Protocol of the Session on March 6, 2012

Ich frage die Landesregierung:

Wann wird sie den mit den Stimmen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefassten Beschluss des Landtags, Drucks. 18/4537, umsetzen, der sie auffordert, bis Ende 2011/Anfang 2012 ein Konzept zur Einführung von Praxissemestern bzw. zur Erhöhung der Praxisanteile in der Lehrerbildung vorzulegen?

Frau Ministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das Hessische Kultusministerium und das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst erarbeiten derzeit zwecks Einführung eines Praxissemesters in der hessischen Lehramtsausbildung – gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen der fünf hessischen Universitäten und der Hochschule für Musik und darstellende Kunst – einen Entwurf zur Neufassung insbesondere von § 15 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes. Gleiches gilt für eine die gesetzlichen Regelungen nähere ausgestaltende Rechtsverordnung im Sinne von § 16 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes.

Die Fertigstellung von Gesetz- und Verordnungsentwurf ist für die nächsten Wochen avisiert. Anschließend wird eine erste Befassung im Kabinett erfolgen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Wagner.

Frau Ministerin, können Sie sagen, wann dem Landtag dann die Ergebnisse der Beratungen innerhalb des Kabinetts vorgelegt werden?

Frau Ministerin.

Das übliche Verfahren nach dem ersten Kabinettsdurchgang ist, dass die Angelegenheit in die interne Anhörung geht. Aber die Eckpunkte können nach dem ersten Kabinettsdurchgang durchaus zur Verfügung gestellt werden.

Frage 635 des Kollegen Merz, SPD.

Ich frage die Landesregierung:

Handelt es sich bei den 8,1 Millionen €, die aus zusätzlichen Umsatzsteuermitteln des Bundes derzeit aus dem Einzelplan 08 direkt im Wege des U-3-Neuplatzbonus an die Träger weitergeleitet werden, um Investitionskostenzuschüsse oder um Betriebskostenzuschüsse?

Herr Sozialminister.

Herr Abgeordneter, Ziel der U-3-Neuplatzbonus-Förderung ist es, die Träger bei der Erhaltung, aber auch bei der zügigen Neuschaffung qualitativ hochwertiger Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu unterstützen. Insofern können die Fördermittel sowohl für investive als auch für nicht investive Ausgaben verwendet werden, die zum Zwecke der Schaffung oder der qualitativen Verbesserung bereits geschaffener Plätze getätigt werden.

Zusatzfrage, Kollege Merz.

Herr Minister, ist es nicht so, dass die Zweckbindung dieser zusätzlichen Umsatzsteueranteile, die der Bund den Ländern zur Weitergabe an die Träger von U-3-Betreuungsplätzen zur Verfügung stellt, eindeutig Betriebskostenzuschüsse sind und insofern auch eigentlich allen Trägern von Einrichtungen für alle vorgehaltenen Plätze zur Verfügung stehen müssten?

Herr Sozialminister.

Herr Abgeordneter, die Weitergabe der Mittel, die dem Land Hessen aus den Umsatzsteueranteilen zugeflossen sind, ist intensiv mit der kommunalen Trägerschaft und den Trägern der freien Wohlfahrtpflege und der Kirchen besprochen worden.

Ziel der Hessischen Landesregierung war es an dieser Stelle, den von den Trägern – egal, ob kommunal, Liga oder kirchlichen Trägern – geäußerten Wunsch nach einer unbürokratischen, schnellen und auch der Selbstverant

wortung überlassenen Verwendung der Mittel Rechnung zu tragen. Dem haben wir mit einem sehr unbürokratischen und vereinfachten Verfahren – wie Sie dem Erlass im „Staatsanzeiger des Landes Hessen“ vom 15. November 2010 entnehmen können, Rechnung getragen, indem wir gesagt haben, wir gehen vom Verantwortungsbewusstsein der Träger aus.

Wenn auf einen entsprechenden Antrag hin eine Förderung erfolgt, versehen wir diesen sozusagen mit dem Stempel der Zweckentsprechung gemäß den uns zugewiesenen Mitteln. Insofern ist das ein Entgegenkommen gegenüber den Kommunen und den freien Trägern vor Ort, das sehr flexibel zu handhaben.

Vielen Dank. – Zusatzfrage, Frau Kollegin Wiesmann.

Herr Minister, die Landesregierung tut viel, um auch aus eigenen Mitteln den Ausbau der U-3-Plätze zu unterstützen. Könnten Sie die Opposition darüber nochmals in Kenntnis setzen?

Herr Sozialminister.

Frau Abgeordnete, wir haben sehr schnell alle Investitionsmittel des Landes an die freien Träger und an die kommunalen Körperschaften weitergeleitet. Ich erinnere hier an die umfangreiche mündliche Beantwortung eines Dringlichen Berichtsantrags in der letzten Sitzung des Sozialausschusses. Wir sind das Land, das als allererstes versucht hat, alle Bundesmittel, die uns zur Verfügung standen, zu binden, weil wir wissen, dass Mittel, die wir nicht verausgaben, auf andere Länder übertragen werden können. Wir wollten an dieser Stelle nichts verlieren.

