Protocol of the Session on November 25, 2015

Kurzum, wir haben vonseiten der schwarz-grünen Koalition schon einiges an Maßnahmen vorgesehen, die gezielt zur Verbesserung der Situation dieses Personenkreises beitragen. Eine Erweiterung des Berufsschulzugangs an und für sich ist sicherlich nicht ausreichend, aber wir verstehen das als Anregung, die wir zur Grundlage für weitere Beratungen im Kulturpolitischen Ausschuss nehmen, wie wir diesen Personenkreis noch besser fördern können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Öztürk.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das ist eine gute Initiative der SPD-Fraktion, die sie hier und heute eingebracht hat. Ich glaube, wenn man diese Initiative unterstützt und Jugendlichen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit gibt, auch über das 18. Lebensjahr hinaus in die Berufsschule zu gehen, dann ist das eine gute Investition in die Zukunft. Deshalb hoffe ich, dass das unterstützt wird.

Die Maßnahmen, die die Landesregierung bisher beschlossen hat, mögen genauso gut sein, aber der Vorschlag der SPD-Fraktion wäre ein sehr wichtiges Instrument, das meiner Meinung nach auf keinen Fall kleingeredet werden darf.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN)

Ich bin froh darüber, dass das aufgegriffen wird, was vonseiten der Berufsschulen schon seit einem Jahr propagiert und als Appell an uns herangetragen wird.

In der Vergangenheit sind viele Flüchtlinge in den Berufsschulen ohne rechtliche Grundlage mehr oder weniger „geparkt“ worden. Durch die Einführung des Programms InteA ist das Problem für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gelöst worden. Wir wissen aber jetzt schon, dass viele junge Flüchtlinge keinen Platz in den InteA-Klassen be

kommen werden, weil die Klassen entweder schon überfüllt sind oder weil die Betroffenen älter als 18 Jahre sind.

Viele dieser jungen Menschen suchen nach einer Alternative. Das, was die Landesregierung im Aktionsplan ankündigt, mag ein Instrument sein. Ich glaube aber, dass viele ab dem 22. oder 23. Lebensjahr aus dieser Initiative herausfallen, obwohl sie die Chance verdient haben, einen Abschluss zu machen und damit einen sozialen Abstieg zu vermeiden.

Wenn wir dem Gesetzentwurf ohne Vorbehalte eine Chance geben, dann ist das ein gutes Instrument, Integration und vor allen Dingen die Ausbildung und den sozialen Aufstieg von Menschen, die zu uns flüchten, zu gewährleisten. In diesem Sinne unterstütze ich die Initiative.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN)

Alles andere ist, glaube ich, eher eine Ankündigung vonseiten der Landesregierung. Eine Änderung auf gesetzlicher Grundlage ist der richtigere Weg. Von daher werde ich die Initiative der SPD-Fraktion auf jeden Fall unterstützen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Öztürk. – Das Wort hat der Abg. Armin Schwarz, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Merz, in der Sache sind wir uns einig, in der Ausführung nicht so ganz.

Der Gesetzentwurf sieht vor, § 62 des Hessischen Schulgesetzes zu ändern. In diesem Paragrafen ist geregelt, dass Jugendliche für drei Jahre die Berechtigung zum Besuch einer Berufsschule haben, und zwar längstens bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.

Die Altersgrenze soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf deutlich erhöht werden, und zwar auf ein Schulbesuchsrecht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Ich sage dazu: Wir können dem nicht so zustimmen. Ich begründe Ihnen auch, weswegen nicht.

Wir haben heute Morgen während der Haushaltdebatte ausführlich über das außergewöhnliche Paket gesprochen, das wir auf den Weg gebracht haben: 800 zusätzliche Stellen für die Sprachförderung für Flüchtlinge. Wir werden aus diesen Stellen natürlich auch InteA maßgeblich stärken. Mit dem Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 4. September dieses Jahres zur Umsetzung des Sprachförderprogramms InteA ist nämlich umfassend geregelt worden, dass dadurch eine Flexibilisierung stattfindet und auch Schülerinnen und Schüler bis zum 21. Lebensjahr – also bis zu einem Alter von 20 Jahren und 364 Tagen – in dieses Programm einsteigen können. Das Programm, auch darüber sind wir uns im Klaren, geht über zwei Jahre, sodass wir faktisch eine Beschulung bis zum 23. Lebensjahr abbilden. Das ist ein riesengroßer Schritt, der sofort wirkt. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir diese Maßnah

men angesichts des Handlungsdrucks, den wir haben, sofort auf den Weg bringen. Darauf können wir stolz sein.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das zeigt, dass unser hessisches Schulsystem enorm flexibel ist. Das weiter Gehende, das Sie fordern, ist eine vernünftige Grundidee, die aber das System der beruflichen Schulen überfordert und auch ihren originären Bildungsauftrag nicht ganz erfasst. Hier sind auch andere Bildungsträger gefordert. Die anderen Bildungsträger sind natürlich wichtige Partner im Bereich von Bildung, Ausbildung und Fortbildung. Ich will als Beispiel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nennen.

