Wir denken deshalb, dass dies ein guter Entwurf. Ob die Grenze bei der Vollendung des 27. Lebensjahres oder früher gezogen werden soll: Wir denken, es ist gut, die Grenze bei 27 Jahren zu ziehen. Auch wir haben in unseren Anträgen immer wieder die Anhebung der Altersgrenze gefordert und begrüßen diese Initiative. Wir sind gespannt – ich beziehe mich auf die Initiative, die Herr Schwarz eben ge
nannt hat –, ob Sie eventuell auch in der Anhörung zeigen, dass Sie diesen Gesetzentwurf ganz gut finden. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diesem Gesetzentwurf der SPD liegt ein hehres Ziel zugrunde. Das will ich ausdrücklich anerkennen. Sie wollen – worüber wir uns alle den Kopf zerbrechen – junge Flüchtlinge und Neuzuwanderer in Bildungsprogramme bringen, damit ihre Perspektiven hier besser werden. Ich glaube, darüber sind wir uns wirklich alle einig.
Aber mit dem Finger zu schnippen und zu sagen: „Jetzt setzen wir einfach im Berufsschulrecht die Altersgrenze hoch, und damit ist die Sache erledigt“, ist ein untaugliches Instrument.
Für die Zielgruppe der jungen Erwachsenen – mit 25 oder mit 27 Jahren ist man erwachsen; da ist man kein Kind und kein Jugendlicher mehr, nicht einmal mehr ein Heranwachsender – haben wir eigentlich keinen Mangel an Bildungsprogrammen. Wir müssen sie noch besser aufeinander abstimmen; keine Frage. Vor allen Dingen müssen wir in diesem Bereich mit der Dynamik der Entwicklung Schritt halten. Das wird nicht einfach, egal von welchem Bildungsprogramm wir reden.
Herr Minister, darf ich Sie kurz unterbrechen? Herr Kollege Merz wollte Ihnen eine Frage stellen. Ich weiß nicht, wie Ihre Befindlichkeit um diese Zeit ist.
Herr Minister, wären Sie bereit, zuzugeben, dass ich mit keiner Silbe gesagt habe, es reicht aus, diesen Gesetzentwurf zu machen, und ich vielmehr gesagt habe, es ist ein Beitrag zur Lösung eines praktischen Problems?
Aber es ist im Moment der einzige Beitrag, der von Ihrer Seite auf dem Tisch liegt. Sie erwecken damit schon den Eindruck, dass das vielleicht nicht das einzige wirksame Instrument, aber doch eine Art Königsweg sei, der uns in diesem Bereich weiterbringe. Diesen Eindruck teile ich nicht;
denn anders als bei den Minderjährigen, die wir sinnvollerweise nur in die Schule schicken können – mindestens in Teilzeit –, falls sie schon ein Ausbildungsverhältnis haben, kann die Antwort für Erwachsene – das ist der Punkt, an dem unsere Meinungen auseinanderliegen – nicht lauten, dass wir sie jetzt sämtlich auf die Schulbank schicken.
Herr Merz, ich gebe sogar zu, dass wir flexibel sein sollten, was die Altersgrenze anbetrifft. Aber das sind wir bereits mit dem jetzigen InteA-Programm, wo wir die Flexibilisierungsmöglichkeit aufgenommen haben, auf die Herr Schwarz schon hingewiesen hat. Wir werden das jetzt zur Regel machen; denn genau dafür sind die 10 Millionen € aus dem Aktionsplan da, die exakt für diese Altersgruppe der über 18-Jährigen vorgesehen sind. Das ergibt, wenn man es umrechnet, 3.000 weitere InteA-Plätze für Heranwachsende in der Altersgruppe bis 20 Jahre, und speziell für die Älteren wollen wir noch einmal 1.500 Plätze zur Sprachförderung an den Schulen für Erwachsene schaffen.
Meine Damen und Herren, der entscheidende Punkt ist: Da reden wir nur vom Eintrittsalter. Die Beschulung dauert bis zu zwei Jahre lang. Das heißt, es ist ein Angebot, das nicht nur die Heranwachsenden betrifft, sondern im Prinzip vom Potenzial her bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres reicht.
