Da ich mich aber oft auf der von Ihnen geschilderten Strecke zwischen dem Mönckebergbrunnen und dem Rathausmarkt aufhalte, kann ich aus eigener Erfahrung sagen: Ja, es gibt Bettler. Ja, ihre Zahl nimmt jahresbedingt zu. Ja, es gibt auch öfter aufdringliches Betteln, aber es gibt kein Problem, dem auszuweichen. Ich habe noch nie ein Problem gehabt, aufdringlichen Bettlern auszuweichen.
Das von Ihnen geschilderte und als penetrierend gekennzeichnete Verhalten habe ich nicht ein einziges Mal erlebt.
Und ich kann auch nicht bestätigen, dass sich die Innenstadt leert und Kundinnen und Kunden wegbleiben, im Gegenteil.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin etwas erstaunt über die Aufregung und die Aggressivität dieser Debatte. Mir liegt es fern, Zensuren an die Vorredner zu verteilen; das finde ich nicht angemessen. Ich finde aber auch, dass man mit Herrn Erkalp nicht besonders fair umgegangen ist.
Es geht mir dabei gar nicht um die Wortwahl in dem Antrag, die auch mir vielleicht nicht so liegt, sondern darum, dass wir ein allgemeines Problem in Hamburg haben. Wir reden, und das möchte ich betonen, über gewerbsmäßige Bettelei.
Das mag dem Senat noch nicht so aufgefallen sein; wenn man durch die Stadt geht, fällt es schon auf, jedes Jahr wieder, insbesondere im Sommer. Wir bekommen auch vermehrt Zuschriften von Leuten, die sich darüber bei uns beklagen und meinen, wir sollten uns mit dem Problem befassen. Was mir bei allem Verständnis ein bisschen zu kurz kommt: Man redet gar nicht darüber, wie es eigentlich denen geht, die hier gewerbsmäßig als Bettler von irgendwelchen Organisationen eingesetzt werden. Ist das eigentlich der normale Umgang mit Arbeitnehmern, wie wir ihn uns vorstellen? Ich glaube nicht.
Auch wir haben an dem Antrag durchaus etwas auszusetzen. Wir finden nämlich, dass der Antrag den Eindruck erweckt, dass es hinsichtlich von Bettelei im öffentlichen Raum eine umfassende rechtliche Handhabe gebe, die die Behörden nur nutzen müssten, dann sei alles geregelt. Der Antrag birgt deshalb die Gefahr, bei der Bevölkerung eine Erwartungshaltung zu erzeugen. Dieser Erwartung werden die Mitarbeiter der Bezirksverwaltung aufgrund sehr begrenzter rechtlicher Handhabe genauso wenig gerecht werden können wie die Polizeibeamten.
in Hamburg und besonders im Bereich der City so hinnehmen sollten. Der Antrag setzt in seinem Petitum zwar den falschen Schwerpunkt, wie wir meinen, im wenig zielführenden Bereich von Polizei und einfachem Ordnungsrecht, aber offenbar hat die CDU diesen Fehler wenigstens im Nachhinein erkannt und richtigerweise eine Überweisung an den Wirtschaftsausschuss beantragt. Es geht um organisiertes, gewerbsmäßiges Betteln, Frau Schneider und Frau Möller. Ich glaube nicht, dass es den Leuten, die für diese kriminellen Banden arbeiten, besonders gut geht, und ich glaube, sie hätten eigentlich auch gern unseren Schutz. Für uns Freie Demokraten gilt nämlich: Gleiches Recht für alle. Das heißt für diese Angelegenheit: Gewerbeordnungsrechtliche Regelungen gelten genauso wie alle anderen geltenden Arbeits- und Sozialrechte. Im Wirtschaftsausschuss könnte der Senat dazu ausführen, wie es um die Erteilung und Kontrolle von Sondernutzungsgenehmigungen für Gewerbe auf öffentlichen Flächen, vor allem die Zahlung von damit verbundenen Gebühren denn so steht.
Im Wirtschaftsausschuss könnte der Senat ausführen, wie es mit den Gewerbeerlaubnissen der offensichtlich auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt täglich tätigen Bettlerunternehmer und mit den Prüfungen zu deren Zuverlässigkeit – und damit auch von erfolgten Widerrufungen von Gewerbescheinen wegen zu vermutender Unzuverlässigkeit – denn so aussieht, und auch darüber, wie wirksam gegen Tätigkeit ohne Erlaubnis vorgegangen wurde. Es ist daher doch sehr befremdlich, dass die rot-grüne Mehrheit diese Überweisung an den Wirtschaftsausschuss verweigern will. Dieses Verhalten passt unserer Meinung nach auch nicht zu der Grundhaltung der SPD in Sachen Arbeitsrecht. Es gibt schließlich viele Anzeichen dafür, dass die Mehrheit der auf Hamburger Grund offensichtlich gewerbsmäßig tätigen Bettler scheinselbstständig oder sogar abhängig beschäftigt ist. Erhalten sie den gesetzlichen Mindestlohn, kommen die hinter diesen Bettlern stehenden Unternehmer ihrer Dokumentationspflicht nach? Wohl kaum.
