Protocol of the Session on November 18, 2010

Hier gilt Gleiches. Auch mit dem Bund stehen wir im regelmäßigen Kontakt, denn es geht ja nicht nur um die B 104, sondern mehrere Stellen im Land sind hier negativ tangiert. Und zuletzt haben wir mit dem Bund auf Abteilungsleiterebene am 14. Oktober dieses Jahres gesprochen. Das Ergebnis dieser Besprechung ist, dass der Bund eine Entscheidung auf der Grundlage der laufenden Verkehrszählung 2010 in Aussicht gestellt hat, uns angekündigt hat und um Vorlage der Zahlen gebeten hat. Sobald diese Zahlen vorliegen, werden wir sie dem Bund übermitteln, um mit dem Bund dann weitere Maßnahmen zu besprechen.

Zusatzfrage: An diesem Treffen in Neustrelitz, mit welcher Zielsetzung wird Ihr Haus sich daran beteiligen? Halten Sie eine Bemautung der B 104 für möglich oder halten Sie es für besser...

Herr Abgeordneter, Zusatzfragen sind nicht zu unterteilen.

Herr Minister, die erste Frage, die Sie bitte beantworten.

Gut, sie bezieht sich ja eigentlich auch nicht auf meine Antwort auf die Frage und wäre dann eigentlich eine nicht zulässige Nachfrage. Das ist zumindest meine Position.

(Udo Pastörs, NPD: Ja, laufen Sie doch nicht weg, Herr Schlotmann!)

Das Ziel ist ganz einfach, schlicht und einfach, das müssten Sie eigentlich auch den Medien entnehmen können: Wir wollen alles versuchen, um die Belästigung und Belastung der Bewohner an der B 104 und anderswo massiv zu reduzieren. Wir haben einen Bemautungsantrag beim Bundesverkehrsminister gestellt, zu dem wir noch keine konkreten Aussagen haben.

Wann wird es da eine Aussage geben?

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das müssen Sie den Bundesverkehrsminister fragen! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das müssen Sie den Bundesverkehrsminister fragen.

Danke schön, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Irene Müller, Fraktion DIE LINKE, die Frage 12 zu stellen.

Ja, ist in Ordnung, danke schön.

Frau Ministerin, ich frage die Landesregierung:

12. Wie ist die Finanzierung für das dritte Ausbildungsjahr für Umschüler in der Alten- und Krankenpflege ab Januar 2011 abgesichert unter der Prämisse, dass ein Mitarbeiter...

Frau Abgeordnete Müller, das, was Sie jetzt anfügen, ist nicht mehr schriftlicher Gegenstand der Frage. Sie haben die Frage nur so zu stellen, wie sie tatsächlich abgegeben ist. Das haben Sie bereits getan.

Frau Ministerin, bitte.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Müller, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat sich bereit erklärt, für bis zu 100 Umschülerinnen und Umschüler, die im nächsten Jahr mit der Ausbildung beginnen, das dritte Ausbildungsjahr in 2013 aus ESF-Mitteln zu fördern.

Eine Zusatzfrage?

Bitte.

Fördern Sie die originären Schulkosten für die Schulträger? Wie ist die Zahlung gedacht für die Sicherung der Mittel zum Lebensunterhalt?

Auf diese Einzelfragen würde ich Ihnen gerne im Nachgang schriftlich antworten.

Danke schön.

Ich bitte nun den Abgeordneten Toralf Schnur, Fraktion der FDP, die Frage 13 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Ministerin.

13. Welche pflichtigen Aufgaben sind nach Ansicht der Landesregierung im Rahmen der Jugendarbeit direkt durch die Gemeinden zu erfüllen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schnur, die gesetzliche Pflicht zur Erfüllung von Leistungen der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII richtet sich an den Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt. Sie richtet sich nicht direkt an die Gemeinde.

Dann habe ich keine Nachfrage mehr.

Danke schön, Frau Ministerin.