Warum betone ich das? – Einmal, um zu zeigen: So weit liegen unsere Meinungen da in der Tat nicht auseinander. Wir reden jetzt über das Alter 23, 25, 27 Jahre. Wir reden aber auch über die Frage eines Rechtsanspruchs dieser Jugendlichen auf den Berufsschulbesuch.
Es gibt für mich drei Punkte, die gegen einen solchen Anspruch sprechen. Der erste Punkt ist: Wir dürfen unsere beruflichen Schulen nicht überfordern. Sie sind schon jetzt mit einer extrem hohen Heterogenität in ihren Klassen konfrontiert, gerade weil sie sich dankenswerterweise um die Flüchtlinge kümmern. Ich glaube, auch eine Berufsschulklasse braucht einen gewissen inneren Zusammenhalt unter Aspekten wie Alter oder Lebenssituation, sonst wird die Herausforderung für die Lehrkräfte zu groß.
Der zweite Punkt ist – darauf ist schon hingewiesen worden –: In diesem Bereich sind sehr viele Akteure unterwegs: BAMF, BA, Volkshochschulen, Hochschulen, Bildungswerke und die Wirtschaft. Diese sollten wir nicht aus der Verantwortung entlassen, indem wir den Eindruck erwecken, als wäre die Berufsschule der richtige Ort, und alles, was die anderen Akteure machen, könnte vielleicht irgendwie ergänzend dazu kommen.
Auf den dritten Punkt hat Herr May schon hingewiesen, deswegen will ich ihn nur ganz kurz ansprechen: Die meisten der erwachsenen Flüchtlinge gerade in der Altersgruppe der über 23-Jährigen haben schon irgendeine Form von schulischer Vorbildung oder Berufsqualifikation. Sie haben schon etwas gemacht in ihrem Leben. Das heißt, sie brauchen vor allen Dingen entsprechende Anerkennungs
prozesse und Programme zur Arbeitsmarktintegration. Das sind Angebote, die auf keinen Fall ausschließlich primär an den Berufsschulen geleistet werden können.
Das ist unsere spontane Reaktion auf diesen Gesetzentwurf. Aber natürlich sind auch wir darauf gespannt, was die Anhörung ergeben wird. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf an den Kulturpolitischen Ausschuss? – Das erfreut alle, dann wird es so gemacht.
Ich rufe zuerst die Petition Nr. 1425/19 auf. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP. Dagegen? – Keiner. Enthaltungen? – DIE LINKE. Das ist einstimmig beschlossen.
Petition Nr. 1615/19. Wer ist dafür? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP. Dagegen? – SPD und DIE LINKE. Auch das ist damit beschlossen.
Dann die Übrigen, Drucks. 19/2577. Wer ist dafür? – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, alle. Dann ist es gut und einstimmig so beschlossen. Damit ist auch der Punkt erledigt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ältestenrats zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Vertrauen in das Amt des Landtagsvizepräsidenten – Drucks. 19/1873 zu Drucks. 19/1871 –
Auf die Berichterstattung wird verzichtet, wie auch bei den nachfolgenden Beschlussempfehlungen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP. Dagegen? – DIE LINKE und Frau Öztürk. Über die Beschlussempfehlung ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs betreffend Rechnung über den Haus
Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schulen in Hessen profitieren zum Schuljahresbeginn 2015/16 von bundesweit beispielhafter Personalausstattung – Landesregierung packt schwierige gesellschaftliche Herausforderungen mit großer Entschlossenheit und Tatkraft an – Drucks. 19/2582 zu Drucks. 19/2415 –
Wer ist dafür? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dagegen? – SPD, DIE LINKE, FDP und Frau Öztürk. Damit ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hessen wieder nach vorne bringen – hessische Schulen können mehr – Drucks. 19/2583 zu Drucks. 19/2418 –
Wer ist dafür? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – SPD, DIE LINKE und Frau Öztürk. Wer enthält sich? – Die FDP. Dann ist so beschlossen.