Protocol of the Session on July 15, 2014

Herr Abg. Eckert, das ist keine Brauchtumspflege. Wir können auch noch einmal auf die Junge Linke zu sprechen kommen. Ich vermute, das werden wir hier sicherlich sehr bald, nämlich in den nächsten Tagen, machen. Bei der Jungen Union handelt es sich um eine nach Satzung und Mitgliederschaft von der Partei der CDU Deutschlands unabhängige Organisation.

(Lachen bei der SPD und der LINKEN)

Ich weise darauf hin, dass der Stand von der Jungen Union Bensheim – also der örtlichen Jungen Union – betrieben wurde.

(Manfred Pentz (CDU): Im Gegensatz zu den Jusos! Genau so ist es!)

Zusatzfrage, Herr Dr. Wilken.

Herr Staatsminister, Sie haben in Ihrer ersten Antwort darauf hingewiesen, es gab durchaus einmal die Praxis, dass Parteien neben ihrer Präsenz im Zelt auch auf der Festtagsstraße einen Stand betrieben haben. Warum haben Sie dafür plädiert, von dieser Praxis abzuweichen? Liegen negative Erfahrungen vor, oder habe ich Sie so richtig verstanden, dass Sie einfach nicht so viel Politik auf dem Hessentag haben wollen?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Abg. Dr. Wilken, Sie spielen sicherlich auf den Hessentag in Kassel an. Die andere Handhabung in Kassel beruhte auf einer Entscheidung der ausrichtenden Stadt.

Ich habe Ihnen vorhin vorgetragen, dass der Hessentag nach Auffassung der Landesregierung ein Volks- und Brauchtumsfest ist und seinem Charakter nach nicht zur parteipolitischen Werbung genutzt werden sollte. Wenn dies doch gemacht wird, kann es in den entsprechenden Zelten erfolgen. Wie gesagt, für die Vergabe ist die jeweils ausrichtende Stadt rechtlich zuständig. Wir können dort nur beraten und unsere Meinung dazu sagen.

Ich habe zwei Nachfragen von Nichtfragestellern. Nur Herr Schaus könnte noch eine Frage stellen. – Von ihm gibt es keine Wortmeldung.

Damit kommen wir zu der Frage 76. Herr Kollege Stephan, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie den Ende Mai durch die EU-Kommission vorgestellten Vorschlag für eine „Europäische Strategie zur Energieversorgungssicherheit“?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Stephan, der von der EU-Kommission vorgestellte Vorschlag für eine europäische Strategie zur Energieversorgungssicherheit wird von der Landesregierung grundsätzlich begrüßt. Der aktuelle Konflikt zwischen dem für die EU-Staaten wichtigsten Erdgaslieferanten Russland und der für den Gastransit nach Mittelund Westeuropa bedeutenden Ukraine hat uns erneut vor Augen geführt, dass Europa nach wie vor für Energiekrisen anfällig ist. Um diese Anfälligkeit zu reduzieren, bedarf es einer verstärkten Zusammenarbeit der EU-Staaten, wie sie in dem Strategiepapier der Kommission zum Ausdruck kommt.

Der Vorschlag ist zugleich in engem Zusammenhang mit der Klimaschutz- und Energiepolitik der EU für das Jahr 2030 zu sehen. Entscheidend für den Erfolg dieser Strategie sind die Vollendung des Energiebinnenmarkts sowie die Umstellung auf eine international wettbewerbsfähige kohlenstoffarme Wirtschaft, die den Bedarf an importierten fossilen Brennstoffen durch eine Dämpfung der Energienachfrage und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien spürbar reduziert. Dabei kommt neben der Energieeffizienzrichtlinie und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden der Stärkung des EU-weiten Emissionshandelssystems eine besondere Bedeutung zu.

Ich füge hinzu: Über Einzelheiten wird man sicherlich noch reden müssen – Stichwort: Verwendung von CO2Abscheidungs- und Speichertechnologien und anderer Verfahren. Es ist so, dass da nicht alles unsere ungeteilte Zustimmung findet. Aber es ist sicherlich nötig, dass wir uns in diesen Bereichen unabhängiger von Importen von außerhalb der EU machen.

Frage 77, Frau Abg. Schott.

