Diese Sätze stammen aus dem GRÜNEN-Wahlprogramm 2015, und sie sind das Recyclingpapier nicht wert, auf dem sie gedruckt worden sind.
Sie, Herr Steffen, legen ein Resozialisierungsgesetz vor, mit dem Sie Ihr eigenes Wahlprogramm widerlegen und den Rat namhafter Experten nicht berücksichtigen, denn es gibt keine Zuständigkeitsbündelung in der Justizbehörde, keine ausreichende Verknüpfung mit dem Opferschutz und keine ausreichende Einbeziehung der Freien Träger. Das ist eine vergebene Chance für echte Resozialisierung und Opferschutz.
Stattdessen ist dieses Gesetz getragen vom Geist der Abwehr notwendiger Veränderungen. Herr Steffen, Sie entpuppen sich als Strukturkonservativer.
Wir Freie Demokraten hingegen wollen die Interessen der Opfer ins Zentrum stellen, Inhaftierte auf ein selbstverantwortetes Leben in Freiheit vorbereiten und damit die Innere Sicherheit stärken. Daher fordern wir seit Langem die Stärkung des Opferschutzes durch einen Opferschutzbeauftragten und jährliche Opferschutzberichte, die drei Säulen der Resozialisierung unter einem Dach zu bündeln, die stärkere Einbeziehung Freier Träger. Und wir appellieren noch einmal an Sie: Verbauen Sie nicht die Chance für effektive Resozialisierung – stärken Sie die Opferhilfe – durch Fehler, die lange Folgen haben werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn wir heute das Landesresozialisierungsund Opferhilfegesetz verabschieden, dann, glaube ich, darf man ganz unbescheiden sagen, schreiben wir auch ein bisschen Justizgeschichte.
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, deren stellvertretender Vorsitzender ich in Hamburg nebenbei bin,
Und heute haben wir die Chance, dieses Gesetz Wirklichkeit werden zu lassen. Das würde mich sehr freuen.
Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes ist der Eingliederungsanspruch, der allen Inhaftierten zusteht und auf dessen Grundlage künftig passgenaue Eingliederungspläne entwickelt werden. Außerdem führen wir ein flächendeckendes Übergangsmanagement in allen Hamburger Haftanstalten ein. Das Gesetz zielt darauf ab, die Arbeit aller Akteure im Bereich des Strafvollzugs und der Resozialisierung eng miteinander zu verzahnen; ich nehme an, Frau Kollegin von Treuenfels-Frowein, da haben auch Sie nichts dagegen. Was mich jetzt etwas überrascht, ist, dass die Hauptkritik der FDP sich ausgerechnet auf einen Behördenzuschnitt bezieht. Ich glaube, das ist hier nicht das zentrale Thema.
(Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein FDP: Wissen Sie was? Das ist im Wahlpro- gramm von Ihnen gewesen!)
Die erfolgreiche Wiedereingliederung von ehemaligen Straftäterinnen und Straftätern erfordert eine Kombination vieler verschiedener sozialer Hilfen, wie etwa bei der Suche nach Wohnraum, der Integration in Arbeit oder auch der Schuldnerberatung. Es ist deshalb unerlässlich, dass in dieser Aufgabenstellung Justiz- und Sozialpolitik zusammengedacht werden, insofern haben Sie recht. Denn für eine effektive Rückfallprävention ist eine passgenaue Beratung und Betreuung notwendig. Dafür bauen wir jetzt die schon in der letzten Legislaturperiode von Senatorin Schiedek eingerichtete Fachstelle Übergangsmanagement noch weiter aus.
Im Übrigen, aber darauf werde ich dann in der zweiten Runde noch einmal eingehen, hat die SPD dem Senatsentwurf noch ein Änderungspetitum hinzugefügt,
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Also der ganz große Wurf ist es dann auch wieder nicht geworden. Vieles ist aufgeschrieben worden, was es schon gibt. Das ist auch gut und richtig, wir werden dem auch zustimmen. Wir meinen aber, es ist etwas zu kurz gesprungen. Deswegen haben wir einen Zusatzantrag gestellt. Ich bitte um Ihre Zustimmung, denn
es ist wichtig, dass wir dieses Gesetz auch mit Leben füllen und die Resozialisierung in den wesentlichen Punkten, die am Ende wichtig sind – wie beispielsweise der Wohnraum für die Haftentlassenen –, absichern. Sonst haben wir einen Papiertiger. Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass es tatsächlich gelebte Resozialisierung gibt, die besser wird.
