Protocol of the Session on October 14, 2014

Herr Abg. Stephan, die Landesregierung bewertet die Resonanz auf den 3. Hessischen Tag der Nachhaltigkeit aus folgenden Gründen als stark:

Erstens. Mit 317 Aktionen in ganz Hessen, die von mehr als 250 Akteuren organisiert und durchgeführt wurden, konnte auch in diesem Jahr eine hessenweite Ausdehnung des Aktionstags erreicht werden. Von Kindergartenkindern bis zu Senioren waren alle Altersstufen vertreten.

Zweitens. 500 Medienbeiträge zum 3. Hessischen Tag der Nachhaltigkeit wurden gezählt. Es handelt sich um Rundfunk-, Fernseh- und Printbeiträge sowie um Beiträge in den sogenannten Social-Media-Kanälen.

Drittens. Das Format ist bei den Akteuren etabliert, es wird gut angenommen und wertgeschätzt. Mehrere Veranstalterinnen und Veranstalter waren bereits zum dritten Mal aktiv. Eine große Zahl fragt bereits jetzt nach dem Termin des nächsten Aktionstags. Im Nachgang zum 3. Hessischen Tag der Nachhaltigkeit wird den Veranstalterinnen und Veranstaltern im Rahmen einer Onlinebefragung ermöglicht, Anregungen und Impulse für die Weiterentwicklung des Konzepts für den Aktionstag sowie Rückmeldungen zum diesjährigen Tag der Nachhaltigkeit zu geben, damit wir darauf reagieren und ihn im nächsten Jahr vielleicht noch erfolgreicher machen können.

Frage 130, Herr Abg. Franz.

Ich frage die Landesregierung:

Unter welchen Bedingungen, vor dem Hintergrund des Staatsziels Sportförderung, sind Investitionen zur Sanierung der Kleinschwimmhalle in Obersuhl möglich?

Herr Innenminister und Sportminister Beuth.

Herr Abg. Franz, im Rahmen des Programms „Sportland Hessen“ sind Sanierungsmaßnahmen bei Sportanlagen mit Zuwendungen bis zu 50.000 € möglich. Eine Förderung aus dem Hallenbadinvestitionsprogramm ist dagegen nicht mehr möglich, da dieses ausgelaufen ist.

Ich kann ergänzend mitteilen: Die Gemeinde Wildeck plante in der Vergangenheit, die Sanierung ihrer Kleinschwimmhalle im Ortsteil Obersuhl mit Kreditinvestitionen vorzunehmen. Der Landrat des Landkreises HersfeldRotenburg hatte als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde im Jahr 2012 die Kreditgenehmigung in Höhe von 500.000 € allerdings nicht erteilt. Der Landrat begründete diese Entscheidung mit der eingeschränkten dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.

Die Gemeinde war im Jahr 2012 mit Verbindlichkeiten von über 34,5 Millionen € belastet. Das entspricht einer Verschuldung von rund 7.000 € pro Einwohnerin und Einwohner. Die Gemeinde hat den gesetzlich geforderten

Haushaltsausgleich seit einigen Jahren nicht erreicht und sieht ihn auch in ihrer Finanzplanung nicht vor. Vor diesem Hintergrund war die Entscheidung des Landrats, die Genehmigung der Investition in diese öffentliche Einrichtung nicht zu erteilen, rechtmäßig und von der obersten Kommunalaufsicht nicht zu beanstanden. Nach § 103 Abs. 2 Satz 3 HGO sind Kreditermächtigungen – ich zitiere – „in der Regel zu versagen, wenn festgestellt wird, dass die Kreditverpflichtungen nicht mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen“.

Zum gleichen Sachverhalt hatte Ihnen mein Amtsvorgänger, Boris Rhein, in der letzten Legislaturperiode auf Ihre mündliche Frage 787 geantwortet, die zuständigen Landräte pflegten zugunsten der Belange des Sports grundsätzlich eine sehr wohlwollende Genehmigungspraxis. Wenn aber eine Investition in Sportstätten schlechterdings die dauernde Leistungsfähigkeit einer Kommune gefährde, müsse eine verantwortungsbewusste Aufsicht die hierfür erforderlichen Kreditgenehmigungen versagen.

Hieran hat sich nichts geändert. Eine Neubeurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Investition durch den zuständigen Landrat scheitert derzeit schon daran, dass die Gemeinde Wildeck noch nicht einmal den Haushalt 2014 verabschiedet hat. Der Sachstand ist aktuell im Grunde unverändert. Derzeit hat die Gemeinde Wildeck für das Jahr 2014 keinen Haushalt aufgestellt. Sie befindet sich demnach unter den Restriktionen der vorläufigen Haushaltsführung.

Der Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg hat auf Antrag der Gemeinde Anfang September die Erlaubnis erteilt, die Kleinschwimmhalle trotz vorläufiger Haushaltsführung weiter zu betreiben. Die Gemeinde darf allerdings keine Investitionen in die Schwimmhalle vornehmen. Dies widerspräche den gesetzlichen Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung.

Zusatzfrage, Herr Kollege Franz.

Wie stehen Sie, wenn man voraussetzt, dass die Investition in eine Sanierung zwar nicht möglich ist, der Schwimmbetrieb aber weitergeführt werden soll, zu der Formulierung der Kommunalaufsicht, dass der Gemeindevorstand prüfen soll, ob ein Ausweichen auf benachbarte Hallenbäder möglich ist?

Ich frage dies vor dem Hintergrund, dass § 99 Abs. 1 Nr. 1 Hessische Gemeindeordnung die Weiterführung notwendiger Aufgaben umfasst, ausdrücklich auch die Weiterführung von bestehenden Einrichtungen der Gemeinde.

