das Land muss in dem Verfahren die Federführung haben. Selbstverständlich – wie gesagt – muss die Stadt Schwerin in allen Fragestellungen beteiligt werden, da mit einer Entscheidung über das Weltkulturerbe langfristig auch städtische Interessen berührt werden.
In Bezug auf den zweiten Punkt der Beschlussempfehlung, dass „,… alle Anstrengungen zu unternehmen‘“ sind, „,um schnellstmöglich … auf die deutsche ‚tentative list‘ aufgenommen zu werden‘“, würde ich mir wünschen, dass zügig konkrete Schritte erfolgen. Ich will sie auch kurz defi nieren:
Sehr kurzfristig sollte eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur gebildet werden, die sich mit den notwendigen Abläufen und den damit im Zusammenhang entstehenden Kosten für das Land befasst.
Es ist notwendig, den Kontakt zu der Monitoringgruppe für das deutsche Kulturerbe wieder aufzunehmen, um die Gespräche vom Sommer 2006 fortzufüh
ren und zu vertiefen. Ich denke, das könnten wir als Landtagsverwaltung, da wir ja diesen Kontakt haben, auch tun und dann die Kontaktherstellung zum Ministerium übernehmen.
Die Kultusministerkonferenz sollte durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in geeigneter Weise über das Vorhaben informiert werden, das Schweriner Schlossareal für die Anerkennung als Weltkulturerbe anzumelden.
Ich denke, dass es auch wichtig ist, mit den Welterbestädten Wismar und Stralsund und anderen Erfahrungsträgern den Kontakt zu suchen und aufzunehmen, um Informationen zur praktischen Umsetzung des Vorhabens von Anbeginn berücksichtigen zu können.
Mein Wusch wäre es, die vorliegende Beschlussempfehlung entsprechend umzusetzen, um mit der Arbeit zügig beginnen zu können. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir hier gemeinsam dieser Beschlussempfehlung zustimmen, und ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! An den konstruktiven Beitrag von Frau Landtagspräsidentin anknüpfend, möchte ich sagen, dass der Beitrag, den ich halten darf, von Genugtuung geprägt ist, dass es uns gelungen ist, hier an einem Strang zu ziehen und in eine Richtung zugleich. Und das interessante Bild, das Frau Lochner-Borst hier aufgemacht hat, von der Suche nach dem zweckmäßigen Boot, fi nde ich ganz gut. Also wenn es nach uns LINKEN geht, würde ich einen Elektromotor vorschlagen, zumindest ein umweltverträgliches Transportmittel, und nachhaltig sollte er in seiner Inbetriebnahme sein, aber einfach nur, weil ich das Sinnbild ganz schön fand. Letztendlich bringt es ja zum Ausdruck, wie wir uns verhalten haben.
Wir haben seinerzeit diesen Antrag eingebracht, hatten selbstverständlich kein Copyright darauf. Die Frage ist jetzt: Wie geht es weiter? Hier sind sowohl in den Ausschüssen als heute auch in den Reden schon erste Schritte skizziert worden. Ich bin mir sicher, dass wir auf einem sicherlich langen Weg letztendlich unsere Kompetenz einbringen werden und die Kraft des gemeinsamen Willens der Mehrheit dieses Hauses.
Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl die UNESCO immer höhere Anforderungen an die formale und inhaltliche Ausgestaltung der Anträge stellt, sollte uns nicht bange sein. Das Schweriner Schlossensemble ist in der Tat unbestritten ein besonderes Stück Kulturgeschichte. Es ist bereits auf die Aussagen von Professor Dr. Kiesow verwiesen worden und ich möchte sie nicht ein weiteres Mal wiederholen.
