Protocol of the Session on May 20, 2014

Herr Abg. Degen, der von der Gemeinde Niederdorfelden vorgelegte Förderantrag zum Ausbau der Bischofsheimer Brücke in Niederdorfelden befindet sich bei der Bewilligungsbehörde – das ist Hessen Mobil – zurzeit noch in der Prüfung.

Um einen zuwendungsunschädlichen Baubeginn zu gewährleisten, wurde nach Rücksprache mit der Gemeinde die Erteilung des Zuwendungsbescheids für die 25. Kalenderwoche, also Mitte Juni, von der Bewilligungsbehörde in Aussicht gestellt. Die dann bewilligten Fördermittel können grundsätzlich erst ausgezahlt werden, wenn der Be

scheid bestandskräftig geworden ist und der Zuwendungsempfänger mittels Rechnungen nachweist, dass zuwendungsfähige Leistungen gebaut und beglichen wurden. Ein entsprechender Mittelabruf bei Hessen Mobil zur Beantragung/Auszahlung aus der voraussichtlichen Bewilligungssumme ist entsprechend dem Baufortschritt frühestens 2014 oder Anfang 2015 zu erwarten.

Frage 46, Herr Abg. Greilich.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen, wonach künftig die Besitzer legaler Waffen zusätzlich bei den Ämtern für Verfassungsschutz abgefragt werden sollen, insbesondere bezüglich des dadurch entstehenden Mehraufwandes und des Nutzens für die öffentliche Sicherheit?

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abg. Greilich, die Landesregierung unterstützt die Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen. Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen, insbesondere dem rechtsextremistischen Spektrum besser kontrollieren und eindämmen zu können, will Niedersachsen das Verfahren der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 5 Waffengesetz um eine Verpflichtung der Waffenbehörden zur Einholung von Informationen bei den Verfassungsschutzbehörden ergänzen.

Das ist sinnvoll: Derzeit sind die Waffenbehörden bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern und Antragstellern lediglich verpflichtet, Auskünfte beim Bundeszentralregister, bei dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sowie bei örtlichen Polizeibehörden einzuholen. Die Verfassungsschutzbehörden können aber ebenfalls Informationen besitzen, die für die Entscheidung der Waffenbehörden über die Zuverlässigkeit wichtig sind. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn der Waffenbesitzer oder der Antragsteller noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten ist.

Zusatzfrage, Herr Abg. Greilich.

Herr Minister, haben Sie irgendeine Vorstellung, in wie viel Prozent der Fälle damit zu rechnen ist, dass weitere Erkenntnisse von der Verfassungsschutzbehörde zugesteuert werden können?

Herr Staatsminister Beuth.

Ich kann Ihnen nicht sagen, welchen zahlenmäßigen Erfolg die Abfrage am Ende haben wird. Gleichwohl möchte ich schon deutlich machen, dass es bei der Frage der Ausgabe von entsprechenden Erlaubnissen und Genehmigungen natürlich schon wichtig ist, die Zuverlässigkeit derjenigen, denen die Genehmigung erteilt wird, auch hinreichend und ordentlich überprüft zu haben. Insbesondere vor dem Hintergrund des Extremismus sind wir daher gut beraten, unsere Möglichkeiten entsprechend auszuschöpfen. Dies hat bereits die vorherige Landesregierung im Jahr 2012 – der Gesetzesantrag aus Niedersachsen ist nicht ganz neu, sondern jetzt erneut gestellt worden – so gesehen.

Frage 47, Herr Abg. Greilich.

Ich frage die Landesregierung:

Auf welche belastbaren Daten stützt sich der Hessische Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz in seiner Äußerung vom 26. April 2014 im „Wiesbadener Kurier“, dass „die Tendenz dahin [geht], dass etwa die Hälfte derjenigen Schulen, die jetzt zu G 9 wechseln oder gewechselt sind, laufende Jahrgänge mitnehmen will. Manche nur die 5., manche die 5. und 6., sehr wenige auch die 7. Klassen“?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Greilich, Grundlage für die zitierte Aussage ist das Ergebnis einer entsprechenden, in der ersten Aprilhälfte durch das Kultusministerium in den Staatlichen Schulämtern durchgeführten Abfrage.

Ich darf hinzufügen, dass diese Aussage tendenziell auch in einer zweiten, zwischen dem 8. und 13. Mai 2014 durch das Kultusministerium in den Staatlichen Schulämtern durchgeführten Abfrage bestätigt worden ist. Die Ergebnisse dieser zweiten Abfrage sind Ihnen vergangene Woche im Kulturpolitischen Ausschuss vorgestellt worden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Greilich.

Herr Minister, im Kulturpolitischen Ausschuss haben Sie darauf hingewiesen, dass jeweils die Abstimmungen der Eltern noch nicht erfolgt seien. Hat es zwischenzeitlich entsprechende Abstimmungen gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Herr Kultusminister.

Herr Abgeordneter, bislang haben noch keine solchen Abstimmungen stattgefunden, da erst jetzt die ersten Schulen das Verfahren der Gremienbeschlüsse komplett durchlaufen haben. Wir werden aber voraussichtlich nächste Woche mit den ersten Abstimmungsverfahren beginnen.

