Die von Ihnen kritisierten gemeinsamen Fachbereiche sind in Paragraf 92 a des Landeshochschulgesetzes geregelt und werden damit von Ihrer Gesetzesänderung überhaupt nicht erfasst. Nach Paragraf 92 a des Landeshochschulgesetzes können sie zudem nicht vom Bildungsministerium verordnet werden.
Die beteiligten Hochschulen entscheiden allein darüber. Die in der Novelle ursprünglich vorhandene Weisungsbefugnis oder Ermächtigung des Bildungsministeriums ist nach der Anhörung von uns gestrichen worden. Auch darüber ist schon informiert worden. Und wenn Sie den
Paragrafen 15 Absatz 4 LHG eliminieren wollen, hätten Sie übrigens auch den Bezug auf Paragraf 15 Absatz 4 in Paragraf 114 Absatz 2 streichen müssen. Aber so viel Zeit hatten Sie wahrscheinlich nicht für Ihren Antrag.
Es wäre bei der Streichung des Paragrafen 15 Absatz 4 auch die Frage zu beantworten, wie Sie dann den rechtsfreien Raum ausfüllen wollen. Das hat der Minister auch schon angeführt. Konkret: Was macht man, wenn eine Hochschule sich weigert, eine Zielvereinbarung zu unterzeichnen? Welche Folgen hat das für die anderen Hochschulen? Dann haben Sie einige Hochschulen mit einer Zielvereinbarung, mit einer anderen oder mit mehreren haben Sie keine. Wie will man diesen gordischen Knoten durchschlagen? Wer soll ihn durchschlagen? Denn man muss ihn natürlich durchschlagen. Ich halte also diesen Eingriff, den der Gesetzgeber für das Land vorgesehen hat, für vertretbar und ich bin darin auch bestärkt worden durch ein Gespräch, das wir am Montag beim Rektor der Universität Rostock gehabt haben, wo ich mich davon überzeugt habe, dass an der Universität Rostock diese Entscheidung mitgetragen und umgesetzt wird, so schwierig es auch ist – übrigens, nicht nur eine schwierige Entscheidung für die Universität Rostock.
Und, lieber Herr Roolf, nein, Herr Kreher, anderen Fraktionen, unter anderem unserer, wird sehr schnell unterstellt, dass wir Schaufensteranträge stellen würden. Ihr Gesetz erreicht nicht einmal diesen Status. Ihr Gesetz ist kein Schaufensterantrag, Ihr Gesetz ist, mit Verlaub gesagt, eher ein Kellerfensterantrag, den Sie eigentlich zurückziehen sollten.
Im Ausschuss, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird es für uns dann schon spannend sein, wie die CDU sich zum Anliegen des Gesetzentwurfes verhalten wird.
Die Abschaffung der Zielvorgabe war ja eines der zentralen Wahlversprechen der CDU. Der Minister hat schon erläutert, dass man eben gelernt hat. Ich will aber doch noch mal zitieren, was den Wählerinnen und Wählern versprochen worden ist: „Negativ wirkt sich das von der Landesregierung durchgesetzte neue Hochschulgesetz aus. Es greift massiv in die Autonomie der Hochschulen ein. Dieses restriktive Gesetz lehnt die CDU weiter ab und hat für den Fall eines Erfolges bei der Landtagswahl die Rücknahme angekündigt.“ Eine wohltönende Ankündigung für einige. Manche meinten, das war schon damals viel zu kräftig gesagt.
… Sie stehen wenigstens zu dem, was Sie im Wahlkampf gesagt haben, und das ist das einzig Gute an Ihrem Antrag.
(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und FDP – Michael Roolf, FDP: Vielen Dank. – Zurufe von Jörg Vierkant, CDU, und Gino Leonhard, FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP und vor allem die dazugehörigen Presseerklärungen von Ihnen, werter Herr Kollege Kreher, wollen den Eindruck vermitteln, dass mit einer Zustimmung zu diesem Entwurf der Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Rostock erhalten werden könnte. Dass das nicht so ist, wissen wir alle hier in diesem Raum.
Bei allem grundsätzlichen Verständnis für Ihr Anliegen werden wir diesem Gesetzentwurf und einer Überweisung in den Ausschuss nicht zustimmen.
Die Entscheidungen, die in der letzten Legislaturperiode gefallen sind, wurden inzwischen nämlich umgesetzt. Das Mediationsverfahren zwischen Bildungsministerium und Universität Rostock wurde dank des neuen Umganges zwischen Hochschule und Ministerium zu einem erfolgreichen Abschluss geführt. Dieses Ergebnis wurde von den Gremien der Universität ebenso bestätigt, wie seinerzeit die Gremien der übrigen Hochschulen des Landes die Zielvereinbarungen abgesegnet haben, denen damals auch die CDU-Fraktion zugestimmt hat. Und Sie können sicher sein, dass es auch an diesen Hochschulen Fachbereiche gibt, die durchaus mit den Beschlüssen ihrer Gremien heute nicht zufrieden sind.
Meine Damen und Herren, der viel diskutierte Paragraf 15 – beziehungsweise Paragraf 114, Herr Professor Methling hat darauf hingewiesen – des Landeshochschulgesetzes wird bis zum 31.12.2009 keine Rolle mehr spielen.