Nach unseren Recherchen gibt es bislang 788 Kultur- und Naturerbestätten in 134 Staaten, die die Voraussetzungen der UNESCO-Liste erfüllt haben. Dazu gehören
bekanntlich auch die Hansestädte Wismar und Stralsund. Auch das hat hier an dieser Stelle schon mehrfach eine Rolle gespielt. Diese beiden Städte haben im Zuge des Antragsverfahrens zur Aufnahme in die Liste die Stiftung zur Unterstützung des Weltkulturerbegedankens gegründet. Ziel war und ist, die Aufnahme unterrepräsentierter Stätten in die Welterbeliste zu fördern sowie in ihrem Erhalt gefährdete Welterbestätten zu unterstützen. Und hier ist auch von Frau Landtagspräsidentin Bezug genommen worden auf andere Stätten in der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Stichwort will ich gern aufgreifen, weil es im übertragenen Sinne etwas mit uns zu tun hat, und zwar wollte ich den Blick auf Dresden richten. Sie können sicherlich sagen, jetzt weicht er ein bisschen vom Thema ab, aber ich verbinde das mit einer Bitte an uns alle. Sie wissen, dass sich dort seit Langem eine im gewissen Sinne tragische Entwicklung abzeichnet, die nach unserer Meinung verhindert werden kann und muss. Es geht um das Dresdner Elbtal. Während die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Dresdens, der Stadtrat und die Bundesgremien mittlerweile durchweg eine Alternative, Tunnel oder fi ligrane Brücke, befürworten, beharrt die Landesregierung in Sachsen auf der geplanten Betonstahlbrücke mit den gigantischen Ausmaßen und Auffahrtsrampen. Mit einer solchen Brücke würde unserer Meinung nach die wunderbare und kostbare Fluss-, Auen- und Stadtlandschaft zerstört. Dadurch würde die sächsische Staatsregierung den Verlust des Welterbetitels riskieren.
Die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes ist völkerrechtlich zum Schutz der Welterbestätten verpfl ichtet. Deshalb ist dieser Brückenstreit kein regionaler Konfl ikt. Ich thematisiere ihn hier an dieser Stelle im Zusammenhang mit unserem Diskussionsgegenstand, denn die Folgen einer solchen Entwicklung werden nicht auf den Freistaat Sachsen allein beschränkt. Hier geht es schlicht und ergreifend auch um den Ruf Deutschlands als verlässlicher Partner der UNESCO und da befürchten wir Schaden. Das könnte auch unser Anliegen, das Schlossensemble Schwerin betreffend, tangieren, denn künftige deutsche Welterbeprojekte wären nach unserer Annahme und Befürchtung in Gefahr. Deshalb ersucht meine Fraktion die anderen demokratischen Fraktionen, ihre Einfl ussmöglichkeiten auf ihre Fraktionen im Bundestag und im Sächsischen Landtag zu nutzen, um den in Dresden drohenden Akt der Zerstörung der politischen Ignoranz nicht zuzulassen und sich für die Erhaltung des Welterbes Dresdner Elbtal einzusetzen. Von der Fraktion DIE LINKE weiß ich, dass sie das mit Nachdruck tut.
Wolfgang Thierse ist zuzustimmen, sehr geehrte Damen und Herren, wenn er am 11. Oktober dieses Jahres auf einer Kundgebung in Berlin sagte, ich darf zitieren: „Es geht darum, ob der Kulturstaat Deutschland sich die Schande leistet oder nicht, seine Natur- und Kulturlandschaft zu opfern.“
Sehr geehrte Damen und Herren, eine abschließende Bitte an uns alle: Nehmen wir den vorliegenden Antrag und die vorliegende Berichterstattung sowie die dann folgenden Anstrengungen, von denen ich eingangs sprach, zum Anlass, um sowohl bei den Erwachsenen als auch bei den Kindern und Jugendlichen den Gedanken der Denkmalerhaltung vertieft auszuprägen! Denkmalschutz und Denkmalpfl ege haben es oft genug mit Blick auf unsere Verantwortung für den Erhalt des Kulturerbes auch hier in diesem Schloss sehr schwer, und zwar unverdient schwer. Insofern werbe ich für unser gemeinsames Engagement. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.