Sie können alle lesen; ich muss mich kurzfassen. Ganz wichtig ist uns das Thema Opferschutz, und da ist es wesentlich, dass wir einen Opferschutzbeauftragten bekommen, um diese Aufgabe im Zentrum zu haben und abzudecken. Worte und Taten, meine Damen und Herren. Hier ist die Abgrenzung, die in der Politik immer wichtig ist, klar zu erkennen. Sie ist nämlich groß in diesem Fall zwischen Rot-Grün und FDP und CDU. Denn uns ist der Opferschutz wirklich wichtig. Wie wichtig, meine Damen und Herren, ist Ihnen der Opferschutz? Das können wir anhand Ihrer Taten ablesen. Wissen Sie, wie viele Mittel Ihre Regierung zur Verfügung stellt für mittellose Straftäter zum Vorstrecken von Schadenswiedergutmachung? Es sind nicht 5 Millionen Euro, es sind nicht 500 000 Euro, es sind nicht 50 000 Euro: 5 000 Euro. 5 000 Euro, die Sie und Ihre Regierung dafür zur Verfügung stellen. Sie rühmen sich immer mit der Statistik bezüglich des Rückgangs bei Gewaltstraftaten. Letztes Jahr gab es 7 841 Gewaltstraftaten. Und 5 000 Euro für Opferschutz? Wo ist da das Maß geblieben? Ich verstehe es nicht. Da, meine ich, ist das Maß völlig verloren gegangen.
Man sieht, dass Sie es aber auch beabsichtigen. Denn wissen Sie, wo Sie kein Problem mit einem Beauftragten haben? Bei dem Fahrradbeauftragten. Der Fahrradbeauftragte kostet 300 000 Euro per annum,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben hier einen Gesetzentwurf, der bereits im Vorfeld umfassend beraten worden ist, unter Einbeziehung sämtlicher Experten und Verbände. Intensiv diskutiert wurde das Gesetz auch im Ausschuss im Rahmen einer Expertenanhörung. Dabei war der Opferschutz ein wesentliches Thema und auch die Frage, ob es
andere, weiterreichende Instrumente als einen Opferschutzbeauftragten geben soll. Ein weiterer wichtiger Punkt war die Stellung der Freien Träger, wobei hier Konsens ist, dass die Freien Träger aufgrund ihrer großen Kompetenzen und Erfahrung in der Praxis stets intensiv einzubeziehen sind. Vor allem wurde das Gesetz nach intensiver Debatte einstimmig in einer gemeinsamen Sitzung des Sozial- und Justizausschusses beschlossen. Sie haben also nicht dagegen gestimmt, und auch Ihre Änderungs- und Zusatzanträge kommen erst jetzt, nicht schon damals.
(Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein FDP: Die Forderungen sind doch alt, Frau Timm! Die kennen Sie doch!)
Außerdem haben die Regierungsfraktionen Anregungen entgegengenommen, einen eigenen Antrag, der auch einstimmig beschlossen wurde. Dabei ging es inhaltlich um die Freien Träger und um die für die Praxis sehr wichtige Evaluation des Gesetzes. Nun gibt es noch kurzfristig weitere Änderungsvorschläge, es ist also ein laufender Diskussions- und Optimierungsprozess.
Das Gesetz sollte aber jetzt erst einmal beschlossen werden, damit es wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten und so der Resozialisierungsprozess starten kann. Nachbesserungen sind gerade aufgrund der Erfahrungen in der Umsetzung dann immer noch möglich und sollten gegebenenfalls auch erfolgen. Es besteht aber Einigkeit über die Grundrichtung und grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzentwurfs. Das ist auch gut so, denn das Gesetz schafft die rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung. Erstmals wird ein Rechtsanspruch auf Eingliederung und individuelle Hilfeplanung – ich sehe, die Zeit läuft ab – und ein professionelles Übergangsmanagement eingeführt.
Eine erfolgreiche Resozialisierung dient dem Opferschutz. Deshalb brauchen wir ein Resozialisierungsgesetz, das jetzt die Voraussetzungen dafür schafft, auch wenn es nicht sofort alle Probleme des Strafvollzugs lösen kann.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Hamburgerinnen und Hamburger! Das Resozialisierungsgesetz, wie es uns jetzt vorliegt, ist in sich inkonsistent, es ist fehlerhaft, und das auch in der Rechtssystematik. Das sollte nicht so bleiben. Deshalb wollen wir es zurücküberweisen an den Justizausschuss; das ist notwendig.