Auch hier möchte ich noch einmal sehr deutlich hervorheben: Als andere gewackelt, diskutiert und ihre Förderung infrage gestellt haben, stand dieses Land Hessen fest zu diesem wichtigen Projekt. 4 Millionen € finde ich einen ordentlichen Beitrag Hessens für dieses Romantikmuseum.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das Gleiche gilt für das Brentanohaus und für den Park des Grafen von Ostein. Das sind deutliche Akzente, die wir gesetzt haben. Bei der Moderne setzen wir deutliche Akzente: mit dem documenta-Archiv, mit der weiteren Förderung der documenta, beispielsweise mit der Verstetigung und Verlängerung der documenta-Professur um fünf Jahre. Wichtige Maßnahmen sind genannt worden. Wir steigern die kulturelle Bildung enorm, von jetzt 490.000 € auf 790.000 € im Jahr 2016 und
dann noch weiter, genau so wie die Förderung der freien Theater. Sie sehen, man kann mit Fug und Recht sagen: Dieser Haushalt ermöglicht Investitionen in die Zukunft unseres Landes, und er setzt – ich will es wieder aufnehmen, was ich am Anfang gesagt habe, verehrte Frau Kollegin Beer – deutliche Impulse für unser Hessenland.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Beratung zu den Einzelplänen abgeschlossen, und wir beginnen nunmehr mit der Abstimmung. Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass wir noch über die mit den Einzelplänen aufgerufenen Tagesordnungspunkte abstimmen müssen. Zunächst lasse ich über die Einzelpläne abstimmen.
Wer für die Annahme des Einzelplans 01 – Hessischer Landtag – ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und DIE LINKE. Wer enthält sich? – Abg. Öztürk. Damit ist dieser Einzelplan angenommen worden.
Ich lasse abstimmen über Einzelplan 02 – Hessischer Ministerpräsident. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – SPD, FDP und DIE LINKE. Wer enthält sich? – Abg. Öztürk. Damit ist auch dieser Einzelplan angenommen worden.
Ich rufe den Einzelplan 03 – Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport – auf. Wer diesem Einzelplan zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – SPD, FDP, DIE LINKE. Wer enthält sich? – Abg. Öztürk. Damit ist dieser Einzelplan angenommen.
Dazu rufe ich Tagesordnungspunkt 30 auf: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend erfolgreiche Arbeit der hessischen Polizei bei der Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten – Wohnungseinbrüche zurückdrängen, Drucks. 19/1866. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP und die Abg. Öztürk. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen worden.
Ich lasse abstimmen über Einzelplan 04 – Hessisches Kultusministerium. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und DIE LINKE. Wer enthält sich? – Abg. Öztürk. Damit ist der Einzelplan 04 angenommen worden.
Ich rufe den Einzelplan 05 – Hessisches Ministerium der Justiz – auf. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – SPD, FDP, DIE LINKE und die Abg. Öztürk. Damit ist der Einzelplan 05 angenommen worden.
Ich rufe Einzelplan 06 – Hessisches Ministerium der Finanzen – auf. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – SPD, FDP und DIE LINKE. Wer enthält sich? – Abg. Öztürk. Damit ist der Einzelplan 06 angenommen worden.
Ich rufe den Einzelplan 07 – Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung – auf. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? SPD, FDP und DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die Abg. Öztürk. Damit ist auch dieser Einzelplan angenommen worden.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 39 auf: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Hessen startet die „Sanierungsoffensive 2016 bis 2022“ – Transparenz und Planungssicherheit beim Landesstraßenbau für Städte und Gemeinden, Drucks. 19/2203. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – SPD, FDP, DIE LINKE. Wer enthält sich? – Abg. Öztürk. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen worden.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 41 auf: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Stärkung der Nahmobilität leistet wichtigen Beitrag für die Verkehrs- und Energiewende in Hessen, Drucks. 19/2375. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Die FDP. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der FDP und der LINKEN und die Abg. Öztürk. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen worden.
