Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erste hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Müller. Bitte, Frau Abgeordnete.
Werter Herr Präsident! – Ist es noch Herr Präsident? Ja, ne? – Meine lieben Abgeordneten! Werte Damen und Herren! Wir haben hier ein Gesetz vor uns liegen, was dringend notwendig war zu formulieren, deshalb dringend notwendig, weil es von uns gefordert wurde als Land Mecklenburg-Vorpommern, als Bundesrepublik Deutschland, und zwar ist es gefordert bis zum 20. Oktober – nicht bis zum 20. Oktober 2008 oder 2009, bis zum 20. Oktober 2007.
Heute liegt uns dieser Gesetzentwurf vor, wie auch andere Gesetzentwürfe, die heute hier noch bearbeitet werden müssen beziehungsweise noch zu bearbeiten sind. So eine Zeitschiene, meine Damen und Herren, ist nicht dafür geeignet, dass wir in den Ausschüssen unserer Arbeit nachkommen können, und zwar unserer Arbeit so nachkommen können, wie ich doch hoffe, dass es die meisten Damen und Herren Abgeordneten hier in diesem Hohen Hause wollen. Es ist also nicht möglich, in der Zeit bis zum 17.10., wo die Zweite Lesung dieses Gesetzes stattfi nden soll, eine Ausschusssitzung durchzuführen, eine öffentliche Anhörung zu beantragen und vielleicht noch Dinge an dem Gesetzentwurf zu ändern, die von den Betroffenen, den Beteiligten verändert werden wollen und vielleicht ja auch von uns durchaus unterstützt werden sollten.
Das betrifft zum Beispiel Angelegenheiten der Zahnärztekammer zu bestimmten Aktionen in Richtung Anerkennung Beruf. Das betrifft zum Beispiel bestimmte Dinge hinsichtlich der Aufbewahrung von den Akten, auf die Herr Sellering gerade abhob. Das betrifft auch bestimmte Dinge, die zur Qualifi zierung, Weiterbildung, Fortbildung, überhaupt Ausbildung von Heilberufen in Gang gebracht werden, Inhalte von sehr ausschlaggebender Wirkung, die bisher nirgendwo oder irgendwo berücksichtigt werden und als Kriterium durchaus gelten sollten im Begriff auf die Chance der Menschen, die von Heilberufen fre
quentiert werden, weil sie selber darin arbeiten, frequentiert werden, weil sie hilfsbedürftig sind.
Auch der Gebrauch der Schlichtungsstelle, die Art und Weise, wie die Schlichtungsstelle arbeitet, sollte durchaus noch einmal betrachtet werden. Es geht da schlicht und ergreifend um Patientenrechte, um die Stärkung der Patientenrechte, zu der wir ja seit 2001, eigentlich schon beginnend 2000, eine ganz andere Stellung haben als noch davor: der Patient als mündiger Bürger, dem Arzt als Partner zur Seite stehend und nicht als Kunde, der den Arzt begreift als weiße Wolke, die über ihn entscheidet.
Es ist auch noch mal zu betrachten, unter welcher Art und Weise die Kammer die Praxisgenehmigung erteilt, was für Grundlagen da sind, um eine Praxis halten und führen zu dürfen, auch ein gesundheitliches Institut oder andere Einrichtungen. Ich denke da nur an die Problematik, dass es uns immer noch nicht gelungen ist, hier in Mecklenburg-Vorpommern, in anderen Bundesländern auch nicht, irgendwie und irgendwo festzuhalten – und das wäre zum Beispiel im Kommentar dieses Gesetzes möglich –, dass natürlich Praxen, andere Einrichtungen des Gesundheitswesens grundsätzlich barrierefrei sein sollten, denn Patienten sind ja Menschen, die irgendwie eine Einschränkung haben. Es ist überhaupt nicht zu verstehen, warum diesem Umstand überhaupt nirgendwo Achtung und Rechnung getragen wird.
