Protocol of the Session on February 1, 2017

dass es natürlich noch nicht bewiesene, aber durchaus auch Vorwürfe gibt gegenüber Dingen, die bei uns in der Stadt passiert sind und noch passieren. Danach frage ich Sie ernsthaft, und dann werden wir uns hier wiedersehen in zwei oder vier Wochen, wenn diese Vorwürfe publik werden.

(Dirk Kienscherf SPD: Wir werden uns ga- rantiert in zwei Wochen wiedersehen!)

Und dann möchte ich einmal sehen, wie Sie im Lichte Ihrer Äußerungen, die Sie hier getan haben, dazu stehen. Ich glaube, dann wird es allerspätestens auch für Rot-Grün Zeit, hier Farbe zu bekennen, dann müssen wir darüber sprechen.

(Farid Müller GRÜNE: Wir haben Farbe be- kannt!)

Das, was Sie heute hier machen, diesen windelweichen Antrag einzubringen, reicht nicht aus. Mein Vorschlag wäre dann schon, wenn Sie das im Ausschuss diskutieren, dass Sie das auch mit einer Expertenanhörung machen, dass wir die Ver

bände dazu einladen, dass sie sich im Ausschuss dazu äußern können. Das wäre das Mindeste, was wir machen sollten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Dr. Ludwig Flocken fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Trepoll. – Mir liegen jetzt tatsächlich keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schaue in die Runde, das scheint so zu bleiben. Wir kommen damit zur Abstimmung.

Wer möchte zunächst die Drucksache 21/7510, das ist der Antrag der FDP-Fraktion, federführend an den Verfassungs- und Bezirksausschuss sowie mitberatend an den Innenausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit abgelehnt worden.

(Michael Kruse FDP: Ich dachte, die Debatte wäre so wichtig!)

Wer möchte diese Drucksache nur an den Verfassungs- und Bezirksausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist ebenfalls mehrheitlich abgelehnt worden.

Dann stimmen wir zunächst über den Antrag der FDP-Fraktion aus der Drucksache 21/7510 in der Sache ab.

Wer möchte sich diesem anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Nun kommen wir zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN aus der Drucksache 21/7765. Die Fraktion DIE LINKE möchte diesen ziffernweise abstimmen lassen.

Wer möchte also zunächst die Ziffer I annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.

Wer stimmt Ziffer II zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist ebenfalls mehrheitlich beschlossen worden.

Dann rufe ich auf Tagesordnungspunkt 48, Drucksache 21/7608, Antrag der AfD-Fraktion: Auswertung von DNA-Spuren auf äußerlich erkennbare Merkmale – Änderung des Paragrafen 81e Absatz 2 StPO.

[Antrag der AfD-Fraktion: Auswertung von DNA-Spuren auf äußerlich erkennbare Merkmale – Änderung des § 81e Absatz 2 StPO – Drs 21/7608 –]

Diese Drucksache möchte die AfD-Fraktion federführend an den Ausschuss für Justiz und Daten

(Dr. Bernd Baumann)

schutz sowie mitberatend an den Innenausschuss überweisen.

Einen Moment noch, erst einmal können diejenigen, die der Debatte nicht folgen wollen, den Raum verlassen.

Wird das Wort gewünscht? – Herr Nockemann von der AfD-Fraktion, Sie können beginnen.

Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Dressel sprach vor 30 Minuten meiner Partei das Prädikat Rechtsstaatspartei ab. Eine Partei wie die SPD, die im vergangenen Jahr dauerhaft europarechtliche Verträge gebrochen und die Grenzen in diesem Land dauerhaft für die Zuwanderung von Millionen von Menschen geöffnet hat, hat wohl das Recht verloren, anderen Parteien dieses Prädikat Rechtsstaatspartei abzuerkennen, und sollte sich selbst einmal fragen, ob sie noch das richtige Verhältnis zum Recht hat.

(Beifall bei der AfD)

Ich komme nun zu meinem Thema. Angesichts der Tatsache, dass die Bürger dieses Landes in zunehmender Weise mit widerlichen Kapitalverbrechen konfrontiert sind, mit Mord, mit Terror, mit Vergewaltigung und Totschlag, fordern die Bürger dieses Landes natürlich, dass die Strafverfolgungsbehörden jedes, aber auch wirklich jedes technische Mittel nutzen, um der Straftäter habhaft zu werden. Das ist der Grundsatz meiner Partei, scheint aber nicht allgemeingültig unter den anderen Parteien zu sein. Nicht umsonst gibt es bei den Bürgern das geflügelte Wort, dass Täterschutz in diesem Land vor Opferschutz kommt.

