Protocol of the Session on May 9, 2007

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

wie gehen wir mit den Mitteln des Staates um und inwieweit trauen wir den Menschen vor Ort zu, wenn sie die Verantwortung bekommen, dass sie dann auch verantwortungsgemäß mit diesen Mitteln umgehen. Natürlich ist es auch überall ein Lernprozess, mit der Verantwortung umzugehen. Natürlich wird nicht auszuschließen sein, dass es auch zu Fehlentwicklungen kommt. So ist das. Aber, meine Damen und Herren, Herr Minister, wenn Sie von Fehlsteuerung sprechen, dann ist es nicht ausgeschlossen, dass diese Fehlsteuerung eben gerade auch durch Entscheidungen dieses Landtages kommt, und das ist manchmal noch schlimmer, als wenn eine Hochschule schnell ihre Fehlentscheidungen korrigieren kann.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Das ist das Problem. Deshalb trauen wir eben grundsätzlich den Menschen vor Ort mehr zu, als mit unseren schwerfälligen bürokratischen Regelungen immer wieder in diese Autonomie hineinzureden. Und das ist das Grundsätzliche.

Meine Damen und Herren, wenn Sie bestimmte Dinge in Einzelheiten kritisiert haben, ist es ja durchaus möglich, dass wir, wenn wir hier im Landtag neu sind, nicht in allem das vollkommen gesehen haben bei Einzelheiten. Deshalb hätten wir das ja auch gerne mit Ihnen in den Ausschüssen beraten, um nicht irgendwie vorschnell ein Gesetz zu beschließen, sondern das hätte schon in den

Ausschuss gehört und wir hätten dann mit Ihnen gemeinsam beraten, was möglich ist. Das hatten wir eigentlich gerade von Ihnen, von der CDU, erwartet, dass das zu machen ist. Wir bedauern das sehr.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Tja, Herr Kreher, so ist das.)

Noch etwas, Herr Minister, zu den Entscheidungsprozessen an den Hochschulen, an den Universitäten. Natürlich könnte ich mir vorstellen, dass wir uns Gedanken machen, wie wir diese Entscheidungsprozesse bei autonomen Universitäten so gestalten, dass sie verantwortungsbewusst von denen übernommen werden, die dauerhaft für die Universität Verantwortung tragen. Das ist vollkommen klar, das müsste überlegt werden. Insofern glaube ich auch nicht, meine Damen und Herren von der CDU, dass wir mit dem heutigen Tag dieses Problem bis 2009, 2011 oder wann auch immer abgeschlossen haben.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: 2009.)

Wir werden uns schon bei der nächsten Beratung, weil es um die Anhörung geht, weil es um den Volksentscheid geht, mit diesen Problemen noch länger befassen müssen. Ich bitte Sie nochmals, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zumindest für eine Überweisung in den Ausschuss mit zu. Darum kann ich nur bitten. Ich habe natürlich gehört, dass ich wahrscheinlich mit meiner Bitte keine Chance haben werde. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Reinhard Dankert, SPD: So ist das.)

Danke schön, Herr Kreher.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Herr Roolf, bitte.

Frau Präsidentin, namens der FDP-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.

Ich unterbreche für zwei Minuten, um die Listen zur Verfügung zu stellen.

Unterbrechung: 15.46 Uhr

Wiederbeginn: 15.50 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordneten, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/421 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Die Fraktion der FDP hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zur Überweisung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/421 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Ich höre und sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche noch einmal für zwei Minuten.

Unterbrechung: 15.56 Uhr

Wiederbeginn: 16.03 Uhr

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 59 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 16 Abgeordnete, mit Nein stimmten 38 Abgeordnete, es enthielten sich 5 Abgeordnete. Damit ist der Überweisungsvorschlag nicht angenommen. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern (Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst), auf der Drucksache 5/467.