Ich frage die Landesregierung:

Warum genehmigte das Regierungspräsidium Kassel, trotz Bedenken der unteren Naturschutzbehörde, in der Woche vom 12. bis zum 18. Mai einen erhöhten Wasserablass der Edertalsperre zwecks Ersatzteiltransport für das von E.ON betriebene Atomkraftwerk Grohnde, ohne Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Fauna-Flora-Habitat- sowie der Vogelschutzrichtlinie?

Frau Ministerin Hinz.

Frau Abgeordnete, das Regierungspräsidium Kassel hat in der angeführten Angelegenheit keine Genehmigung ausgesprochen; es wäre hierfür als Behörde auch nicht zuständig. Eigentümer der Edertalsperre ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Diese betreibt die Talsperre in eigener Verantwortung und hält sich bei der Bewirtschaftung an die Zweckbestimmung und die Betriebsvorschrift für die Edertalsperre. Die Betriebsvorschrift wurde durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Abstimmung mit den Landesbelangen erlassen.

Zur Zweckbestimmung der Edertalsperre gehört unter anderem die Abgabe kurzzeitig erhöhter Wasserabflüsse zur Unterstützung der Schifffahrt auf der Oberweser, wenn der Inhalt der Talsperre dies erlaubt. Im Mai wurde die Abgabe aus der Talsperre kurzzeitig auf 30 m3 pro Sekunde bzw. 33 m3 pro Sekunde erhöht. Dabei ergaben sich Wasserstandsänderungen im Edersee von ca. 20 cm. Solche Wasserstandsänderungen sind nicht als außergewöhnlich zu bezeichnen.

Frage 78, Frau Abg. Schott.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Flüge konnten – bedingt durch die Schließung des Flughafens Kassel-Calden am 11. Juni 2014 wegen des Ausfalls eines Computersystems infolge der starken Unwetter in der Region Kassel – nicht durchgeführt werden?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es sind am 11. Juni 2014 keine Verkehrsflüge der kommerziellen Passagierluftfahrt

also das, was man als Verkehrsluftfahrt bezeichnet – ausgefallen. Dies sind Flüge, die immer nach Instrumentenflugregeln und nach Flugplan stattfinden, deren Start- und Landezeiten also verbindlich geplant und bekannt sind.

Im fraglichen Zeitraum waren nach Kenntnis der Flughafen GmbH Kassel drei Flüge der allgemeinen Luftfahrt mit Flugplan geplant. Dabei handelt es sich um Flüge, die nicht zur Verkehrsluftfahrt gehören, wie z. B. Privat-, Werks-, Werkstatt-, Schul- oder Bedarfsreiseflüge. Derartige Flüge werden entweder nach Instrumentenflugregeln mit Flugplan oder nach Sichtflugregeln durchgeführt. Die drei geplanten Flüge sind entweder ausgefallen oder wurden verschoben.

Ob der Ausfall bzw. die Verschiebung auf das außerordentlich schlechte Flugwetter oder operative Gründe im Verantwortungsbereich der Betreiber der Luftfahrzeuge zurückzuführen ist, ist für die Flughafen GmbH nicht nachvollziehbar – das haben sie jedenfalls auf unsere Nachfrage geantwortet. Ob im fraglichen Zeitraum Flüge der allgemeinen Luftfahrt nach Sicht ohne Flugplan geplant waren und, falls ja, ob deren Ausfall bzw. Verschiebung auf das außerordentlich schlechte Flugwetter oder operative Gründe im Verantwortungsbereich der Betreiber der Luftfahrzeuge zurückzuführen ist, ist für die Flughafen GmbH nicht nachvollziehbar.

Frage 79, Frau Abg. Beer.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Ergebnisse konnten im Rahmen der Finanzministerkonferenz Ende Mai 2014 hinsichtlich der Umsatzbesteuerung im Kunsthandel erzielt werden, auf der der hessische Finanzminister seine Forderung auf eine zeitnahe Herausgabe einer Verwaltungsregelung nochmals unterstreichen wollte?

Herr Staatsminister Dr. Schäfer.