Nachdem Frage 48 zurückgezogen worden ist, komme ich zu Frage 49. Frau Kollegin Ravensburg.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Aufgaben nimmt das Land bei der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes wahr?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, das Land stellt im Rahmen eines Antragsverfahrens die Fördergelder nach einem vereinbarten Schlüssel zu 100 % den Landkreisen, kreisfreien und Sonderstatusstädten zur Verfügung. Dadurch können die Kommunen gezielt Projekte im Bereich der Frühen Hilfen umsetzen und sich damit präventiv für das Wohl von Kindern einsetzen.

Des Weiteren unterstützt das Land die Landeskoordinierungsstelle. Deren Aufgaben sind unter anderem die Sicherstellung eines geordneten Antragsverfahrens zur Erteilung der Mittel über entsprechende Fach- und Fördergrundsätze, die Qualifikation und Fortbildung der Netzwerkkoordinationen „Familienhebammen“ und weiterer Akteure im Bereich der Frühen Hilfen, die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Vernetzungsstrukturen durch regelmäßigen Fachaustausch und zu etablierende Qualitätszirkel, die Öffentlichkeitsarbeit und Informationen über die „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ sowie natürlich auch die Berichterstattung gegenüber dem Bund.

Das Bundeskinderschutzgesetz trifft außerdem eine Reihe von Festlegungen für die Betriebserlaubnisverfahren, die Meldepflichten, die Qualitätsentwicklungen in der Kinderund Jugendhilfe. Auch diese Vorgaben werden dementsprechend umgesetzt.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Ravensburg.

Herr Minister, können Sie eine Aussage darüber treffen, wie hoch die Landesförderung in diesem Verfahren ist?

Herr Sozialminister.

Frau Abgeordnete, wir haben begleitend zu der Bundesinitiative auch in Hessen ein Landesförderprogramm im Bereich Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz aufgelegt. Legen Sie mich nicht genau fest, aber ich meine, im Haushaltsplan 2014 haben wir dafür 1,85 Millionen € zur Verfügung gestellt.

Jetzt kommt die Frage 50. Herr Kollege Schork.

Ich frage die Landesregierung:

Welches Ziel verbindet sie mit dem Auftrag zur Überprüfung der Strukturen an das Hessische Baumanagement und das Hessische Immobilienmanagement?

Herr Staatsminister Dr. Schäfer.

Herr Abg. Schork, die Landesbetriebe HI und HBM erbringen für die Landesverwaltung wichtige Querschnittsdienstleistungen im Immobilienbereich. So reicht das Aufgabenspektrum des HI von der Bewirtschaftung und Vermarktung von Liegenschaften bis hin zum systematisch-ökologischen Gebäudemanagement und zur Optimierung von Behördenunterbringungen an einzelnen Standorten. Das HI ist damit Komplettanbieter für alle Dienstleistungen des Gebäude- und Standortmanagements.

Das Leistungsspektrum des HBM erstreckt sich über die technische, finanzielle und verwaltungsmäßige Vorbereitung und Abwicklung von Hochbaumaßnahmen sowohl für die hessische Landesverwaltung, für die Bundesrepublik Deutschland als auch im Wege der Organleihe für Dritte. Auch gutachterliche und beratende Leistungen gehören zu den Aufgaben des HBM.

Die Strukturen der beiden Landesbetriebe, die sehr eng zusammenarbeiten und zum Teil überschneidende Aufgabenfelder aufweisen, sollen nunmehr überprüft werden. Wir sind bestrebt, die Nutzerzufriedenheit weiter zu steigern. Es soll darüber hinaus geprüft werden, inwieweit und auf welchem Wege die Leistungserbringung aus einer Hand erfolgen kann. Das Leistungslevel soll verbessert und die Effektivität auf der anderen Seite gesteigert werden. Darüber hinaus sollen Synergieeffekte generiert und Einsparpotenziale gehoben werden. Dadurch sollen die Immobilien- und Baudienstleistungen effizienter erbracht werden. Nicht zuletzt sollen auch die Mitarbeiterzufriedenheit gefördert und die Arbeitsbedingungen verbessert werden.

Im Rahmen der Überprüfung sollen die Aufgaben, die Aufbauorganisation sowie die Ablauforganisation betrachtet und die Optimierungspotenziale identifiziert werden. Dies kann bis hin zu einer Zusammenführung der Landesbetriebe in einer übergreifenden Betriebsstruktur führen. Dabei sollen sowohl Perspektiven der Personalentwicklung als auch die Auswirkungen auf das Automationsverfahren berücksichtigt werden. Wir beabsichtigen dabei, die Standorte als solche zu erhalten, um an den Orten im Land, an

denen HI oder HBM tätig sind, auch weiterhin nahe an den örtlichen Strukturen befindliche Dienstleistungen erbringen zu können.

Herr Kollege Warnecke, eine Nachfrage.

Herr Staatsminister Dr. Schäfer, ich darf nachfragen, ob Sie eine Vorstellung davon haben, welches Volumen Sie einsparen wollen oder welche Effizienzdividende Sie sich erhoffen.

Herr Finanzminister.

Da die Prüfungen noch mitten am Laufen sind, möchte ich vorschlagen, dass ich Ihnen die möglichen Einsparpotenziale am Ende des Prozesses nenne.

Frage 51, Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den neuerlichen Vorkommnissen von Pädophilie an der Odenwaldschule im Hinblick auf die Vergabe von Landeszuschüssen an den Trägerverein der Schule zum Zwecke der Beauftragung einer wissenschaftlichen Studie zur Aufarbeitung und künftigen Vermeidung sexuellen Missbrauchs an der Schule?

Herr Sozialminister Grüttner.