Vielen Dank, Frau Ministerin, für diese ausführliche Darlegung der Ablehnungsgründe. Denen schließt sich die Fraktion der SPD ausdrücklich an.
Sie ersparen mir eine Menge Arbeit, hier jetzt meine Rede vorzulesen. Das können wir uns sparen. Sie haben das ausführlich dargestellt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion! Auch der vorliegende Antrag ist ein Marketingantrag und der Werbeslogan lautet: Folgt dem liberalen Weltbild! Ich will aber hier hinzufügen, dass wir das an dieser Stelle gern tun, denn bei der Überwachung der Telekommunikation muss der Staat, müssen wir besondere Sorgfalt und Augenmaß walten lassen, handelt es sich doch schließlich um ein Instrument, das erheblich in die Grundrechte der Betroffenen eingreift.
Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Eingriff verdeckt erfolgt, die Betroffenen noch nicht einmal wissen, dass sie abgehört werden, und auch später nicht immer erfahren, dass sie abgehört wurden. Die Möglichkeiten des Staates …
Ach, wissen Sie, zu früher habe ich oft genug Position bezogen. Damit treffen Sie mich nun überhaupt nicht mehr. Sie sollten einmal meine Reden diesbezüglich nachlesen.
Die Möglichkeiten des Staates, Telefongespräche von Bürgerinnen und Bürgern unter bestimmten Voraussetzungen abhören zu können, zeigen das besondere Spannungsfeld, in dem sich der Gesetzgeber befi ndet. Auf der einen Seite gibt es einen staatlichen Strafverfolgungsanspruch, auf der anderen Seite die Verletzung von Grundrechten. Einerseits wissen wir, dass die Telefonüberwachung ein sinnvolles Mittel zur Verfolgung schwerer Kriminalität darstellt, andererseits darf das in einer freiheitlichen und demokratischen Rechtsordnung nur dann zulässig sein, wenn dies unter strengsten Voraussetzungen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit möglich ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Staat muss sich im Klaren sein, dass Überwachungsmaßnahmen im Allgemeinen und Überwachung der Telekommunikation im Besonderen nicht eben mal so nebenbei durchgeführt werden dürfen. In verschiedenen Erhebungen wurde festgestellt, dass deutschlandweit immer mehr Telefonüberwachungen durchgeführt werden. Ich habe gestern darauf verwiesen und die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Leonhard hat dieses bestätigt. Die Telefonüberwachungsmaßnahmen nehmen auch in Mecklenburg-Vorpommern im besorgniserregenden Umfang zu. Dort setzt der Antrag der FDP aus unserer Sicht völlig zu Recht an. Die Kollegen der FDP beziehen sich neben den Überwachungsmaßnahmen nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz vor allen Dingen auf die Regelungen der Strafprozessordnung Paragrafen 100a und 100b. Letztere dienen in den häufi gsten Fällen den Strafverfolgungsbehörden als Rechtsgrundlage.
Weiterhin verweist die FDP-Fraktion auf ein Forschungsprojekt der Universität Bielefeld, wonach der richterliche Vorbehalt und damit eine effektive Kontrolle der Maßnahmen nicht funktionieren. Ich möchte ergänzend darauf hinweisen, dass auch in einem Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht vom Mai 2003 unter anderem festgestellt wurde, dass über 20 Prozent der Überwachungs
beschlüsse lediglich formelhaft verfasst wurden, das heißt, eine Einzelfallbewertung fand erst gar nicht statt. Weiterhin hätten 15 Prozent der Richter lediglich den Gesetzestext als Begründung angeführt. Das muss man sich einmal vorstellen! Da wird eine Telefonüberwachung beantragt und als Begründung schreibt man den Gesetzestext ab. Sie werden mir zustimmen, wenn ich sage, das ist nicht im Sinne des Erfi nders.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, letztlich geht es meiner Fraktion vor allem darum, dass so wenig Überwachungsmaßnahmen wie möglich durchgeführt werden. Wir müssen die Ängste der Bürgerinnen und Bürger und auch die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger von einem Staat, der sich zunehmend zu einem Überwachungsstaat zu entwickeln droht, ernst nehmen. Ginge es nach dem Willen des Bundesinnenministers würden wir uns immer zu einem Überwachungsstaat entwickeln. Angesichts einiger abenteuerlicher Vorstellungen von Herrn Schäuble müssen wir daher sehr darauf achten, dass die Politik in ihrem, man möchte schon fast sagen, Sicherheits- und Verfolgungswahn nicht durchdreht und stets das Augenmaß behält.
