Jetzt kann man natürlich sagen, aber es ist doch auch im Interesse der Krankenkassen, wenn wir frühzeitig impfen, weil dann weniger Gelder anfallen für die Versorgung der Kranken. Das ist richtig und deshalb haben wir mit den Kassen im Land eine Vereinbarung treffen können, dass sie sich an den Impfkosten beteiligen. Daher würde ich Ihnen gerne berichten, dass wir da eine sehr interessante Vereinbarung getroffen haben. Wir zahlen nämlich 350.000 Euro für öffentliche Impfungen in den Gesundheitsämtern und alles, was darübergeht, das zahlen die Kassen. Das ist eine sehr interessante Regelung, die für alle Behörden im Land, alle, die damit zu tun haben im Land, ein Ansporn ist, eine möglichst hohe Zahl zu erreichen, weil alles über 350.000 Euro das Land eben nichts kostet. Und das hat sich sehr bewährt. Das hat auch dazu beigetragen, dass Mecklenburg-Vorpommern seine Vorreiterrolle beim Impfschutz behält und noch weiter ausdehnt.
Es gibt allerdings trotz dieser Vorreiterrolle, obwohl wir die haben, auch bei uns Impfl ücken und erst Recht gibt es diese Impfl ücke natürlich in anderen Bundesländern, die nicht so weit sind wie wir. Der vorliegende Antrag regt jetzt an zu prüfen, ob wir im Interesse der Menschen, im Interesse der Gesundheit eine gesetzliche Impfpfl icht brauchen. Das ist eine wichtige Fragestellung, Herr Nieszery hat gerade schon deutlich gemacht, keine ganz einfache. Es wird sicherlich sehr interessant sein, dazu vertieft miteinander zu diskutieren und die Argumente auszutauschen. Für mich persönlich will ich allerdings jetzt schon sagen, dass für mich sehr viel für eine gesetzliche Impfpfl icht spricht. Wir können ja durchaus auf positive Beispiele verweisen. In der DDR gab es eine Impfpfl icht und ich denke, damit hat es ganz gute Erfahrungen gegeben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten Präventivmaßnahmen in der Medizin und sie können den Geimpften vor Erkrankungen und Tod schützen. Nach bundesdeutschem Recht, wir wissen es, existiert in Deutschland derzeit keine Impfpfl icht. Alle Versuche sie einzuführen, endeten bislang aus medizinischen oder rechtlichen Erwägungen ohne Erfolg. Durch Verordnungsermächtigungen im Paragrafen 20 des Infektionsschutzgesetzes können Bund oder Länder zwar anordnen, dass die Bevölkerung an Schutzimpfungen teilzunehmen hat, dies ist vom Gesetzgeber aber eben nur für übertragbare Krankheiten mit klinisch schweren Verlaufsformen und schneller epidemischer Verbreitung vorgesehen. Die allgemein üblichen Infektionskrankheiten, die hier auch alle schon genannt sind, sind ausdrücklich nicht in diese Ermächtigung einbezogen worden.
Mit Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Jahre 2001 wurde allerdings erstmals bundesweit gesetzlich verankert, dass bei der Einschulung in allgemeinbildende Schulen das zuständige Gesundheitsamt den Impfstatus der Kinder erheben muss. Die gewonnenen Daten werden anonymisiert dem Robert-Koch-Institut übermittelt.
In Mecklenburg-Vorpommern werden diese Daten bei der Schuleingangsuntersuchung bereits seit 1991 erhoben und fanden auch Eingang in die Kindergesundheitsberichterstattung 2006. Neben den Einschulungsuntersuchungen werden vom kinder- und jugendärztlichen Dienst der Gesundheitsämter auch die Impfdaten bei den Reihenuntersuchungen in den 4. und 8. Klassen erfasst. Auch die Zusammenarbeit der Kitas mit den Eltern im Rahmen der Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes in den vergangenen Jahren hat sich bewährt.
Anders als viele andere Bundesländer haben wir in Mecklenburg-Vorpommern einen fl ächendeckend sehr aussagekräftigen Informationsstand über den Impfstatus der Kinder und Jugendlichen und auf der Grundlage dieser Daten entsteht in unserem Land ein sehr positives Bild. So lag im Jahr 2004 sowohl bei den Schulanfängern als auch bei den Kindern in den 4. und 8. Klassen der Durchimpfungsgrad bei weit über 90 Prozent. Anzustreben sind etwa 90 Prozent. Das heißt, wir haben bei den meisten Impfungen, außer bei der Hepatitis-B-Impfung, die ja erst später eingeführt wurde, einen sehr guten Stand fl ächendeckend im Land. Es ist deshalb außerordentlich zu begrüßen, über eine intensive Öffentlichkeitsarbeit diesen guten Stand auch bei den nachfolgenden Kindergenerationen, eigentlich müsste man aber sagen, bei den Elterngenerationen, zu halten. Schließlich sind es die Eltern und die Älteren, die im Interesse der Kinder und Jugendlichen aufgeklärt werden müssen, um hier entsprechend zu handeln und sich entsprechend zu verhalten.