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/3881. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3917 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/3881 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3917 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Schildt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft ist ein Begriff, der den mit der Landwirtschaft Befass

ten geläufig ist. Ich wage aber zu behaupten, dass nicht für jeden auf den ersten Blick zu erkennen ist, was sich dahinter verbirgt.

Als gute fachliche Praxis gilt in Deutschland die Einhaltung von Grundsätzen des Tier- und Umweltschutzes in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.

(Udo Pastörs, NPD: Herrlich!)

Die gute fachliche Praxis bezieht sich daher auf alle Landnutzungsbereiche. Sie richtet sich an alle im Agrarraum tätigen landwirtschaftlichen Akteure und dezidiert verbindliche Mindeststandards.

Wenn man sich das im Inhaltverzeichnis anschaut, dann findet man unter Punkt 2 die Erosionsvermeidung, den Erhalt der organischen Substanzen im Boden und Schutz der Bodenstruktur, die Humusbildung, die Einhaltung eines Anbauverhältnisses von mindestens drei Kulturen und so weiter und sofort. Grundsätze der guten fachlichen Praxis finden sich im Bundesbodenschutzgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem landwirtschaftlichen Fachrecht wie dem Pflanzenschutzgesetz und der Düngeverordnung.

Nun haben wir mit diesem Antrag nicht vor, alle Grundsätze landesspezifizieren zu wollen. Aber einige Grundsätze aus dem Bundesbodenschutzgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz sind für uns Anlass, die Frage zu stellen: Finden diese Grundsätze in bestimmter Entwicklung noch uneingeschränkt ihre Entsprechung?

Das Bundesbodenschutzgesetz sagt unter anderem, zu den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gehört insbesondere, dass die Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepasst zu erfolgen hat, die Bodenstruktur erhalten und verbessert wird, die biologische Aktivität des Bodens durch entsprechende Fruchtfolgegestaltung erhalten und gefördert wird.

Im Bundesnaturschutzgesetz wird unter anderem hervorgehoben, dass insbesondere die folgenden Grundsätze der guten fachlichen Praxis zu beachten sind: Die Bewirtschaftung muss standortangepasst erfolgen und die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und langfristige Nutzbarkeit der Flächen muss gewährleistet werden. Die natürliche Ausstattung der Nutzfläche, Boden, Wasser, Flora, Fauna darf nicht durch das zur Erzielung des nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß beeinträchtigt werden.

Meine Damen und Herren, als unser Antrag vorlag, gab es sofort eine Reaktion von aktiven Landwirten. Selbstverständlich ist es so, dass die meisten unserer Landwirte diese Forderung der guten fachlichen Praxis täglich mit Leben erfüllen, dass sie sie einhalten und sehr wohl erkennen, dass der Boden ihr Hauptproduktionsinstrument ist, und deshalb alles zur Einhaltung dieser Standards auch einhalten.

(Udo Pastörs, NPD: Ausmergeln und weiterziehen.)

Trotzdem, meine Damen und Herren, beobachten wir sehr genau, dass es Entwicklungen gibt. Das sind Entwicklungen, die im Zusammenhang stehen mit den Energiepflanzen, mit der Umsetzung des EEG. Wir beobachten, und das nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in Nachbarbundesländern, einen sehr hohen Anteil von Mais in der Fläche und wir beobachten einen wachsenden Anteil von Raps für die Gewinnung als Energiepflanze.

Wir möchten den Finger in die Wunde legen. Wir möchten sehr genau schauen, was passiert an dieser Stelle, was könnte nachhaltig Schaden anrichten. Deshalb sagen wir, wir verurteilen nicht, wir sagen, wir möchten die Akteure in diesem Bereich an den Tisch haben. Wir möchten mit ihnen und mit der Forschung unseres Landes diskutieren,

(Udo Pastörs, NPD: Diskutieren!)

schauen: Was ist erträglich?

(Udo Pastörs, NPD: Was ist erträglich?)

Was entspricht diesen Bedingungen? Und was muss möglicherweise eine Veränderung zur Folge haben?