Gegen eine effi ziente Strafverfolgung der Organisierten Kriminalität wird keiner etwas ernsthaft vorbringen wollen und auch können. Wir dürfen aber nicht durch die Speicherung der Telekommunikationsdaten alle Bürgerinnen und Bürger faktisch unter einen Generalverdacht stellen. Wir wollen die Praxis der Telekommunikationsüberwachung auf den Prüfstand stellen. Das setzt voraus, dass der Landtag über Maßnahmen der Telefonüberwachung umfassend informiert wird, um so gegebenenfalls initiativ werden zu können. Ein jährlicher Bericht der Landesregierung ist dabei aus unserer Sicht hilfreich.
Eine Bemerkung möchte ich noch zum letzten Spiegelstrich des Antrages machen. Darin soll der Landtag über das Ergebnis der Maßnahmen informiert werden. Dieser Ansatz ist in Ordnung und auch erwünschenswert. Schließlich wollen auch wir gern wissen, wie effektiv die Telekommunikationsüberwachung überhaupt war. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in vielen Fällen die Telefonüberwachung als das alleinige Beweismittel nicht gibt. Rückschlüsse auf eine Erfolgsquote lassen sich dann nur schwer ziehen. Ich warne daher vor allzu hohen Erwartungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Fraktion stimmt dem Antrag der Fraktion der FDP zu. Wir werden dieses sensible Thema weiterhin kritisch begleiten. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es war vorhin richtig, dass wir das Gesetz geändert haben, um die G10-Kommission zu erweitern, damit Sie dann spätestens erkennen, dass Sie hier mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Ich bin Mitglied der G10-Kommission und ich muss sagen, so, wie uns die Maßnahmen zur Telefonüberwachung vorgestellt werden, ist das völlig korrekt, ist das ausreichend. Das, was wir an parlamentarischer Kontrolle haben wollen, bekommen wir in dieser Kommission. Ich denke, der Kollege Schulte kann das ebenfalls bestätigen.
Dann will ich Ihnen auch noch ganz persönlich sagen: Von mir aus kann jeder mich abhören. Ich habe nichts zu verbergen.
Das hat mit Logik nichts zu tun. Die fehlt Ihnen in Ihrer Argumentation. Für mich steht fest, was der Staat zur Sicherheit seiner Bürger machen muss, das muss er tun,
Sie haben keine Ahnung und wissen nicht, wovon Sie reden. Ich lasse mich davon nicht abbringen zu sagen, dass der Staat die Maßnahmen zur Sicherheit seiner Bürger ergreifen muss,
die notwendig sind, und das ist hier völlig in Ordnung. Deshalb bin ich der Meinung, dieser Antrag ist falsch, er ist überfl üssig. Ich fi nde insbesondere, dass das, was die Frau Ministerin gesagt hat, bemerkenswert ist. Wir sind als Legislative nicht berechtigt, in die Entscheidungen der Richter einzugreifen, sie infrage zu stellen.
Und wenn wirklich einmal die Argumentation, Herr Kollege Ritter, in dem schriftlichen Bescheid eines Richters am Gesetzestext orientiert ist, ist damit noch längst nicht gesagt, dass nicht die notwendige Sorgfalt gewahrt worden ist. Das muss man auch einmal sehen.
Die Zahl der Überwachungen, die wir in der G10-Kommission zur Kenntnis bekommen, ist so bescheiden und so gering, dass es sich eigentlich nicht lohnt, darüber zu diskutieren.
Sie werden erkennen, das wird alles mit Sorgfalt gemacht. Die Tatbestände, deretwegen Überwachungen erfolgen, werden minutiös dargelegt und begründet. Ich habe nicht einen Fall erlebt, wo man sagen konnte, das hätten sie auch anders regeln können. – Danke schön.