Ich lasse abstimmen über den Tagesordnungspunkt 45, Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Energie-Agenda 2015: Energieeffizienz, erneuerbare Energien und innovative Technologien – in Hessen gelingt die Energiewende als Gesamtkonzept, Drucks. 19/2423. Wer stimmt ihm zu? – Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – SPD, FDP, DIE LINKE. Wer enthält sich? – Abg. Öztürk. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen worden.
Ich lasse abstimmen über Einzelplan 08 – Hessisches Ministerium für Soziales und Integration. Wer möchte diesem Einzelplan zustimmen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – SPD, FDP, DIE LINKE. Wer enthält sich? – Abg. Öztürk. Damit ist der Einzelplan 08 angenommen worden.
Ich lasse über den Einzelplan 09 – Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – abstimmen. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und der LINKEN. Wer enthält sich? – Die Abg. Öztürk. Damit ist Einzelplan 09 angenommen worden.
Nun lasse ich abstimmen über den Tagesordnungspunkt 31 – Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Weiterentwicklung des Zukunftspakts für Existenzsicherung und Nach
haltigkeit in der hessischen Landwirtschaft, Drucks. 19/ 1867. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und der LINKEN und die Abg. Öztürk. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen worden.
Ich rufe Einzelplan 10 – Staatsgerichtshof – auf. Wer diesem Einzelplan zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus.
Ich rufe den Einzelplan 11 – Hessischer Rechnungshof – auf. Wer diesem Einzelplan zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist ebenfalls das gesamte Haus.
Einzelplan 15 – Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Wer stimmt ihm zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und der LINKEN. Wer enthält sich? – Die Abg. Öztürk. Damit ist Einzelplan 15 angenommen worden.
Ich lasse abstimmen über den Einzelplan 17 – Allgemeine Finanzverwaltung. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und der LINKEN. Wer enthält sich? – Die Abg. Öztürk. Damit ist dieser Einzelplan angenommen worden.
Ich lasse abstimmen über den Einzelplan 18 – Staatliche Hochbaumaßnahmen. Wer will ihm zustimmen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und der LINKEN. Wer enthält sich? – Die Abg. Öztürk. Damit ist Einzelplan 18 angenommen worden.
Nachdem jetzt über alle Einzelpläne und die dazu aufgerufenen Tagesordnungspunkte abgestimmt worden ist, kommen wir nun zu dem Gesetzentwurf. Nach § 17 Abs. 1 GOHLT wird ein Gesetzentwurf, der in drei Lesungen zu beraten ist, einem Ausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen. Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) in der vom Haushaltsausschuss empfohlenen Fassung, Drucks. 19/2662 zu Drucks. 19/2307, zur Vorbereitung der dritten Lesung dem Haushaltsausschuss zu überweisen. – Das ist hiermit geschehen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes – Drucks. 19/2484 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Eingebracht wird der Gesetzentwurf vom Kollegen Merz von der SPD-Fraktion. Herr Kollege Merz, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bringe einen Gesetzentwurf ein, von dem wir glauben, dass er ein Beitrag zur Lösung eines praktischen Problems ist, das in den vergangenen eineinhalb Jahren vor dem Hintergrund der verstärkten Zuwanderung auch von jugendlichen Flüchtlingen, von jungen erwachsenen, von jungen volljährigen Flüchtlingen in die Bundesrepublik insbesondere in den beruflichen Schulen viel diskutiert worden ist. Dort ist beklagt worden, dass die derzeitige Grenze für das Recht zum Besuch von beruflichen Schulen mit 18 Jahren endet und dass das mit der Lebensrealität vieler jugendlicher und junger volljähriger Flüchtlinge nicht in Einklang stehe. Häufig war es gar nicht möglich, diese jungen Volljährigen zu beschulen, oder man musste alle möglichen Klimmzüge machen, um dies irgendwie doch zu ermöglichen. Erfreulicherweise ist dies auch in einer ganzen Reihe von Fällen geschehen. Nichtsdestoweniger glauben wir, dass das ein Zustand ist, der bereinigt werden muss. Deswegen ist unser Vorschlag, wie ich finde, genauso einfach wie probat. Er lautet, die entsprechende Vorschrift des Hessischen Schulgesetzes zu ändern, indem man die Zahl „18“ in § 62 Abs. 3, die sich auf das Lebensjahr bezieht, durch die Zahl „27“ ersetzt.
