Ich habe hier noch den Grundsatzbeschluss – den hat auch Herr Koplin seinerzeit mit unterzeichnet –, der eigentlich Präambel dieses Krankenhausplanes sein sollte und der genau darauf Bezug nimmt, was Sie hier in Ihrem Antrag in Punkt 1 fordern. Das ist alles schon Bestandteil des Krankenhausplanes.
Wir stehen nach wie vor zu den 35 Krankenhäusern hier im Land, denen wir natürlich auch im Rahmen des Krankenhausplanes Aufl agen gegeben haben. Wir haben ihnen die Aufl age gegeben, sich umzustrukturieren, teilweise zu medizinischen Versorgungszentren, zwischen den Häusern Kooperationen einzugehen und so weiter und so fort. All das steht im Krankenhausplan.
Kein Krankenhaus, meine Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern ist durch die Politik derzeit infrage gestellt. Wir haben aber nichtsdestotrotz zwei Problemkreise in Zukunft, und zwar in naher Zukunft, abzuarbeiten. Wir haben es mit einer hochgradigen Privatisierung unserer Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern zu tun. Das ist ein Sachverhalt, den wir nur schwer beeinfl ussen können, aber wir sollten sowohl in den Kommunen als auch im Land darauf achten, dass es bei der Übernahme durch private Träger nicht zu Monopolstellungen einzelner Konzerne kommt, weil ich glaube, dass dann die privaten Krankenhausträger versuchen werden, eine Krankenhausplanung zu machen, die allein marktwirtschaftlichen Kriterien untergeordnet wird. Und das ist auf keinen Fall gut für die Patienten.
Das zweite Problem haben Sie in Ihrem Antrag unter Punkt 2 subsumiert und das ist die Zukunft der Krankenhausfi nanzierung in der Bundesrepublik Deutschland. Und in der Tat gibt es dort, ich sage mal, einen gewis
sen Richtungsstreit. Sie befürchten eine rein monistische Krankenhausfi nanzierung, das heißt, die Kostenträger und damit die Beitragszahler zahlen beispielsweise einen Zuschlag zu den DRGs, der für Investitionen genommen wird, und demzufolge entscheiden auch die Kostenträger über die Standorte der einzelnen Krankenhäuser, das heißt, die strukturpolitische Planungskomponente für das Land wird auf die Kassen übertragen.
Das wäre auch aus meiner Sicht und aus Sicht der SPD sicherlich das Schlimmste, was uns passieren könnte, aber ich glaube auch nicht, dass es dazu kommen wird. Die Gesundheitsminister haben dementsprechend auch schon beraten, Frau Linke.
Ich weiß nicht, ob Ihnen die Grundlagen dieser Planung bekannt sind. Ich möchte Sie trotzdem noch einmal zitieren, weil ich diesen Märchen keinen Vorschub leisten möchte. Es gibt dort unter der Beschlusslage folgende Festlegung, ich zitiere: „Bei der Entscheidung über die Weiterentwicklung der Krankenhausplanung und -fi nanzierung sind folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:
3.3 Auch künftig wird staatlich verantwortete Krankenhausplanung notwendig bleiben. Die Detailtiefe der Krankenhausplanung“ kann „zugunsten einer Rahmenplanung“ zurückgeführt werden, die sich standortbezogen insbesondere auf die Sicherstellung einer „Grund- und Notfallversorgung“ bezieht und regionen- und länderbezogen die bedarfsnotwendigen Versorgungskapazitäten defi niert.
Frau Linke, wir sind weit davon entfernt, hier ein monistisches System dauerhaft zu etablieren. Das ist die Festlegung der Gesundheitsminister und an diesem Gerüst werden sie sich bei der weiteren Beratung entlanghangeln.
Erstens. Kein Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern ist in seiner Existenz durch politische Entscheidungen gefährdet. Dafür wird die SPD-Fraktion nach wie vor, Frau Linke, mit aller Entschiedenheit kämpfen.
Zweitens. Wir bekennen uns ausdrücklich zu einem, wenn auch in absehbarer Zeit modifi zierten dualen Finanzierungssystem für unsere Krankenhäuser, in dem das Land vor allem die Planungshoheit über die Krankenhausstandorte behält. Diese Festlegungen stehen zum größten Teil, das habe ich auch schon betont, in Ihrem Krankenhausplan, Frau Linke. Dieser besitzt Gültigkeit bis zum 31.12.2008 und bedarf auf keinen Fall der Auffrischung durch diesen überfl üssigen Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich habe mich vorbereitet und ich hätte jetzt ähnlich wie Herr Nieszery …
(Jörg Heydorn, SPD: Das erwarten wir auch von Ihnen. – Zuruf von Helmut Holter, Die Linkspartei.PDS)
Herr Heydorn, geben Sie mir doch wenigstens eine Chance, dass ich anfangen kann, bevor Sie mich gleich wieder unterbrechen.
