Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der neue Gesetzentwurf zum Kapazitätsrecht ist eine überzeugende und ausgewogene Reaktion auf einen umfangreichen Beteiligungsprozess und auf Schwierigkeiten, die es in der Vergangenheit mit dem Kapazitätsrecht gegeben hat.
So gibt es einen gelungenen Ausgleich zwischen Hochschulautonomie und Rechtssicherheit. Auch die nötige Flexibilität bei gleichzeitiger Steuerung gewährleistet das Gesetz. Im Binnenverhältnis zwischen der Behörde und den Hochschulen bleiben die Kapazitätsvereinbarungen als Hauptsteuerungsinstrument erhalten. Die Curricularwerte zur Berechnung des Lehrbedarfs und die Zulassungshöchstzahlen werden von den Hochschulen durch Satzung festgelegt. Die Curricularwerte müssen sich innerhalb der durch die Kapazitätsvereinbarung festgelegten Bandbreiten bewegen. Das entspricht im Wesentlichen dem Bandbreitenmodell, das sich in acht Bundesländern bewährt hat, weil es rechtssicher ist, die notwendige Flexibilität gewährleistet und die Hochschulen, die ihre Kapazitäten am besten beurteilen können, angemessen beteiligt.
Im Außenverhältnis zu den Studienplatzbewerberinnen und -bewerbern gilt nach diesem Modell wieder die Kapazitätsverordnung. Danach werden die Zulassungshöchstzahlen berechnet. Auf dieser Grundlage kann dann wieder gerichtlich überprüft werden, ob die Kapazitäten voll ausgeschöpft sind. Das schafft die nötige Rechtssicherheit, wobei man sagen muss, dass absolute Rechtssicherheit nie garantiert ist, weil gerichtliche Entscheidungen im konkreten Einzelfall nie hundertprozentig vorhersehbar sein können. Alles andere wäre nicht vereinbar mit der richterlichen Unabhängigkeit, die ein wesentliches hohes Gut in unserem Rechtsstaat ist. Man kann aber die vorhandene Rechtsprechung analysieren, auf daraus resultierende Bedenken reagieren und so eine gute Prognose für einen Gesetzentwurf schaffen.
Das ist geschehen, und allein deshalb sind wir mit diesem Gesetzentwurf auf einem guten Wege und können ihn jetzt verabschieden. Vor allem ist es nicht notwendig, das Interimsgesetz zu verlängern und das Kapazitätsrecht noch weiter zu diskutieren. Wir haben diese komplexe Materie sehr ausführlich und intensiv im Wissenschaftsausschuss
erörtert. Es hat dazu eine Expertenanhörung und eine öffentliche Anhörung gegeben. Natürlich gab es auch Kritik an dem Gesetzentwurf, mit der wir uns intensiv auseinandergesetzt haben. Dabei sind wir unter anderem zu dem Ergebnis gekommen, dass die natürlich auch sehr wichtige Hochschulfinanzierungsdebatte von der Debatte um das Kapazitätsrecht zu trennen ist. Zwar ist es so – da hat DIE LINKE recht –, dass man keine Kapazitätsberechnung mehr braucht, wenn man die Hochschulen so ausstattet, dass alle studieren können. Das ist aber nicht machbar. Vor allem aber haben derartige Fragen der Hochschulfinanzierung und -ausstattung nichts zu tun mit der formalen Berechnung der vorhandenen Kapazitäten, denn damit werden nur die anderweitig getroffenen Entscheidungen umgesetzt.
Insgesamt hat es zu diesem Gesetzentwurf einen langen und intensiven Diskussionsprozess mit vielen Beteiligten gegeben, unter anderem mit Rechtsexperten, Hochschulvertreterinnen und -vertretern und Studierenden. Die Anregungen aus diesen Debatten haben wir Regierungsfraktionen und auch die Behörde sehr ernst genommen. Wir haben das geprüft und zum Teil in Änderungsanträge umgesetzt.
So haben wir beispielsweise den Vorschlag aufgenommen, im Wesentlichen nur regulär vergütete Lehrveranstaltungen bei der Kapazitätsberechnung zu berücksichtigen. Diese und andere Änderungen hat der Wissenschaftsausschuss in seiner Sitzung am 19. April 2016 beschlossen, wodurch der Gesetzentwurf seinen notwendigen Feinschliff bekommen hat. Unabhängig vom Inhalt des Gesetzentwurfs hat sich in der öffentlichen Anhörung gezeigt, dass die Universitäten mit dem Beteiligungsprozess seitens der Behörde und seitens des Parlaments zufrieden waren. Das war einhellige Meinung bei den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen.
Auch zeitweilige Differenzen mit dem Unipräsidenten konnten schnell geklärt und ausgeräumt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf ist also nicht nur inhaltlich in sich stimmig und das Ergebnis eines umfangreichen Beteiligungsprozesses. Er wird auch von den Hochschulen akzeptiert und ist im Detail noch nachgebessert worden als Reaktion auf die Anregungen aus der Expertenanhörung und der öffentlichen Anhörung. Deshalb sollte das Gesetz jetzt auch verabschiedet werden. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Wieder Kapazitätsgesetz. Wir haben in unserer ersten Sitzung im Wissenschaftsausschuss dieses Kapazitätsgesetz beraten. Wir haben am 6. Mai 2015 eine ausführliche Debatte in der Bürgerschaft gehabt. Der Senat hat im Juli 2015 einen ausführlichen Beteiligungsprozess angestrebt und auch umgesetzt mit mehreren Sitzungen aller Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Universitäten, die in diese Beratungen frühzeitig einbezogen worden sind. Wir haben Beratungen im Ausschuss geführt, wir haben Expertenanhörungen gehabt, wir haben eine öffentliche Anhörung gehabt, wir haben insgesamt Änderungsvorschläge vorgebracht, wie Frau Timm bereits erwähnt hat, und diese auch beschlossen. Und heute haben wir eine weitere Debatte.