Es sind also Fragen zu beantworten, die nicht einfach so mal kurz beantwortet werden brauchten, müssten, dürften, sondern es sind Fragen zu beantworten, die in einer öffentlichen Anhörung durchaus es wert wären, mit Menschen zu reden, die direkt betroffen sind. Da uns das vom Zeitlimit her nicht mehr möglich ist, beantrage ich im Auftrag meiner Fraktion, diesen Gesetzentwurf nicht nur in den Sozialausschuss zu überweisen, sehr wohl federführend in den Sozialausschuss, aber auch in den Europa- und Rechtsausschuss. – Danke.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Nieszery. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
und hätten dabei jede Menge Gestaltungsspielraum. Dem ist bei Weitem nicht so. Wir haben hier ein Gesetz zu beraten – auch intensiv zu beraten unter Hinzuziehung von Spezialisten in den Anhörungen –, aber wir beraten letztendlich nur darüber, ob wir die schon in Kraft getretenen Gesetze und wie wir sie vor allen Dingen in dieses Landesgesetz überführen. Das ist eigentlich die Hauptaufgabe dieser Gesetzesinitiative. Wir machen im Prinzip ein Ausführungsgesetz für die europarechtlichen Geschichten, wir machen Ausführungsgesetze praktisch für die aktuelle Rechtsprechung und auch für die Anpassung der Gesetze an bundesgesetzliche Regelungen, die bereits in Kraft sind. Der politische Gestaltungsspielraum ist dabei eher gering und ich denke, wir sollten aber trotz
dem – da nehme ich Ihre Anregung gerne auf – die Spielräume, die wir haben, ausnutzen und in den Anhörungen ausloten. Ich sehe das nicht so dramatisch wie Sie, dass wir das in der Zeit nicht schaffen, die uns zur Verfügung steht. Ich denke mal, wenn wir uns da auf einen straffen Zeitplan einigen, dann ist das auch möglich,
und deshalb wünsche ich uns in den Ausschüssen eine seriöse und konstruktive Beratung. – Vielen Dank, für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Rühs. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Heilberufsgesetz aus dem Jahre 1993, das hat Herr Minister Sellering schon ausgeführt, regelt insbesondere die Rechte und Pfl ichten der Kammern und deren Verhältnisse zu ihren Mitgliedern, den Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern des Landes. Dieses Gesetz ist an die neue Gesetzgebung und Rechtsprechung entsprechend anzupassen. Zudem wurden zahlreiche Anregungen der Kammern der Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte und Apotheker sowie des Berufsgerichts für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Greifswald weitestgehend berücksichtigt.
Insbesondere werden die Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG umgesetzt. Zu den einzelnen Details hat Herr Minister Sellering ausgeführt, ich möchte daher im Einzelnen nicht noch einmal darauf eingehen, obwohl ich vorbereitet war.
Im Übrigen werden mit dem Gesetz eine Reihe von rechtsförmlichen Änderungen vorgenommen. Die in diesem Gesetz nun vorgenommenen Klarstellungen und Anpassungen beruhen im Wesentlichen auf Anregungen der Kammern, die auch aus Sicht des Landes notwendig sind. Namens der Koalitionsfraktionen möchte ich darauf hinweisen, dass wir keine Überweisung in den Rechtsausschuss wünschen. Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs wie vorgesehen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es stellt sich zunächst einmal die Frage, wieso wir in Erster und Zweiter Lesung sowie in den Ausschüssen überhaupt etwas beschließen sollen, wenn wir als Gesetzgeber nur die Möglichkeit haben, allenfalls einzelne Segmente des Gesetzes zu gestalten.
Denn wie es in der Vorbemerkung der Landesregierung unter „Alternativen“ heißt, haben wir überhaupt keine andere Wahl, als das Gesetz zu verabschieden, und müssen uns damit dem Willen Brüssels beugen. Anderenfalls
drohen Klage und Strafmaßnahmen der Euro päischen Union. So viel vorweg zur Gesetzgebungsgewalt der Legislative.
Wir empfi nden, genauso wie der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog, ein offensichtliches Demokratiedefi zit und ziehen für uns daraus die entsprechenden Konsequenzen. Das heißt, raus aus der EU und Wiederherstellung der Nationalstaatlichkeit.
Wir von der NPD-Fraktion lehnen die Aushöhlung deutscher Standards strikt ab und auch, dass ausländische Ärzte, wie in Paragraf 2 Absatz 3 des Entwurfs vorgesehen, wenn sie nur vorübergehend in Deutschland praktizieren, nicht der Fachaufsicht der Ärztekammer unterstehen. Die Kammern haben unter anderem die Aufgabe, die Berufsaufsicht über Ärzte auszuführen und eventuelle Streitigkeiten zwischen Ärzten oder mit Patienten zu schlichten. Zwar haben Berufsangehörige nach Absatz 3 die gleichen Rechte und Pfl ichten, aber wer führt die Aufsicht? Was passiert im Streitfall? Die NPD lehnt diese durch die EU ständig verordnete Harmonisierung, was für Deutschland nichts anderes heißt als Qualitäts- und Standardsenkung, strikt ab. Das war bereits bei der letzten Novelle im Jahr 2003 der Fall, als quasi beschlossen wurde, dass minderwertigere Ausbildungen aus anderen EU-Staaten mit denen in Deutschland gleichgestellt werden.