Ich habe mich genauso gut vorbereitet. Auch ich habe mir den Krankenhausplan durchgelesen und festgestellt, eigentlich sind da viele Sachen grundsätzlich gesagt, die heute nicht anders sind wie damals, wo ich davon ausgehe, dass das heute Bestand hat und dass das weiter so bestehen wird.
Herr Nieszery, die Gesundheitsministerkonferenz schreibt auf Seite 3 zum Beispiel, ich will es vorlesen: „Sowohl das duale als auch das monistische Finanzierungssystem können auf Dauer nur bestehen, wenn sie mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden.“
„Die monistische Finanzierung stellt heute noch keine Alternative zum gegenwärtigen dualen System dar.“ Ich glaube, das haben alle gesagt, also das ist deutlich geworden.
und zwar die privaten und die gemeinnützigen. Es ist ja die Mehrheit, die hier im Lande ist. Wenn wir einmal gucken, gibt es noch drei Krankenhäuser, eins davon in Rostock. Darüber diskutieren wir gerade, in welcher Struktur das irgendwann einmal landen soll.
Ich möchte auch da einen Dank sagen. Und ich glaube, dass sie eine sehr, sehr gute Arbeit hier im Lande tun als Träger.
Und ich glaube, sie haben bewiesen, dass Krankenhäuser in privater oder gemeinnütziger Hand funktionieren können und die medizinische Versorgung unseres Landes darstellen.
Ich gehe davon aus, da das Gesetz bis 2008 geht, dass wir in diesem Jahr noch eine Verlängerung im Ausschuss erwarten dürfen. Insofern glaube ich auch, dass dieser Antrag heute zu diesem Zeitpunkt nicht unbedingt sein müsste. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Land hat eine sehr gut ausgestattete Krankenhauslandschaft mit derzeit 35 Krankenhäusern. Sie gewährleisten eine fl ächendeckende, wohnortnahe stationäre medizinische Versorgung und auch im Bereich der ambulanten fachärztlichen Versorgung sind sie insbesondere in der Maximalversorgung und in dünn besiedelten ländlichen Gegenden unentbehrlich. Die Krankenhauslandschaft ist aber nicht statisch, sie entwickelt sich weiter, sie passt sich an die veränderten Rahmenbedingungen an und an neue Bedarfe. Stillstand bedeutet wie überall im Leben auch hier Rückschritt. Das wollen wir nicht. Daher können wir die Botschaft der Linkspartei.PDS, alles soll so bleiben, wie es gegenwärtig ist, nicht befürworten und auch nicht unterstützen.
Der permanente Wandel macht auch vor unseren Krankenhäusern nicht halt. Das haben die letzten Jahre bereits deutlich bewiesen. Außerdem wird die unserem Land noch bevorstehende demografi sche Entwicklung in den kommenden Jahren einen größeren Wandel erforderlich machen. Die Alterung der Bevölkerung wie auch die der Ärzteschaft sowie der gleichzeitige dramatische Rückgang der Einwohnerzahl und der Bevölkerungsdichte wird insbesondere in den strukturschwachen ländlichen Regionen zu erheblichen Veränderungen führen. Ziel muss hierbei stets sein, dass die fl ächendeckende medizinische Versorgung zukünftig möglichst wohnortnah erbracht wird. Kein Standort soll somit geschlossen werden. Das heißt aber nicht, dass wir zukünftig weiterhin 35 Krankenhäuser haben werden. Ob alle 35 Krankenhäuser in der bestehenden Form als eigenständige Häuser erhalten bleiben, ist nicht von Bedeutung. Vielmehr kommt es ausschließlich darauf an, dass, wie bereits gesagt, an den bestehenden Standorten auch in Zukunft eine fl ächendeckende stationäre medizinische Versorgung auf hohem Niveau gewährleistet ist.
Die Vergangenheit hat bereits gezeigt, dass durch Fusionen und Kooperationen schwach ausgelastete Standorte gestärkt werden konnten. Wenn sich die Anzahl der Krankenhäuser in den nächsten Jahren weiter reduzieren sollte, so ist damit nicht eine Reduzierung der Standorte verbunden. Beste Beispiele sind das AMEOS DiakonieKlinikum in Ueckermünde mit den Standorten Ueckermünde und Anklam oder das Krankenhaus Altentreptow, das jetzt zum Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg gehört. Im Übrigen ist dies eine unternehmerische Entscheidung der jeweiligen Träger und Gesellschafter der Krankenhäuser. Das Land kann lediglich über die Zukunft der beiden Universitätsklinika entscheiden, die als Anstalten des öffentlichen Rechts in Landesträgerschaft sind.
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Sie haben Frau Dr. Linke aber auch überhaupt nicht zugehört.)
Über die Weiterentwicklung und unternehmerische Neupositionierung der übrigen Einrichtungen entscheidet jedes Haus beziehungsweise jeder Träger eigenverant