Da die dringend gebotene Überweisung leider abgelehnt wird, bleibt uns hier und heute nichts anderes übrig, als dem Antrag der CDU mit all seinen Mängeln zuzustimmen. Das Überweisungsbegehren der AfD müssen wir hingegen ablehnen, es wäre einfach nicht zielführend, einen Antrag zu einem originär wirtschaftspolitischen Thema im Innenausschuss zu behandeln. – Herzlichen Dank.
Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau von Enckevort, Ihre Kritik am Antrag der CDU ist schlichtweg abstrus. In einem gebe ich Ihnen allerdings recht: Die Diktion und die Formulierungen in den CDU-Anträgen erinnern mich zunehmend an meine eigenen Anträge,
aber das muss ja nicht schlecht sein. Das ist Ihr Lernerfolg, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU.
Frau von Enckevort, wenn Sie den Inhalt dieses CDU-Antrags als inhuman und unmenschlich bezeichnen, dann möchte ich Sie einmal an den alten SPD-Innensenator Wrocklage erinnern, der 1996 ein wunderbares Papier, das sogenannte BettlerPapier, vorgelegt hat. Dort ging es nicht nur um das aggressive Betteln oder um diese osteuropäischen oder südosteuropäischen Bettelbanden, sondern – und jetzt zitiere ich – um
Organisierte und gewerbsmäßig arbeitende Betteltrupps erzürnen die Bürger, belästigen die Bürger, behindern die Gewerbetreibenden. Ich habe kürzlich erlebt, wie auf der Brücke vor dem Rathaus jemand vom städtischen Ordnungsamt oder Ordnungsdienst zwei adrett gekleidete junge Männer im Alter zwischen 17 und 18 Jahren, die dort ein Flötenspiel aufgeführt haben und ihren Becher neben sich gestellt hatten, vertrieben hat, nach dem Motto: Ihr habt hier nichts zu suchen. Daneben stand ein, in meinen Augen, Rumäne, ein Bettler. Er hatte sich einen Stab über die Schulter gelegt, an dem vorn ein Pappbecher hing. Glauben Sie im Ernst, dass er angesprochen worden ist, er möge sich bitte woanders hinbegeben? Nein. Da sehen Sie, unsere Staatsgewalt geht auch hier den Weg des absolut geringsten Widerstands. Die beiden Jungen haben sich vertreiben lassen, der Bettler nicht. So ist das in Hamburg im Jahre 2016.
Bereits im Jahre 2002 – und das jetzt an die Adresse von Herrn Jarchow gerichtet, der gerade etwas zur Rechtsgrundlage gesagt hat – gab es in Hamburg einen Innensenator, der eine Rechtsgrundlage gefunden hatte. Man kann nämlich durchaus derartige Straßen und Wege an Gewerbetreibende verpachten, man kann sie ihnen an die Hand geben, und dann gilt dort Hausrecht. In der Tat, das war der ehemalige Innensenator Schill.
Was haben Sie denn gegen Schill? 19,4 Prozent. Er ist doch nur gewählt worden, weil Sie damals die innere Sicherheit an die Wand gefahren haben.
Noch einmal: Es gibt Rechtsgrundlagen, die haben Sie nicht nur im allgemeinen Wegegesetz, sondern Sie können Rechtsgrundlagen dafür konstruieren, wenn Sie es denn nur wollen. Aber die CDU hat uns damals nicht unterstützt. Das ist das ewige Thema bei der CDU, da werden wir immer wieder die Finger in die Wunde legen: Ist man in der Regierung, macht man es nicht, ist man in der Opposition, dann fordert man es. Das ist bei den Polizeistellen das Gleiche, das ist bei den Bettlern das Gleiche, und das ist auch bei Slime das Gleiche. Sind Sie in der Regierung, dann dulden Sie das alles, nehmen Sie das hin, sind Sie in der Opposition, machen Sie eine ganz laute Nummer.
München macht doch vor, wie es heute geht. Dort gibt es bestimmte Straßen und Plätze, auf denen man seit 2014 ein Bettelverbot durchgesetzt hat. Ich fordere diesen Senat auf, es der Stadt München gleichzutun und die Stadt sauber zu halten. – Vielen Dank.
Wer möchte die Drucksache 21/4244 an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien überweisen? – Wer möchte das nicht? – Enthaltungen? – Dann ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer wünscht eine Überweisung an den Innenausschuss? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer möchte dem Antrag der CDU-Fraktion folgen? – Wer lehnt ihn ab? – Enthaltungen? – Dann hat der Antrag keine Mehrheit gefunden.
Wir kommen zu Punkt 23 unserer Tagesordnung, Drucksache 21/4170, Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Gleichstellung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kapazitätsrechtlicher Regelungen.
[Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Gleichstellung über die Drucksache 21/2519: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kapazitätsrechtlicher Regelungen (Senatsantrag) – Drs 21/4170 –]
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der neue Gesetzentwurf zum Kapazitätsrecht ist eine überzeugende und ausgewogene Reaktion auf einen umfangreichen Beteiligungsprozess und auf Schwierigkeiten, die es in der Vergangenheit mit dem Kapazitätsrecht gegeben hat.