Und insofern denke ich, dass die Öffentlichkeitsarbeit gerade auch der Sensibilisierung Älterer dient, die früher zwar geimpft wurden, das aber heute gar nicht mehr so im Blick haben, um sie für das Impfen als effektive Form eines nachlassenden Schutzes zu sensibilisieren. Also Punkt 1 des Antrages wird von uns uneingeschränkt befürwortet.
Punkt 2 ist in unserem Land aufgrund der hohen Durchimpfungsrate eigentlich nicht erforderlich. Meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, dass wir aber in den alten Bundesländern hier einen ganz anderen Stand haben, dass auch mit dem Auftreten von Mutanten beziehungsweise dem Durchbruch von Resistenzen hier auch der Impfschutz mitunter nachlassen oder eben die Schutzgrenze durchbrochen werden kann. Also im Interesse der Kinder und Jugendlichen, vor allem in den alten Bundesländern, aber eben auch der Älteren, bei denen ein nachlassender Impfschutz vielleicht aufgetreten ist, kann Öffentlichkeitsarbeit zur weiteren Sensibilisierung beitragen und eine positive Haltung zu Impfschutzmaßnahmen auch durch den hier im Antrag vorgesehenen Schritt erreicht werden. – Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Impfen ist die beste und wirksamste Maßnahme der Gesundheitsprävention. Sie ist hinsichtlich Effektivität und Effi zienz unschlagbar. Mit keiner anderen Maßnahme erreicht man mit einem so geringen Aufwand einen so großen Erfolg, sowohl für den Einzelnen als auch für die Gemeinschaft. Gleichzeitig konnten Risiken und Nebenwirkungen einer Impfung in den letzten Jahrzehnten weiter reduziert werden. Mögliche Risiken und Nebenwirkungen sind im Vergleich zu den immensen gesundheitlichen Vorteilen inzwischen als äußerst gering einzustufen.
Doch leider ist diese Tatsache in der Bevölkerung immer noch nicht sehr weit verbreitet. Zudem gibt es in einigen Teilen unserer Bevölkerung eine zunehmende Fehlkenntnis über die tatsächlichen medizinischen Zusammenhänge. Dies hat zur Folge, dass unbegründete Ängste nicht selten eine allgemeine Ablehnung gegen das Impfen zur Folge haben. Hier muss mit einer Aufklärungskampagne stärker als bisher gegengesteuert werden. Bestehende Irrtümer und Unklarheiten müssen durch verstärkte Informationen beseitigt werden. Ferner gilt es, die Menschen insgesamt für dieses Thema zu sensibilisieren und sie aufzufordern, für einen umfassenden Impfschutz Sorge zu tragen. Hierbei gilt es, sowohl im Kinder- und Jugendalter eine vollständige Grundimmunisierung zu erreichen als auch im Erwachsenenalter die regelmäßigen Auffrischungsimpfungen durchzuführen.
Daher wollen wir, dass der Landtag die Landesregierung bittet, gemeinsam mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Verbesserung des Impfschutzes zu verstärken. Ferner soll die Landesregierung gebeten werden, gemeinsam mit Bund und Ländern die Einführung einer Impfpfl icht zu prüfen und den Landtag im ersten Halbjahr 2009 über die Ergeb
nisse zu unterrichten. Denn die wenigen beziehungsweise kaum noch festzustellenden Komplikationen beim Impfen stehen, wie bereits erwähnt, heutzutage in keinem Verhältnis zum Risiko, das von unterlassenen Impfungen für den Einzelnen, aber auch für die Gesamtbevölkerung ausgeht.
Es ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass eine zwingend notwendige Überprüfung des Impfschutzes zwischen dem 9. und dem 17. Lebensjahr inzwischen in unserem Land nur noch selten erfolgt, da diese Altersgruppe in der Regel kaum noch zum Arzt geht. Aber auch bei den Erwachsenen setzt sich dieser Trend fort. Die Grundimmunisierung aus Kindertagen wird viel zu selten aufgefrischt. Trotz des gegenwärtigen Wellnesstrends und eines zunehmenden Gesundheitsbewusstseins fi ndet dieses Thema in der Öffentlichkeit jedoch weiterhin zu wenig Beachtung.