Darüber hinaus wird jetzt aus Landesmitteln noch einmal ein Investitionsvolumen in der Größenordnung von 30,6 Millionen € aufgelegt. Dieses wird so verteilt, dass alle 26 kreisfreien Städte und Landkreise, aber auch die acht Sonderstatusstädte jeweils eine Grundpauschale erhalten, die ungefähr den Investitionskostenzuschüssen für 20 neu zu schaffende Plätze entspricht. Der Rest wird in Antragsverfahren nach dem Stand des Fortschritts verteilt. Damit ist gewährleistet, dass das für das Land Hessen vereinbarte Ziel eines durchschnittlichen Versorgungsgrades von 35 % zur Mitte des Jahres 2013 erfüllt werden kann.

Wir hatten mit den kommunalen, aber auch mit den freien Trägern bisher überhaupt keine Probleme, was die Abwicklung der Programme, deren flexible Handhabung, aber auch die Eigenverantwortlichkeit auf kommunaler Ebene betrifft. Insofern ist das ein einfaches, schnelles und gutes Verfahren, in dessen Rahmen wir den Kommunen und den freien Trägern Zuweisungen aus Umsatzsteuermitteln versprochen haben. Uns geht es im Wesentlichen darum, dass der zügige Aufbau und der Erhalt der U-3-Betreuungsplätze und die qualitativ gute Arbeit der

Einrichtungsträger in Hessen insgesamt fortgesetzt werden können.

Vielen Dank. – Zusatzfrage, Herr Kollege Bocklet.

Herr Minister, der Herr Abg. Merz hat eine Frage gestellt, die ich sehr spannend fand. Vielleicht können Sie sie noch beantworten. Er sagte, dass die Mittel aus dem Umsatzsteueranteil des Bundes nur für Betriebskostenzuschüsse verwendet werden dürfen. Sie haben jetzt wortreich beschrieben, dass Sie mit den Kommunen ein flexibles Verfahren gefunden haben. Die Frage ist aber: Entspricht das Verfahren den Vorgaben des Bundes?

Herr Sozialminister.

Es gibt keine Beanstandungen.

Weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall.

Ich rufe Frage 636 auf. Herr Abg. May, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich frage die Landesregierung:

Sind die von Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst am 7. Dezember 2011 genannten internen Richtlinien – Rechnungsprüfung sowie Buchungs- und Zahlungsfreigaben, Reisekosten, Vertragsmanagement – der European Business School mittlerweile überarbeitet bzw. neu in Kraft getreten?

Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, nach Aussage der European Business School ist die neue Richtlinie zu Rechnungsprüfung, Buchungs- und Zahlungsfreigaben von der Geschäftsführung verabschiedet worden und in Kraft getreten. Die Überarbeitung der Reisekostenrichtlinie ist fertiggestellt und wird durch die Geschäftsführung zeitnah formell verabschiedet werden. Gleiches gilt für die Richtlinie zum Vertragsmanagement.

Danke sehr. – Zusatzfragen gibt es keine.

Jetzt kommen wir zur letzten Frage, Frage 637. Herr Abg. Merz, SPD-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung:

Wann wird eine Entscheidung über die von Stadt, Schülern und Eltern aufgestellte, mit über 3.400 Unterschriften unterstützte Forderung zur Einrichtung einer Oberstufe an der August-Bebel-Schule in Wetzlar getroffen?

Frau Kultusministerin.

Herr Abg. Merz, das Zustimmungsverfahren zum Schulentwicklungsplan des Lahn-Dill-Kreises, der unter anderem die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der August-Bebel-Schule in Wetzlar vorsieht, ist abgeschlossen. Der Erlass ist dem Schulträger mit Briefdatum 1. Februar 2012 zugestellt worden.

Vielen Dank. – Zusatzfragen gibt es keine. Damit ist die Fragestunde beendet.

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 2, 36, 63 und 68 auf:

Regierungserklärung des Hessischen Ministerpräsidenten betreffend „Gemeinsam für die Region – Allianz für Lärmschutz 2012“

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Fluglärmschutz verbessern und dauerhaft rechtlich absichern – Drucks. 18/5333 –

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Revisionsantrag gegen das Nachtflugverbot zurückziehen – Drucks. 18/5363 –

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend gemeinsam für die Rhein-Main-Region – Allianz für mehr Lärmschutz am Flughafen Frankfurt geschmiedet – Drucks. 18/5369 –

Gleichzeitig rufe ich zur Aussprache im Rahmen der Debatte bei getrennter Abstimmung die Beschlussempfehlung zu Petition Nr. 2882/18 auf.