Gesetzentwurf der Fraktion der NPD: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land MecklenburgVorpommern (Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – ÖGDG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/467 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Köster. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Saarland, welches als bisher einziges Land eine gesetzliche Grundlage geschaffen hat, komme ich später. Die NPD-Fraktion hat hier einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen von Kindern zu steigern und die Untersuchungspfl icht einzuführen. Warum verpfl ichtende und Vorsorgeuntersuchungen? Es hat sich gezeigt, dass die bestehenden Instrumente nicht genügen, um Kinder ausreichend vor Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Es sind nicht nur die aufsehenerregenden Fälle, die ganz Deutschland erschüttern und bei denen man die Frage stellt, wieso überhaupt etwas passieren kann. Die Fälle Jessica und Kevin zeigen Handlungsbedarf auf. Die jüngsten Vernachlässigungsfälle in Berlin machen ein Handeln der politisch Verantwortlichen notwendig.

Meine Damen und Herren, die bekannt gewordenen Fälle aus der Presse stellen aber nur die Spitze des Eisberges dar. Es sind die Fälle, die sich alltäglich überall, auch hier bei uns, abspielen. Es zeigt sich auch, dass seit Bekanntwerden der ersten Fälle in Deutschland beim Thema „Familie und Schutz von Kindern“ einiges in Bewegung geraten ist. Dabei ist kennzeichnend, dass es erst in den Medien sein muss, bevor die Politik überhaupt einen Handlungsbedarf erkennt.

Dazu gehört auch die Diskussion um die Früherkennungsuntersuchung. Bei den Vorsorgeuntersuchungen steht natürlich zunächst einmal die Gesunderhaltung im Mittelpunkt. Auch da gibt es enormen Bedarf. Wir sehen immer mehr, dass viele Kinder schon im frühen Alter motorische Schäden haben. Wir haben aber auch hier eine Möglichkeit, Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung früh zu erkennen, denn der Staat hat die Fürsorgepfl icht. Familie ist nicht allein Privatsache. Bedingt durch die soziale und fi nanzielle Situation in unserem Land schotten sich immer mehr Familien ab. Die Politik hat aber für alle Familien und somit für alle Kinder Verantwortung zu tragen, und nicht nur, weil es das Gesetz vorsieht.

Dieser Verantwortung müssen wir uns stellen, um die Kinder zu schützen. Es gibt kein Elternrecht auf Vernachlässigung. Dort, wo die Eltern ihrer Pfl icht nicht nachkommen, muss der Staat darauf hinweisen und eingreifen. Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung werden oft spät erkannt. Wenn es in manchen Fällen zu Todesfällen durch Verhungern kommt, hat der Staat zu spät erkannt, dass hier etwas falsch läuft. Die Dunkelziffer ist sehr hoch. Das zeigt sich auch immer in den Statistiken bei der Polizei, die darauf hinweisen, dass es Fälle gibt, die Dunkelziffer aber wesentlich höher sei. Die soziale Kontrolle versagt in Deutschland. Die Anonymisierung der Gesellschaft ist nun mal eine Realität geworden, vor allem in den Städten. Viele wissen gar nicht, wer ihr Nachbar ist, erst recht nicht, wie es ihm geht. Oft bekommen wir erst dann, wenn die Katastrophe eingetreten ist, überhaupt mit, was bei den Nachbarn so alles geschieht.

Auch der Schuleintritt ist die erste Möglichkeit, eine Kontrolle auszuüben, sofern es überhaupt im Rahmen eines Schulunterrichts möglich ist, festzustellen, ob ein Kind misshandelt oder missbraucht wurde. Für Außenstehende ist das, ehrlich gesagt, eine schwierige Angelegenheit. Man hat einen Verdacht, aber man hat noch keinen Beweis. Soll man aktiv werden? Soll man zur Polizei oder zum Jugendamt gehen? Was ist, wenn man hier unnötigerweise Eltern verdächtigt? Außerdem kann natürlich eine Privatperson, die nicht geschult ist, auch nicht Entscheidungen treffen, ob hier wirklich eine Misshandlung vorliegt oder ob etwas passiert ist. Ich glaube, auch hier sind die Nachbarn überfordert. Deshalb kann man dieses nicht einfach als Privatsache ansehen, wie wir dem Missbrauch vorbeugen. Es ist vielmehr staatliche Aufgabe und wir müssen dieser Aufgabe gerecht werden.