Warum das 27. Lebensjahr? Ich habe bewusst davon gesprochen, dass es sich hier um junge Volljährige handelt. Der Begriff des jungen Volljährigen ist im SGB VIII § 7 definiert. Dort heißt es, dass junge Menschen von 18 Jahren bis zum 27. Lebensjahr junge Volljährige sind. An einer anderen Stelle wird für alle, die unter 27, aber volljährig sind, von jungen Erwachsenen gesprochen. Das ist die Personengruppe, die wir im Blick haben, und diese Personengruppe wird uns im SGB VIII auch besonders ans Herz gelegt. Dort heißt es in § 13, dass auch für junge Volljährige Angebote gemacht werden sollen, die ihnen bei ihrer beruflichen und schulischen Eingliederung helfen.
Nun kann man über die Altersgrenze sicherlich reden. Wir haben, wie gesagt, bei der Wahl der Altersgrenze das Kinder- und Jugendhilferecht zugrunde gelegt. Man kann darüber reden, ob es sinnvoll ist, den Zugang zu beruflichen Schulen bis zu einem Alter von 27 Jahren zu ermöglichen. Ich glaube, dass das sinnvoll ist, übrigens nicht nur für die Gruppe der jugendlichen oder jungen erwachsenen Flüchtlinge, sondern auch für die nicht geringe Zahl derer, die schon immer hier wohnen, sei es mit oder ohne Migrationshintergrund, und denen der Einstieg in das Erwerbsleben oder die Integration in die Ausbildung nicht oder noch nicht gelungen ist und die einer zweiten oder gegebenenfalls auch einer dritten Chance bedürfen. Daher glaube ich, dass wir hier eine Regelung nicht nur für Flüchtlinge, sondern eben auch für andere junge Menschen schaffen sollten, die ein anderes, aber manchmal nicht minder großes Integrationsproblem haben.
Ich habe davon gesprochen, dass die gegenwärtige Situation vor allen Dingen in den beruflichen Schulen beklagt wird. Ich könnte jetzt noch darauf hinweisen, dass die Schulen nach ihrem Auftrag auch besonders berufen sind, all das zu tun, was in der Integrationsdebatte im Moment sonst noch diskutiert wird. Dabei geht es z. B. um die Frage, wie es uns gelingt, den Wertekanon, der in unserer Gesellschaft für ein gedeihliches Zusammenleben zugrunde gelegt wird, zu vermitteln. Das ist der Auftrag des Hessi
schen Schulgesetzes. Auch von daher kann es nicht schädlich sein, möglichst vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu den beruflichen Schulen zu ermöglichen, wenn sie dies wünschen. Wir reden hier nicht über die Erweiterung der Schulpflicht, sondern wir reden über eine Ausweitung des Rechts, die beruflichen Schulen zu besuchen.