Die negativen Folgen sind bereits besorgniserregend und heute spürbar. So ist zum Beispiel in MecklenburgVorpommern die Anzahl der Keuchhusteninfektionen trotz Geburtenrückgangs seit 1990 von damals 10 auf 1.173 Erkrankungsfälle im Jahr 2006 angestiegen. Von November 2001 bis April 2002 grassierten die Masern in Coburg und Umgebung. Fast 80 Prozent aller Erkrankungsfälle kamen aus Coburg. Insgesamt waren es mehr als 1.000 Fälle. Bei elf Prozent der Patienten kam es im Verlauf der Erkrankung sogar zu Komplikationen wie Lungen- oder Mittelohrentzündungen. In NordrheinWestfalen erkrankten im letzten Jahr innerhalb weniger Wochen rund 1.100 Menschen an Masern, davon mussten 160 in Krankenhäuser. Ein 7-jähriges Mädchen aus Leverkusen leidet nach einer Maserngehirnentzündung unter schweren Folgen, hat Wissensverluste und musste in eine Förderschule wechseln. Ein 17-jähriger Junge aus Dortmund, eine 26 Jahre alte Frau aus Mönchengladbach sind ebenfalls an der durch Masernviren ausgelösten Infektion des Gehirns erkrankt. 100 bis 150 neue Fälle wurden pro Woche während dieser Epidemie in Nordrhein-Westfalen verzeichnet.
Daher ist ein Weg, die Bevölkerung stärker für den Impfschutz und dessen zwingende Notwendigkeit zu sensibilisieren. Auch die Einführung einer allgemeinen Impfpfl icht ist insbesondere unter epidemiologischen Gesichtspunkten zu prüfen. Das Beispiel der Masern macht deutlich, dass die Jüngsten in unserer Gesellschaft auf diesen umfassenden Schutz zwingend angewiesen sind. Sie können nicht sofort nach der Geburt geimpft werden, weil ihr Immunsystem noch nicht voll entwickelt ist. Daher sind sie darauf angewiesen, dass das Virus nicht in der Bevölkerung ungehindert auf sie übertragen werden kann. Nur eine hohe Durchimpfungsrate in der Bevölkerung kann dies verhindern.
Gleichwohl sollten bei der Durchführung von Impfungen immer die Interessen von Kind, Eltern und öffentlicher Gesundheitsvorsorge gleichmäßig berücksichtigt werden. Eine ethische Diskussion allein auf Grundlage der informierten Einwilligung wird der vielschichtigen Dimension der Impfproblematik jedoch nicht gerecht. In bestimmten Fällen erscheint somit eine Impfung auch gegen den Willen der Eltern legitim, zum Beispiel, wenn das allgemeine Kindeswohl gefährdet ist. Untersuchungen in der Vergangenheit haben zudem gezeigt, dass impfkritische Eltern andere Entscheidungskriterien verwenden, als bislang von Experten angenommen. Für die weitere Diskussion sind daher die Grenzen der informierten Einwilligung sowie der Einwilligungsspielraum älterer Kinder zu präzisieren. Schließlich sollten unbedingt empirische Unter
suchungen durchgeführt werden, um insbesondere die Beweggründe impfkritischer Eltern besser zu verstehen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Antrag der Koalition und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Heike Polzin, SPD: Herr Grabow ist auch dafür. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, der ist sehr vernünftig.)
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Anliegen der Fraktionen von CDU und SPD, den Impfschutz in M-V zu verbessern, ist grundsätzlich zu begrüßen. Vorsorge, Prävention und Gesundheitserziehung bilden wichtige Eckpfeiler für ein Bundesland, das sich dem Thema Gesundheit besonders verschrieben hat. Trotz einer guten Impfquote in M-V bleiben Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar. Diese Werbung für das Impfen muss zielgruppengerecht und problemorientiert erfolgen. Gerade bei der Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche wird das Thema Impfschutz unwesentlich oder auch zum Teil bewusst vernachlässigt. Hier haben Verbesserungen stattzufi nden. In Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und bei jedem Arztbesuch müssen Eltern und Kinder über den richtigen Impfschutz informiert werden. Die Verantwortlichen in den Gesundheitsämtern haben die Pfl icht, über alle Neuregelungen zum Thema Impfen umfassend zu informieren.
Deshalb hält die Fraktion der FDP es für wichtig, den vorliegenden Antrag dahin gehend zu ändern, die Neuerungen der jüngsten Gesundheitsreform mit in eine ProImpfkampagne aufzunehmen. Bürgerinnen und Bürger, die bislang aus Kostengründen auf Impfschutz verzichtet haben, müssen über den erweiterten Leistungskatalog der GKV informiert werden. Herr Nieszery hat ja dankenswerterweise schon mal die Abkürzung erklärt. Unser Änderungsantrag enthält zudem keine Forderung nach einer generellen Impfpfl icht. Selbstbestimmung und Eigenverantwortung müssen aber auch bei Gesundheitsfragen maßgeblich sein. Wir Liberalen sprechen uns daher gegen eine Einführung einer generellen Impfpfl icht aus.