Nach Einschätzung des Bielefelder Sozialwissenschaftlers Hobelmann sind in Deutschland 80.000 Kinder im Alter von bis zu zehn Jahren von Verwahrlosung bedroht. Das ist erschreckend. Der von unserer Fraktion eingebrachte und uns hier vorliegende Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung greift diese Situation auf. Das heißt, mit diesem Gesetz wollen wir die Vorsorgeuntersuchungen für die Kinder von U 1 bis U 10 verpfl ichtend machen. Wir wissen, dass das prinzipielle Ausüben der Erziehung ein grundlegendes Recht der Eltern ist. Das Recht zur Erziehung, aber auch die Pfl icht zur Erziehung sind in Artikel 6 des Grundgesetzes geregelt. Im Grundgesetz ist in Artikel 1 und 2 allerdings auch geregelt, dass jeder Mensch ein Recht hat, in Menschenwürde zu leben, und dass er das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit hat. Gerade die Eltern sind dazu verpfl ichtet, diese Grundwerte in der Erziehung zur Anwendung zu bringen.

Die Vorsorgeuntersuchungen, die auch als U-Untersuchungen bezeichnet werden, sind seit Mitte der 70er Jahre im Sozialgesetzbuch V verankert und dienten nach der damaligen Auffassung dazu, sowohl die physischen als auch die psychischen Entwicklungsstände von Kindern in Erfahrung zu bringen, zu begleiten und bei dem Erkennen von Missständen therapeutisch eingreifen zu können. Diese Vorsorgeuntersuchungen werden mitunter auch sehr intensiv angenommen, zumindest die ersten drei. Da gibt es eine Quote der Teilnahme von circa 95 Prozent. Mit fortschreitendem Lebensalter nimmt diese Teilnahme dann ab. Wir gehen davon aus, dass es bei dieser Vorsorgeuntersuchung möglich ist, Anhaltspunkte dafür zu fi nden, ob eine Vernachlässigung, eine Misshandlung oder ein Missbrauch vorliegt. Wir wollen diese Untersuchung nutzen, um Indikatoren dafür zu fi nden. Dazu muss allerdings diese Voruntersuchung verbindlich sein. Das heißt, jedes Kind, das zur Welt kommt, müsste bis zum Schuleintritt an diesen Untersuchungen teilnehmen. Bei einer körperlichen Untersuchung, durchgeführt von einem Fachmann oder einer Fachfrau – sprich von einem Arzt –, lassen sich Verdachtsmomente vergleichsweise deutlich diagnostizieren. Wir haben so die Möglichkeit, auch vorbeugend tätig zu werden.

Nun ist es leider so, dass gerade die Eltern, bei denen die Befürchtung naheliegt, dass es zu den eben genannten missbräuchlichen Behandlungen kommen könnte, nicht diejenigen Eltern sind, die diese Voruntersuchungen entsprechend wahrnehmen. Aus diesem Grund hat die NPDLandtagsfraktion in diesem Gesetz aufgezeigt, wie durch ein Screeningsystem eine verpfl ichtende Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen gewährleistet werden kann.