Sie können versichert sein, dass gerade wir als CDUFraktion dann genau darauf achten werden, dass für die kommende Planungsperiode der Paragraf 15 Absatz 1 und 2 eingehalten wird.
(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Wir helfen Ihnen. – Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Wir passen auf, versprochen.)
Das heißt, die Hochschulen legen ihre fünfjährigen Hochschulentwicklungspläne vor, das Bildungsministerium erarbeitet zusammen mit den Hochschulen die Eckwerte der Hochschulentwicklung und die Landesregierung legt uns diese nach Beschlussfassung zur Zustimmung vor. Bis dahin werden wir uns gemäß des Koalitionsvertrages selbstverständlich mit der Weiterentwicklung der Hochschulautonomie in unserem Land befassen. Wir wollen die Finanzausstattung der Hochschulen verbessern, indem zusätzliche Finanzierungsmittel von außen erschlossen werden. Eine Fachhochschule des Landes erhält auf Basis des laufenden Modellversuchs in Wis
mar und des TU-Darmstadt-Gesetzes mehr Autonomie. Das sind für viele sicher kleine Schritte, aber sie gehen in die richtige Richtung und sie stören den laufenden Planungszeitraum nicht, sondern könnten vielleicht sogar Grundlage für den nächsten werden.
Sehr geehrte Herren von der FDP, abschließend möchte ich Sie auf einen Fehler hinweisen, der Ihnen auf der Seite 1 Ihres Antrages unterlaufen ist, denn Sie haben unter Punkt 1 „Problem“ in der letzten Zeile die Fachhochschulen unseres Landes vergessen. Scheinbar wollen Sie das Gesetz nur für die Universitäten ändern.
Und ein zweiter Punkt sei mir auch an dieser Stelle gestattet, sehr geehrter Herr Kreher. Wenn Sie mich schon zitieren in Ihren Pressemitteilungen, dann möchte ich Sie bitten, das richtig zu tun. Ich habe in der letzten Landtagssitzung gesagt: „Zwei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust“ und habe damit Goethes „Faust“ zitiert. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Änderungen des Landeshochschulgesetzes, die von der nun schon seit acht Monaten dahingeschiedenen rot-roten Regierung vorgenommen wurden, bergen große Missbrauchsmöglichkeiten, sie sind auch typisch pseudodemokratisch.
(Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Oh, oh, oh, oh! – Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Ihr Demokratieverständnis haben Sie beim letzten Tagesordnungspunkt gerade erst mitgeteilt.)
Es sieht demokratisch aus, dass Zielvereinbarungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf der einen Seite und den Hochschulen auf der anderen Seite ausgehandelt werden sollen. Es darf demokratisch diskutiert und argumentiert werden, aber falls der Landesregierung das Ergebnis nicht passen sollte, dann wird es pseudodemokratisch oder besser undemokratisch, dann wird einfach befohlen. Bei Nicht-zustande-Kommen einer Zielvereinbarung dürfen Ziel vorgaben erlassen werden, die Universitäten können es sich also aussuchen: Entweder sie stimmen zu, dem, was sie eigentlich gar nicht wollen, oder es wird per Ukas entschieden, mit der Konsequenz, dass die Landesregierung wie es ihr gefällt Studiengänge schließen oder eröffnen oder mehrere zusammenlegen kann, so, als ob die Hochschulen weisungsgebundene Unterabteilungen des Bildungsministeriums wären. Und dass der Landtag dann noch zustimmen muss, das macht auch keinen großen Unterschied, denn die Regierungsfraktionen und die Regierung, das ist eins. Von Autonomie der Universitäten kann da keine Rede sein.
Hintergrund der Gesetzesänderung war wohl das Bestreben, möglichst schnell, effektiv und lautlos Einsparungen auf Kosten der Universitäten vornehmen zu können. Gespart wird unter diesem Parteiensystem ja nie dort, wo es am sinnvollsten wäre, sondern da, wo man den geringsten Widerstand erwartet. Man will selbstverständlich keine neuen Studiengänge eröffnen, man will welche abschaffen, wie jetzt die Juristische Fakultät in Rostock.
Da aber die Hochschulen die einzige Möglichkeit darstellen, in dieses aufgrund der Politik der herrschenden Parteien vergreisende und verödende Land noch junge Leute hereinzuholen, verbieten sich gerade in diesem Bereich Einsparungen von selbst und die Landesregierung sollte keineswegs die Macht haben, solche Einsparungen über die Köpfe der Hochschulen so leicht durchzusetzen, wie es die jetzige Fassung des Landeshochschulgesetzes erlaubt.
Meine Damen und Herren, wir haben natürlich nun gehört, dass wir wahrscheinlich mit unserem Entwurf kaum Chancen haben, hier durchzukommen. Aber ich möchte jetzt hier noch mal betonen, es ist von uns durchaus nicht ein Schaufensterantrag,
auch nicht von unten, vom Keller her, wie Sie gesagt haben, sondern uns ist das eine sehr, sehr ernste Angelegenheit, die wir auch nicht einfach nur, weil wir es im Wahlkampf versprochen haben, hier aufgreifen, sondern weil es uns wirklich um eine grundsätzliche Frage der Entwicklung in unserer Gesellschaft geht,