Frau Abg. Beer, die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben in ihrer Sitzung am 28. Mai mit hessischer Zustimmung festgestellt, dass sich die umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen für den Kunsthandel wegen der Anpassung des Umsatzsteuergesetzes an das maßgebliche Unionsrecht verändert haben. Diese Veränderungen waren das Ergebnis eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Darüber hinaus haben sie mit Unterstützung Hessens den Bundesminister der Finanzen gebeten, schnellstmöglich eine Verwaltungsregelung zur Anwendung der 30-prozentigen Pauschalmargenbesteuerung zu veröffentlichen.

Sie haben ferner zur Kenntnis genommen, dass sich zwischenzeitlich eine Diskussion über die Ausgestaltung der deutschen Verwaltungsregelung zur Umsatzbesteuerung des Kunsthandels im Vergleich zu einer in Frankreich bestehenden Verwaltungspraxis entwickelt hat. Vor dem Hin

tergrund dieser neuen Situation halten sie eine Überprüfung der Ausgestaltung nationaler Anwendungsregelungen durch die EU-Kommission für sinnvoll und bitten den Bundesminister der Finanzen, diesbezüglich mit der EUKommission zeitnah in Kontakt zu treten und entsprechend dem Ergebnis dieser Überprüfung eine Bewertung und gegebenenfalls einen ergänzenden Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium der Finanzen die Teilnehmer der letzten Sitzung der Umsatzsteuerreferatsleiter vom 24. bis 26. Juni 2014 darüber informiert, dass der Leitungsebene des Bundesministeriums der Finanzen der Entwurf einer Verwaltungsregelung vorliege, die sich aber derzeit im Entscheidungsprozess befinde. Dieser Entscheidungsprozess beziehe sich aber auch auf die Frage, wann die EU-Kommission wegen der internationalen Problematik angesprochen werden solle.

Zusatzfrage, Frau Abg. Beer.

Herr Minister, ist absehbar, wie lange dieses Zwischenstadium noch anhalten wird? Und vor allem: Gibt es unter den Finanzministern ein Einverständnis darüber, wie in diesem Zwischenzeitraum für die betroffenen Kunsthändler agiert werden soll, da hier durchaus auch die eine oder andere Existenz auf dem Spiel stehen kann?

Herr Staatsminister Dr. Schäfer.

Den Finanzministerinnen und Finanzministern ist sehr bewusst, dass die Zwischenzeit, in der eine verbindliche Verwaltungspraxis seitens des Bundesfinanzministeriums noch nicht existiert, zu Anwendungsproblemen führen kann. Deshalb haben wir nachdrücklich darauf gedrungen, dass es nun zu einer Entscheidung des Bundesministeriums kommt. Dieses nachdrückliche Drängen auf eine Entscheidung ist im Rahmen der Referatsleitersitzung wiederholt worden. Wir hoffen nun, dass das Bundesfinanzministerium zeitnah entscheiden wird.

Frau Kollegin Beer, Ihr Mikrofon wird ausgetauscht, es ist kaputt – Sie haben es aber nicht kaputt gemacht.

Frage 80, Herr Kollege Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Wann wird mit der Sanierung der Landesstraße 3431 zwischen Hilperhausen und Roßbach aufgrund des tatsächlichen Straßenzustandes und des aufgrund der Abschreibungen definierten Substanzverzehrs zu rechnen sein?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Warnecke, der vorgesehene Ausbau der L 3431 zwischen den Ortsteilen Niederaula-Hilperhausen und Niederaula-Roßbach konnte wegen anderer dringlicherer Maßnahmen nicht in das Planungs- und Bauprogramm des Doppelhaushalts 2013/2014 aufgenommen werden.

Die Planung und die Baukosten können somit frühestens 2015 finanziert werden. Maßgebend ist das Ergebnis der laufenden Überprüfung der Dringlichkeit aller hessenweit wünschenswerten Landesstraßenbaumaßnahmen. Erste Ergebnisse werden Ende dieses Jahres erwartet. Ausschlaggebend ist außerdem die Mittelausstattung des Landesstraßenbauprogramms 2015. Diese beiden Kriterien bilden die Grundlage für die Erstellung des Entwurfs des Landesstraßenplanungs- und -bauprogramms 2015, über das der Hessische Landtag durch Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2015 beschließen wird.