Vor diesem Hintergrund und vertrauend auf diese politischen Vorgaben haben sich die Landwirtschaftsbetriebe in unserem Land in den bekannten Strukturen erfolgreich entwickelt. Deshalb ist es nur logisch, allen Tendenzen, die große landwirtschaftliche Unternehmen schlechter stellen würden als Unternehmen mit geringerer Betriebsfl äche, konsequent entgegenzutreten. Außerdem wird bei den Betriebsgrößenvergleichen gern vergessen, dass die Agrargenossenschaften als Nachfolgebetriebe der ehemaligen LPGen mit durchschnittlich 50 Mitgliedern eine große Zahl von Eigentümern aufweisen, die nun dafür bestraft würden, dass sie sich auf politische Grundsatzentscheidungen verlassen haben.
Eine solche politische Grundsatzentscheidung war auch das zur letzten Agrarreform formulierte Ziel, jeden Hektar fördertechnisch gleich zu behandeln. Diese Ungleichbehandlung durch die Einführung von Kappungsgrenzen oder nichtlinearer Kürzungsmodelle entstünde zum Beispiel dadurch, dass Großbetriebe für jeden Hektar die im Vergleich zu anderen Mitbewerberländern höheren EUStandards vor allem in den Bereichen Natur, Umwelt und Tierschutz zu erfüllen hätten, ohne dafür für jeden Hektar auch den entsprechenden Ausgleich zu erhalten. Und dass die Einhaltung dieser Standards mit erheblichen Nachweispfl ichten verbunden ist und genau kontrolliert wird, ist uns allen bestens bekannt. Es spricht also alles dafür, dass von vornherein allen Bestrebungen entgegengetreten wird, eine Ungleichbehandlung von Landwirtschaftsunternehmen einzuleiten. Von daher bitte ich um Unterstützung unseres Antrags.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/588 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer für diesen Überweisungsvorschlag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Wer enthält sich der Stimme? – Mit fünf Enthaltungen bei der Linkspartei.PDS, Zustimmung der FDP und NPD ist bei Ablehnung der Koalitionsparteien dieser Überweisungsvorschlag abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/628 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei Zustimmung der Linkspartei.PDS, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP sowie Enthaltung der NPD ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/588. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU, Ablehnung durch die Fraktion der Linkspartei.PDS sowie Enthaltung der Linkspartei.PDS, einer Enthaltung der FDP, einer Zustimmung der FDP und Ablehnung der NPD ist dieser Antrag angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS – Für ein solidarisches Gesundheitswesen – Zukunft der Krankenhäuser sichern, Drucksache 5/598.
Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS: Für ein solidarisches Gesundheitswesen – Zukunft der Krankenhäuser sichern – Drucksache 5/598 –
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! „Für ein solidarisches Gesundheitswesen – Zukunft der Krankenhäuser sichern“, so der Titel unseres Antrages. Es ist verständlich, ja, es liegt in der Natur der Sache, dass Sie, verehrte Damen und Herren der Regierungspartei CDU, diesem unserem Oppositionsantrag zunächst einmal mit Ihrer Pressemitteilung widersprechen. Es ist dann aber doch erfreulich, dass Sie sich bei der Begründung dieses Widerspruchs teilweise auf den seit 1990 übergreifenden Konsens aller hier im Landtag und in den Regierungen in der Vergangenheit vertretenen Parteien besinnen und auf unsere Formulierungen zurückgreifen.
Ja, Krankenhäuser sind bedeutsame Zentren der medizinischen Versorgung im Land. Ihnen obliegt gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten und den zahlreichen medizinisch-diagnostischen sowie medizinisch-therapeutischen Einrichtungen des Landes die schwierige Aufgabe, in einem dünn besiedelten Flächenland mit einer rückläufi gen und älter werdenden Bevölkerung die fl ächendeckende, wohnortnahe und bedarfsgerechte medizinische Versorgung sicherzustellen. Das war eine Aufgabe der Vergangenheit, das ist eine Aufgabe der Gegenwart und das wird vor allem eine Aufgabe der Zukunft sein.
