Jürgen Frömmrich

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich berichte: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung in der Fassung des Änderungsantrags Drucks. 18/7768 anzunehmen.
Herr Präsident, vielen Dank. – Das ist die Beschlussempfehlung des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs, Drucks. 18/6886.
Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung lautet:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/3869, sowie des folgenden mündlichen Änderungsantrags zu dem Änderungsantrag Drucks. 18/3869 – und damit in der aus der Anlage zur Drucksache ersichtlichen Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen:
Art. 1 Nr. 8 des Änderungsantrags wird wie folgt geändert:
§ 42 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für Klagen gegen Maßnahmen des Hessischen Datenschutzbeauftragten nach § 24 Abs. 4 Nr. 1 und 3 ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.“
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den
Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesre
gierung für ein Gesetz zu dem Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG, Drucks. 18/1771:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Herr Präsident, vielen Dank. – Das ist die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Drucks. 17/858.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 16. Plenarsitzung am 7. Juli 2009 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 3.September 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist zu dem zuvor genannten Votum gelangt.
Herr Präsident! Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses. Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 14. Plenarsitzung am 17. Juni 2009 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 3. September 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN die Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Glücksspielgesetzes, Drucks. 18/772.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 14. Plenarsitzung am 17. Juni 2009 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 3. September 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN die Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es folgt der Bericht des Innenausschusses. Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des
Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/435, anzunehmen.
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag Drucks. 18/435 waren dem Innenausschuss in der 12.Plenarsitzung am 14. Mai 2009 und der Änderungsantrag Drucks. 18/446 am 15. Mai 2009 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf und den beiden Änderungsanträgen eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. Mai 2009 beraten und einstimmig die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. Zudem war der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/435, einstimmig angenommen worden. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/446, wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Enthaltung der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Der folgende mündlich eingebrachte Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abgelehnt: In § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzentwurfs werden nach den Worten „§ 2 Abs. 1 Nr. 1“ die Worte „sowie nach § 3“ eingefügt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 3. Plenarsitzung am 3. März 2009 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.März 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN die oben genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrages Drucks. 18/51.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 2. Plenarsitzung am 18. Februar 2009 und der Änderungsantrag am selben Tag vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18. Februar 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und einstimmig bei Enthaltung der LINKEN die genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/51, einstimmig angenommen worden.