Ich nehme – durchaus mit Genugtuung – zur Kenntnis, dass es jetzt in der Frage der Ausgestaltung des InteA-Programms und bei der Einführung zusätzlicher Programme eine Bewegung gibt, von der Grenze des 18. Lebensjahres wegzukommen, wobei mich ein bisschen irritiert, dass Sie auf der einen Seite eine Begrenzung auf 20 Jahre und auf der anderen Seite eine Begrenzung auf 21 Jahre einführen. Das kann man vielleicht im weiteren Verfahren bereinigen. In jedem Fall scheint auch die Landesregierung, wie ich finde, zu Recht, zu der Überzeugung gelangt zu sein, dass die Grenze von 18 Jahren für das Recht, eine berufliche Schule oder eine Maßnahme in einer beruflichen Schule bzw. im Rahmen der beruflichen Bildung zu besuchen, nicht mehr zeitgemäß ist. Daher denke ich, wir müssten bei der weiteren Beratung dieses Gesetzentwurfs eigentlich zu einer gemeinsamen Lösung kommen können. Das würde uns freuen.
Das ist ein Angebot zur weiteren Diskussion. Insofern sehe ich voller Hoffnung der weiteren Beratung im Ausschuss und in einer Anhörung entgegen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Merz, für die Einbringung. – Als nächster Redner spricht nun Kollege May vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir erkennen durchaus an, dass sich die SPDFraktion Gedanken macht, wie man die Geflüchteten, die bereits 18 Jahre alt oder älter sind, besser fördern kann. Für die Koalitionsfraktionen – zumindest für die Fraktion der GRÜNEN, aber ich bin sicher, dass ich auch für die CDUFraktion sprechen kann – ist auch klar, dass wir an der Stelle eine Lücke haben, die es zu schließen gilt.
Ob die Berufsschulpflicht notwendigerweise auf 27 Jahre zu erweitern ist, darüber muss man im Detail beraten. Allerdings muss man schon feststellen – das will ich an dieser Stelle deutlich machen –, das das Recht, zur Berufsschule zu gehen, für sich alleine gesehen noch keine Maßnahme darstellt und dass es wenig hilfreich wäre, das Gesetz nur an der Stelle zu ändern. Das könnte sogar Probleme aufseiten der Berufsschulen schaffen. Von daher bin ich sehr froh darüber, dass Sie erkannt haben, dass wir gezielte Maßnahmen brauchen, die auf die genannten Personen, nämlich auf Flüchtlinge über 18 Jahre, zugeschnitten sind.
Im Aktionsplan haben wir schon ein paar Maßnahmen adressiert. Dabei geht es um Qualifizierung und Vermittlung, besonders für junge Flüchtlinge. Von daher glaube
ich, dass wir das, was wir im Flüchtlingsplan der Landesregierung vorgeschlagen haben, nämlich die Förderung des elementaren Spracherwerbs bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung und Förderprogramme für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren, soweit die Programme von BA und BAMF nicht greifen, weiterverfolgen sollten. Ich finde es auch herausstellenswert, dass für diese Maßnahmen 10 Millionen € eingesetzt werden sollen.
Aber auch für die über 21-Jährigen sind Maßnahmen vorgesehen, nicht mehr des HKM, sondern des HMWEVL: Das Landesprogramm zur vertieften Berufsorientierung und die Erweiterung des Landesprogramms Ausbildungsförderung – mit Sprachförderung – führen Flüchtlinge bis zum 27. Lebensjahr gezielt zum Ausbildungsabschluss. Gleichzeitig soll die Anerkennung von Berufsabschlüssen und Vorleistungen im akademischen Bereich erweitert werden. Last, but not least ist vorgesehen, dass es spezielle Deutschkurse an den Hochschulen geben soll, um die, die ein Studium anstreben oder vielleicht schon aufgenommen haben, gezielt zu fördern.
Kurzum, wir haben vonseiten der schwarz-grünen Koalition schon einiges an Maßnahmen vorgesehen, die gezielt zur Verbesserung der Situation dieses Personenkreises beitragen. Eine Erweiterung des Berufsschulzugangs an und für sich ist sicherlich nicht ausreichend, aber wir verstehen das als Anregung, die wir zur Grundlage für weitere Beratungen im Kulturpolitischen Ausschuss nehmen, wie wir diesen Personenkreis noch besser fördern können.