Dabei wäre es so einfach, nach einem Terroranschlag, nach einem Mord, nach einer Vergewaltigung anhand einer Hautschuppe oder anhand eines Haares festzustellen, wie der Täter ungefähr aussieht, welche Haarfarbe er hat, welche Augenfarbe, welche Statur, und welche regionale oder geografische Herkunft er ungefähr hat. Dementsprechend nutzen bereits Länder wie die Niederlande und Frankreich die Möglichkeit, ein Täterprofil aus einer DNA-Probe zu erstellen und den Strafverfolgungsbehörden etwas Sinnvolles zur Strafverfolgung an die Hand zu geben. In Deutschland ist es den Strafverfolgungsbehörden untersagt, diese Erkenntnisse zu nutzen – kein Wunder bei einem Justizminister Heiko Maas, der seit Jahren das Rechtsgefühl der Bürger mit dem Satz verhöhnt, für unsere Bürger gäbe es kein Grundrecht auf Sicherheit.

Aktuell dürfen die Ermittler eine DNA-Spur nach dem Gesetz nur zum Abgleich verwenden. Wenn der Abgleich aber keinen Treffer in einer Datenbank ergibt, ist die DNA-Spur leider Gottes vergebens. Zum Zweck der Fahndung darf maximal das Geschlecht des Täters aus der Probe hergeleitet

werden. Die Strafprozessordnung verbietet eine Analyse von Hautschuppen, Speichel oder Sperma über das Geschlecht hinaus, um mit den gewonnenen Erkenntnissen eine Tätereingrenzung vornehmen zu können. Angesichts der Tatsache, dass unsere Polizei, auch angesichts der Zunahme weiterer Kapitalverbrechen, personal massiv überlastet ist, ist diese Art von Täterschutz nicht mehr nachvollziehbar. Vielmehr ist der Antrag der AfD auf umfassendere Erkenntnisgewinnung aus DNASpuren das Gebot der Stunde. Das sehen unisono auch alle Polizeigewerkschaften und der Bund Deutscher Kriminalbeamter so. Wenn bei einer Rasterfahndung das Täterprofil bereits eng eingegrenzt werden kann, dann bedarf es keiner weiteren umfassenden Massenscreenings, dann braucht polizeiliche Ressource nicht weiter verschwendet zu werden, und dann können Unschuldige, die zufällig in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geraten sind, auch schneller entlastet werden. Kurz und gut: Die Auswertung weiterer DNA-Merkmale würde die Chancen, Täter zu fassen, deutlich erhöhen. Das sagt zumindest Jan Reinecke, der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter.

Die Argumente gegen eine Erweiterung dieser DNA-Proben sind überschaubar und vor allem wenig tragfähig. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zitierte aus Analysen, nach denen in den Niederlanden bislang mit einer Wahrscheinlichkeit von durchschnittlich 94 Prozent ermittelt werden kann, ob der Täter blaue oder braune Augen hat. Na bitte, damit kann man den Täterkreis schon erheblich eingrenzen. Manch einer der Kritiker verweist darauf, dass Persönlichkeitsrechte von Mördern, Totschlägern oder Sexualstraftätern verletzt werden würden, wenn wir die Analyse erweitern würden. Auch wir erkennen die Grundrechte von Straftätern an, sagen aber, dass diese Grundrechte hinter dem Opferschutz zurückstehen und der Schutz von Menschen diesen Grundrechten von Tätern vorgeht. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Nockemann. – Das Wort hat Herr Tabbert von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Abgeordnete der AfD! Knapp daneben ist auch vorbei – so oder so ähnlich könnte man das Anliegen beschreiben, das die AfD mit ihrem Antrag verfolgt. Die AfD fordert eine Änderung des Paragrafen 81e Absatz 2 der Strafprozessordnung. Dort ist geregelt, wie intensiv DNASpuren ausgewertet werden dürfen, nämlich soweit sie zur Feststellung der Abstammung oder der Tatsache, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder Verletzten stammt, erforderlich sind, wobei auch das Geschlecht der Per

(Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg)

son bestimmt werden kann, aber das, was Sie wollen, in der Tat noch nicht, Herr Nockemann.

Anlass des Antrags ist der Mord an einer Studentin in Freiburg im Herbst letzten Jahres. Nach der Festnahme des Täters wurde diskutiert, ob der Täter schneller gefunden worden wäre, hätte es die Möglichkeit gegeben, die DNA-Spuren am Tatort umfassender zu untersuchen. Fahndungsbeispiele aus anderen Ländern, die diese These stützen, gibt es auch tatsächlich. Bislang ist es bei uns rechtlich nicht erlaubt, durch die Untersuchung der DNA herauszufinden, welche Haar-, Haut- und Augenfarbe die Person hat, zu der die am Tatort gefundene DNA gehört, oder aus welcher Region der Welt diese Person oder ihre Vorfahren stammen. Richtig am AfD-Antrag ist, dass es einer Änderung der Strafprozessordnung bedarf, um eine entsprechende weitreichendere Analyse als bisher zuzulassen. Richtig ist auch, dass sich der Gesetzgeber im Jahr 2003 bewusst dafür entschieden hat, die Ausweitung der Analyse auf andere Merkmale als das Geschlecht nicht zuzulassen. Richtig ist schließlich auch, dass andere Länder – Sie hatten es gesagt – wie beispielsweise die Niederlande bei der DNA-Untersuchung mehr zulassen, als wir das in Deutschland tun. Im Dezember letzten Jahres hat der von Ihnen so gescholtene Justizminister Heiko Maas jedoch angeregt, dieses Thema im Rahmen der Justizministerkonferenz zu erörtern. Der Bundesrat hat sich außerdem in der letzten Woche im Rechtsausschuss – das sollte Ihnen nicht entgangen sein – mit einem umfangreichen Gesetzentwurf zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens auseinandergesetzt. Dort gab es auch einen Prüfantrag – das sollten Sie wissen – aus dem bekanntlich SPD-regierten Rheinland-Pfalz, und in diesem Antrag wird dazu aufgefordert zu prüfen, ob Paragraf 81e Absatz 2 der Strafprozessordnung um die Feststellung äußerlich erkennbarer Merkmale wie Augen- und Haarfarbe erweitert werden sollte. Das ist doch, denke ich einmal, in Ihrem Sinne. Kurzum: Das Thema ist auf der Bundesebene derzeit in guten Händen.

