Protocol of the Session on April 13, 2011

Was sagt eigentlich der Datenschutz dazu, dass hier Daten in einer Form gebündelt werden und dann zentral ausgewertet werden? Auch diese Frage wurde nicht beantwortet, Fragen, die natürlich hätten beantwortet werden sollen, wenn dieses Krebsregister tatsächlich diese hohe Wertigkeit hat.

Es bleibt als letzte Frage: Warum wurde es nicht als gesondertes Gesetz eingebracht, und zwar etwas zeitiger als jetzt, fast zum Ende der Legislaturperiode?

Neben dem Klinischen Krebsregister ist also in diesem Mantelgesetz auch noch über fünf weitere Gesetze zu verhandeln. Es bleibt also tatsächlich unklar, warum diese Drucksache mit diesem Umfang erst heute hier im Landtag präsentiert wird oder, andersherum, warum Gesetzesänderungen, die seit dem Jahr 2009 zum Beispiel erforderlich gewesen wären, erst im April 2011 hier vom Landtag in Angriff genommen werden können. Da Änderungen beim Infektionsausführungsschutzgesetz erforderlich sind, das sagte die Ministerin, drängt sich hier also Handlungsbedarf auf.

Man kann aber auch sagen, dass beim Aufgabenzuordnungsgesetz es ja wieder um eine rechtliche Frage geht. Hier müssen wir einen Verstoß gegen das Grundgesetz beheben, denn es wurde mit diesem Gesetz gegen das Kooperationsverbot verstoßen, also alles, was so ein bisschen rechtlicher Nachhilfeunterricht ist. Und das,

denke ich, sollten wir hier nicht so einfach durchgehen lassen, sondern wir müssen es schon thematisieren, denn Recht und Gesetz gehören zu unserer Demokratie.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, es ist vorgesehen, Änderungen beziehungsweise Ergänzungen am Aufgabenzuordnungsgesetz bezüglich des Zustandekommens von Arbeitsverträgen beim Personalübergang vorzunehmen. Meine Fraktion ist gespannt auf die Position der kommunalen Spitzenverbände und der Personalvertretungen zu dieser Gesetzesänderung. Die Erklärung, dass die Landesregierung unter anderem aus Gründen der Fürsorge für die betroffenen Landesbediensteten an der möglichst frühzeitigen Klärung der kommunalen Organisationsstrukturen interessiert ist, dürfte den Beteiligten tatsächlich wie Hohn in den Ohren klingen. Schließlich stand diese Aufgabe schon im Juli 2010 auf der Agenda und stattdessen haben Sie, verehrte Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen, den Antrag meiner Fraktion, hierüber in dreimonatigen Abständen durch die Landesregierung berichten zu lassen, abgelehnt und die Aktuelle Stunde der FDP als unaktuell diskreditiert.

Und zu guter Letzt soll und muss auch noch die Dritte Landesverordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf das Landesamt für Gesundheit und Soziales geändert werden, weil diese bei ihrem Entstehen im Dezember 2009 nicht rechtskonform geschaltet wurde. Und da bin ich wieder bei meinen Eingangssätzen: Recht und Gesetz sollte man kennen, wenn man Verantwortung in der Politik trägt.

Meine Fraktion stimmt der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Sozialausschuss zu, das wurde schon gesagt, aber wir beantragen auch die Überweisung zur Mitberatung in den Innen- und den Bildungsausschuss sowie in den Finanzausschuss. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oha, noch mehr Ausschüsse!)

Danke schön, Frau Dr. Linke.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Rühs. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung von Gesundheitsrecht und zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes ist, wie der offizielle Name bereits verdeutlicht, ein Artikelgesetz, mit dem verschiedene Gesetze im Gesundheitsbereich ergänzt oder aber abgeändert werden sollen. Was ist nun der genaue Inhalt in aller Kürze?