Wir haben heute von Staatsminister Tarek Al-Wazir gehört – Kollege May hat eben darauf hingewiesen –, welche Maßnahmen im Bereich des Wirtschaftsministeriums ergriffen werden. Das Sozialministerium ist an der Stelle ebenfalls aktiv. Ich will an dieser Stelle deutlich sagen: Auch die freien Anbieter sind hier gefragt. Wenn wir denen sagen – ich habe viele Gespräche geführt –, wir machen jetzt an den beruflichen Schulen allumfänglich alles, dann stößt deren Begeisterung möglicherweise an gewisse Grenzen.

Wir freuen uns darüber, dass wir uns in der Sache einig sind. Wir müssen allerdings deutlich darauf hinweisen, dass es einer umfänglichen Bearbeitung dieses Paragrafen des Hessischen Schulgesetzes bedürfte. Sie wissen, eine Gesetzesänderung dauert. Der Handlungsdruck ist jetzt da, und mit dem Erlass aus dem Hessischen Kultusministerium können wir sofort handeln.

Ich glaube auch, wir sind gut damit beraten, einerseits sofort handlungsfähig zu sein und andererseits parallel dazu das nötige Personal unverzüglich zur Verfügung zu stellen: mit Fort- und Weiterbildung; mit der Möglichkeit für Kolleginnen und Kollegen, die keine Vollzeitstelle haben, sich dort einzuarbeiten; mit den entsprechenden flankierenden Maßnahmen, mit den LiVs – den Lehrern im Vorbereitungsdienst – und natürlich auch mit der Möglichkeit für die Kolleginnen und Kollegen, die schon in Pension sind, dort einzusteigen.

Wir müssen jetzt handeln. Wir handeln jetzt. Wir haben bereits gezeigt, dass das Kultusministerium auf solche Situationen unverzüglich reagiert. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Dem Gesetzentwurf können wir in dieser Form nicht zustimmen. – Ich danke herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Kollege Armin Schwarz. – Das Wort hat der Abg. Greilich, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf legt die SPD-Fraktion den Finger tief in eine Wunde, die es nicht gäbe, wenn die Landesregierung bei dem Programm InteA nicht viel zu kurz gesprungen wäre.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Ich darf in Erinnerung rufen: Wir haben in der Vergangenheit, gestützt durch die damalige Kultusministerin Beer, zusammen mit dem damaligen Staatssekretär, Herrn Prof. Lorz, ein Programm auf den Weg gebracht, mit dem in einzelnen Schulen intensiv mit jungen Flüchtlingen gearbeitet wurde: mit jungen Flüchtlingen unter 18 Jahren, mit jungen Flüchtlingen unter 21 Jahren und mit jungen Flüchtlingen über 21 Jahren, die sich in ihrer konkreten Situation kaum von denen unterscheiden, die im Alter von 18 Jahren hier ankommen. Wenn die drei Jahre auf der Flucht waren, sind sie eben drei Jahre älter, aber kein Stückchen weiter in ihrer Bildungsentwicklung und in ihrer sprachlichen Entwicklung. Das hat funktioniert. Herr Kultusminister Lorz konnte sich in Begleitung des Bundespräsidenten vor Ort davon überzeugen, wie gut das gefruchtet hat und wie es funktioniert.

(Beifall bei der FDP)

Das Dumme ist, das man daraus keine Konsequenzen gezogen hat, sondern dann das InteA-Programm auflegte, das demgegenüber einen Rückschritt darstellte, weil zunächst einmal nur die Altersgrenze von 18 Jahren vorgegeben war und man erst dann, zunächst sehr zögerlich, eine Öffnung nach dem Motto gemacht hat: Na ja, wir erlauben den Schulen, ohne dass sie dafür zusätzliche Lehrerstellen bekommen, dass sie auch Flüchtlinge bis zum Alter von 21 Jahren aufnehmen.

Ich bin froh, dass der Aktionsplan wenigstens eine Öffnung bis zum Alter von 21 Jahren vorsieht. Aber das reicht nicht. Das ist immer noch ein Rückschritt gegenüber dem, was wir hatten. Es ist eine vorläufige Maßnahme, die gut ist.