Sie werden gleich von den Oppositionsparteien hören, das sei Schweinsgalopp. Sich über ein Jahr zu beraten ist kein Schweinsgalopp, sondern eine sehr öffentliche und sehr vernünftige Debatte. Sie werden auch gleich hören, dass alle Hochschulen diesem Kompromiss zustimmen.
Es ist natürlich für diese Opposition sehr schwierig, wenn sie eigentlich nichts mehr zu kritisieren hat, denn alle Universitäten haben zugestimmt. Ich würde Ihnen das gern einfach einmal vorlesen aus dem Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung vom 8. April 2016, Nummer 21/8. So erklärte die Vizepräsidentin Frau Rupp – ich zitiere aus dem Wortprotokoll –:
"Vielleicht ganz kurz meine Bewertung, das ist jetzt meine Sicht dieser Zusammenarbeit. Ich habe sie als sehr konstruktiv wahrgenommen, [und] ich weiß, dass unsere Kollegen mit Anregungen reingegangen sind in diese Beratungen, und den Wünschen nach Veränderung wurde auch, soweit ich das jetzt beurteilen kann, entsprochen. Das habe ich sehr begrüßt [und] als eine sehr konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit [wahrgenommen]."
"Wir sind nicht nur, wie Frau Rupp schon schilderte, in der Runde der Vizepräsidenten Studium und Lehre informiert worden, son
dern wir hatten eben [auch] vor allem die Möglichkeit, unsere Expertise auf Arbeitsebene einzubringen über den ganzen Sommer hinweg. […] Das heißt, was die Beteiligung der Hochschulen angeht, kann ich mich nur der Einschätzung anschließen, die Frau Rupp schon geäußert hat, dass wir wirklich sehr umfangreich beteiligt wurden und auch in einem frühen Stadium und dadurch die Möglichkeit hatten, viele Aspekte zum Tragen zu bringen."
Herr Dr. Tode, sind Sie der Auffassung, dass der Vorsitzende des Personalrats der Universität und der AStA auch zur Universität gehören?
Ich bin absolut der Meinung, dass sie dazugehören. Deswegen wurden sie auch in der öffentlichen Anhörung gehört, wie hier bekannt ist.
Darf ich vielleicht zu dem dritten Zitat kommen, dem des Kanzlers der TU Harburg? Das wird vielleicht auch noch einmal interessant sein für Sie, Frau Heyenn, weil Sie die Diskussion immer so führen, dass nur Universitätspräsidenten beteiligt waren. Vielleicht hören Sie sich noch einmal das an, was der Kanzler der TU Harburg, Herr Scheunert, gesagt hat:
"Nach jeder Sitzung, die diese Arbeitsgruppe hatte, wurde das in das Haus zurückgekoppelt, es wurde mit allen Menschen, die nun in der Behörde an den Gesprächen nicht teilnehmen konnten, weil sie keine Zeit hatten oder weil dann der Kreis zu groß geworden wäre, rückgekoppelt, und wir konnten eigentlich von Schritt zu Schritt im Rahmen dieses Beratungsprozesses der Behör
de immer nur sagen, das ist in Ordnung und das ist ordentlich gelaufen und wir sind damit sehr zufrieden […]"
Sie sehen, klarer kann die Stellungnahme einer Universitätsleitung nicht sein. Man unterstützt den Gesetzentwurf, und ich würde Sie auffordern, das auch zu tun.
Dann gibt es noch eine ganz besondere Geschichte, die wir heute in der Zeitung lesen konnten. Es gab eine – wie sagte das "Hamburger Abendblatt"? – ungewöhnliche Allianz, denn der Vertreter der FDP, Herr Dr. Schinnenburg, Herr Ovens von der CDU und – man höre und staune – Frau Heyenn, fraktionslose Abgeordnete, aber gewählt auf dem Ticket der LINKEN, schreiben zusammen an den Präsidenten der Universität einen Brief und fragen: Lieber Präsident, wie meinen Sie denn eigentlich Ihre Äußerung? Gut, von dem einen oder anderen hätte man vielleicht erwartet, dass er weiß, welche Funktion der Präsident im Akademischen Senat wahrnimmt und dass er kein Stimmrecht hat. Aber das mussten sich diese drei Personen erst noch einmal vom Präsidenten erklären lassen. Der Präsident beschwert sich, so heute die Überschrift im "Hamburger Abendblatt", über Meinungsmache dieser Oppositionspolitiker,
und er möchte keinesfalls vor ihren Karren gespannt werden. Insofern sehen Sie natürlich auch hier, dass es schwierig ist, wenn man versucht, einen Präsidenten vor den Karren zu spannen für etwas, das er eigentlich gut findet.
Sehr interessant ist, dass der Präsident äußert, er habe ein besonders gutes Verhältnis zu der Senatorin.
Aber trotzdem wird dies immer wieder, auch jetzt wieder vom Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU, angezweifelt.