Um die Qualität der onkologischen Behandlung zu sichern und die Effizienz und Qualität der klinischen Krebsregistrierung zu erhöhen, wird im Land Mecklenburg-Vorpommern für die Einrichtung eines Zentralen Klinischen Krebsregisters ein neues Gesetz geschaffen. Die Regelungen zum Krebsregister werden daher um ein Klinisches Krebsregistergesetz ergänzt. Die übrigen Anlässe sind Änderungen von Bundes- und Landesrecht, Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung beim Vollzug des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und des Heilberufsgesetzes sowie notwendige Verbesserungen beim Vollzug des Gesetzes zur

Ausführung des Infektionsschutzgesetzes. Der Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes der Landesregierung liegt jedoch in der bereits zu Beginn erwähnten Schaffung eines Klinischen Krebsregistergesetzes.

Welche Ausgangslage ergibt sich gegenwärtig in unserem Bundesland? In Mecklenburg-Vorpommern werden an vier onkologischen Schwerpunktkrankenhäusern, die nach Paragraf 23 Absatz 2 Landeskrankenhausgesetz bestimmt wurden, Klinische Krebsregister, also regionale Klinische Krebsregister geführt. Sie werden durch die Krankenkassen nach Paragraf 5 Absatz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes über Zuschläge finanziert. Die Krankenkassen haben die künftige Finanzierung der regionalen Krebsregister jedoch an eine zentrale Datenzusammenführung und -auswertung gebunden, die auch sinnvoll und aus meiner Sicht zwingend notwendig ist.

Da bislang aber auf freiwilliger Basis in MecklenburgVorpommern kein Vertrag der Leistungserbringer, also der Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkte, für eine gemeinsame Datenauswertung, wie zum Beispiel die Gründung eines Tumorzentrums im Land Brandenburg, zustande kam, soll jetzt durch eine gesetzliche Regelung der erforderliche Rahmen für die Errichtung eines Zentralen Krebsregisters, eines Zentralen Klinischen Krebsregisters in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden. Damit wird zugleich der langjährigen Forderung der regionalen Klinischen Krebsregister entsprochen, die klinische Krebsregistrierung ebenso wie die bevölkerungsbezogene Krebsregistrierung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen.

Im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst sollen zudem Änderungen bezüglich der U-2-Untersuchungen und der Erweiterung der Zuständigkeit der Ethikkommissionen an den beiden Universitäten auch auf Medizinprodukte vorgenommen werden.

Mit der Änderung des Heilberufsgesetzes sollen außerdem die beiden Standorte der Hochschulmedizin in Mecklenburg-Vorpommern an der Ernst-Moritz-ArndtUniversität Greifswald und der Universität Rostock als Weiterbildungsstätten anerkannt werden. Auch dies begrüßen wir ausdrücklich.

Ferner werden eingetragene Lebenspartnerschaften bei den berufsständischen Versorgungswerken in Bezug auf die Hinterbliebenenversorgung gleichgestellt und Bezeichnungen an geltendes Landes- und Bundesrecht angepasst.

Sie sehen also, liebe Kollegen, eine Vielzahl an Einzelregelungen, die in dieses eine Artikelgesetz gepackt wurden. Ich bitte daher um Überweisung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Rühs.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Grabow. Bitte schön, Herr Grabow.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich mache es auch ganz kurz. Ich glaube, es ist schon ganz viel gesagt worden.

Zwei Sachen: Frau Ministerin, ich verspreche Ihnen, dass wir als Ausschuss das so schnell wie möglich bearbeiten. Aber man könnte uns die Arbeit erleichtern, wenn wir die Anhörungen bekommen würden. Es ist ja bestimmt

bei den Verbänden einmal durch die Verbandsanhörung gegangen. Wenn wir die Anhörungsprotokolle bekommen könnten, haben wir vielleicht mal eine mustergültige Abarbeitung, wo wir schneller sein könnten.

Bei dem Krebsregister, glaube ich, kann keiner was dagegen haben. Ich glaube, da ist nur eine Frage, die wir gemeinschaftlich stellen, unser Datenschützer sitzt ganz hinten, das ist die Frage: Ist das alles mit dem Datenschutz okay? Das wird eine Frage sein, die wir im Ausschuss bestimmt auch einmal beraten müssen.