Auch sollte und muss vor einer Impfpfl icht für alle eine Sichtung/Evaluation der hier geforderten Pro-Impfkampagne erfolgen.
Nach der Auswertung können wir immer noch eine Entscheidung treffen, ob eine Impfpfl icht gegebenenfalls in M-V einen Sinn macht. Bis dahin bitte ich Sie jedoch, nur für eine Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit zu sorgen.
(Beifall Toralf Schnur, FDP – Heike Polzin, SPD: Das ist jetzt schade, Herr Grabow. – Thomas Schwarz, SPD: Oh!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im ersten Absatz der Begründung enthält Ihr Antrag ein bezeichnendes, um nicht zu sagen, verräterisches Wort. Da ist von Durchimpfungsraten die Rede. Das erinnert an Fließbandproduktion oder, um im medizinischen Bereich zu bleiben, an eine Dampfdoktorei im Sinne einer Massenabfertigung ohne nähere Einzelfallprüfung. Festzuhalten ist, so oder so, dass Impfen generell eine Belastung für den Organismus darstellt. Das im Antrag genannte Durchimpfen mit dem eingangs erwähnten Ziel einer Impfpfl icht gemäß der Ständigen Impfkommission widerspricht ganz klar dem individuellen Auftrag des Arztes: primum nil nocere – zuallererst nicht schaden, wusste schon der alte Hippokrates. Auf die Impferei des Nachwuchses bezogen heißt das, zuallererst muss ein verantwortungsbewusster Arzt das Kind auf seinen Gesundheitszustand hin untersuchen und die Eltern über Sinnhaftigkeit und Gefahren der aktuellen Impfung aufklären. Klingt schön, steht auf dem Papier, widerspricht aber dennoch viel zu oft der gängigen Praxis. Viele Ärzte schließen sich den Empfehlungen
der Ständigen Impfkommission an, um auf der sicheren Seite zu stehen, wie es der Münchner Kinderarzt Doktor Martin Hirte im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk ausdrückte: „Denn bei Prozessen um Schadensersatz bei Impf- oder Krankheitsfolgen gelten die öffentlichen Impfempfehlungen als medizinischer Standard. Wenn geimpft wurde, haftet in aller Regel der Staat“, so Doktor Hirte weiter.
Transparenz, von der auch hier in diesem Hause so oft gesprochen wird, ist sowohl hinsichtlich der Impfkomplikation als auch in anderer Hinsicht in keiner Weise gegeben. Das Paul-Ehrlich-Institut, Bundesbehörde für die Zulassung von Impfstoffen, betrachtet Informationen über Zulassungsverfahren und Risiko-Nutzen-Analysen als Betriebsgeheimnis der Hersteller. Für die Beteiligten, nicht zuletzt den Eltern, ist es aufgrund der fehlenden Datenvorlagen unmöglich, ein auch nur einigermaßen erschöpfendes Urteil zu fällen. Der schon genannte Doktor Hirte drückt es auch so aus: „Eine objektive Information ist nicht möglich, da es keine industrieunabhängige Impfforschung gibt.“
Bis zur Zulassung eines neuen Impfstoffes hat einzig und allein die Pharmaindustrie den Hut auf. Relevante Nebenwirkungen gäbe es nicht, heißt immer wieder seitens der Ständigen Impfkommission. Die anerkannte Veröffentlichung „Arznei-Telegramm“ enthält die Bemerkung, dass bei fast allen Mitgliedern der STIKO fi nanzielle Verfl echtungen zur Pharmaindustrie gegeben sind.
Studien zu Nebenwirkungen der Impfpräparate fi nden zwar statt, doch umfassen die Untersuchungen lediglich Zeiträume von sieben Tagen bis vier Wochen nach Impfung. Der momentanen Praxis gebricht es also an Langzeituntersuchungen, die auch den Gesundheitszustand geimpfter und ungeimpfter Kinder über Jahre hinweg
zum Inhalt haben müssen, um auf diese Weise auch den tatsächlichen Nutzen einer Impfung bewerten zu können. Im Rahmen des so genannten Meldewesens werden jedoch nur Nebenwirkungen in einem Zeitfenster von fünf bis sieben Tagen anerkannt. Alle anderen würden ohnehin nicht akzeptiert. Doch gerade die Langzeitwirkungen sind es ja, die das Interesse von Wissenschaftlern erwecken.
Was berücksichtigen also die Regierungsfraktionen in ihrem Antrag nicht? Während die durchgemachte Krankheit, beispielsweise Masern, wie es heute häufi g erwähnt worden ist, tatsächlich und in der Regel lebenslang Immunität sichert, schützt die Impfung nicht garantiert und erst recht nicht auf Dauer. Eine Impfung verlangt generell eine Abwägung im Einzelfall.