Herr Innenminister.

Es gibt klare finanzaufsichtsrechtliche Vorgaben, die ich gerade zitiert habe, wonach Kreditverpflichtungen mit der dauerhaften Leistungsfähigkeit einer Gemeinde im Einklang stehen müssen. Der Landrat als untere Kommunal

aufsicht hat das entsprechend seiner Aufsichtspflicht der Gemeinde so mitgeteilt. Insofern kann ich Ihnen dazu nichts anderes sagen.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Franz.

Sehen Sie nicht einen Widerspruch zu § 99 Hessische Gemeindeordnung, der vorsieht, eine bestehende Einrichtung weiterzuführen? Die Frage, die wir vorhin diskutiert haben, betraf die Investition. Hier geht es darum, diese Einrichtung weiterzuführen, weil die Bürgerinnen und Bürger und die DLRG vor Ort diese Einrichtung sehr stark nutzen und sie für die Region und für die benachbarte Schule von großer Bedeutung ist.

Herr Staatsminister Beuth.

Ich sehe keinen Widerspruch.

Zusatzfrage, Herr Warnecke.

Herr Staatsminister Beuth, sehen Sie als Minister des Innern und für Sport nicht ein widersprüchliches Handeln des Landrats als oberstem Repräsentanten eines Landkreises, der ebenfalls keinen ausgeglichenen Haushalt hat, aber möglicherweise zukünftig die Kosten für den Transport zu dem 20 km entfernt liegenden Hallenbad nach Heringen bezahlen und für die Beförderungskosten somit ein Defizit einfahren muss, das er nicht hätte, wenn die Kommune dieses Schwimmbad aufrechterhielte? Wer genehmigt das dann? – Der Regierungspräsident und damit letztlich Sie als Innenminister.

Herr Staatsminister Beuth.

Der Landrat von Hersfeld-Rotenburg handelt im Einklang mit den Gesetzen und – nach meiner Kenntnis – auch im Einklang mit dem Regierungspräsidenten in Kassel.

Frage 131, Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Warum werden Diplompsychologinnen/Diplompsychologen nicht als Fachkräfte für Tageseinrichtungen für Kinder anerkannt?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, der Einsatz von Fachkräften in Tageseinrichtungen für Kinder in Hessen unterliegt gesetzlichen Vorgaben, die den besonderen Anforderungen an die frühkindliche Bildung gerecht werden sollen. Die hohe Qualität der frühkindlichen Bildung lässt sich nur erreichen, wenn entsprechend pädagogisch ausgebildetes Fachpersonal vorgehalten wird.

§ 25b Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch regelt daher abschließend, welche Personen als Fachkraft zur Leitung einer Tageseinrichtung für Kinder oder einer Gruppe sowie als Fachkraft zur Mitarbeit gelten. Der Abschluss der Diplompsychologin bzw. des Diplompsychologen ist hier nicht benannt. Er fällt auch nicht unter die Vorschrift des § 25b Abs. 1 Nr. 12 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, wonach Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss „im früh- oder allgemeinpädagogischen sowie sozialpflegerischen Bereich oder auf dem Gebiet der sozialen Arbeit“ als Fachkräfte gelten. Mit diesem Abschluss wird nämlich kein pädagogischer Abschluss bescheinigt.

Ich erlaube mir die Anmerkung: Der ursprüngliche Entwurf des Kinderförderungsgesetzes sah vor,

(Manfred Pentz (CDU): Ja!)

dass in Kindertageseinrichtungen unter ganz bestimmten, eng gefassten Voraussetzungen und nach einer Einzelfallprüfung durch das zuständige Jugendamt auch Personen aus anderen Berufen – bis zu 20 % der Fachkräfte – zur Mitarbeit zugelassen werden.

(Manfred Pentz (CDU), zur SPD gewandt: Wer hat es verhindert? Ihr da drüben! Herzlichen Glückwunsch! Das habt ihr gut gemacht!)

Hierdurch sollte die Möglichkeit geschaffen werden, multiprofessionelle und multidisziplinäre Teams zu bilden, und gleichzeitig sollte die Qualität bewahrt werden. Nachdem aufgrund der Sorge der Fachkräfte über eine Entprofessionalisierung des Berufs der Erzieherin bzw. des Erziehers massive Kritik an der geplanten Neuregelung geäußert worden war, wurde auf eine Ausweitung des Fachkräftekatalogs verzichtet.

Ich erlaube mir, an dieser Stelle ein Zitat aus der Presserklärung der SPD-Landtagsfraktion vom 04.12.2012 zu bringen, in der der Abg. Gerhard Merz, SPD, sagt:

Die Tatsache, dass künftig bis zu 20 % fachlich nicht qualifiziertes Personal eingesetzt werden darf, ist ein Schlag ins Gesicht der Fachkräfte …

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD)

Derzeit findet eine Evaluation des Hessischen Kinderförderungsgesetzes statt. Sie befasst sich auch mit dem Einsatz von Personen in Kindertageseinrichtungen, die die im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch genannten Anforderungen nicht erfüllen. Möglicherweise können

hieraus Rückschlüsse für die Akzeptanz der gesetzlichen Definition von Fachkraft in der Praxis gezogen werden.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD – Ge- genruf des Abg. Manfred Pentz (CDU): Machen Sie es nicht noch schlimmer!)

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Minister, ich bin sehr dankbar dafür, dass Sie mich noch einmal zitiert haben. Alles, was ich damals gesagt habe, war richtig.

(Zurufe von der CDU)

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen,

(Michael Boddenberg (CDU): Dass Sie Ihre Meinung geändert haben!)