Wo, glaube ich, ein bisschen mehr Pfeffer in der Suppe ist, ist das Heilberufsgesetz. Da ist mir so, dass die Ärztekammer darüber nicht so ganz glücklich ist. Aber das können wir im Ausschuss durchaus diskutieren und uns die Meinungen anhören. Meine Zuarbeit haben Sie und die Überweisung der FDP auch. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und FDP)

Danke schön, Herr Grabow.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Köster. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie sehen, ich habe meinen Redebeitrag auf dem Platz liegenlassen. Im Gegensatz zu anderen Abgeordneten möchte ich nicht alles wiederholen. Die NPDFraktion wird den Überweisungen ebenfalls zustimmen.

Frau Dr. Linke, Sie haben eine Frage in den Raum gestellt, warum alle Gesetze denn aus dem Sozialministerium so spät kommen. Ja, die Frage lässt sich ganz leicht beantworten. Frau Schwesig als Sozialministerin hat zurzeit anderes im Kopf, insofern kann sie sich um Mecklenburg-Vorpommern nicht kümmern.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Angelika Peters, SPD: Das ist ziemlich billig.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/4245 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Auch nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Mitberatung auch an den Innenausschuss, den Finanzausschuss und an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der FDP abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Wir setzen die Sitzung um 13.25 Uhr fort. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 12.39 Uhr

Wiederbeginn: 13.28 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Tätigkeitsberichtes des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2010, Drucksache 5/4210.

Tätigkeitsbericht 2010 des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern: Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages MecklenburgVorpommern im Jahr 2010 – Drucksache 5/4210 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Borchardt. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2010 vorstellen zu können. Gestatten Sie mir, Ihnen vorab einige Zahlen zu präsentieren, die die Petitionsbearbeitung im vergangenen Jahr widerspiegeln.

Im Jahr 2010 erreichten den Petitionsausschuss insgesamt 1.193 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern. Damit wurden im Verhältnis zum Jahr 2009 immerhin 556 Eingaben mehr eingereicht, was einem Anstieg um 87 Prozent entspricht. Darüber hinaus ist es das zweitgrößte Petitionsaufkommen seit Bestehen des Petitionsausschusses. Nur im Jahr 1992 hatten wir mit 1.198 mehr Eingaben.

Im Berichtszeitraum erhielt der Petitionsausschuss 47 Massenpetitionen, mit denen sich mehrere Personen gemeinsam für ein bestimmtes Anliegen einsetzten. So forderten 549 Bürgerinnen und Bürger die Verabschiedung eines Landeskulturgesetzes um eine langfristige und verbindliche Förderung der Soziokultur im Land zu sichern. Weitere 158 Bürgerinnen und Bürger wandten sich gegen die geplante Errichtung einer Ferienanlage und beschwerten sich in diesem Zusammenhang über das Agieren ihrer Gemeinde.

Unabhängig davon, dass die an den Petitionsausschuss herangetragenen Begehren alle Bereiche des gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens betreffen, gab es auch 2010 bestimmte Schwerpunkte. Das größte Aufkommen war mit insgesamt 505 Petitionen im Bereich Medien zu verzeichnen. Dies ist letztlich auch darin begründet, dass allein mit 488 Zuschriften die Ablehnung des Jugendmedienschutzvertrages gefordert wurde. Aus Sicht der Petenten sind die darin geforderten Regelungen zum Jugendschutz unangemessen und nicht kontrollierbar.

Mit einer Gesamtzahl von 75 haben sich die Eingaben aus den Bereichen Schul-, Bildungs- und Hochschulwesen mehr als verdreifacht. Hier wurde insbesondere die finanzielle Unterstützung für die Schülerbeförderung zu einer örtlich nicht zuständigen Schule gefordert. Diesem Anliegen konnte jedoch nicht entsprochen werden.

Das Schulgesetz ermöglicht zwar auch, eine örtlich nicht zuständige Schule zu besuchen, jedoch können die hierdurch entstehenden Kosten nicht durch die öffentliche Hand aufgebracht werden. Diese gewährleistet bereits die Schülerbeförderung zu den örtlich zuständigen Schulen.