Die Sicherstellung der Krankenhausversorgung ist eine öffentliche Aufgabe des jeweiligen Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte. Wir haben darüber viel gestritten, auch hier im Landtag, wie mittels der Krankenhausplanung diesem Sicherstellungsauftrag optimal entsprochen werden kann. In der Verknüpfung von bedarfsgerechter Planung und dualer Finanzierung liegt die herausgehobene Bedeutung der Krankenhausplanung. Die Plangröße von circa 85 Prozent Auslastung der stationären Kapazitäten ist in Mecklenburg-Vorpommern erreicht. Diese hohe Treffsicherheit ist Ausdruck einer ergebnisorientierten Planung der Beteiligten bei der Erarbeitung des IV. Krankenhausplanes im Jahr 2004 und damit die entscheidende Voraussetzung für einen effektiven Einsatz der fi nanziellen Mittel.
Ich stelle das noch einmal so heraus, weil die CDU in ihrer Pressemitteilung vom 7. Juni 2007 grandios irrt, wenn sie schreibt, ich zitiere: „Das Land kann in eigener Zuständigkeit lediglich über die Zukunft der beiden Universitätsklinika entscheiden, die als Anstalten des öffentlichen Rechts in Landesträgerschaft sind. Über die Weiterentwicklung und unternehmerische Neupositionierung der übrigen Krankenhäuser entscheidet jedes Haus eigenverantwortlich. So soll es auch bleiben“. So weit die CDU. Ihren Ausführungen folgend, verehrte Abgeordnete der CDU, müssten wir akzeptieren, dass es keine staatliche Verantwortung für Planung und fl ächendeckende Sicherstellung von akut-stationären medizinischen Leistungen gibt. Hier beschreiben Sie eine Entwicklung, die Sie sich vielleicht wünschen, welche die Linkspartei.PDS und mit uns der Großteil der Bevölkerung aber ablehnen und die auch der herrschenden Gesetzeslage widerspricht.
Der Krankenhausplan als Instrument staatlicher Planung basiert zunächst einmal auf einer Bedarfsermittlung an akut-stationären medizinischen Leistungen und legt erst dann fest, durch wen diese erbracht werden. Krankenhäuser sind keine frei verfügbaren Instrumente für unternehmerische Strategien souveräner Unternehmen auf freien, durch Wettbewerb gekennzeichneten Märkten, wie die CDU vermutet, sondern Instrumente des öffentlich- rechtlichen Gesundheitssystems, um die im System angelegten Ziele der bedarfsgerechten, fl ächendeckenden Versorgung tatsächlich zu erreichen.
Die Krankenhausträger werden durch einen gesetzlichen Rahmen zu Handlungen aufgefordert, denen sie sich nicht verweigern können. Sie müssen zum Ziel der Kostensenkung beitragen, nicht nur indem sie für sich selbst alle Möglichkeiten betrieblicher Art ausschöpfen und Kosteneinsparpotenziale in die Budgetverhandlungen einbringen. Das betrifft natürlich jedes einzelne der 35 Krankenhäuser im Land, ob es nun ein eigenständiges kommunales Krankenhaus wie das Klinikum Südstadt in Rostock ist oder im gemeinnützigen Verbund, wie zwischen Neubrandenburg und Malchin organisiert, beziehungsweise ob im oder am Krankenhaus ein MVZ oder eine niedergelassene Arztpraxis angesiedelt ist. Das alles beeinfl usst den Charakter dieser öffentlichen Aufgabe in keiner Weise.
Nun müsste das, was die CDU Mecklenburg-Vorpommern schreibt, uns nicht unbedingt irritieren, wenn es nicht seit einem Jahr den Auftrag gäbe, die duale Krankenhausfi nanzierung auf deren Zukunftsfähigkeit hin zu überprüfen.
Verschiedene Ministerkonferenzen und andere Gremien sind mit dem Prüfauftrag befasst. Die Linkspartei.PDS wendet sich mit dem vorliegenden Antrag gegen einen Ausstieg aus der dualen Krankenhausfi nanzierung.
Wir wenden uns damit gegen den Ausstieg aus der steuerfi nanzierten Übernahme von Investitionskosten zur Absicherung der Bedarfe an akut-stationären medizinischen Leistungen.
Die hervorragenden Leistungen unserer Krankenhäuser, die täglich erbracht werden, basieren auch auf deren guter Ausstattung. Mehr als 1,7 Milliarden Euro öffentlicher Gelder sind im Rahmen der dualen Finanzierung seit 1991 in die Rekonstruktion
Herr Glawe, es ist wunderschön, dass es uns gelungen ist, dass wir heute sehen können, dass der Neubau in Neustrelitz ebenfalls im Werden begriffen ist.