Insgesamt ist das Thema, so betrachten auch wir es, erörterungswürdig und erörterungsbedürftig, weil sich die technischen Möglichkeiten seit dem Jahr 2003 weiterentwickelt haben und die Feststellungen zu den äußerlichen Merkmalen zuverlässiger geworden sind. Wir als SPD setzen uns zudem dafür ein, das Recht dort nachzubessern, wo nachweislich Bedarf besteht, um Straftaten noch schneller und erfolgreicher aufzuklären. Das ist vor allem für die Opfer und auch für potenzielle Opfer weiterer Straftaten von immens wichtiger Bedeutung.

Der entscheidende Punkt, warum wir den AfD-Antrag aber ablehnen, ist der folgende: Die AfD präsentiert in ihrem Antrag eine vermeintlich simple Lösung in Form einer überschaubaren Gesetzes

änderung. Sie möchte damit die inhaltliche Debatte umgehen, die bei solch einem sensiblen Thema zwingend geführt werden muss. Das ist eben der kleine Unterschied zwischen seriöser Politik und aktionistischer Politik nach Stimmungslage.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Wir wollen eine inhaltliche Auseinandersetzung, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Der Prüfauftrag aus Rheinland-Pfalz drängt auf eine inhaltliche Befassung mit der Thematik und auch die CDU möchte die inhaltliche Debatte mit ihrem Antrag, der heute zur Abstimmung steht. Letzterem, Herr Kollege Lenders, versperren wir uns nicht, sondern begrüßen es ausdrücklich.

Wenn wir uns mit diesem Thema befassen, müssen wir uns aber zunächst über den aktuellen wissenschaftlichen Stand informieren lassen, zum Beispiel, mit wie viel Prozent Wahrscheinlichkeit man der Sache näherkommt. Das sind Fragen, die man erörtern muss. Wir müssen über die Tauglichkeit der Methode und auch über Missbrauchsgefahren sprechen, und wir müssen darüber sprechen, ob eine Ausweitung der DNA-Analyse womöglich Begleitregelungen nach sich ziehen muss. Ich will damit sagen, dass die Erweiterung der Möglichkeiten bei der DNA-Auswertung auch Schattenseiten haben kann, wenn ein Mensch, durch welchen Zufall auch immer, unschuldig ins Visier der Fahndung gerät.

Zusammengefasst: Schnellschüsse nach politischer Konjunkturlage sind meistens keine guten Lösungen. Wir ziehen eine differenzierte inhaltliche Auseinandersetzung deutlich vor, und deswegen werden wir Ihren Antrag heute ablehnen, wenngleich wir das Anliegen teilen, dass wir in diesem Punkt tatsächlich weiterkommen müssen, wenn die technischen Möglichkeiten dafür vorliegen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Tabbert. – Das Wort hat Herr Lenders von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Einzige, was Sie vergessen haben, Herr Tabbert, war, am Schluss den Hinweis zu geben, dass Sie unserem Antrag später zuzustimmen werden. Den Antrag der AfD werden wir in dieser Form auch ablehnen, mit einer ähnlichen Begründung.

Aber lassen Sie mich anders beginnen. Da rieben wir uns doch heute Morgen in der CDU-Fraktion tatsächlich die Augen. Vollkommen überraschend stellten wir fest, dass der werte Herr Senator Steffen Kriminalität bekämpfen will. Ich glaube, genauso überrascht hat Senator Grote geguckt; er will auch die Kriminalität bekämpfen.

(Urs Tabbert)

"Mit DNA-Analyse Verbrecher jagen!"

So stellt der grüne Justizsenator via Überschrift in der "Hamburger Morgenpost" den heutigen Antrag der CDU der Öffentlichkeit vor. Bravo, Herr Steffen, Sie versuchen offensichtlich, den Titel Skandalsenator loszuwerden, und gehen lieber mit dem von uns gestellten Antrag des Kollegen Seelmaecker in die Öffentlichkeit und verkünden ihn via "Hamburger Morgenpost".

(Beifall bei der CDU)