Aber, Herr Kollege May, wenn man sagt: „Wir können das Ganze in die Verantwortung des Wirtschaftsministeriums geben“, verkennt man die Sachlage völlig. Hier geht es darum, junge Menschen überhaupt erst berufsabschlussfähig zu machen und ihnen einen Schulabschluss – den qualifizierenden Hauptschulabschluss – und den Spracherwerb zu ermöglichen. Das ist ein klassischer schulischer Bereich – nichts anderes –, und deshalb bedarf es der Änderung einer grundlegenden Bestimmung. Da hat die SPD-Fraktion zu Recht den Finger in die Wunde gelegt.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos))

Ich will mich jetzt nicht abschließend dazu äußern. Herr Kollege Merz hat es selbst ein Stück weit problematisiert, ob man die Grenze richtigerweise bei 25 Jahren oder – ein eingeführter Begriff – bei 27 Jahren zieht. Ich bin in der Tat auf die Anhörung gespannt.

Herr Kollege Schwarz, Sie haben gesagt, Sie freuen sich auf die Anhörung. Sie haben aber dazugesagt, Sie lehnen den Gesetzentwurf ab.

(Günter Rudolph (SPD): Ja!)

Insofern weiß ich nicht, was Sie mit der Anhörung überhaupt wollen. Ich erhoffe mir aus dieser Anhörung sehr deutliche Hinweise und einen Erkenntnisgewinn darüber, in welchem – –

(Armin Schwarz (CDU): Im Ausschuss habe ich gesagt, Herr Kollege Greilich, nicht in der Anhörung!)

Dann wollen Sie ihn also im Ausschuss ablehnen und ihm hier zustimmen? Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit – besser als andersherum.

(Beifall bei der FDP)

Aber ich erhoffe mir aus der Anhörung durchaus einen Erkenntnisgewinn für uns alle in Bezug auf die Frage, ob man die Grenze sinnvollerweise bei 25 oder erst bei 27 Jahren zieht. Vor allem erhoffe ich mir aber für die Koalition einen Erkenntnisgewinn aus dieser Anhörung: Sie werden dann aus dem Kreis der Anzuhörenden etwas über die praktischen Fragen der Beschulung junger Flüchtlinge erfahren, die Ihnen offensichtlich nicht so bewusst sind. Sie werden etwas über den Bildungsauftrag und die Bildungspraxis der Berufsschulen erfahren, in denen sich diese Flüchtlinge befinden. Insofern erhoffe ich mir auch für die Koalition einen Erkenntnisgewinn.

Der Kollege May hatte mich mit seinen Ausführungen hoffnungsfroh gestimmt, dass vielleicht doch eine gewisse Bereitschaft vorhanden ist, aus der Anhörung Konsequenzen zu ziehen. Kollege Schwarz, Sie haben diese Hoffnung ein wenig zunichtegemacht. Aber man hat bei dieser Koalition schon manches erlebt. Vielleicht tut sich da auch einmal etwas Positives. Wir sind jedenfalls sehr gespannt und freuen uns auf die Anhörung.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos))

Vielen Dank, Herr Kollege Greilich. – Das Wort hat Frau Abg. Cárdenas, Fraktion DIE LINKE:

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme an, dass Sie alle in den letzten Monaten in hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und in Flüchtlingsheimen waren und dort mit jungen Flüchtlingen gesprochen haben. Sie werden feststellen, dass fast alle über sogenannte gebrochene Biografien verfügen. Sie waren jahrelang auf der Flucht; und vorher hielten sie sich z. B. in Kriegsgebieten auf, in denen es gar nicht möglich war, regelmäßig die Schule zu besuchen oder einen Abschluss zu bekommen.

Ich sehe es aber so – das ist schon angesprochen worden –, dass auch Benachteiligte durchaus von diesem Gesetz profitieren können: z. B. diejenigen, die aus schwierigen Elternhäusern stammen und von daher so belastet waren, dass sie die Schule nicht regelmäßig besuchen und keine Abschlüsse erreichen konnten.

Aber betroffen sind auch Spätentwickler. Sie kennen vielleicht den § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Das sind die Kinder und Jugendlichen, die z. B. Schwierigkeiten haben, sich zu konzentrieren und dranzubleiben, die keinen Ehrgeiz haben oder – typische ADHS-Kinder – ihre Zeit nicht einteilen können. Das sind alles Kinder, die zwar keinen Abschluss bekommen haben, bei denen dann aber die Zeit kommt, in der sie sich, vielleicht mit Unterstützung, zusammenreißen können und die Chance nutzen wollen.

Wir denken deshalb, dass dies ein guter Entwurf. Ob die Grenze bei der Vollendung des 27. Lebensjahres oder früher gezogen werden soll: Wir denken, es ist gut, die Grenze bei 27 Jahren zu ziehen. Auch wir haben in unseren Anträgen immer wieder die Anhebung der Altersgrenze gefordert und begrüßen diese Initiative. Wir sind gespannt – ich beziehe mich auf die Initiative, die Herr Schwarz eben ge