Ein Ausstieg aus der dualen Finanzierung käme dem Übergang zur monistischen Kassenfi nanzierung gleich. Welche Gründe sprechen dagegen? Der Prozess einer bedarfsgerechten Krankenhausplanung wird gefährdet. Kassen haben Eigeninteressen. Monistik bedeutet Kassenfi nanzierung. Kassen wollen Geld sparen, auch wenn damit Einschränkungen oder Zusatzbelastungen für die Patienten, wie zum Beispiel ein regional eingeschränktes Leistungsangebot und längere Wege, verbunden sind. Die Gesundheitsreform 2007 hat das Problem der Beitragsschwäche der gesetzlichen Krankenkassen nicht thematisiert, folglich auch nicht gelöst. Kassen werden möglicherweise Bedarfe anders defi nieren, um Ausgaben zu mindern. Das fl ächendeckende Gesundheitswesen wird ausgedünnt. Der Kostenträger wird die Planungsverantwortung beanspruchen.
Denken Sie an die Entwicklung der stationären Rehabilitation in Mecklenburg-Vorpommern. Diese zeigt das unbefriedigende Ergebnis von fehlender staatlicher Planung und Förderung in einem wichtigen Teilbereich des Gesundheitswesens. Hier wurde in einem freien Wettbewerb mit Billigung der Kassen ein Mehrfaches an bundesweit üblichen und landesweit erforderlichen Kapazitäten geschaffen. Die so entstandenen Überkapazitäten führen immer wieder zu unzureichender Auslastung bis hin zur Insolvenz – wir denken an die Klinik Dierhagen – und zum Teil zu einem Preiskampf zulasten der Beschäftigten.
Die Kosten für Investitionen müssten dann von den Beitragszahlern übernommen werden. Das heißt, Monistik bedeutet hundertprozentige Beitragswirksamkeit der Investitionskosten für den stationären Bereich. Das Gesundheitswesen wird damit weiter für marktwirtschaftliche Mechanismen geöffnet, es wird eine Entwicklung eingeleitet, die zulasten der Patientinnen und Patienten, aber auch der Beschäftigten geht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, im Interesse einer bedarfsgerechten, fl ächendeckenden und wohnortnahen Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes mit stationär-akuten Einrichtungen im Interesse des Gesundheitslandes Mecklenburg-Vorpommern bitte ich Sie, setzen Sie sich mit uns gemeinsam für den Erhalt unserer 35 Krankenhäuser, einschließlich deren Weiterentwicklung und deren weiterer Nutzungsformen im Rahmen des Gesundheitswesens, ein! Stichwort MVZ. Ich bitte Sie, setzen Sie sich für den Erhalt der dualen Krankenhausfi nanzierung ein! Ich bitte Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank.
Es hat jetzt um das Wort gebeten der Abgeordnete Herr Dr. Nieszery von der SPD. Herr Nieszery, Sie haben das Wort.
Frau Linke, Sie haben Glück, ich komme der Bitte von Frau Gramkow nach, jetzt nicht allzu doll draufzuhauen.
Das werde ich auch nicht tun, nein, ich werde es nicht tun, weil ich denke, wir sind es uns als Demokraten schuldig, uns konstruktiv mit den Anträgen des jeweils anderen auseinanderzusetzen.
Aber, Frau Linke, es ist schon erstaunlich, wie wenig Vertrauen Sie in Ihren eigenen Krankenhausplan haben.
(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Dr. Marianne Linke, Die Linkspartei.PDS: Nein, wir haben großes Vertrauen, deshalb haben wir heute den Antrag eingebracht.)
Es geht jetzt um diesen Krankenhausplan, da ist sogar noch Ihr Bild drin, Frau Linke. Der Krankenhausplan schreibt fest, das kann man hier im Antrag nachlesen, wir sind für eine bedarfsgerechte, fl ächendeckende, wohnortnahe Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes, sprechen uns für den Erhalt der 35 Krankenhäuser aus. Das alles ist die Philosophie dieses Krankenhausplanes, Frau Linke. Und wenn Sie sich richtig daran erinnern können, dann waren es die Fachpolitiker der Regierungskoalition, die diese Philosophie teilweise auch gegen Ihren Widerstand in diesen Krankenhausplan hineinformuliert haben, Frau Linke.