So also sieht der frische Wind aus: Die Obereinfl üsterer der NPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern, die Herren Marx und Franz, nehmen einen Gesetzentwurf der erklärten politischen Gegner aus ihrer Heimat, dem Saarland, mit, schreiben ihn ein wenig um, damit man
nicht sofort merkt, dass er geklaut ist, lassen ihn dann von dem bekannten Plagiator Pastörs unterschreiben und servieren ihn dem Landtag als eigene Leistung.
Dieses fragwürdige Verhalten zeigt zweierlei: Zum einen verdeutlicht es in eklatanter Weise sowohl die intellektuellen als auch die politisch gestalterischen Potenziale der NPD-Fraktion, die auf einer angenommenen Skala von null bis zehn keinerlei messbaren Werte hinterlassen dürften.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS – Michael Andrejewski, NPD: Und Sie sind im Minusbereich.)
Zum anderen wird deutlich, dass die NPD dieses ausgesprochen sensible Thema offensichtlich selbst nicht durchdrungen hat, sondern das bedauernswerte Schicksal misshandelter und vernachlässigter Kinder in unerträglich zynischer Weise als Vehikel für ihre dumpfe populistische Propaganda zu nutzen versucht.
Nahezu alle Fachleute sind sich einig, dass eine Untersuchungspfl icht nicht gegen Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung hilft. Internationale Studien belegen vielmehr, dass durch aufsuchende Fürsorge in Risikofamilien die Zahl der Misshandlungen und Vernachlässigungen sinken kann. Von Pfl ichtuntersuchungen allein sind solche Effekte bislang nicht nachgewiesen. Deshalb kann eine gesetzliche Regelung zur Verbesserung der Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen nur einer von vielen Bausteinen in einem Gesamtkonzept sein, das wir Ihnen mit Sicherheit bald vorlegen werden.
Den Schutz unserer Kinder vor Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung haben sich Landesregierung und demokratische Landtagsfraktionen schon länger zu eigen gemacht und intensiv betrieben. Die Entschließungen dazu im Bundesrat liegen auf den Drucksachen 823/06 und 898/06 vor. Dadurch soll unter anderem die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zur Rechtspfl icht erhoben werden. Weiterhin haben alle Länder ihren Willen unterstrichen, die Früherkennungsuntersuchungen zu nutzen, um gesundheitliche Kindswohlgefährdung früher zu erkennen, das bisherige Untersuchungsspektrum um Merkmale von Kindesvernachlässigung und Gewalt zu erweitern und einen Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden zu ermöglichen sowie ein verbindliches Einladungswesen im Sinne des Kindeswohles einzuführen.
Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, brauchen wir keinen Gesetzentwurf der NPD, der von den Christdemokraten aus dem Saarland abgekupfert wurde. Wir und auch die Saarländer sind schon längst drei Schritte weiter als die selbsternannten Weltverbesserer der NPD.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Jörg Heydorn, SPD: Sehr wahr. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)
Meine Herren von der NPD, gestatten Sie mir im Namen der demokratischen Fraktionen noch einen grundsätzlichen Gedanken zu Ihrem Gesetzentwurf. Solange sich Ihre Partei und insbesondere Ihr Fraktionsvorsitzender Herr Pastörs nicht rückhaltlos, unmissverständlich und glaubhaft von den unsäglichen Verbrechen des Naziregimes distanziert,
durch die während der Euthanasieprogramme des Holocaust auch Hunderttausende Kinder und Jugendliche gequält, misshandelt und ermordet wurden, sprechen wir Ihnen jegliche, aber auch wirklich jegliche moralische Legitimation ab, derartige Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Namens der demokratischen Fraktionen lehne ich eine Überweisung des NPD-Gesetzentwurfsplagiats in die Ausschüsse ab und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Dr. Nieszery, Fleiß scheint nicht unbedingt zu Ihren hauptsächlichen Tätigkeiten hier im Landtag zu gehören. Hätten Sie sich einmal informiert, dann hätten Sie gewusst, dass die NPD durch Kleine Anfragen, durch eine Fragestunde an den Sozialminister Sellering durchaus dieses Thema hier schon behandelt hat. Aber wer nichts wissen will, kann es auch nicht wissen.
Ich beantrage zunächst erst einmal für unsere Fraktion natürlich noch die Überweisung in den Sozialausschuss und auch in den Finanzausschuss. Unsere Fraktion braucht im Gegenteil zu Ihrer Fraktion das Rad nicht neu zu erfi nden. Wenn die CDU im Saarland eine gute Gesetzesgrundlage geschaffen hat, dann müssen wir nichts Neues erfi nden, dann übernehmen wir die selbstverständlich.
(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Von den Parteien, die Sie bekämpfen wollen?! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Und hätten Sie sich informiert, hätten Sie sich informiert, Herr Dr. Nieszery, dann wüssten Sie, dass die Diskussion auf Bundesebene zu einer verpfl ichtenden Vorsorgeuntersuchung zurzeit absolut im Sande verläuft. Ich will noch mal feststellen, Fleiß scheint nicht Ihre Stärke zu sein.
Das Gesetz ist darüber hinaus auch für die Eltern wichtig, die ihrer Fürsorgepfl icht nachkommen. Aber jeder, der Kinder hat, weiß, dass man Termine verschwitzt. Insofern
ist die Erinnerung an die Vorsorgeuntersuchung für Eltern grundsätzlich auch noch mal ein echter Denkanstoß.
Wir beantragen im Namen der NPD-Fraktion hierzu natürlich namentliche Abstimmung. Und ich bin sehr gespannt darüber, wie Herr Kreher – der Vizepräsident hat es vorhin gesagt, die Überweisungen in den Ausschuss ist eine demokratische Verpfl ichtung für alle, man muss ja im Ausschuss sprechen können –,
(Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Sie müssen nicht für Demokratie reden. – Zuruf von Volker Schlotmann, SPD)
(Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Das hat man in Neubrandenburg deutlich gehört. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)
Wir haben ja heute festgestellt, dass sehr viele Abgeordnete der selbsternannten demokratischen Parteien das Hohe Haus hier völlig vernachlässigen, weil sie abwesend sind. Sie sollen im Auftrag der Bürger handeln und vergnügen sich in den Fraktionen.
Die Fraktion der NPD hat im Rahmen der Aussprache beantragt, den Gesetzentwurf der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/467 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 der Geschäftsordnung zur Überweisung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/467 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen aufzurufen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses im Saal, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung zur Auszählung für zwei Minuten.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt geben. An der Abstimmung haben insgesamt 62 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 6 Abgeordnete, mit Nein stimmten 56 Abgeordnete, es enthielt sich kein Abgeordneter. Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.