Da das Saarland im Moment das einzige Bundesland mit einer verbindlichen Früherkennungsuntersuchung ist, haben wir uns mit unserem Entwurf an den entsprechenden Regelungen des Saarlandes angelehnt. Zunächst einmal ist vorgesehen, dass jede Stelle, sei es eine Hebamme oder ein Geburtshelfer, sei es ein Kinderarzt oder ein Frauenarzt, erstellte Früherkennungsuntersuchungen an eine zentrale Meldestelle weiterleitet. Dazu wird ein Datenblock übertragen, der den Familiennamen des Kindes, den Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht des Kindes, gesetzlichen Vertreter oder Vertreterin des Kindes, gegenwärtige Anschrift des gesetzlichen Vertreters sowie die Bezeichnung der stattgefundenen U-Untersuchungen mit dem jeweiligen Datum enthält. An dieser zentralen Stelle laufen ebenso Daten seitens der Meldebehörde auf. Das heißt, jedes Kind, das geboren wird, wird bei einer Meldebehörde gemeldet. Diese Daten werden von der Meldebehörde ebenfalls in dem genannten Umfang, natürlich ohne Datum einer U-Untersuchung oder Art der Untersuchung, die dort nicht bekannt ist, an diese zentrale Stelle übertragen. Es kommt dort zu einem Abgleich dieser Daten. Ergibt sich eine Differenz, das heißt, wird eine aus dem Geburtsdatum errechnete Früherkennungsuntersuchung in der vorbestimmten Zeitspanne nicht wahrgenommen, folgt ein sogenanntes Einladungsschreiben für dieses Kind, adressiert an die Eltern. Dieses Schreiben erfolgt mehrstufi g, was bedeutet, dass die Eltern die Möglichkeit haben, darauf zu reagieren. Ab einer gewissen Stufe wird das Gesundheitsamt eingebunden, das dann seinerseits wiederum auf diese Eltern zugehen und sie in einem Beratungsgespräch davon überzeugen kann, dass es sinnvoll und notwendig ist, eine solche Untersuchung durchführen zu lassen. Fruchtet dies alles nicht,

werden diese Daten an das Jugendamt weitergeleitet mit der Möglichkeit all der Maßnahmen, die auf dieser Seite bestehen.

Zum Beschluss dieses Gesetzes muss zum einen das Meldegesetz geändert werden. Die anstehende Datenübermittlung ist durch das gegenwärtig gültige Meldegesetz nicht abgedeckt. Wir haben ebenso einen Eingriff in die informelle Selbstbestimmung, das heißt, durch die Übermittlung dieser Daten ist auch das Datenschutzgesetz berührt. Dieser Eingriff in die informelle Selbstbestimmung ist aber in der Abwägung gegenüber dem Kindswohl auf jeden Fall gerechtfertigt.

Die Einführung der verpfl ichtenden U-Untersuchungen wird nicht dazu führen, dass es keine Vernachlässigung, keinen Missbrauch und keine Misshandlung von Kindern mehr geben wird. Wir als Gesetzgeber haben dann aber all die Möglichkeiten ausgeschöpft, die uns zur Verfügung stehen, um den eben genannten Vorkommnissen vorzubeugen. Durch die Verpfl ichtung zu diesen Vorsorgeuntersuchungen tragen wir unseren Teil dazu bei, dass der Staat in diesem Bereich die Rolle wahrnimmt, die ihm auch zusteht. Ich darf Sie deshalb um Unterstützung dieses Gesetzesentwurfes und um Überweisung in den zuständigen Sozial- und Finanzausschuss bitten.

(Beifall bei Abgeordneten der NPD)

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Nieszery für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Herren von der NPD! Wenn man an die Parolen der NPD im Wahlkampf denkt, etwa den Bonzen auf die Finger zu hauen oder frischen Wind in die etablierte Riege der Parteien zu tragen, so könnte man meinen, die NPD macht ernst mit dem ersten eigenen Gesetzentwurf, getreu dem Motto: „Nur, wo NPD draufsteht, ist auch NPD drin“. Aber, meine Damen und Herren, weit gefehlt, denn insbesondere die Anhänger der NPD werden enttäuscht sein, wenn sie nun zur Kenntnis nehmen müssen, dass es sich bei diesem Gesetzentwurf um einen fast wörtlichen Abklatsch handelt.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Was?! – Stefan Köster, NPD: Dann haben Sie mir nicht zugehört.)

Auf Drucksache 13/1140 des Landtages des Saarlandes vom 23.11.2006 können wir den identischen Text eines Gesetzentwurfes der CDU-Landtagsfraktion,

(Zuruf von Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS)

der von der NPD lediglich aus formalen Gründen für die Befassung des hiesigen Landtags umgestellt wurde, erkennen.

(Michael Andrejewski, NPD: Dann stimmen Sie zu von der CDU?)