Kritikwürdig ist am Entwurf weiterhin die Änderung am Paragrafen 5, wonach Kammern ihre Versorgungseinrichtungen im Rechtsverkehr unter eigenem Namen im Rahmen der sogenannten Teilrechtsfähigkeit handeln lassen können. Schon die Landesärztekammer Brandenburg wies im vergangenen Jahr darauf hin, dass damit bewährte Regelungen in Gefahr seien, und forderte, dass die Anbindung des Versorgungswerks an die Kammern erhalten bleiben sollte sowie dass der öffentlich-rechtliche Status der Versorgungswerke bestehen bleiben muss. Im Gesetzentwurf der Landesregierung ist zwar von „können“ und nicht „müssen“ die Rede, doch könnte diese Regelung zu Fehlentscheidungen führen. Wir fordern daher, den entsprechenden Passus zu streichen, denn die Schaffung einer eigenständigen Versorgungseinrichtung mit eigenem geschäftsführenden Ausschuss und allem Drumherum würde zudem eine weitere Aufblähung des Apparates bedeuten.
Und letztendlich ist das Anliegen der NPD-Fraktion, den Arztberuf in Deutschland für Deutsche wieder attraktiv zu machen. 12.000 deutsche Ärzte arbeiten im Ausland.
Ich hoffe, diese Punkte haben ein wenig Ihr Gewissen erleuchten können. Wir sind im Ausschuss gespannt.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Ratjen. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen zuerst für die mannigfaltige Anteilnahme während meiner schweren Krankheit in den letzten Monaten danken und die Briefe. Vielen Dank dafür. Es passt, dass ich heute zum Heilberufsgesetz spreche.
Die Novellierung war überfällig. Überfällig nicht wegen Europa, Herr Köster, sondern überfällig aus uns heraus.
Und, Herr Sellering, man muss sagen, Sie haben gut angefangen. Ich muss Sie auch mal loben. Sie haben erst alle Kammern befragt, Sie haben die Praktiker befragt. Was etwas befremdlich ist, ist, dass der endgültige Kabinettsentwurf bis zum heutigen Tage noch nicht bei den Kammern war. Aber wir hoffen, dass das nachgezogen wird, und wir drängen darauf als FDP, dass in den Ausschussberatungen die Praktiker auch weiterhin befragt werden. Ich bin zwar selber Praktiker, aber einer alleine wird da wohl nicht ausreichen.
Wir würden uns trotzdem wünschen, dass einiges noch verändert wird, und zwar, dass die Besetzung der Kammern zwischen Freiberufl ern und Angestellten nicht zu einer Muss-, sondern zu einer Kannbestimmung wird, nicht weil wir irgendeine Gruppe bevorzugen wollen, sondern weil unsere unterbesetzten, mit zu wenig Personal versehenen Kammern zu wenig Leute fi nden und man einfach froh ist, wenn man jemanden fi ndet, sei er angestellt oder sei er Freiberufl er, der in dieser Kammermitgliederversammlung mitarbeitet. Wir sind einfach ein menschenarmes Land, Herr Sellering.
Wir begrüßen sehr das Rügerecht für die Kammern. Das spart Zeit, das ist gut für die Patienten und es ist auch gut für Kollegenschaft, weil es uns natürlich hilft, schwarze Schafe auszuklammern.
Damit bitten wir einfach, dass dieses Gesetz in den Sozialausschuss verwiesen wird, dort beraten wird, in Zusammenarbeit mit allen Kammern beraten wird.
Und wir machen vielleicht noch einen Vorschlag: Die Heilpraktiker sind hier überhaupt noch nicht bedacht. Nun sind die Heilpraktiker auch per Gesetz nicht Teil des Gesetzes bisher. Es ist aber ein zunehmender Markt. Immer mehr Patienten wenden sich an Heilpraktiker. Es gibt jedoch keine vernünftige berufsständische rechtliche Versorgung. Es gibt eine Heilpraktikerkammer, aber sie hat nicht diesen Status. Vielleicht kann man – wir als Mecklenburg-Vorpommern, als Gesundheitsland, als Naturland – da etwas unternehmen, Herr Sellering, das würde ich sehr begrüßen. – Und damit vielen Dank.